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Telekom steigert mit Mahnungen den Umsatz


05.07.2003 15:10 - Gestartet von burgmann
Die Telekom muß anscheinend an dem versenden von Mahnungen wohl sehr gut verdienen.
Am 25. Tag des Monats bekomme ich meine Telefonrechnung.Laut Gesetzgeber habe ich 14 Tage Zeit,um die Rechnung zu prüfen und zu begleichen.
Ich überweise diese Rechnung grundsätzlich am 1. Tag des Monats,also nach 6/7 Tagen.
Am 3. Tag des Monats kommt eine Mahnung,in welcher mir 1 € Mahngebühr in Rechnung gestellt wird.
Da anrufen und reklamieren? Witzlos!Die bekommen stattdessen am Telefon eine große Schnauze!!
Seit Monaten bezahle ich schone keine Mahngebühren und jedes mal tauchen diese auf der Rechnung wieder auf.
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[1] spunk_ antwortet auf burgmann
05.07.2003 15:14
Benutzer burgmann schrieb:

Ich überweise diese Rechnung grundsätzlich am 1. Tag des Monats,also nach 6/7 Tagen.
warum machst du keinen bankeinzug?
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[1.1] burgmann antwortet auf spunk_
05.07.2003 23:59
Es gibt nichts Dümmeres,als der Telekom eine Einzugermächtigung zu erteilen.
Die buchen immer fleissig ab,auch wenn die Rechnung nicht stimmt.
Und wer ist am Ende der Dumme??
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf burgmann
06.07.2003 00:11
Benutzer burgmann schrieb:

Die buchen immer fleissig ab,auch wenn die Rechnung nicht stimmt.
unsinn, ich erkenne du hast dich nicht darüber informiert.

wenn bei der telefonrechnung ein fehler enthalöten ist, reicht es vor der abbuchung bei der rechnungsstelle der telekom anzurufen und den strittigen teilbetrag nicht einziehen zu lassen.

aus eigener erfahrung kann ich definitiv sagen, dass dieser vorgang klappt.

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[1.1.1.1] burgmann antwortet auf spunk_
06.07.2003 13:59
Hallo Spunk_;
Bei der Telekom anrufen??
Kann ich genauso gut mit der Wand sprechen?
Irgendwie habe ich langsam das Gefühl,das Du bei dem Verein arbeitest.
Ups,entschuldige jetzt bitte,falls ich Dich beleidigt haben sollte.Du hast natürlich recht,die arbeiten ja nicht.
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[1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf burgmann
06.07.2003 14:46
Benutzer burgmann schrieb:

Bei der Telekom anrufen?? Kann ich genauso gut mit der Wand sprechen?
habe mit der rechnungsstelle der telekom hier bisher nur gute erfahrungen machen können. egal ob telefonisch oder per fax.
vielleicht kennst du das sprichwort "wie man in den wald reinschreit, schallt es zurück" ??
mir wurden jedenfalls bei mehreren falschen abrechnungen seitens t-online dieser teilbetrag von der telekom beim inkasso derselben ausgenommen. (und als ergebnis wurde nach bereits 6 montaten schriftverkehr mit telekom und t-online der strittige betrag auch gutgeschrieben)

Irgendwie habe ich langsam das Gefühl,das Du bei dem Verein arbeitest.
ja das klingt nach dem system: wenn jemand nicht meiner meinung ist, muss eine verschwörung dahinter stecken. <smile>
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[1.1.1.1.1.1] tichy antwortet auf spunk_
06.07.2003 18:35
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer burgmann schrieb:

Bei der Telekom anrufen?? Kann ich genauso gut mit der Wand sprechen?
habe mit der rechnungsstelle der telekom hier bisher nur gute erfahrungen machen können. egal ob telefonisch oder per fax. vielleicht kennst du das sprichwort "wie man in den wald reinschreit, schallt es zurück" ??

daran liegt es nicht immer. man kann auch alles pauschalisieren und den leuten in die schuhe schieben. die telekom ist ja sowieso nie an etwas schuld.


mir wurden jedenfalls bei mehreren falschen abrechnungen seitens t-online dieser teilbetrag von der telekom beim inkasso derselben ausgenommen. (und als ergebnis wurde nach bereits 6 montaten schriftverkehr mit telekom und t-online der strittige betrag auch gutgeschrieben)

ahja.. t-online. schonmal daran gedacht, dass dies zu fremden mitbewerbern - denen die telekom an allen ecken und enden alle moeglichen steine uns felsbrocken in den weg stellt - ein himmelweiter untschied sein koennte?

nach den erfahrungen von bekannten und meinen eigenen besteht die telekom i.d.r. darauf dinge mit der naechsten rechnung zu verrechnen. bleibt man hartnaeckig, heisst es ploetzlich, dass dies jetzt eh schon zu spaet waere...

ich selbst musste auch schon viele monate auf sehr viel geld warten... ne.. selbst 1 EUR mahngebuehr ist da noch guenstiger.

*wink*
tichy


ps: es sind 10 und NICHT 14 tage zahlungsziel. ausserdem muss das geld am 10. tag nach rechnungsdatum (nicht eintreffen der rechnung) bei der telekom auf dem konto sein. maximalst kundenunfreundlich und unverschaemt, aber die deutschen lassen sich ja alles gefallen.

ein kurzes zahlungsziel ist ja ok. eine kostenpflichtige mahnung muss aber nicht schon am 11. tag (nach rechnungsdatum!) im briefkasten liegen. ein paar tage mehr (fuer die mahnung), um auch banklaufzeiten von bis zu einer woche zu ueberbruecken waeren das mindeste.

*wink*
tichy
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[1.1.1.1.1.1.1] burgmann antwortet auf tichy
06.07.2003 19:56
Hallo Tichy;
genauso denke ich schon lange und versuche es diesem spunk_ begreiflich zu machen.
Dies meisten Sachen will er oder kann er nicht verstehen.Und wer sich dann noch auf die Seite der Telekom stellt,kann einfach nichts verstanden haben!

Hey spunk_;
frag mal die Aktionäre von der Telekom,was die von den Verein halten.Die brüllen Dir vor Wut die Ohren weg!!!!

Aber als Teledummmitarbeiter will man ja seinen Arbeitgeber verteidigen,oder?
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[1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf burgmann
06.07.2003 21:12
Benutzer burgmann schrieb:

genauso denke ich schon lange und versuche es diesem spunk_ begreiflich zu machen.
irgendwie klappt es nicht... falsche argumentation

Dies meisten Sachen will er oder kann er nicht verstehen.Und wer sich dann noch auf die Seite der Telekom stellt,kann einfach nichts verstanden haben!
wieso... wenn nur du probleme mit der telekomabrechnung hast muss das noch lange nicht für die allgemeinheit gelten.

frag mal die Aktionäre von der Telekom,was die von den Verein halten.Die brüllen Dir vor Wut die Ohren weg!!!!
kommt drauf (das ist viel zu pauschal) denn die meisten haben sicherlich ihren gewinn mit dieser aktie bereits gemacht. nur diejenigen die zur falschen zeit auf ie falschen versprechungen gehört haben fangen an zu jammern.

Aber als Teledummmitarbeiter will man ja seinen Arbeitgeber verteidigen,oder?
keine sorge ich arbeite seit jahren in einem konventionellen beruf, der nichts mit telkommunikation zu tun hat.

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[1.1.1.1.1.1.2] spunk_ antwortet auf tichy
06.07.2003 21:10
Benutzer tichy schrieb:

daran liegt es nicht immer. man kann auch alles pauschalisieren
man kann durchaus, aber das ergebnis wird nie stimmen (war das wieder zu pauschal?)

ahja.. t-online. schonmal daran gedacht, dass dies zu fremden mitbewerbern - denen die telekom an allen ecken und enden alle
oha... das verhalten (zumindest von der rechnungsstelle telekom) zu fremden anbietern ist mitlerweile auch so wie beschrieben (das ist auch die korrekte vorgehensweise falls man durch einen dialer reingelegt wurde!)

nebenbei bemerkt: im schriftverkehr legen sowohl t-online als auch telekom immer sehr grossen wert darauf nichts mit der anderen firma in sachen abrechnung zu tun zu haben.

nach den erfahrungen von bekannten und meinen eigenen besteht die telekom i.d.r. darauf dinge mit der naechsten rechnung zu verrechnen. bleibt man hartnaeckig, heisst es ploetzlich, dass dies jetzt eh schon zu spaet waere...

na logo besteht die darauf... und ich als kunde bestehe darauf dass dies anders geregelt werden muss. im zweifel namen des mitarbeiters der hotline notieren und um "erlaubnis" bitten den einzug selbst komplett zurückzubuchen (und gleichzeitig den korrekten betrag zu erstatten)

- meist wird dann der erste vorschlag angenommen und nur der unstrittige teilbetrag eingezogen, andernfall een zurückgebucht
selbst habe ich das zwar erst dreimal gemacht, aber es entstehen dadurch keinerlei komplikationen mit der telekom.
(falls ein schreiben kommt mit: rückbuchung - nicht mehr im lastschriftverfahren - kosten zu tragen, diesem einfach widersprechen und fertig.

ich selbst musste auch schon viele monate auf sehr viel geld warten... ne.. selbst 1 EUR mahngebuehr ist da noch
niemals warten, immer entweder nur teilbetrag einziehen lassen oder selbst rückbuchen.

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[1.1.1.1.1.1.2.1] tichy antwortet auf spunk_
06.07.2003 21:31
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer tichy schrieb:

ich selbst musste auch schon viele monate auf sehr viel geld warten... ne.. selbst 1 EUR mahngebuehr ist da noch

niemals warten, immer entweder nur teilbetrag einziehen lassen oder selbst rückbuchen.

ich habe bisher nur einmal gewartet, keine sorge. mit dem selbst rueckbuchen ist das aber auch so eine sache. neben dem aufwand hat man gelegentlich auch kosten am hals. und nicht schon wieder die banken-diskussion anfangen... nicht umsonst bezahle ich per rechnung was geht.

*wink*
tichy
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[1.1.1.1.1.1.3] pistazienfresser antwortet auf tichy
07.07.2003 08:03
Hi Leute ! Hi tichy!
tichy schrieb:
ps: es sind 10 und NICHT 14 tage zahlungsziel. ausserdem muss das geld am 10. tag nach rechnungsdatum (nicht eintreffen der rechnung) bei der telekom auf dem konto sein. maximalst kundenunfreundlich und unverschaemt, aber die deutschen lassen sich ja alles gefallen.
Nicht nur unfreundlich, meiner Ansicht nach auch rechtswidrig hier auf den Eingang bei der T. abzustellen, da die Leistung bei Überweisungen die Überweisung ist, man also deshalb für Zeitberechnungen auf den Eingang der Überweisung bei der überweisenden Bank (also der des Kunden) abstellen muss und nicht auf den Eingang auf dem Konto der T (vgl. Palandt 62.A. § 270 Rn. 6 und 7, sowie schon https://www.teltarif.de/forum/a-telekom/524-... )
Gruss pistazienfresser
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[1.1.1.2] Rudi021 antwortet auf spunk_
17.09.2003 16:27
Stimmt nicht:
Ist die DT der Meinung, dass Du ein Mahngebühr schuldest, dass werden die gschwind von Deinem Konto abbuchen...ohne andere Mitteilung
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[1.1.1.2.1] spunk_ antwortet auf Rudi021
17.09.2003 17:25
Benutzer Rudi021 schrieb:
Stimmt nicht: Ist die DT der Meinung, dass Du ein Mahngebühr schuldest, dass werden die gschwind von Deinem Konto abbuchen...ohne andere Mitteilung

die mitteilund die rechn ung und diese kommt stets vor der abbuchung.

mahngebühr wird seitens der telekom nicht erhoben wenn n icht gemahnt wird.

wenn du das inkasso der telekom für andere anbieter ablehnst werden diese anbieter wohl mahnen (die kriegen ja dann kein geld von der telekom), allerdings wird dies nicht mit der telefonrechnung getan.
falls die telekom bereits (deiner meinung nach) unberechtigt abgebucht hat, dieses der rechungsstelle mitteilen (anruf kostet ja nix) und nicht auf gutschrift vertrösten lassen sondern definitiv erklären dies selbst zurückbuchen (der komplette rechnungsbetrag und die den korrigierten betrag selbst überweisen). dann erhebt die telekom auch keine rücklastschriftgebühr.
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[1.1.1.2.1.1] Rudi021 antwortet auf spunk_
18.09.2003 08:52
In Kurz mein Problem:
1. Die Rechnung ist bei mir zu spät eingegenagen (wegen Feiertage)
2. Die Rechnung wurde sofort nach Rechnungseingang begliechen.
3. Doch eine Mahnung
4. Nächste Rechnung mit Mahngebühr
5. Widerspruch meinerseits + Teilnahme an Lastschriftverfahren.
6. Paar Tage später: DT bucht Mahngebür ab !!!!
7. Mahngebühr wird von der Bank zurückgefordert
8. DT meldet jetzt zweiter Versuch zum Kassieren der Mahngebühr, UND kündigt an: Eine weitere Mahngebühr + Spesen
9. Ich trette vom Lastschriftverfahren zurück. (DT darf nicht mehr abbuchen)

Kann die Geschichte ein Ende haben, oder muss man der DT alles zumuten ?
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[1.1.1.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf Rudi021
18.09.2003 17:35
Benutzer Rudi021 schrieb:

1. Die Rechnung ist bei mir zu spät eingegenagen (wegen Feiertage) 2. Die Rechnung wurde sofort nach Rechnungseingang begliechen.
frage: war dasnocht rechtzeitig?
falls nein, was hat die rechnungsstelle auf deinen einwand erwidert?

3. Doch eine Mahnung
wie war die reaktion der rechnungsstelle auf den widerspruch?

4. Nächste Rechnung mit Mahngebühr
hier wohl ein erneuter widerspruch und die bitte um komplette rückbuchung an die rechnungsstelle?

5. Widerspruch meinerseits + Teilnahme an Lastschriftverfahren. 6. Paar Tage später: DT bucht Mahngebür ab !!!!
7. Mahngebühr wird von der Bank zurückgefordert
hmmm? geht nicht, es ist nur die komplette rückbuchung möglich.

8. DT meldet jetzt zweiter Versuch zum Kassieren der Mahngebühr, UND kündigt an: Eine weitere Mahngebühr + Spesen
wieso sind nie reaktionen auf deinen widersprüche seitens der telekom gekommen?

9. Ich trette vom Lastschriftverfahren zurück. (DT darf nicht mehr abbuchen)
dann bleibt die gefahr bestehen zu spät die rechn ung zu begleichen.

Kann die Geschichte ein Ende haben, oder muss man der DT alles zumuten ?
klar
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Rudi021 antwortet auf spunk_
21.09.2003 21:27
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Rudi021 schrieb:

1. Die Rechnung ist bei mir zu spät eingegenagen (wegen Feiertage)

2. Die Rechnung wurde sofort nach Rechnungseingang begliechen.
frage: war dasnocht rechtzeitig?

Auf jeden Fall: Die Bank wurde mit der Überweisung sofort nach Rechnungseingang beauftragt.

falls nein, was hat die rechnungsstelle auf deinen einwand erwidert?

Hier hatte ich nich keinen Einwand erhoben: Die Rechnung ist gekommen, und ich habe sie - wie üblich- bezahlt. Nach der Mahnung, habe ich einfach feststellen können, dass die Rechnung lang unterwegs war (oder spät von der DT eingeschickt).

3. Doch eine Mahnung
wie war die reaktion der rechnungsstelle auf den widerspruch?

Hatte sofort nach Mahungseingang, telefonisch nach Erklärungen gefragt, und wurde fast beleidigt: mir wurde gesagt, dass so hart das Geschäftsleben sei, das ich keine Ahnung hätte, wie man einen Unternehmen leitet (wenn die wussten...), und dass, wenn ich kein Geld hätte, sollte ich auch keinen Anschluß haben (nächstes Mal, werde mein Diktiergerät parat haben !!!)

4. Nächste Rechnung mit Mahngebühr (1 Euro)
hier wohl ein erneuter widerspruch und die bitte um komplette rückbuchung an die rechnungsstelle?

Ich hatte einfach die (beue) Rechnung ohne die Mahngebühr bezahlt.

5. Widerspruch meinerseits + Teilnahme an Lastschriftverfahren.

Ich wollte hier meine "bona fide" zeigen und künftige Probleme vermeiden

6. Paar Tage später: DT bucht Mahngebür ab !!!!

D.h. 1 Euro

7. Mahngebühr wird von der Bank zurückgefordert
hmmm? geht nicht, es ist nur die komplette rückbuchung möglich.

Es geht, da die DT nur den einen Euro abgebucht hatte

8. DT meldet jetzt zweiter Versuch zum Kassieren der Mahngebühr, UND kündigt an: Eine weitere Mahngebühr + Spesen
wieso sind nie reaktionen auf deinen widersprüche seitens der telekom gekommen?

Doch, eine Reaktion ist schon gekommen: In den Schreiben stand, dass ich zu spät bezahlt hätte, und dass deswegen die DT eine Mahnung geschickt hatte und, dass die Mahngebühr rechtfertigt ist.

9. Ich trette vom Lastschriftverfahren zurück. (DT darf nicht mehr abbuchen)
dann bleibt die gefahr bestehen zu spät die rechn ung zu begleichen.

ich bin doch sehr systematisch: die Rechnungen nehme ich sofort ins Büro mit, und werden nachmittags (ca 12.30) der bank gegeben. Sogar für den Urlaub habe ich ein Verfahren entwickelt. Die Rechungen werden IMMER RECHTZEITUG bezahlt.

Eine Sache ist aber klar, ich kann keine Rechnungen "rechtzeitig" zahken, wenn diese zu spät geschickt sind..

Kann die Geschichte ein Ende haben, oder muss man der DT alles zumuten ?
klar
Was klar man sollte der DT alles zumuten : Hatte ich mir auch gedacht, ich war schon 10 Jahre Kunde, aber in München gibt es jetzt die Wahl. Warun nicht M-Net dann ??
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] cabal antwortet auf Rudi021
21.09.2003 22:01
---> Hatte sofort nach Mahungseingang, telefonisch nach Erklärungen gefragt, und wurde fast beleidigt: mir wurde gesagt, dass so hart das Geschäftsleben sei, das ich keine Ahnung hätte, wie man einen Unternehmen leitet (wenn die wussten...), und dass, wenn ich kein Geld hätte, sollte ich auch keinen Anschluß haben (nächstes Mal, werde mein Diktiergerät parat haben !!!)


ja wie unfreundlich die werden wenn ich erst sage wie ich zum spaß mein genion anrufe :)))))

da man selbst mit rechtzeitiger zahlung teilweise die Mahngebühren abbekommt
(10 Tage inkl. Postzustellung, Feiertage & Zeit der Bank zur Überweisung)
lasse ich jetzt die Rechnungen gleich stets bis zur Mahnung liegen.


weil die so knausern mit der rückerstattung der mahngebühr
(ach ja, macht ja "das system") rufe ich mich systematisch selber 5-6 Stunden an. In der Werbung des xxl tarifs steht ja "telefonieren sie mit wen sie wollen"

waren alleine diesen Sonntag wieder ÜBER einen EUR an "interconnection Gebühren" an o2. aber die wollen es ja nicht anders. *fg*


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[2] pistazienfresser antwortet auf burgmann
05.07.2003 15:17
Benutzer burgmann schrieb:
Die Telekom muß anscheinend an dem versenden von Mahnungen wohl sehr gut verdienen.
Am 25. Tag des Monats bekomme ich meine Telefonrechnung.Laut Gesetzgeber habe ich 14 Tage Zeit,um die Rechnung zu prüfen und zu begleichen.
Ich überweise diese Rechnung grundsätzlich am 1. Tag des Monats,also nach 6/7 Tagen.
Am 3. Tag des Monats kommt eine Mahnung,in welcher mir 1 € Mahngebühr in Rechnung gestellt wird.
Da anrufen und reklamieren? Witzlos!Die bekommen stattdessen am Telefon eine große Schnauze!!
Seit Monaten bezahle ich schone keine Mahngebühren und jedes mal tauchen diese auf der Rechnung wieder auf.

Wenn es dich extrem ärgert, kannst du ja versuchen, dich mit einem Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein zusammen zu tun und eine Unterlassungsklage einreichen. Bei größter Langeweile gerne auch selbst. Denn merke: RA steigern mit Abmahnungen ihren Umsatz!
Gruss pistazienfresser
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[2.1] Edigegus antwortet auf pistazienfresser
06.07.2003 00:46
Hallo Burgmann,

der Gesetzgeber gewähret Dir meines Wissens kein Zahlungsziel von 14 Tagen. In § 286 III BGB steht eindeutig, daß man mit einer Entgeltforderung s p ä t e s t e n s nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang in Verzug kommt. Wenn Dir die Telekom also z. B. schreibt, daß der Betrag innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu überweisen ist, dann kann sie auch vor Ablauf der 30 Tage Mahngebühren verlangen. Von den 14 Tagen habe ich nichts finden können. Also lieber früher überweisen und Mahnbegebühr zahlen. Habe mit der Stornierung von Rechnungsteilen bei Bankeinzug auch gute Erfahrungen gemacht. Haben so fast 3 Monate keine Rechnung betahlt, bis auf die Fremdanbieter. Man muß strittige Rechnungsposten nur sachlich vortragen!!

Stefan
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[2.1.1] pistazienfresser antwortet auf Edigegus
06.07.2003 09:41
Benutzer Edigegus schrieb:
Hallo Burgmann,

der Gesetzgeber gewähret Dir meines Wissens kein Zahlungsziel von 14 Tagen. In § 286 III BGB steht eindeutig, daß man mit einer Entgeltforderung s p ä t e s t e n s nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang in Verzug kommt. Wenn Dir die Telekom also z. B. schreibt, daß der Betrag innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu überweisen ist, dann kann sie auch vor Ablauf der 30 Tage Mahngebühren verlangen. Von den 14 Tagen habe ich nichts finden können. Also lieber früher überweisen und Mahnbegebühr zahlen. Habe mit der Stornierung von Rechnungsteilen bei Bankeinzug auch gute Erfahrungen gemacht. Haben so fast 3 Monate keine Rechnung betahlt, bis auf die Fremdanbieter. Man muß strittige Rechnungsposten nur sachlich vortragen!!

Stefan
Hi Stefan,
hast natürlich grundsätzlich Recht!

Fraglich ist nur, ob das Zahlungsziel in der Telekomrechnung (Gutschrift - nicht nur Ueberweisung - auf T-Konto nach 10 Tagen) auch eine wirksame Mahnung ist. Das ganze ist offenbar noch nie von Gerichten entschieden worden (zumindest finde ich dazu noch nichts im Palandt), der P. haelt eine formularmaessige Verkuerzung der Frist auf 10-14 Tage (daher kommen ev. die herumgeisternden 14 Tage) aber für "wohl" wirksam (Heinrichs in P.62.A § 286 Rn. 31 a.E.).
Etwas anderes koennte allerdings gelten, wenn die Rechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für die Faelligkeit der der Summe die Rechnung Voraussetzung ist (P.§ 286 Rn. 29 u. § 271 Rn. 7). Ich koennte mir vorstellen, dass dies beides z.B. bei einer Telefonrechung ohne EVN der Fall ist, wenn dieser vorher vereinbart wurde. Das muesste dann jemand sagen, der Lust hat, in die Telekomgesetze hereinzuschauen.

Zudem koennten noch Zweifel kommen, ob tatsaechlich eine 10-Tage-Frist gesetzt werden darf, innerhalb derer der Betrag auf dem Konto der T.
e i n g a n g e n
sein muss. Gundsaetzlich sind Geldschulden eine besondere Art von Schickschulden, d.h. man schuldet nur die Ueberweisung als Taetigkeit, nicht das Hinbringen zu T. nach Bonn. Wenn allerdings bei der Ueberweisung was schief geht, traegt man abweichend von normalen Schickschulden dennoch das Risiko. Wenn man diesen Gedanken auf die Fristberechung anwendet, so koennte eventuell nur formularmaessig vereinbart werden, dass jemand innerhalb von 10-14 Tagen die Ueberweisung veranlassen muss (als geschuldete Handlung) nicht ,dass das Geld bis dahin auf dem Konto sein muss. Denn Verzug setzt nicht nur eine Mahnung voraus, sondern gerade
N i c h t l e i s t u n g
trotz Fälligkeit, Mahnung und keinem Nichtverschulden (§ 286 BGB). Wenn die geforderte Leistung aber gerade die Überweisung ist und nicht die Gutschrift auf dem Konto, so wäre man nur in Verzug, wenn man nicht innerhalb der 10-14 Tage ueberwiesen haette.
Wer Lust hat, kann dazu ja mal einen klugen Aufsatz suchen oder wenn es noch keinen gibt, einen schreiben.

Klar ist: Der Telekom kostet es richtig Geld, dass viele Leute die Rechungen erst so spaet zahlen. Andererseits darf sie sich auch nicht wundern, dass viele keine Lust mehr auf Bankeinzug haben. Mich hat die Telekom und ihre Kabel-Tochter mit Kabelrechungen und Bankeinzug über ca. 1/2 Jahr genervt, obwohl ich das Kabel abbestellt hatte und noch nicht einmal mehr einen Fernseher besaß. Aehnliche Erlebnisse hatten etliche meiner Freunde.

Besten Gruss
pistazienfresser
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[2.1.1.1] Edigegus antwortet auf pistazienfresser
06.07.2003 11:29
Hallo Pistazienfresser,

das mit der qualifizierten Schickschuld bezüglich des Geldes sehe ich ähnlich. Bei der Telekomrechnung meiner Mutter steht m. E. aber, daß man das Geld innerhalb von X Tagen überweisen soll. Da meine Rechnung via Lastschrift eingezogen wird, kann ich dazu jetzt nichts genaueres schreiben.

Das Zahlungsfrist nach § 286 III BGB ersetzt die Mahnung, so daß man automatisch mit Ablauf der Frist in Verzug kommt. Eine Mahnung, die sonst den Verzug begründet, ist hier entbehrlich. Genaueres steht im Palandt (DER Praktikerkommentar für Juristen), den ich aber noch nicht gekauft habe... ;)

Aber, vielleicht sollten wir hier lieber nicht in juristische Disskusionen einsteigen, es ist Sonntag!

Einen schönen, erholsamen Sonntag an alle!

Stefan
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[2.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf Edigegus
06.07.2003 12:14
Benutzer Edigegus schrieb:
Bei der Telekomrechnung meiner Mutter steht
m. E. aber, daß man das Geld innerhalb von X Tagen überweisen soll. Da meine Rechnung via Lastschrift eingezogen wird, kann ich dazu jetzt nichts genaueres schreiben.
Auf der T-Rechnung meiner Freundin steht auf S. 1 von 4:
"[...]Der Rechungsbetrag muss spätestens am 10. Kalendertag nach Zugang der Rechung auf unserem Konto gutgeschrieben sein. [...]"
und auf der letzten Seite vor dem EVN steht:
"[...]Forderungen werden mit Zugang dieser Rechnung fällig. Ist der Rechnungbetrag nicht zu dem angegebenen Termin eingegangen, kommen Sie, ohne Mahnung, mit den Forderungen der Deutschen Telekom in Verzug.[...]Ab Beginn des Verzuges können Ihnen die Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.[...]"

Das Zahlungsfrist nach § 286 III BGB ersetzt die Mahnung, so daß man automatisch mit Ablauf der Frist in Verzug kommt.
Jau, aber es ging gerade um eine von § 286 III abweichende Frist, die dann wohl doch den Anforderungen an eine Mahnung genügen muss.
Aber, vielleicht sollten wir hier lieber nicht in juristische Disskusionen einsteigen, es ist Sonntag!
Versuche mich nur durch juristische Spielereien vom Arbeiten abzuhalten.

Einen schönen, erholsamen Sonntag an alle!
Danke, ebenso!

pistazienfresser
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[2.1.1.1.1.1] Edigegus antwortet auf pistazienfresser
06.07.2003 12:33
Hallo pistazienfresser!

Auf der T-Rechnung meiner Freundin steht auf S. 1 von 4: "[...]Der Rechungsbetrag muss spätestens am 10. Kalendertag nach Zugang der Rechung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

Dem müßte man mal nachgehen, werde ich nächste Woche mal machen... Bisher stand bei uns immer, daß wir bis Tag XY überweisen sollen.

Versuche mich nur durch juristische Spielereien vom Arbeiten abzuhalten.

Geht mir auch immer so, aber Klausuren stehen an, weshalb die wirklich erst einmal vorgehen... Leider!

Schönen Sonntag!


Stefan
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[2.1.1.1.1.1.1] RE: Telekom steigert mit Mahnungen den Umsatz - aber nicht mit mir
cabal antwortet auf Edigegus
10.07.2003 00:35
ein kurzes zahlungsziel ist ja ok. eine kostenpflichtige mahnung muss aber nicht schon am 11. tag (nach rechnungsdatum!) im briefkasten liegen. ein paar tage mehr (fuer die mahnung), um auch banklaufzeiten von bis zu einer woche zu ueberbruecken waeren das mindeste.


GENAU !!


RE: Telekom steigert mit Mahnungen den Umsatz - aber nicht mit mir

nicht mit mir.

habe mir ja extra ein genion handy zugelegt, um etwas zu experimentieren.

ich finde es sehr unverschämt, über die Osterfeiertage oder so verschicken die die Rechnung und bevor man sich verkuckt hat man die Mahnung im Haus.

Habe der Rechnungsstelle von der Telekom mitgeteilt, für jeden Euro Mahngebühr gibts von mir die Kosten doppelt zurück.

ich rufe sonntags mit XXL 8 Stunden die Festnetznummer von meinem Genion Handy an.
(ist zwar nach 2 Stunden disconnect von o2 aus aber wozu gibts denn wahlwiederholung)

Das macht 8*60Minuten * etwas über nen halben cent ic-gebühr.

Die Dame am Telefon hat ziemlich sauer geklungen. Ich war es auch. Wénn der XXL Tarif demnächst auf Samstag ausgeweitet wird für Telefonate freue ich mich noch mehr.

Das Juristen-Gelaber bei diesen Pippi Betrag bringt doch nix.
Mir geht es um das Prinzip --- abzocke bei jeder gelegenheit.

da muß man sich wehren.

Einzugsermächtigung bei telekom? ihr habt noch nicht ein halbes jahr auf eine Küdigungsbestätigung von t-online gewartet? (damals als es nur die 01805 Telefonsupport Nummern gab)

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[2.1.1.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf cabal
12.07.2003 13:46
Benutzer cabal schrieb:

ich rufe sonntags mit XXL 8 Stunden die Festnetznummer von meinem Genion Handy an.
(ist zwar nach 2 Stunden disconnect von o2 aus aber wozu gibts denn wahlwiederholung)

Das macht 8*60Minuten * etwas über nen halben cent ic-gebühr.
Habe schon schöner meine Sonntage verbracht. Davon, bei der "bösen" Telekom noch weiterer Kosten zu verursachen, hat wohl keiner was.


Die Dame am Telefon hat ziemlich sauer geklungen. Ich war es auch. Wénn der XXL Tarif demnächst auf Samstag ausgeweitet wird für Telefonate freue ich mich noch mehr.
Wenn die Telekom nachvollziehen kann, dass die Telefonate nur dazu dienen, sie vorsätzlich zu schädigen, können sie dir im Zweifel mehr Ärger machen als dir lieb ist.


Das Juristen-Gelaber bei diesen Pippi Betrag bringt doch nix.
Nur wenn du oder ein anderer Betroffener mit der Sache zum Verbarucherschutz oder zu einem Konkurrenten gehst. Die entsprechende Abmahnung oder gar Unterlassungsklage gegen die Telekom dürfe Beträge sicherlich überschreiten, die mit Wasser-Lassen in Verbindung zu bringen wären.

Mir geht es um das Prinzip --- abzocke bei jeder gelegenheit.

da muß man sich wehren.

Ja, aber das geht m.E. effektiver mit den Mitteln des Rechtsstaates.
Einzugsermächtigung bei telekom? ihr habt noch nicht ein halbes jahr auf eine Küdigungsbestätigung von t-online gewartet? (damals als es nur die 01805 Telefonsupport Nummern gab)

Ja, Einzugsermächtigungen gibt es für die Telekom und alle mit ihr irgendwie zusammenhängende Unternehmen bei mir auch erst eventuell in meinem übernächsten Leben. Bei mir hat mich trotz Kündigung die Kabel Deutschland (damals 100% Tochter der Telekom) ca. 7 Monate lang genervt, obwohl ich mit dieser nie einen Vertrag abgeschlossen oder gar eine Einzugsermächtiung erteilt hatte. Den Kabelvertrag mit der Telekom hatte ich fristgerecht gekündigt. Das ganze hat jeden Monat durchschnittlich einen Besuch beim T-Punkt, einen bis zwei Anrufe pro Monat, ca. 6 Faxe und ebensoviel Briefe von mir und ca. 3 Briefe von meiner Rechtsanwältin gekostet. Erst als diese schon zum zweiten Mal mit negativer Feststellungsklage drohe, gab die Telekom endlich nach.

Viel Freude noch mit Madame T.
Gruss pistazienfresser
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] cabal antwortet auf pistazienfresser
12.07.2003 20:14
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer cabal schrieb:

ich rufe sonntags mit XXL 8 Stunden die Festnetznummer von meinem Genion Handy an.
(ist zwar nach 2 Stunden disconnect von o2 aus aber wozu gibts denn wahlwiederholung)

Das macht 8*60Minuten * etwas über nen halben cent ic-gebühr.
Habe schon schöner meine Sonntage verbracht. Davon, bei der "bösen" Telekom noch weiterer Kosten zu verursachen, hat wohl keiner was.


verbringe meine Sonntage mit ausschlafen. Da ich aus der Verwandschaft häufig (zu) früh angerufen werde, ist es mir nur recht das mein telefon ausgehängt ist.

Mir bringt das was --> innere Befriedigung
und das ist mir die Hauptsache

und nachdem die Nutzung des o2 Netzes in Sonntags Nacht kaum zusätzliche Kosten oder Netzengpässe bringt, (hoffe ich)kassiert o2 auch noch ein wenig.



Die Dame am Telefon hat ziemlich sauer geklungen. Ich war es auch. Wénn der XXL Tarif demnächst auf Samstag ausgeweitet wird für Telefonate freue ich mich noch mehr.
Wenn die Telekom nachvollziehen kann, dass die Telefonate nur dazu dienen, sie vorsätzlich zu schädigen, können sie dir im Zweifel mehr Ärger machen als dir lieb ist.
>

Wieso? Ist es verboten mit sich selbst zu telefonieren?



Das Juristen-Gelaber bei diesen Pippi Betrag bringt doch nix.
Nur wenn du oder ein anderer Betroffener mit der Sache zum Verbarucherschutz oder zu einem Konkurrenten gehst. Die entsprechende Abmahnung oder gar Unterlassungsklage gegen die Telekom dürfe Beträge sicherlich überschreiten, die mit Wasser-Lassen in Verbindung zu bringen wären.

Mir geht es um das Prinzip --- abzocke bei jeder gelegenheit.

da muß man sich wehren.

Ja, aber das geht m.E. effektiver mit den Mitteln des Rechtsstaates.

Vielleicht hat die Telekom ja Recht. Nur eine Sauerei finde ich es trotzdem. Nicht die Mahngebühr SONDERN das diese bereits nach 10 Tagen (NICHT mal Werktage) :((

So hätte ich keine Kunden mehr aber die können es sich erlauben.

Daher sehe ich rechtlich wenig Chancen daher mein Verhalten.


Einzugsermächtigung bei telekom? ihr habt noch nicht ein halbes jahr auf eine Küdigungsbestätigung von t-online gewartet? (damals als es nur die 01805 Telefonsupport Nummern gab)

Ja, Einzugsermächtigungen gibt es für die Telekom und alle mit ihr irgendwie zusammenhängende Unternehmen bei mir auch erst eventuell in meinem übernächsten Leben. Bei mir hat mich trotz Kündigung die Kabel Deutschland (damals 100% Tochter der Telekom) ca. 7 Monate lang genervt, obwohl ich mit dieser nie einen Vertrag abgeschlossen oder gar eine Einzugsermächtiung erteilt hatte. Den Kabelvertrag mit der Telekom hatte ich fristgerecht gekündigt. Das ganze hat jeden Monat durchschnittlich einen Besuch beim T-Punkt, einen bis zwei Anrufe pro Monat, ca. 6 Faxe und ebensoviel Briefe von mir und ca. 3 Briefe von meiner Rechtsanwältin gekostet. Erst als diese schon zum zweiten Mal mit negativer Feststellungsklage drohe, gab die Telekom endlich nach.

Viel Freude noch mit Madame T.
Gruss pistazienfresser

na wenigstens da sind wir uns einig. Ansonsten bin ich mit bigT relativ zufrieden, naja so 100 Kleinigkeiten woanders wärens bestimmt 200 ;)