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Umzug und Kündigungsfrist


17.05.2007 18:10 - Gestartet von waldy
Hallo,

ich hatte im Oktober 06 den Tarif Call und Surf Comfort gebucht. Im April bin ich umgezogen, habe den Umzug bei der Telekom beantragt, der Tarif wurde auch mit übernommen. Zählt die 12 monatige Künigungsfrist ab Oktober, oder fängt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Umzug erneut von vorn an?


Gruß
waldy
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[1] Tingen antwortet auf waldy
18.05.2007 22:18
Benutzer waldy schrieb:
Hallo,

ich hatte im Oktober 06 den Tarif Call und Surf Comfort gebucht. Im April bin ich umgezogen, habe den Umzug bei der Telekom beantragt, der Tarif wurde auch mit übernommen. Zählt die 12 monatige Künigungsfrist ab Oktober, oder fängt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Umzug erneut von vorn an?


Gruß
waldy
Die Kündigungsfrist ist aber nur 1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Übergabe des Tarifes ( Okt 06 ) und nicht mit dem Umzug.
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[1.1] waldy antwortet auf Tingen
19.05.2007 10:31
Danke für die Antwort.

Waldy


Benutzer waldy schrieb:
Hallo,

ich hatte im Oktober 06 den Tarif Call und Surf Comfort gebucht. Im April bin ich umgezogen, habe den Umzug bei der Telekom beantragt, der Tarif wurde auch mit übernommen.
Zählt die 12 monatige Künigungsfrist ab Oktober, oder fängt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Umzug erneut von vorn an?


Gruß
waldy
Die Kündigungsfrist ist aber nur 1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt
mit Übergabe des Tarifes ( Okt 06 ) und nicht mit dem Umzug.
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[1.2] bernd02 antwortet auf Tingen
28.05.2007 14:47
Benutzer Tingen schrieb:
Benutzer waldy schrieb:
Hallo,

ich hatte im Oktober 06 den Tarif Call und Surf Comfort gebucht. Im April bin ich umgezogen, habe den Umzug bei der Telekom beantragt, der Tarif wurde auch mit übernommen.
Zählt die 12 monatige Künigungsfrist ab Oktober, oder fängt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Umzug erneut von vorn an?


Gruß
waldy
Die Kündigungsfrist ist aber nur 1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Übergabe des Tarifes ( Okt 06 ) und nicht mit dem Umzug.

Irrtum!
Wenn man mit seinem Telefonanschluß mit samt des Call&Surf Paketes in eine andere Wohnung bzw. Adresse umzieht,so startet die Mindestvertragslaufzeit des Call&Surf Paketes neu.
Da das Schalten des Telefonanschlusses inklusive Call&Surf Paket ein Neuanschluss darstellt.
Man zahlt einmalig die 59,95€ Anschlussgebühr für den T-Net-Anschluss,die einmalige DSL-Bereitstellungsgebühr von 99,95€ entfällt bei Call&Surf.
Bin selbst vor 1 Monat umgezogen mit samt Telefonanschluss+Call&Surf.

Gruß Bernd
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[1.2.1] Tingen antwortet auf bernd02
29.05.2007 23:05
Benutzer bernd02 schrieb:
Benutzer Tingen schrieb:
Benutzer waldy schrieb:
Hallo,

ich hatte im Oktober 06 den Tarif Call und Surf Comfort gebucht. Im April bin ich umgezogen, habe den Umzug bei der Telekom beantragt, der Tarif wurde auch mit übernommen.
Zählt die 12 monatige Künigungsfrist ab Oktober, oder fängt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Umzug erneut von vorn an?


Gruß
waldy
Die Kündigungsfrist ist aber nur 1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Übergabe des Tarifes ( Okt 06 ) und nicht mit dem Umzug.

Irrtum!
Wenn man mit seinem Telefonanschluß mit samt des Call&Surf Paketes in eine andere Wohnung bzw. Adresse umzieht,so startet die Mindestvertragslaufzeit des Call&Surf Paketes neu. Da das Schalten des Telefonanschlusses inklusive Call&Surf Paket ein Neuanschluss darstellt.
Man zahlt einmalig die 59,95€ Anschlussgebühr für den T-Net-Anschluss,die einmalige DSL-Bereitstellungsgebühr von 99,95€ entfällt bei Call&Surf.
Bin selbst vor 1 Monat umgezogen mit samt
Telefonanschluss+Call&Surf.

Gruß Bernd

Wenn du umziehst und die Telekom besteht auf Erfüllung der Laufzeit warum bekommst du denn eine neue Mietzeit?
Bei Umzug mit Mitnahme des C&S Paketes würdest du die Mietzeit mitnehmen! Ansonstens Sonderkündigungsrecht
Frag nach warum du eine neue Mietzeit bekommen hast (Neuvertrag !!??) Anschlussgebühr und Gebühr für T-DSL.

Gruß Peter
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[1.2.1.1] bernd02 antwortet auf Tingen
30.05.2007 18:44
Das liegt aber daran das die Schaltung des Telefon-und DSL-Anschlusses(Call&Surf) in der neuen Wohnung zu 80%-90% immer eine Neuanschluss(für die Telekom ein Neuvertrag)ist.Dann müsste der Vormieter einem seinen betriebsfähigen Telefon-und DSL-Anschluss(Call&Surf) samt Rufnummer überlassen.Dieses ist aber sehr selten.Meistens wird die Rufnummer immer mitgenommen und ob der Vormieter ebenfalls das gleiche CAll&Surf-Paket hatte ist auch sehr fraglich.

Gruß Bernd
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[1.2.1.1.1] Tingen antwortet auf bernd02
30.05.2007 21:26
Benutzer bernd02 schrieb:
Das liegt aber daran das die Schaltung des Telefon-und DSL-Anschlusses(Call&Surf) in der neuen Wohnung zu 80%-90% immer eine Neuanschluss(für die Telekom ein Neuvertrag)ist.Dann müsste der Vormieter einem seinen betriebsfähigen Telefon-und DSL-Anschluss(Call&Surf) samt Rufnummer überlassen.
Es gibt keine Übernahme eines Anschlusses mehr. Ein paar Ausnahmen schon aber Vormeiter zählt nicht dazu. Eine Ortsveränderung nimmt immer die Mietzeit mit. Mein Tip ruf an und fragt direkt nach. Bei einem Neuanschluss hättest du aber auch keine Bereitstellung für den T-DSL zahlen durfen.
Dieses
ist aber sehr selten.Meistens wird die Rufnummer immer mitgenommen und ob der Vormieter ebenfalls das gleiche CAll&Surf-Paket hatte ist auch sehr fraglich.

Gruß Bernd