Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Zahlungsaufforderung


20.07.2009 22:23 - Gestartet von Yvechen
Hallo
ich habe letzte Woche ein Zahlungsaufforderung von Seiler & Kollegen bekommen.
Sie wollen über 300 von mir und ich weiß nicht für was!
Kann mir jemand helfen und mir sagen wie ich daraufhin reagieren soll?
Macht es Sinn mit der Telekom sich in Verbindung zu setzen?
Menü
[1] six..pack antwortet auf Yvechen
21.07.2009 03:06
http://www.myvideo.de/watch/733335/Kanzlei_des_Grauens_Seiler_Kollegen

Menü
[1.1] Leene antwortet auf six..pack
21.07.2009 22:32
Erstmal bei der 08003301000 nachfragen. Kundennummer bereithalten (Steht auf der Telefonrechnung) und dann bei der KAnzlei nachfragen! Nur die Können dir wirklich helfen.
Menü
[1.1.1] neffetS antwortet auf Leene
22.07.2009 12:19
Die Telekom informiert Dich maximal noch über die Höhe der ausgebuchten Forderung zum beauftragen Rechtsanwalt
- soll heißen, der Rechtsstreit ist zur Klärung bereits abgegeben, der Ansprechpartner ist jetzt für Dich ausschließlich diese Rechtsanwaltskanzlei Seiler&Kollegen.

neffetS
Menü
[1.1.1.1] michaffm1964 antwortet auf neffetS
23.07.2009 11:50
Das ganze passiert aber nicht einfach so, da müssen vorher schon strittige Forderungen und Mahnungen gekommen sein. Dass Du nicht weisst, "für was" kann ich kaum glauben
Menü
[1.1.1.1.1] lagoon antwortet auf michaffm1964
23.07.2009 13:44

einmal geändert am 23.07.2009 13:45
Ist unwahrscheinlich - aber nicht unmöglich - dass Mahnungen etc. nicht angekommen sind. War bei meinen Eltern im Zuge eines Wohnungswechsels so - Kabel Deutschland hat vielleicht versucht, die alte Anschrift (trotz mehrmaliger Mitteilung der neuen) zu erreichen, ggf. erfolglos. Dann hat sich mehr als zwei Jahre später die Inkasso-Kanzlei gemeldet. Ein Schreiben an die zuständige Geschäftsleitung bei KD hat dann allerdings zur Rücknahme der Forderung und Rückzug vom Inkasso geführt. ;-) BTW: die Anwaltskanzlei war mit Auskünften zur Grundlage der Ursprungsforderung sehr sparsam und unkooperativ - warum wohl ... Mir ist es unverständlich, dass Inkassoforderungen ohne Angabe zum Gläubiger und der Art der Forderung, geschwiege denn zur Zusammensetzung der Forderungssumme (Ursprungsforderung, Mahn- Anwalts- und sonstige Gebühren) überhaupt zulässig sind!