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Auslegung der AGB bei Kündigung


23.08.2003 16:07 - Gestartet von Dr. B.
Hallo!

Ich habe gerade meinen TPP-Vertrag gekündugt (Ende der Mindestlaufzeit im Dezember). Ich habe im August gekündigt, weil in den AGB folgende Bemerkung zu finden ist:
'11.2.1 Verträge mit einer 24monatigen Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugeht. Die Kündigung wird erst jeweils zum Monatsende gültig.'

Also:
Mitte Dezember, 3 Monate zurück macht Mitte September und weil die Kündigung zum Monatsende wirksam wird schickt man die Kündigung Ende August.

Allerdings gibt es eine weitere Interpreteationsmöglichkeit:
Die Kündigung wäre Mitte September rechtzeitig gewesen. Wirksam wird eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit allerdings nicht nach genau 24 Monaten sondern nach mindestens 24 Monaten und dann zum Monatsletzten, im meinem Fall zum 31.12.2003.

Auf die zweite Version deutet auch hin, dass sich vor ein paar Monaten hier im Forum schon Leute wunderten, dass sie auch nach Ablauf der 24 Monate und vorheriger Kündigung noch telefonieren konnten.
Mich interessiert jetzt natürlich was gilt, denn ich möchte nicht durch 'konkludentes Handeln' (Einbuchen der Karte ins Netz) den Vertrag verlängern. Die Laufzeit bis zum 31.12. ist natürlich auch interessant, denn das Datum lässt sich richtig gut merken und ich nehme mal an, zu Weihnachten fallen die Preise für 'normale' Geräte ohne Kamera :o))

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht.

Danke schon mal
Euer Dr. B.
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[1] didodei antwortet auf Dr. B.
24.08.2003 21:49
Hallo Dr. B,
habe diese Woche die Bestätigung meiner Kündigung von TPP erhalten. Darin wird Deine zweite Version bestätigt. Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf der 24monatigen Laufzeit erfolgen (bei Dir Mitte September) und Vertragsende ist zum Ende des Ablaufmonats (bei Dir der 31.12.).

Gruß Wolfgang
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[1.1] Dr. B. antwortet auf didodei
25.08.2003 00:27
Hallo Wolfgang!

Das ist hochinteressant! Bis jetzt hat das nämlich niemand (aus meinem Bekanntenkreis) so verstanden. Ich bin dann mal auf meine Bestätigung gespannt.

Ich stelle im Voraus fest, dass somit nach meiner Auffassung die Nutzung der SIM zwischen dem Ende der Mindestlaufzeit in 12/03 und dem 31.12. KEINEN Verlängerungswunsch darstellen kann.

Um Missvertändnissen vorzubeugen: Ich kann bis jetzt nichts Negatives über TPP als Provider sagen. Leider scheint das Provider-Geschäft endgültig eingestellt zu sein....

So long
Dr. B.
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[2] rgla antwortet auf Dr. B.
03.09.2003 22:52
Freischaltungsauftrag vom 11.09.2001 gekündigt am 10.01.2003
TPP schreibt: Ihre Kündigung wird zum 30.09.2003 wirksam. Ihre Mobilfunkkarte wird im Laufe des 30.09.2003 im System des Netzbetreibers deaktiviert.
Karte ist derzeit noch in Betrieb.

Bei älteren Verträgen stand der Passus mit dem Monatsende nicht in den AGB. Zwei wurden deshalb nach 23,... Monaten abgeschaltet, ein dritter erst nach 24,... Monaten. Es gab aber keine Probleme mit Verlängerung.

Ich glaube, dass die zu den alten Konditionen sowieso nicht verlängern wollen.


Benutzer Dr. B. schrieb:
Hallo!

Ich habe gerade meinen TPP-Vertrag gekündugt (Ende der Mindestlaufzeit im Dezember). Ich habe im August gekündigt, weil in den AGB folgende Bemerkung zu finden ist: '11.2.1 Verträge mit einer 24monatigen Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugeht. Die Kündigung wird erst jeweils zum Monatsende gültig.'

Also:
Mitte Dezember, 3 Monate zurück macht Mitte September und weil die Kündigung zum Monatsende wirksam wird schickt man die Kündigung Ende August.

Allerdings gibt es eine weitere Interpreteationsmöglichkeit: Die Kündigung wäre Mitte September rechtzeitig gewesen. Wirksam wird eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit allerdings nicht nach genau 24 Monaten sondern nach mindestens 24 Monaten und dann zum Monatsletzten, im meinem Fall zum 31.12.2003.

Auf die zweite Version deutet auch hin, dass sich vor ein paar Monaten hier im Forum schon Leute wunderten, dass sie auch nach Ablauf der 24 Monate und vorheriger Kündigung noch telefonieren konnten.
Mich interessiert jetzt natürlich was gilt, denn ich möchte nicht durch 'konkludentes Handeln' (Einbuchen der Karte ins Netz) den Vertrag verlängern. Die Laufzeit bis zum 31.12. ist natürlich auch interessant, denn das Datum lässt sich richtig gut merken und ich nehme mal an, zu Weihnachten fallen die Preise für 'normale' Geräte ohne Kamera :o))

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht.

Danke schon mal
Euer Dr. B.
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[2.1] Dr. B. antwortet auf rgla
10.09.2003 18:50
Hallo :-)

Ich war jetzt einige Tage nicht im WWW, darum dieser Nachtrag:
Meine Kündigungsbestätigung ist jetzt auch da; am 31.12. soll Schluss sein.

Erzähl' mir doch in der nächsten Zeit, ob durch die Überhangzeit (die Zeit nach 24 Monaten bis zum Monatsende) Probleme entstanden sind.

Vielen Dank
und
Viele Grüße

Dr. B.
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[2.1.1] rgla antwortet auf Dr. B.
11.09.2003 11:55
Benutzer Dr. B. schrieb:
Erzähl' mir doch in der nächsten Zeit, ob durch die Überhangzeit (die Zeit nach 24 Monaten bis zum Monatsende) Probleme entstanden sind.


Ein "Problem" offenbarte gestern die Rechnung von TPP :

Da der Vertrag nur 24 Monate GG befreit ist, wurde mir für
10 Tage Überhangzeit anteilig GG belastet.
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[2.1.1.1] Dr. B. antwortet auf rgla
11.09.2003 15:33
Hallo rgla,

das ist ja mal wieder interessant. War in deinem Vertrag explizit von Grundgebührbefreiung und über exakt 24 Monate die Rede? Wo steht das genau?
Ich habe nämlich keine eindeutigen Infos darüber. Der Vertrag bezog sich auf den aktuellen Angebotsflyer und in diesem wiederum war die Grundgebühr durchgetrichen und mit 'entfällt' kekennzeichnet.
Wieviel berechnen sie dir denn? (Ich habe einen Smarty Special mit ohne 9,95 DM GG.)

Bis zum nächsten Mal
Dr. B.
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[2.1.1.1.1] rgla antwortet auf Dr. B.
12.09.2003 12:21
In meinem Freischaltungsauftrag steht:
"Die Vertragsmindestlaufzeit laut abgeschlossenem Tarif beträgt 24 Monate". "Keine Grundgebühr(24 Monate)". "Kein Mindestgesprächsumsatz (24 Monate)".
"Nach 24 Monaten wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Netzbetreibertarif berechnet".
"Dem Auftrag liegen die AGB ... zugrunde".
In den AGB steht : "die Kündigung wird erst zum Monatsende gültig".

Berechnet wurde die GG für 10 Tage (EUR 4,26)

Folgendes Posting legt nahe, dass TPP hier im Unrecht ist,

https://www.teltarif.de/forum/a-telepassport/...

aber Einschreibebriefe dürften teurer kommen, als EUR 4,26

Benutzer Dr. B. schrieb:
Hallo rgla,

das ist ja mal wieder interessant. War in deinem Vertrag explizit von Grundgebührbefreiung und über exakt 24 Monate die Rede? Wo steht das genau?
Ich habe nämlich keine eindeutigen Infos darüber. Der Vertrag bezog sich auf den aktuellen Angebotsflyer und in diesem wiederum war die Grundgebühr durchgetrichen und mit 'entfällt' kekennzeichnet.
Wieviel berechnen sie dir denn? (Ich habe einen Smarty Special mit ohne 9,95 DM GG.)

Bis zum nächsten Mal
Dr. B.
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[2.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf rgla
12.09.2003 12:36
Hi rgla!
Kannst du dich nicht per Fax/normalem Brief an TPP wenden? Zumal ja der Zugangszeitpunkt nicht so relevant sein dürfte, da du wohl schon gekündigt hast.
Zudem könnten sich auch Konkurrenten oder Verbraucherschützer für die Sache interessieren, dann gibt es vielleicht einen Unterlassungsprozess mit schön hohen Streitwerten. Bleibt zu hoffen, dass die Verbraucherschützer noch nicht wegen staatlicher Sparmaßnahmen zugemacht haben. Vielleicht interessiert sich auch die Presse/das Fernsehen für den Müll.
Mehr für die Sache ausgeben, als TPP dir -wohl unrechtmäßig- abnimmt, kann dir natürlich auch keiner raten.
Viel Glück,
pistazienfresser
Benutzer rgla schrieb:
In meinem Freischaltungsauftrag steht: "Die Vertragsmindestlaufzeit laut abgeschlossenem Tarif beträgt 24 Monate". "Keine Grundgebühr(24 Monate)". "Kein
Mindestgesprächsumsatz (24 Monate)".
"Nach 24 Monaten wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Netzbetreibertarif berechnet".
"Dem Auftrag liegen die AGB ... zugrunde".
In den AGB steht : "die Kündigung wird erst zum Monatsende gültig".

Berechnet wurde die GG für 10 Tage (EUR 4,26)

Folgendes Posting legt nahe, dass TPP hier im Unrecht ist,

https://www.teltarif.de/forum/a-telepassport/...

aber Einschreibebriefe dürften teurer kommen, als EUR 4,26

Benutzer Dr. B. schrieb:
Hallo rgla,

das ist ja mal wieder interessant. War in deinem Vertrag explizit von Grundgebührbefreiung und über exakt 24 Monate die Rede? Wo steht das genau?
Ich habe nämlich keine eindeutigen Infos darüber. Der Vertrag bezog sich auf den aktuellen Angebotsflyer und in diesem wiederum war die Grundgebühr durchgetrichen und mit 'entfällt' kekennzeichnet.
Wieviel berechnen sie dir denn? (Ich habe einen Smarty Special mit ohne 9,95 DM GG.)

Bis zum nächsten Mal
Dr. B.
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[2.1.1.1.1.1.1] rgla antwortet auf pistazienfresser
12.09.2003 15:21
Hi,

habe mir das BGB an den genannten Stellen mal selber reingezogen und daraus ein Fax gebastelt. Danke für die Tips.

Gruss
rgla
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[2.1.1.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf rgla
17.09.2003 16:17
Benutzer rgla schrieb:
Hi,

habe mir das BGB an den genannten Stellen mal selber reingezogen und daraus ein Fax gebastelt. Danke für die Tips.

Gruss
rgla
Hi rgla
Gern geschehen!
Gib dann mal "Laut", wenn/ob du Erfolg hattest!
Gruss pistazienfresser
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] rgla antwortet auf pistazienfresser
15.10.2003 20:32
Hi,

das erste Fax blieb ohne Wirkung. Nach Rücklastschrift und
zweitem Fax kam heute eine Rechnung mit Gutschrift der GG.
Unklar ist, ob die GG für eine Restlaufzeit im Sept. 03 war,
oder ob die Kündigung verschlampt wurde, da die SIM Karte immer
noch aktiv ist. Ich habe das Bestätigungschreiben der Kündigung
mit Fax 2 mitgeschickt und hoffe, dass die Sache erledigt ist.

Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi rgla Gern geschehen!
Gib dann mal "Laut", wenn/ob du Erfolg hattest!
Gruss pistazienfresser
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[2.2] pistazienfresser antwortet auf rgla
11.09.2003 14:54
Hi Leute!
Meine Meinung hierzu (nur Rat, keine verbindliche Rechtsberatung):
Die Fristberechnung von TPP ist falsch, weil ihre Allgemeinen und sonstigen Vertragsbedingungen widersprüchlich bzw. überaschend sind.

Eine Frist, die sich nach Monaten berechnet, läuft nämlich tagesgenau und nicht zum Ende eines Monates, § 188 Abs. 2 BGB.
Offensichtlich hat TPP nie von 2-Jahres-Verträgen gesprochen, sondern immer von 24-Monatsverträgen.
Wenn eine entlegene Klausel hier versucht, das Gegenteil von der Bezeichnung des Vertrages, nämlich einen Fristablauf zum Ende des Monates zu vereinbaren so ist sie überaschend und daher nach § 305c Abs. 1 nicht Vertragsbestandteil geworden. Dies gilt um so mehr, wenn durch diese Klausel ein gebührenbefreiter Vertrag durch die Hintertür doch noch Gebühren kosten soll.

Falls durch diese absonderliche Fristberechung die Kündigungsfrist nach TPP mehr als 3 Monate vor dem Ende dem Ablauf der Vertragsdauer enden würde, so würden zudem solche allgemeine Geschäftsbedingungen gegen § 309 Nr. 9c BGB verstoßen.

Zudem dürfte die merkwürdige Fristberechung in den AGB auch nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein, da sie -wie oben gezeigt- gegen den wesentlichen Grundgedanken der Berechung von Monatsfristen nach § 188 Abs. 2 BGB verstößt.

Sollten Zweifel bei der Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TPP bestehen, so ginge dies gemäß § 305c Abs. 2 immer zu Lasten von TPP. Sollten die Bestimmungen nicht verständlich sein, so könnten sich dadurch auch ein unangemessene Benachteilungung gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ergeben, die ebenfalls in der Regel zur Unwirksamkeit der Bestimmung führt.

Viel Erfolg
pistazienfresser



Den hier etwas schwer verständlichen Text des BGB nachzulesen unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html
Benutzer rgla schrieb:
Freischaltungsauftrag vom 11.09.2001 gekündigt am 10.01.2003 TPP schreibt: Ihre Kündigung wird zum 30.09.2003 wirksam. Ihre Mobilfunkkarte wird im Laufe des 30.09.2003 im System des Netzbetreibers deaktiviert.
Karte ist derzeit noch in Betrieb.

Bei älteren Verträgen stand der Passus mit dem Monatsende nicht in den AGB. Zwei wurden deshalb nach 23,... Monaten abgeschaltet, ein dritter erst nach 24,... Monaten. Es gab aber keine Probleme mit Verlängerung.

Ich glaube, dass die zu den alten Konditionen sowieso nicht verlängern wollen.


Benutzer Dr. B. schrieb:
Hallo!

Ich habe gerade meinen TPP-Vertrag gekündugt (Ende der Mindestlaufzeit im Dezember). Ich habe im August gekündigt, weil in den AGB folgende Bemerkung zu finden ist: '11.2.1 Verträge mit einer 24monatigen Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugeht. Die Kündigung wird erst jeweils zum Monatsende gültig.'

Also:
Mitte Dezember, 3 Monate zurück macht Mitte September und weil die Kündigung zum Monatsende wirksam wird schickt man die Kündigung Ende August.

Allerdings gibt es eine weitere Interpreteationsmöglichkeit: Die Kündigung wäre Mitte September rechtzeitig gewesen. Wirksam wird eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit allerdings nicht nach genau 24 Monaten sondern nach mindestens 24 Monaten und dann zum Monatsletzten, im meinem Fall zum 31.12.2003.

Auf die zweite Version deutet auch hin, dass sich vor ein paar Monaten hier im Forum schon Leute wunderten, dass sie auch nach Ablauf der 24 Monate und vorheriger Kündigung noch telefonieren konnten.
Mich interessiert jetzt natürlich was gilt, denn ich möchte nicht durch 'konkludentes Handeln' (Einbuchen der Karte ins Netz) den Vertrag verlängern. Die Laufzeit bis zum 31.12. ist natürlich auch interessant, denn das Datum lässt sich richtig gut merken und ich nehme mal an, zu Weihnachten fallen die Preise für 'normale' Geräte ohne Kamera :o))

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht.

Danke schon mal
Euer Dr. B.