Hi Leute!
Meine Meinung hierzu (nur Rat, keine verbindliche Rechtsberatung):
Die Fristberechnung von TPP ist falsch, weil ihre Allgemeinen und sonstigen Vertragsbedingungen widersprüchlich bzw. überaschend sind.
Eine Frist, die sich nach Monaten berechnet, läuft nämlich tagesgenau und nicht zum Ende eines Monates, § 188 Abs. 2 BGB.
Offensichtlich hat TPP nie von 2-Jahres-Verträgen gesprochen, sondern immer von 24-Monatsverträgen.
Wenn eine entlegene Klausel hier versucht, das Gegenteil von der Bezeichnung des Vertrages, nämlich einen Fristablauf zum Ende des Monates zu vereinbaren so ist sie überaschend und daher nach § 305c Abs. 1 nicht Vertragsbestandteil geworden. Dies gilt um so mehr, wenn durch diese Klausel ein gebührenbefreiter Vertrag durch die Hintertür doch noch Gebühren kosten soll.
Falls durch diese absonderliche Fristberechung die Kündigungsfrist nach TPP mehr als 3 Monate vor dem Ende dem Ablauf der Vertragsdauer enden würde, so würden zudem solche allgemeine Geschäftsbedingungen gegen § 309 Nr. 9c BGB verstoßen.
Zudem dürfte die merkwürdige Fristberechung in den AGB auch nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein, da sie -wie oben gezeigt- gegen den wesentlichen Grundgedanken der Berechung von Monatsfristen nach § 188 Abs. 2 BGB verstößt.
Sollten Zweifel bei der Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TPP bestehen, so ginge dies gemäß § 305c Abs. 2 immer zu Lasten von TPP. Sollten die Bestimmungen nicht verständlich sein, so könnten sich dadurch auch ein unangemessene Benachteilungung gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ergeben, die ebenfalls in der Regel zur Unwirksamkeit der Bestimmung führt.
Viel Erfolg
pistazienfresser
Den hier etwas schwer verständlichen Text des BGB nachzulesen unter:
http://bundesrecht.juris.de/
bundesrecht/bgb/index.html
Benutzer rgla schrieb:
Freischaltungsauftrag vom 11.09.2001 gekündigt am 10.01.2003 TPP schreibt: Ihre Kündigung wird zum 30.09.2003 wirksam. Ihre Mobilfunkkarte wird im Laufe des 30.09.2003 im System des Netzbetreibers deaktiviert.
Karte ist derzeit noch in Betrieb.
Bei älteren Verträgen stand der Passus mit dem Monatsende nicht in den AGB. Zwei wurden deshalb nach 23,... Monaten abgeschaltet, ein dritter erst nach 24,... Monaten. Es gab aber keine Probleme mit Verlängerung.
Ich glaube, dass die zu den alten Konditionen sowieso nicht verlängern wollen.
Benutzer Dr. B. schrieb:
Hallo!
Ich habe gerade meinen TPP-Vertrag gekündugt (Ende der Mindestlaufzeit im Dezember). Ich habe im August gekündigt, weil in den AGB folgende Bemerkung zu finden ist: '11.2.1 Verträge mit einer 24monatigen Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugeht. Die Kündigung wird erst jeweils zum Monatsende gültig.'
Also:
Mitte Dezember, 3 Monate zurück macht Mitte September und weil die Kündigung zum Monatsende wirksam wird schickt man die Kündigung Ende August.
Allerdings gibt es eine weitere Interpreteationsmöglichkeit: Die Kündigung wäre Mitte September rechtzeitig gewesen. Wirksam wird eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit allerdings nicht nach genau 24 Monaten sondern nach mindestens 24 Monaten und dann zum Monatsletzten, im meinem Fall zum 31.12.2003.
Auf die zweite Version deutet auch hin, dass sich vor ein paar Monaten hier im Forum schon Leute wunderten, dass sie auch nach Ablauf der 24 Monate und vorheriger Kündigung noch telefonieren konnten.
Mich interessiert jetzt natürlich was gilt, denn ich möchte nicht durch 'konkludentes Handeln' (Einbuchen der Karte ins Netz) den Vertrag verlängern. Die Laufzeit bis zum 31.12. ist natürlich auch interessant, denn das Datum lässt sich richtig gut merken und ich nehme mal an, zu Weihnachten fallen die Preise für 'normale' Geräte ohne Kamera :o))
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht.
Danke schon mal
Euer Dr. B.