Hallo ststhv!
Um welche Summe geht es denn bei Dir?...3, 4 oder 5 Euro?? zahl sie doch und gut ist.....Dein Einschreiben mit Rückschein war sicher teurer!...Ich verstehe es nicht, was Du um ein paar Euros ein solchen Wirbel machst...wo Du doch für 24 Monate die Grundgebühr gespart hast! Aber buch mal schön zurück, dann kommen von TPP noch Mahngebühren etc..Du hättest Dir mal vorher die AGB durchlesen sollen!
Hier nochmal, was ich schon einmal vor ein paar Wochen geschrieben habe:
...
Hallo!
Es kann sich am Vertragsende eine entsprechende Restlaufzeit ergeben je nachdem wann man im Monat den Vertrag abgeschlossen hat!! Dies ergibt sich auch aus den AGB von TTP, die für diesen Fall auch rechtsgültig sind ( die sicher wieder keiner bei Vertragsunterzeichnung durchgelesen hat). TPP ist somit im Recht, letztlich wird dann aber doch nix berechnet bei grundgebührbefreiten Verträgen, so war es jedenfalls mehrmals bei mir!. Und wenn wären es auch nur ein paar Euro oder Cent...da war das Einschreiben mit Rückschein und der ganze Ärger teurer..ich kann letztlich über solche Verbraucher nur den Kopf schütteln..viel trara um nichts..lieber mal in Zukunft bei Vertragsschluss das Kleingedruckte lesen ist wichtiger als das Handy für Null Euro!!!!!
Sorry das musste jetzt mal sein!
CU Karim
Benutzer ststhv schrieb:
Vor zwei Jahren habe ich zwei Verträge mit TPP abgeschlossen, die wurden Mitte September 2001 freigeschaltet. Beide Verträge wurden rechtzeitig gekündigt, doch nun soll ich bis 30.09.2003 anteilig Grundgebühr bezahlen. (Für 24 Monate war keine Grundgebühr fällig) Nach Auskunft der Mitarbeiter am Telefon sei die Abschaltung nur zum 30.09.2003 möglich. Angeblich handelt es sich um eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Mit der Abschaltung am 30.09.2003 beträgt die Laufzeit jedoch 24 Monate und einen Keks.
Hat da jemand schon Erfahrung mit Telepasport gemacht und hat jemand die gültigen AGB`S von September 2001 ?
Habe ein Schreiben an TPP gerichtet (per Einschreiben mit Rückschein), jedoch hat TPP es nicht für nötig gehalten bis jetzt zu antworten (habe eine Frist gesetzt). Falls bis zum Wochenende TPP nicht schriftlich antwortet werde ich das Geld zurückfordern bzw. die Einzugsermächtigung rückgängig machen.