Benutzer klaus.wtm schrieb:
Benutzer ststhv schrieb:
Vor zwei Jahren habe ich zwei Verträge mit TPP abgeschlossen, die wurden Mitte September 2001 freigeschaltet. Beide Verträge wurden rechtzeitig gekündigt, doch nun soll ich bis 30.09.2003 anteilig Grundgebühr bezahlen. (Für 24 Monate war keine Grundgebühr fällig)
Nach Auskunft der Mitarbeiter am Telefon sei die Abschaltung nur zum 30.09.2003 möglich. Angeblich handelt es sich um eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Mit der Abschaltung am 30.09.2003 beträgt die Laufzeit jedoch 24 Monate und einen Keks.
Meiner Meinung ist da noch mal wieder ein bißchen Geld kassieren angesagt!!!!
Ich habe schriftlich Widerspruch mit Einschreiben mit Rückschein eingelegt. Mal abwarten was kommt....
Wieso vermutest Du, daß Du für die paar Tage mehr, die über die 24 Monate hinaus gehen, Grundgebühr bezahlen mußt? Bei sehr vielen Postings, die Du hier lesen kannst, wurde durch TPP keine Grundgebühr berechnet. Auch meine Verträge bei TPP wurden alle zum Monatsende deaktiviert und es wurde keine Grundgebühr berechnet. Warum die Aufregung?
Gruß
Klaus
Habe gestern eine Rechnung von TPP erhalten. Für 10 Tage Überhangzeit (bis Monatsende) wurde GG belastet.
In meinem Freischaltungsauftrag steht direkt über der Unterschrift "dem Auftrag liegen die AGB ... zugrunde".
Ausserdem "nach 24 Monaten wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Netzbetreibertarif berechnet". In den AGB steht "die Kündigung wird erst zum Monatsende gültig".
Es gibt also keinen Grund zu meckern.
Warum schliesst jemand mehrere Verträge ab, die er nicht wirklich benutzen will - Hamstermentalität ?
Die 24 Monate ohne GG waren seinerzeit ein Super Angebot, deshalb will ich nicht über 5 Euro meckern. Was kostet eigentlich ein Einschreiben mit Rückschein ?