Benutzer telephonium schrieb:
TPP muss die Anwaltskosten tragen, wenn sie unterliegen - aber nur, wenn sie vor Gericht unterliegen.
Nein, TPP muss die Anwaltskosten auch ohne Prozess tragen, jedenfalls wenn man TPP vorher dazu aufgefordert hat, den Anschluss innerhalb einer Frist zu entsperren und sie dies unberechtigt innerhalb der Frist nicht tun. Jedenfalls dann sind Anwaltskosten Verzugskosten (meiner Meinung nach bei Mobilfunkverträgen theoretisch sogar ohne Fristsetzung).
Eine andere Sache ist, ob sie es auch ohne Prozess tun oder ob sie darauf hoffen, dass der kleine Kunde im Zweifel zu viel Angst vor einem Prozess hat.
Ohne Rechtschutzversicherung würde ich definitiv nicht klagen.
Man ist nicht verpflichtet zu klagen, wenn man zu einem Rechtsanwalt geht. Die meisten Sachen können Rechtsanwälte auch ohne Gericht regeln, sonst bräuchte man meist sowieso nur Gerichte und keine Rechtsanwälte. Zu den Leistungen eines Anwaltes gehört zudem es gerade, dass er relativ objektiv die Erfolgsaussichten einer Klage aufklärt und sie gegen das Kostenrisiko einer Klage abwägt.
Das kann extrem teuer werden.
Nach meiner Rechnung im schlimmsten Falle 6x25Euro für die RA beider Seiten + 3x25Euro für die eigentliche Gerichtskosten + maximal 40 Euro Schreibausauslagen beider RA + Fahrtkosten des eigenen Rechtsanwaltes, wenn man nicht an "dessen" Amtsgericht klagen kann= ca. 260 Euro, wenn keine Zeugen nötig sind (alle Angaben ohne jegliche Haftung).
Zudem gibt es für nicht ganz so reiche Leute noch Beratungshilfe für eine erste Beratung beim RA (meist beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen, wenn man sich nicht abwimmeln läßt) sowie für einen späteren Prozess auch Prozesskostenhilfe. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe hat noch den Vorteil, dass neben der Bedürftigkeit ("Armut") auch noch die Erfolgsaussichten überblicksweise vom Amtsrichter geprüft werden. Wenn der Gegner also nicht ganz dumm ist, wird er schon dann nachgeben, wenn einem Prozesskostenhilfe gewährt wird - andersherum auch wenn der Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt wird.
Weitere Infos unter "Beratungshilfe", "Prozesskostenhilfe" und "Prozesskosten" zu ergoogeln oder eventuell bei deinem freundlichen Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Haftung und ohne deinen Einzelfall genügend würdigen zu können
Gruss pistazienfresser