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Sperrgebühr - auch wenn nicht erfolgt?


08.08.2003 04:20 - Gestartet von DoppelEmm
Hallo,
ich gehöre zu den Leute, die den Betrag an TP überweisen (trau schau wem!). Leider ist man ach so beschäftigt, dass schon mal die 2. Mahnung reinflattert mit der Bemerkung, dass der Anschluss nun vorübergehend gesperrt sei. Dies war allerdings in dem betreffenden Zeitraum zu keinem Zeitpunkt der Fall.
Meine Frage: Dürfen die für eine "Leistung" (und als solche kann man das wohl bezeichnen), die sie nicht erbringen (wenn auch zu meinem Vorteil) eine Gebühr verlangen? (also die "Sperrgebühr - NICHT die Bearbeitungsgebühr) Meines erachtens nicht - deshalb werde ich Einspruch gegen die Rechnung erheben! Was meint ihr dazu?