Benutzer sascha.beverung schrieb:
In den AGB zu meinem Vertrag steht: 3 Monate vor Ablauf muss eine schriftliche Kuendigung eingehen (dies ist m.E. kein FAX). Die Kuendigung wird erst jeweils zum Monatsende gueltig.
Steht das tatsächlich in den neuen AGB ?
Als ich abschloß, stand das jedenfalls nicht drin. Hatte nur meinen Originalvertrag, wo vorne 24 Monate Laufzeit draufstand. Aktivierung der Karte war am 15., TPP bestätigte mir nach Kündigung den 31. Verwundert rief ich an, man solle mir den korrekten Termin bestätigen. Dies habe man getan, Kündigungen würden immer erst zum Monatsende wirksam.
Ein zweiseitiges Schreiben über die einschlägigen BGB-Vorschriften zu Fristenberechnung, den Hinweis, daß ihre AGB diese Klausel gar nicht enthielten und selbst wenn, diese im Gegensatz zum Vertrag vorne ("24 Monate", nicht "24,5 Monate") stünden, damit ungültig wären und es flatterte ein Entschuldigungsschreiben ein mit korrektem Termin... Faszinierend. Ach, und ich habe darauf hingewiesen, daß ich keinen anderen Betreiber kenne, der so verfährt, das Verfahren von TPP sei branchenunüblich. Faszinierend. So kann man ja auch noch mal gut 1 Monat länger Kohle / Grundgebühr zocken: Wer am 1. eines Monats abschließt...
Also ich fand die Vertragsbeendigung zum Ende des Monats gut. Habe ich doch statt 24 Monate 24,5 Monate Vertrag ohne GG. Kann ich ohne GG 1/2 Monat länger telefonieren. Nur die Kündigungsbestätigung hätte ruhig etwas früher kommen können, hat 2 Monate gedauert. Fax hat ausgereicht.