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Datenschutzskandal bei T-Mobile - Handydaten werden ausgewertet (CostCheck)


27.06.2007 16:51 - Gestartet von hscd
Bei T-Mobile haben Postpaidkunden nun einen neuen Online-Costcheck zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang sieht der dort eingeloggte T-Mobile-Kunde sein genutztes Handy! Und zwar auch dann, wenn es kein bei T-Mobile gekauftes Handy ist. Es wird also aus den Verbindungsdaten die IMEI ausgelesen (was soweit logisch ist), gespeichert, ausgewertet und der zur IMEI passende Handytyp (z.B. Nokia 6233) dem Kunden präsentiert.

Das gilt auch dann, wenn der betreffende online verwaltete Vertrag z.B. als CombiCard eigentlich von einer anderen Person genutzt wird.

Klingt vielleicht für den Nicht-Datenschutz-Interessierten recht harmlos, aber vielleicht sollte man mal hier die Diskussion verfolgen
http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=294316
um die Tragweite zu verstehen.
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[1] handytim antwortet auf hscd
27.06.2007 17:48
Benutzer hscd schrieb:
In diesem Zusammenhang sieht der dort eingeloggte T-Mobile-Kunde sein genutztes Handy!

Der Kunde sieht also, in welchem Endgerät seine Karte eingebucht ist. Meiner Meinung nach sollte er es aber auch so wissen.


Das gilt auch dann, wenn der betreffende online verwaltete Vertrag z.B. als CombiCard eigentlich von einer anderen Person genutzt wird.

AGB Punkt 12 schließt eine solche Nutzung aus. Und wenn man das mit der Informationspflicht gegenüber Dritten beim Thema EVN vergleicht (Mitbenutzererklärung), kommt man zu dem Schluss, dass eine solche Pflicht auch hier vorherrscht.

Aber ich bin dennoch gespannt, was der Datenschutzbeauftragte dazu sagt.
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[1.1] hscd antwortet auf handytim
27.06.2007 19:26
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer hscd schrieb:
Das gilt auch dann, wenn der betreffende online verwaltete Vertrag z.B. als CombiCard eigentlich von einer anderen Person
genutzt wird.

AGB Punkt 12 schließt eine solche Nutzung aus.

Sie untersagt sie vielleicht. Aber nur die "ständige Alleinnutzung". Ständig UND allein.
Aber selbst wenn die Nutzung nicht 100% den AGB entsprechen sollte heißt das ja nicht, dass dem Mitnutzer keine Datenschutzrechte zustehen.

Davon abgesehen: Die Klausel
"12.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den überlassenen T-Mobile Anschluss Dritten ohne Zustimmung von T-Mobile zur ständigen Alleinbenutzung ... zu überlassen."
wird m.E. spätestens dann vom Richter lächelnd beiseite gewischt, wenn er die T-Mobile-Informationen zur CombiCard liest wie
"Sie haben bereits einen bestehenden T-Mobile Laufzeitvertrag, besitzen ein oder mehrere nicht genutzte Handys und möchten diese Ihrem Partner oder den Kindern zur Verfügung stellen? Dann ist die CombiCard Relax genau das Richtige für Sie."

Fragt T-Mobile also beim Abschluß einer CombiCard gleich nach, wer der mögliche ständige Alleinnutzer ist und genehmigt das dann ausdrücklich nach 12.1. oder auch nicht? Natürlich nicht.


Aber ich bin dennoch gespannt, was der Datenschutzbeauftragte dazu sagt.

Das bin ich auch! :-)

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Konzerns Deutsche Telekom kann man sich allerdings gleich sparen...
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[1.1.1] handytim antwortet auf hscd
27.06.2007 22:19
Benutzer hscd schrieb:
Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Konzerns Deutsche Telekom kann man sich allerdings gleich sparen...

Klar, zuständig für Telekommunikation ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.

http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531526/DE/Dienststelle/dienststelle__node.html