Hallo BartLu,
Benutzer BartLu schrieb:
Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen T-Mobile?
Ja, nach Ablauf von 80 Tagen trägst du lediglich die Beweislast. Was T-Mobile wohl meint, ist die Einwendungsfrist. Danach ist T-Mobile nur 80 Tage lang verpflichtet, Verbindungen nachträglich aufzuschlüsseln, andernfalls wirkt das Beweisdefizit zu Lasten T-Mobiles. Nach Ablauf der Frist kannst du zu Unrecht gezahlte Beträge immer noch zurückfordern (§ 812 BGB), nur müsstest du im Zweifel die Zahlung nachweisen, beispielsweise mit den entsprechenden Rechnungen.
Das ist prinzipiell auch nicht befristet. Erst nach 3 vollen Kalenderjahren (§§ 195, 199 BGB) kann sich T-Mobile auf die Verjährung berufen.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem HGB. Insoweit kann die Frage offen bleiben, inwieweit eure GbR ein Handelsunternehmen ist. Wahrscheinlich meinen die Kollegen hier die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, die aber ausdrücklich nur für den Handels*kauf* gilt. Mobilfunkverträge sind keine Kauf-, sondern Dienstverträge. Außerdem gilt die Anzeigepflicht nur für Warenmängel. Das liegt hier nicht vor.