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Falsche Abrechnungen


07.03.2009 16:29 - Gestartet von BartLu
Hallo...

Ich habe ein Problem mit T-Mobile.

T-Mobile hat meiner Firma (eine GbR) 1,5 Jahre Zusatzoptionen (web & walk, SMS 100, Weekend flat) abgebucht, die ich weder bestellt habe, noch wollte. In Summe sind es etwa 350 Euro, die der Buchhalterin nicht aufgefallen sind, weil mehrere Handys über diese Abrechnung laufen und ich selber die Rechnungen nicht kontrolliert habe.

T-Mobile will mir nun die Gebühren für 80 Tage erstatten, den Rest nicht, weil angeblich der Zeitraum schon zu lange ist.

Meine Frage: Ist das korrekt so? Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen T-Mobile? Wäre schön, wenn Ihr mir helfen könntet.
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[1] borusch antwortet auf BartLu
08.03.2009 11:43
Benutzer BartLu schrieb:
Hallo...

Ich habe ein Problem mit T-Mobile.

T-Mobile hat meiner Firma (eine GbR) 1,5 Jahre Zusatzoptionen (web & walk, SMS 100, Weekend flat) abgebucht, die ich weder bestellt habe, noch wollte. In Summe sind es etwa 350 Euro, die der Buchhalterin nicht aufgefallen sind, weil mehrere Handys über diese Abrechnung laufen und ich selber die Rechnungen nicht kontrolliert habe.

T-Mobile will mir nun die Gebühren für 80 Tage erstatten, den Rest nicht, weil angeblich der Zeitraum schon zu lange ist.

Meine Frage: Ist das korrekt so? Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen T-Mobile? Wäre schön, wenn Ihr mir helfen könntet.

Nein, das ist doppelt falsch. Zum einen gilt diese Frist nur für Verbindungsdaten und nicht für Grundgebühren der Optionen. Zum anderen kannst du auch nach den 80 Tagen gemäß § 812 BGB dein Geld für Sachen, die nie Vertragsbestandteil wurden, zurückfordern.
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[1.1] peso antwortet auf borusch
08.03.2009 16:48
das ist für gewerbetreibende nicht zutreffend. hier greift das hgb. aber genaueres kann nur ein anwalt sagen.

peso
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[1.1.1] borusch antwortet auf peso
08.03.2009 17:02

2x geändert, zuletzt am 08.03.2009 17:05
Benutzer peso schrieb:
das ist für gewerbetreibende nicht zutreffend.
Doch. § 812 BGB gilt für jedermann.

hier greift das hgb.
Woher willst du das wissen, wenn es doch nur ein Anwalt sagen kann? Das HGB greift nur bei Kaufleuten; ob der TE einer ist, weißt du doch gar nicht. Im Übrigen wäre das HGB hier vollkommen irrelevant, da es zu Mobilfunkverträgen nichts enthält.

aber genaueres kann nur ein anwalt sagen.
Hier tummeln sich einige rum, vielleicht kam ja die Antwort von einem?

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[1.1.1.1] peso antwortet auf borusch
08.03.2009 19:14
ironie an:

du hast ahnung

ironie aus:

lies doch mal die eroeffnung. ich glaube kaum, dass eine gbr als privatperson angesehen wird.

wieder einmal wird gefaehrliches halbwissen hier verkauft.

peso
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[2] spaghettimonster antwortet auf BartLu
08.03.2009 21:45
Hallo BartLu,

Benutzer BartLu schrieb:
Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen T-Mobile?

Ja, nach Ablauf von 80 Tagen trägst du lediglich die Beweislast. Was T-Mobile wohl meint, ist die Einwendungsfrist. Danach ist T-Mobile nur 80 Tage lang verpflichtet, Verbindungen nachträglich aufzuschlüsseln, andernfalls wirkt das Beweisdefizit zu Lasten T-Mobiles. Nach Ablauf der Frist kannst du zu Unrecht gezahlte Beträge immer noch zurückfordern (§ 812 BGB), nur müsstest du im Zweifel die Zahlung nachweisen, beispielsweise mit den entsprechenden Rechnungen.

Das ist prinzipiell auch nicht befristet. Erst nach 3 vollen Kalenderjahren (§§ 195, 199 BGB) kann sich T-Mobile auf die Verjährung berufen.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem HGB. Insoweit kann die Frage offen bleiben, inwieweit eure GbR ein Handelsunternehmen ist. Wahrscheinlich meinen die Kollegen hier die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, die aber ausdrücklich nur für den Handels*kauf* gilt. Mobilfunkverträge sind keine Kauf-, sondern Dienstverträge. Außerdem gilt die Anzeigepflicht nur für Warenmängel. Das liegt hier nicht vor.
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[2.1] borusch antwortet auf spaghettimonster
08.03.2009 23:03

Der arme peso: jetzt schon zwei mal das Gleiche zu lesen von zwei ahnungslosen Halbwissenden ;-)
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[2.1.1] peso antwortet auf borusch
09.03.2009 00:04

2x geändert, zuletzt am 09.03.2009 00:15
Benutzer borusch schrieb:

Der arme peso: jetzt schon zwei mal das Gleiche zu lesen von zwei ahnungslosen Halbwissenden ;-)

so ein mist, da habe ich wohl was falsch verstanden. beim googlen habe ich was gefunden, dass der gewerbetreibende eine kontrollpficht und er nur eine dreimonatsfrist hat. ich hätte es auf dem, an sich erfolgreichen kulanzwege, versucht. gerade die beweislast ist hier etwas schwierig. hat er oder hat er nicht? wieso ist das erst jetzt aufgefallen?

es gibt nur schlaue menschen-die einen vorher-die anderen nachher

:-)


peso

nachsatz

seit geraumer zeit versendet die tmd bei jeder tarifänderung ein schreiben an den anschlussinhaber. das ist an sich gerade bei den mündlichen änderungen etc.nicht schlecht.
in diesem fall dürfte auch noch das problem der nutzung des nichtbestellten budgets dazukommen. hier sehe ich wirklich einen "kulanzspruch" als sinnvoll. an sich zeigt sich die tmd in solchen dingen zuvorkommend. und für die paar euro einen rechtsstreit anfangen?