Benutzer knuthsen schrieb:
hab mir mittlerweile per verwandschaft und auch per verbraucherberatung infos eingeholt.
sollte wirklich schwierig sein gegen den verein in so einem fall anzukommen.
werd wohl in den sauren apfel beissen müssen und bis märz an die tcom löhnen müssen.
jeder der in zukunft plant bei der tcom nen vertrag abzuschließen sollte sich klar darüber sein, dass er nicht umziehen darf... sonst hat er echt die a-karte.
Egal ob Telekom, irgendein anderer Netzbetreiber oder Kabelanbieter. Die Bedingungen sind wohl überall gleich. Möchte gern mals wissen wie unity-media oder KabelBW in solchen Fällen reagieren, sicherlich ähnlich. Wer sagt denn, dass Du nicht umziehen darfst... Es ist doch nun mal Fakt, dass Dir die Telekom an neuer Adresse einen Anschluss schalten kann und erfüllt somit ihre Pflicht. Wäre das nicht so, dann kämst Du aus dem Vertrag raus. In Deinem Fall bietet Dir die T einen downgrade an, der - da hier eine Vertragsänderung vorliegt - mit neuer MVLZ starten würde. Bei einem Umzug ohne Änderung ändert sich die MVLZ bekanntermaßen ja nicht.
zumindest ICH hab von dem laden endgültig die nase voll.
Ich würde mal sagen, lass Dich fachkundig beraten, welche Möglichkeiten es gibt, vorzeitig Deinen Vertrag regulär zu beenden. Wenn ich hier lese, was Dir geraten wird oder ich mir überlege welche haarsträubende Info man von Verbraucherzentrale und Rechtsanwälten (gerade die raten manchmal irgendeinen Mist) und sind sich nicht zu schade von Dir dann noch Geld zu kassieren. Untrstell doch mal hier im Forum nicht jedem, der Dir Tatsachen pro-Telekom liefert (und diese auch stimmen), dass dieser gleich ein Mitarbeiter der Telekom ist. Tut mir leid wenn Du deren Aussage so interpretierst, abr andererseits vertraust Du Aussagen von usern (die in ihren Namen schon Abneigung zur Telekom zeigen), die letztendlich falsch sind. Nein, eine exzessive Nutzung der Telefon oder DSL-Flat wird die Telekom nicht veranlassen Dich zu kündigen, erspar Dir einfach den Aufwand, das bringt nix.
Hier mal mein nützlicher Hinweis: Versuch es doch mal mit einer Vertragsübernahme des Nachmieters. Der Anreiz für ihn - keine Bereitstellungskosten und keine Wartezeit bis Dein Anschluss im März frei wir. Denn es ist definitiv so, dass die Telekom einen 2. Anschluss über das gleiche Adernpaar nicht schalten wird und auch (da Du noch rechtlich einen Anspruch auf Deinen Anschluss hast) dieses nicht darf. Mutmaßungen, dass die Telekom das vielleicht doch macht, erspar Dir auch das zu verfolgen - es wird nicht so sein. Die Telekom wird Deinen Nachmieter darüber informieren, dass sie aus eben diesem Grund nicht schalten kann. Das wird für Deinen Nachmieter vielleicht ein Anlass sein, Deinen Vertrag zu übernehmen.
Zweite Möglichkeit den Vertrag zu beenden wäre, dass Du in einen Haushalt ziehst, in dem schon ein Telekom-Vertrag mit MVLZ besteht. Dann entlässt Dich die Telekom ohne wenn und aber... . Einzig den Nachweis, dass Du dort wohnst, solltest Du erbringen...