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SIM-Lock-Entsperrcode


17.07.2008 09:05 - Gestartet von klauwald
Vor über einem Jahr kaufte ich mir bei T-Online einen MDA Compact III ohne Vertrag. Ich ging davon aus, dass ich dann die Karten von jedem Provider verwenden kann.
Gestern musste ich feststellen, dass dem nicht so ist. Als ich eine andere Karte einlegte, wurde der SIM-Lock-Entsperrcode verlangt.
Das wäre so üblich, wurde mir auf Rückfrage mitgeteilt und ich sollte die Entsperrung halt beantragen. Jetzt kann ich drei Tage (mindestens) warten, bis der Entsperrcode bei mir eintrifft.
Ich finde das eine Frechheit und man könnte es auch Betrug nennen. Resultat: Ich werde nun auch meinen Festnetzvertrag bei diesem Verein kündigen.
Beschiss ist in dieser Branche offensichtlich normal. Aber dann wenigsten beim billigsten Anbieter.
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[1] Moneysac antwortet auf klauwald
17.07.2008 09:18
der sim/netlock stand sicherlich in einer fußnote oder sonstwo. wenn nicht, wäre es ein sachmangel und könnte im rahmen der gewährleistung nachgebessert werden.
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[1.1] klauwald antwortet auf Moneysac
17.07.2008 10:23
Benutzer Moneysac schrieb:
der sim/netlock stand sicherlich in einer fußnote oder sonstwo. wenn nicht, wäre es ein sachmangel und könnte im rahmen der gewährleistung nachgebessert werden.

Ist ziemlich unwahrscheinlich, den dann könnte auch ein Vertragskunde das Gerät einfach entsperren.
Merkwürdig war auch noch, dass das Gerät sowohl mit meiner als auch mit der Karte meiner Frau funktionierte, obwohl wir zwei verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Nummern hatten.

Was mich ärgert ist, dass dies als normal bezeichnet wurde.
Wenn ich ein Gerät ohne Vertrag kaufe, dann darf das keinen Spercode haben.
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[1.1.1] handytim antwortet auf klauwald
17.07.2008 10:30
Benutzer klauwald schrieb:
Merkwürdig war auch noch, dass das Gerät sowohl mit meiner als auch mit der Karte meiner Frau funktionierte, obwohl wir zwei verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Nummern hatten.

Nennt sich Net-Lock, alle T-Mobile-SIM-Karten funktionieren.

Eine zeitlang hatten fast alle bei T-Mobile angebotenen Geräte einen Netlock, inzwischen aber nicht mehr. Jedoch stand es bei jedem Netlock-Gerät sehr eindeutig dabei.
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[1.1.1.1] klauwald antwortet auf handytim
17.07.2008 12:54
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer klauwald schrieb:
Merkwürdig war auch noch, dass das Gerät sowohl mit meiner als auch mit der Karte meiner Frau funktionierte, obwohl wir zwei verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Nummern hatten.

Nennt sich Net-Lock, alle T-Mobile-SIM-Karten funktionieren.

Eine zeitlang hatten fast alle bei T-Mobile angebotenen Geräte einen Netlock, inzwischen aber nicht mehr. Jedoch stand es bei jedem Netlock-Gerät sehr eindeutig dabei.

Sorry, bei mir nicht. Sonst hätte ich das Gerät so nicht gekauft. Außerdem erwarte ich von einer seriösen Firma, dass deren Mitarbeiter einem beim Kauf darauf hinweisen und den Sperrcode bei einem Kaufgerät entfernen.
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[2] Jochen_O2 antwortet auf klauwald
17.07.2008 09:23
Das wäre so üblich, wurde mir auf Rückfrage mitgeteilt und ich sollte die Entsperrung halt beantragen. Jetzt kann ich drei Tage (mindestens) warten, bis der Entsperrcode bei mir eintrifft.

Gibt es keine Möglichkeit, das telefonisch (sofort) zu regeln?
Können die Dir den Code nicht einfach sagen?




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[2.1] handytim antwortet auf Jochen_O2
17.07.2008 09:42
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Können die Dir den Code nicht einfach sagen?

Nein, können Sie nicht.

Allerdings frage ich mich, was T-Online damit zu tun hat, ist wohl eher T-Mobile gemeint.
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[2.2] monopol76 antwortet auf Jochen_O2
17.07.2008 10:06
Einfach unter 01805 330160 anrufen. Dies ist die Hotline für telefonische Entsperrung.
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[2.2.1] klauwald antwortet auf monopol76
17.07.2008 10:26
Benutzer monopol76 schrieb:
Einfach unter 01805 330160 anrufen. Dies ist die Hotline für telefonische Entsperrung.

Wenn das so einfach wäre, dann hätte dies Dame im T-Punkt das sicher getan.

Außerdem: warum soll ich auch noch Gebühren für das unseriöse Verhalten dieser Firma bezahlen?
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[2.2.1.1] monopol76 antwortet auf klauwald
17.07.2008 11:00

einmal geändert am 17.07.2008 11:05
Unseriöses Verhalten vermag ich nicht zu erkennen. Bin selbst Kunde von T-Mobile und habe bereits ein Gerät mit Sim Lock bzw. Net Lock bei denen erworben. (Sony Ericsson D750i) Es stand wie schon erwähnt in einer Fußnote, dass das Telefon nur mit im T-Mobile Netz registrierten Karten funktioniert. Dazu zählen z.B. auch callmobile und Klarmobil Karten.

Ich denke, du hast diesen Satz nicht wahrgenommen und versuchst nun auf so eine billige Tour den Netlock vorzeitig loszuwerden. Wie gesagt mit deinem Handy kannst du alle Karten im T-Mobile Netz nutzen. Außerdem verstehe ich nicht deine Antwort auf mein Posting. Hab ich dir ne Nummer geschrieben und du meckerst immer noch. Is mir suspekt... versuchs doch einfach. Wenn du im recht bist, werden Sie dir das Gerät auch freischalten. Wenn nicht, solltest du beim nächsten Telefonkauf die bedingungen und Fußnoten besser lesen. Niemand hat dich gezwungen bei T-Mobile ein Handy zu kaufen. Da es sich bei dem von dir ereorbenen gerät um ein T-Mobile Modell handelt wirst du mit den Einschränkungen leben müssen.
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[2.2.1.1.1] klauwald antwortet auf monopol76
17.07.2008 12:50
Benutzer monopol76 schrieb:
Unseriöses Verhalten vermag ich nicht zu erkennen. Bin selbst Kunde von T-Mobile und habe bereits ein Gerät mit Sim Lock bzw. Net Lock bei denen erworben. (Sony Ericsson D750i) Es stand wie schon erwähnt in einer Fußnote, dass das Telefon nur mit im T-Mobile Netz registrierten Karten funktioniert. Dazu zählen z.B. auch callmobile und Klarmobil Karten.
ereorbenen gerät um ein T-Mobile Modell handelt wirst du mit den Einschränkungen leben müssen.

Bist Du unfähig zu lesen?

ICH HABE DAS GERÄT OHNE VERTRAG GEKAUFT UND DAFÜR € 449,95 BEZAhLT.

Ich muss auch nicht mit diesen Einschränkungen leben, denn als ich mit dem Anwalt drohte haben die sich sehr schnell bereit erklärt, mir den SIM-Lock-Entsperrcode zuzusenden.

Solche Praktiken nenne ich unseriös.
Keine Firma hat das Recht, ein ohne Vertrag erworbenes Handy mit einem Sperrcode zu versehen.








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[2.2.1.1.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf klauwald
17.07.2008 13:51
Benutzer klauwald schrieb:
Benutzer monopol76 schrieb:


Motz nicht so rum, sei froh, dass man Dir hier helfen wollte.
Solche wie Dich brauchen wir hier nicht.

Schönen Gruß

Bist Du unfähig zu lesen?

ICH HABE DAS GERÄT OHNE VERTRAG GEKAUFT UND DAFÜR € 449,95 BEZAhLT.

Ich muss auch nicht mit diesen Einschränkungen leben, denn als ich mit dem Anwalt drohte haben die sich sehr schnell bereit erklärt, mir den SIM-Lock-Entsperrcode zuzusenden.

Solche Praktiken nenne ich unseriös.
Keine Firma hat das Recht, ein ohne Vertrag erworbenes Handy mit einem Sperrcode zu versehen.








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[2.2.1.1.1.1.1] klauwald antwortet auf kunde-bei-teltarif
17.07.2008 14:10
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer klauwald schrieb:
Benutzer monopol76 schrieb:


Motz nicht so rum, sei froh, dass man Dir hier helfen wollte.
Solche wie Dich brauchen wir hier nicht.

Schönen Gruß

Wer wollte mir helfen? Du bestimmt nicht.
Ich brauche auch Deine Hilfe nicht, da ich mit ganz gut selbst helfen kann.
Dass meine Äußerungen Dir nicht passen, lässt tief blicken.
Unseriöse Praktiken werde ich immer bekannt geben. Ob Dir das passt oder nicht.
Was wir nicht brauchen, das sind Betrüger und unseriöse Verkaufpraktiken und Leute, die dieses auch noch rechtfertigen wollen.






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[2.2.1.1.1.1.1.1] kunde-bei-teltarif antwortet auf klauwald
17.07.2008 14:25
Benutzer klauwald schrieb:
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer klauwald schrieb:
Benutzer monopol76 schrieb:


Mich kannste nicht provozieren.



Habe mal deine Beiträge angeschaut, fast nur Motzbeiträge über Callmobile,freenet und t-online.

Wer wollte mir helfen? Du bestimmt nicht.
Ich brauche auch Deine Hilfe nicht, da ich mit ganz gut selbst helfen kann.
Dass meine Äußerungen Dir nicht passen, lässt tief blicken. Unseriöse Praktiken werde ich immer bekannt geben. Ob Dir das passt oder nicht.
Was wir nicht brauchen, das sind Betrüger und unseriöse Verkaufpraktiken und Leute, die dieses auch noch rechtfertigen wollen.






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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] klauwald antwortet auf kunde-bei-teltarif
17.07.2008 15:57

Mich kannste nicht provozieren.

Habe mal deine Beiträge angeschaut, fast nur Motzbeiträge über Callmobile,freenet und t-online.

Wer Gaunereien unterstützt oder rechtfertig, der ist sicherlich gegen Provokationen gefeit.
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[2.2.1.1.1.2] kamischke antwortet auf klauwald
17.07.2008 14:37
Benutzer klauwald schrieb:
Benutzer monopol76 schrieb:
Unseriöses Verhalten vermag ich nicht zu erkennen. Bin selbst Kunde von T-Mobile und habe bereits ein Gerät mit Sim Lock bzw. Net Lock bei denen erworben. (Sony Ericsson D750i) Es stand wie schon erwähnt in einer Fußnote, dass das Telefon nur mit im T-Mobile Netz registrierten Karten funktioniert. Dazu zählen z.B. auch callmobile und Klarmobil Karten.
ereorbenen gerät um ein T-Mobile Modell handelt wirst du mit den Einschränkungen leben müssen.

Bist Du unfähig zu lesen?

Anscheinend hast Du bei aller Vorfreude auf das Gerät nur das kleine Sternchen übersehen:

1) Dieses Handy funktioniert uneingeschränkt nur mit einer T-Mobile-Karte der T-Mobile Deutschland GmbH. Wenn Sie das Handy/Datengerät mit einer anderen SIM-Karte nutzen wollen, einmalig 99,50 € zahlen (bei Kauf eines Handys/Datengerätes ohne Vertrag kostenlos) oder einfach 24 Monate warten und dann anrufen unter 0180 5 330160 (0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) »R-002»

Quelle: http://tinyurl.com/6qvf9r

ICH HABE DAS GERÄT OHNE VERTRAG GEKAUFT UND DAFÜR € 449,95 BEZAhLT.

Beim nächsten Kauf einfach ruhig auch mal die Lesebrille mitnehmen, das erspart Dir hinterher die künstliche Aufregung über die eigene Leseschwäche.
Ich muss auch nicht mit diesen Einschränkungen leben, denn als ich mit dem Anwalt drohte haben die sich sehr schnell bereit erklärt, mir den SIM-Lock-Entsperrcode zuzusenden.

Die Anwaltskosten kannst Du Dir sparen:
Einfach nur anrufen unter 0180 5 330160 (0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Solche Praktiken nenne ich unseriös. Keine Firma hat das Recht, ein ohne Vertrag erworbenes Handy mit einem Sperrcode zu versehen.

Für die Augen-und Leseschwäche seiner Kundschaft kann man den Anbieter aber nicht auch noch verantworlich machen wollen.
Gute Besserung und Augen auf beim nächsten Schnäppchenkauf.

Gruß Kamischke
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[2.2.1.1.1.2.1] klauwald antwortet auf kamischke
17.07.2008 16:08
Die Lesebrille solltest Du Dir zulegen. Bei mit stand und steht dieser Vermerk nirgens. Glücklicherweise habe ich noch alle Unterlagen. Auch die Verpackung.
Und wieso sollt auch ein Gerät, das nicht subventioniert wurde, mit einem Sperrcode belegt sein? Und warum wird das Gerät nach meiner Reklamation entsperrt. Wohlgemerkt es war auch nicht von Kullanz die Rede. Wäre ja auch noch schöner, wenn ein ohne Vertrag erworbenes Geräte für andere Karten gesperrt werden könnte.
Und nochmals auch für Dich:
Unseriöse Praktiken werde ich anprangern und öffentlich bekannt machen. Egal ob das einigen Leuten passt oder nicht.
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[2.2.1.1.1.2.1.1] monopol76 antwortet auf klauwald
17.07.2008 17:04

einmal geändert am 17.07.2008 17:14
Mensch ich frage mich was willst du eigentlich? Erst heulste rum, weil du scheinbar was überlesen hast. Dann haste dat Problem tatsächlich selbst gelöst und warst immer noch nicht zufrieden. Stellt sich mir die Frage ob du bei T-Mobile ähnlich bäuerlich aufgetreten bist wie in diesem Forum.

Sei doch froh, dass T-Mobile dir das Gerät entsperrt hat. Hätten sie vermutlich auch ohne Drohgebärden mit Anwalt gemacht. Einfach mal wie ein normaler Mensch den Kontakt mit den Mitmenschen suchen und den Sachverhalt sachlich formulieren.

Das Verhalten das du heut hier und vermutlich auch bei T-Mobile an den Tag gelegt hast, kenne ich nur aus dem Tierreich.

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[2.2.1.1.1.2.1.2] monopol76 antwortet auf klauwald
17.07.2008 17:53

einmal geändert am 17.07.2008 17:54
Beitrag gelöscht, trotzdem meine Antwort drauf:

Na das hat ja gedauert. Habe schon gedacht das kommt nie mit dem "DU bist wohl ein Telekom Mitarbeiter"

Nagut...
Pass auf nu kommt´s...

Nein ich arbeite nicht bei der Telekom. habe selbst so meine Erlebnisse mit denen gehabt. Aber konnte bisher immer die Kirche im Dorf lassen. Andere nicht...

Wird langsam drollig mit dir...

Aber is in Ordnung. Die böse Telekom hat dich betrogen, alle anderen haben keine Ahnung und unser klauwaldi weint immer noch.

Hast du dich schon mal gefragt, warum du, wenn es denn ein generelles T-Mobile Problem ist, der Einzige bist der hier so eine Welle macht. Dann verklag sie doch! Aber dein Gejammer will hier niemand hören. Zumal sich dein Problem geklärt hat. Du bekommst deinen Code in DREI Tagen zugeschickt - schon vergessen?

Aber langsam verstehe ich was du vielleicht meinst. Es geht um eine Verschwörung, nicht wahr? T-Mobile "betrügt" seine Kunden in großem Stil mit Telefonen die nur im T-Mobile Netz funken. Und sagen tun sie es auch keinem. Kleiner Tip, die wollen auch, dass du deine rechn ungen bezahlst. IS wenn du mich fragst auch ein ganz fgroßer Skandal...

So mir reichts jetzt, schönen Abend noch. Und viel Spaß aufs warten auf deinen Entsperrcode. Hoffentlich bekommst du den Brief auch zugestellt. Nicht das die Post da auch noch drinhängt lol

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[2.2.1.1.1.2.1.3] interessierter_Laie antwortet auf klauwald
17.07.2008 17:58
Hallo klauwald,

ich empfehle den Beitrag von Kamischke nochmal in Ruhe zu lesen.
Er hat die Fußnote wie sie im Onlineshop von T-Mobile und auch auf den Preisschildern der T-Punkte vermerkt ist wiedergegeben.
Darin steht dass die Geräte einen Net-Lock haben und das dieser bei Kauf OHNE Vertrag kostenfrei entfernt werden kann. Mit Vertrag muss man 2 Jahre warten oder knapp 100 Euro zahlen.
Ein guter Verkäufer hätte Dich beim Kauf ohne Vertrag im T-Punkt noch darauf hinweisen sollen, als er kassiert hat.
Das er das nicht hat ist ärgerlich und das T-Mobile diese Regelung hatte oder teilweise noch hat auch.

Das T-Mobile erstmal alle Geräte mit Lock versehen hat kann ich sogar ansatzweise nachvollziehen, da der Verkauf sonst schwierig zu Koordinieren gewesen wäre (2 eigentlich unterschiedliche Produkte in der selben Verpackung)
Bei einem freien Händler hättest Du das Gerät vermutlich billiger und entsperrt bekommen.

Auch andere Nutzer haben versucht dir zu helfen, indem sie Alternativen zu der schriftlichen (und daher langsamen) Übermittlung aufgezeigt haben.
Diese Nutzer deswegen anzufeinden halte ich nicht für gerechtfertigt und mir würde es die Hilfsbereitschaft verleiden!
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[2.2.1.1.1.2.1.3.1] myselfme antwortet auf interessierter_Laie
17.07.2008 21:55
Mich wundert da auch so Einiges. Der arme Klauwald. Erhält von überall mangelnde Informationen. Freenet rückt nicht mit den Fußzeilen raus, T-Mobile verschweigt Wesentliches und - vielleicht - auf der Autobahn kommen ihm 100derte Geisterfahrer entgegen.
Na ja, hat auch Vorteile. Der eine oder andere Anwalt fährt jetzt S-Klasse !
Nein, Klauwald, ich möchte Ihnen keinesfalls zu Nahe treten, aber entweder Sie sind ein ganz besonderer Pechvogel oder Sie wiegen tatsächlich Elefanten mit der Goldwaage nach Unzen ab. Dies mag eine Zeit lang Spaß machen, ingesamt jedoch denke ich verkürzt es Ihre Lebenszeit beträchtlich. Angesichts Ihrer aus den Ihren Statements hervorgehenden Bildung und Intelligenz bin ich bester Hoffnung, dass Sie den Bogen noch bekommen. (JA, dies meine ich wirklich POSITIV !)

Einem Menschen dem nichts gelingen will sollte man stets raten, doch absichtlich Fehler zu machen. Weil schon die Mathematik beweist: Minus mal Minus gibt Plus
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[2.2.1.1.1.2.1.3.1.1] klauwald antwortet auf myselfme
19.07.2008 20:34
Benutzer myselfme schrieb:
Mich wundert da auch so Einiges. Der arme Klauwald. Erhält von überall mangelnde Informationen. Freenet rückt nicht mit den Fußzeilen raus, T-Mobile verschweigt Wesentliches und - vielleicht - auf der Autobahn kommen ihm 100derte Geisterfahrer entgegen.
Na ja, hat auch Vorteile. Der eine oder andere Anwalt fährt jetzt S-Klasse !

Na und!
Ich fahre auch einen Wagen dieser Klasse. Allerdings nicht den mit dem Stern.
Solange ich den Anbwalt nicht bezahlen muss, ist mir egal, welchen Wagen er fährt. Bekanntlich muss immer der bezahlen, der verliert. Und das war nicht ich.
Was ich nicht verstehe, dass sich manche Leute hier so aufregen, weil ich die unseriösen Praktiken einiger Firmen bekannt mache.
Dass in der Tele-Branche einiges nicht ok. ist Pfeifen doch bereits die Spatzen von den Dächern. Die Medien berichten doch laufend darüber.

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[2.2.1.1.1.2.1.3.1.1.1] LOWI antwortet auf klauwald
20.07.2008 00:58
Benutzer klauwald schrieb:

Solange ich den Anbwalt nicht bezahlen muss, ist mir egal, welchen Wagen er fährt. Bekanntlich muss immer der bezahlen, der verliert. Und das war nicht ich.

Wenn Du Dich da mal nicht irrst. Die "Kostennote" eines Anwalts musst ggf. sogar Du übernehmen. Das tritt in solchen Fällen ein, in denen der Mandant ungerechtfertigt einen Anwalt in Anspruch nimmt.
Du musst ein Anliegen bereits nachweislich (also schriftlich) getätigt haben und dieses muß eben auch abgelehnt sein. Du musst also der anderen Partei schon die Möglichkeit geben, schriftlich Stellung zu nehmen.
Also vorsichtig sein, sonst verdient sich der Anwalt wirklich schnell seine S-Klasse.
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[2.2.1.1.1.2.1.3.1.1.1.1] klauwald antwortet auf LOWI
20.07.2008 06:38
Wenn Du Dich da mal nicht irrst. Die "Kostennote" eines Anwalts musst ggf. sogar Du übernehmen. Das tritt in solchen Fällen ein, in denen der Mandant ungerechtfertigt einen Anwalt in Anspruch nimmt.
Du musst ein Anliegen bereits nachweislich (also schriftlich) getätigt haben und dieses muß eben auch abgelehnt sein. Du musst also der anderen Partei schon die Möglichkeit geben, schriftlich Stellung zu nehmen.
Also vorsichtig sein, sonst verdient sich der Anwalt wirklich schnell seine S-Klasse.

Das ist soweit klar. Allerdings muss nicht unbedingt eine Antwort vorliegen. Es genügt bereits, wenn in einer angemessenen Zeit keine Reaktion seitens der angemahnten Firma erfolgt.

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[2.2.1.1.1.2.1.3.1.1.1.2] Baserin antwortet auf LOWI
20.07.2008 11:24
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer klauwald schrieb:

Solange ich den Anbwalt nicht bezahlen muss, ist mir egal, welchen Wagen er fährt. Bekanntlich muss immer der bezahlen, der verliert. Und das war nicht ich.

Wenn Du Dich da mal nicht irrst. Die "Kostennote" eines Anwalts musst ggf. sogar Du übernehmen. Das tritt in solchen Fällen ein, in denen der Mandant ungerechtfertigt einen Anwalt in Anspruch nimmt.


Falsch! Ungerechtfertigt kann man einen Anwalt gar nicht in Anspruch nehmen. Man kann immer zum Anwalt rennen, ob man im Recht ist oder nicht. Das darf man :-) Denn ungerechtfertig bedeutet, dass etwas nicht erlaubt ist.
Nur muss er ihn selbst bezahlen. Immer dann, wenn es außergerichtlich bleibt. Mit Recht oder Unrecht haben, hat das nichts zu tun.
Dieser Fall bleibt außergerichtlich, weil T-mobile ja sofort eingelenkt hat. Da muss er seinen Anwalt selbst bezahlen. Die S-Klasse des Anwalts ist dadurch nicht gefährdet :-)
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[…2.1.1.1.2.1.3.1.1.1.2.1] bartman321 antwortet auf Baserin
20.07.2008 12:58
Benutzer Baserin schrieb:

Falsch! Ungerechtfertigt kann man einen Anwalt gar nicht in Anspruch nehmen. Man kann immer zum Anwalt rennen, ob man im Recht ist oder nicht. Das darf man :-) Denn ungerechtfertig bedeutet, dass etwas nicht erlaubt ist.
Nur muss er ihn selbst bezahlen. Immer dann, wenn es außergerichtlich bleibt. Mit Recht oder Unrecht haben, hat das nichts zu tun.
Dieser Fall bleibt außergerichtlich, weil T-mobile ja sofort eingelenkt hat. Da muss er seinen Anwalt selbst bezahlen. Die S-Klasse des Anwalts ist dadurch nicht gefährdet :-)

Der Anwalt könnte natürlich bei T-Mobile die Erstattung seiner Kosten verlangen. Da spricht nichts dagegen. Ob das dann gerechtfertig ist oder nicht sei einmal dahingestellt!

Gruß
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[…1.1.1.2.1.3.1.1.1.2.1.1] Baserin antwortet auf bartman321
20.07.2008 13:45
Benutzer bartman321 schrieb:

Der Anwalt könnte natürlich bei T-Mobile die Erstattung seiner Kosten verlangen. Da spricht nichts dagegen. Ob das dann gerechtfertig ist oder nicht sei einmal dahingestellt!

Gruß


Naja, versuchen könnte er es. Er würde es aber nicht tun :-) Er will sich nämlich nicht lächerlich machen und ist auch auf seinen Ruf in der Branche bedacht. Die gesamte Rechtsabteilung von T-mobile würde sich über ihn amüsieren.
Ein Anwalt weiß schon ganz genau, wohin er seine Rechnungen schicken muss und kann :-)
und er weiß auch, dass IM AUßERGERICHTLICHEN VERFAHREN jeder seine Kosten SELBST trägt. Er weiß auch, dass die REchstabteilung von T-mobile das auch weiß. Warum sollte also der Anwalt T-mobile auch nur einen Cent in Rechnung stellen? Vielleicht würde ein unseriöser Anwalt sowas bei einer vermeindlich unwissenden Rentnerin versuchen, aber doch nicht bei einem Konzern mit einer gut ausgestatteten Rechstabteilung ;-)
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[…1.1.2.1.3.1.1.1.2.1.1.1] LOWI antwortet auf Baserin
22.07.2008 00:34
Benutzer Baserin schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Der Anwalt könnte natürlich bei T-Mobile die Erstattung seiner Kosten verlangen. Da spricht nichts dagegen. Ob das dann gerechtfertig ist oder nicht sei einmal dahingestellt!

Gruß


Naja, versuchen könnte er es. Er würde es aber nicht tun :-) Er
will sich nämlich nicht lächerlich machen

Hast Du schonmal was von dem Spruch: "Man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen..."? Kann man hier, bezüglich der Anwälte, gut anwenden...und gar nicht so selten!

und ist auch auf
seinen Ruf in der Branche bedacht. Die gesamte Rechtsabteilung von T-mobile würde sich über ihn amüsieren.
Ein Anwalt weiß schon ganz genau, wohin er seine Rechnungen schicken muss und kann :-)

Naja da wird nicht gleich die Rechtsabteilung das Anliegen bearbeiten, die ganz normale Kundenbetreuung erledigt das auch.
Was meinst Du, was für Anwaltsschreiben mangels schlechter Recherche (oder falscher Kundenaussage gegenüber dem Anwalt) so alles in der Kundenbetreuung landet. Wird bei T-Mobile nicht anders als bei der T-Com sein (und sicher bei anderen TK-Anbietern auch) Seinem Ruf, jedenfalls in der Branche, wird es erstmal nicht schaden, da außer lautem Gelächter der Kundenbetreuer nichts nach außen (in die Branche) dringt.
Der Anwalt weiß dann, dass er seine Rechnung schicken muss und kann (und natürlich die Höhe), nur wohin, dass weiß er aber wohl manchmal selber nicht

und er weiß auch, dass IM AUßERGERICHTLICHEN VERFAHREN jeder seine Kosten SELBST trägt.

Habe bereits gepostet, dass es auch anders sein kann

Er weiß auch, dass die
REchstabteilung von T-mobile das auch weiß. Warum sollte also der Anwalt T-mobile auch nur einen Cent in Rechnung stellen?

Siehe mein o.a. Beispiel, gelegentlich kommt es anders und man kann nur hoffen, dass man die Dienste solchen Anwalts nicht in Anspruch nehmen muß.
Vielleicht dachte dieser, dass es sich bei einem Jurastudium um das Studium einer erdgeschichtlichen Periode handelt... ;-)

Vielleicht würde ein unseriöser Anwalt sowas bei einer vermeindlich unwissenden Rentnerin versuchen, aber doch nicht bei einem Konzern mit einer gut ausgestatteten Rechstabteilung ;-)
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[…2.1.1.1.2.1.3.1.1.1.2.2] LOWI antwortet auf Baserin
22.07.2008 00:11
Benutzer Baserin schrieb:


Falsch! Ungerechtfertigt kann man einen Anwalt gar nicht in Anspruch nehmen. Man kann immer zum Anwalt rennen, ob man im Recht ist oder nicht. Das darf man :-) Denn ungerechtfertig bedeutet, dass etwas nicht erlaubt ist.

Okay, ungerechtfertigt ist hier das falsche Wort, gemeint ist eher "unverhältnismäßig" was aber wohl fast jeder verstanden hat.

Nur muss er ihn selbst bezahlen. Immer dann, wenn es außergerichtlich bleibt. Mit Recht oder Unrecht haben, hat das nichts zu tun.

Nein, auch in außergerichtlichen Fällen übernimmt die Telekom je nach Sachlage die Anwaltskosten. Sie wird es dann machen, wenn es weitere Unstimmigkeiten und Folgemaßnahmen zu vermeiden.

Dieser Fall bleibt außergerichtlich, weil T-mobile ja sofort eingelenkt hat. Da muss er seinen Anwalt selbst bezahlen. Die S-Klasse des Anwalts ist dadurch nicht gefährdet :-)
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[2.2.1.1.1.2.1.3.1.1.2] Baserin antwortet auf klauwald
20.07.2008 11:17
Naja, im außergerichtlichen Verfahren zahlt jeder seinen Anwalt selbst:-)

Da T-mobile ja sofort bereit war den Sperrcode zu geben, ist der Klagegrund nicht mehr da und du kannst nur hoffen, dass der Anwalt ein Kumpel von dir ist :-)

Ich kann zwar verstehen, dass man sich ärgert, wenn man plötzlich auf einem Kaufgerät einen solchen Sperrcode entdeckt und auch, dass man nicht sofort wieder runterkommt, wenn man sich einmal geärgert hat, aber jetzt hast du doch genug Luft abgelassen. Komm jetzt wieder runter. Das ist besser für deinen Bultdruck :-)
Diese Sperrcodes von T-mobile finde ich auch ärgerlich, aber aus betriebswirstschaftlicher Sicht T-mobiles kann ich es sogar nachvollziehen. dass die das machen (bei Vertragsgeräten). Die Kraft des Marktes scheint hier entweder nicht zu wirken oder T-mobile ist noch zu fett, dass ihnen Einbußen nicht weh tun. Anscheinend gibt es noch genug Kunden, die glauben, nur T-moblie sei ein seriöese Unternehmen.
Entweder stimmen die Zahlen trotzdem oder sie merken es nicht. Über die Klugheit, ein Kaufgerät bei T-mobile zu erwerben lässt sich streiten. Vielleicht kommt das so selten bei denen vor, dass sie mal glatt vergessen haben, den Sperrcode zu entfernen :-)

Also! Ich kann verstehen, dass es ärgerlich ist, aber halt jetzt mal die Füße still. Ist doch alles wieder gut ;-)

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[2.2.1.1.1.2.1.3.2] klauwald antwortet auf interessierter_Laie
19.07.2008 20:40
Auch andere Nutzer haben versucht dir zu helfen, indem sie Alternativen zu der schriftlichen (und daher langsamen) Übermittlung aufgezeigt haben.
Diese Nutzer deswegen anzufeinden halte ich nicht für gerechtfertigt und mir würde es die Hilfsbereitschaft verleiden!

Wo habe ich um Hilfe gebeten?
Ich habe nur die unseriösen Verkaufmethoden etc. einiger Firmen hier angeprangert.
Die Kommentare die deswegen von einigen abgegeben wurden, haben mich auch erstaunt.
Sollten die angegebenen Möglichkeiten tatsächlich zu einem schnelleren Ergebnis führen (was ich bezweifle), dann wäre ich in dem T-Punkt Laden wieder falsch beraten worden. Dort wurde mir glaubhaft versichert, dass es keinen anderen Weg gibt.
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[2.2.1.1.1.2.1.3.2.1] tatort antwortet auf klauwald
19.07.2008 20:48
Benutzer klauwald schrieb:
Ich habe nur die unseriösen Verkaufmethoden etc. einiger Firmen
hier angeprangert.


Eigentlich prangerst du nur dich selbst an bzw. machst dich lächerlich.
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[2.2.1.1.1.2.1.3.2.1.1] klauwald antwortet auf tatort
19.07.2008 20:54

Eigentlich prangerst du nur dich selbst an bzw. machst dich lächerlich.

Kann ich daraus schließen, dass Du unseriöse Methoden gut findest?



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[2.2.1.1.1.2.1.3.2.1.1.1] tatort antwortet auf klauwald
19.07.2008 21:08
Benutzer klauwald schrieb:

Eigentlich prangerst du nur dich selbst an bzw. machst dich lächerlich.

Kann ich daraus schließen, dass Du unseriöse Methoden gut findest?

Nein, ganz anders: ich kann hier keine unseriöse Methode erkennen. Es handelt sich doch eher um ein Missverständnis. Wahrscheinlich liegt auch eine unzureichende Kundenberatung durch T-Mobile vor. Aber es kann doch keine Rede davon sein, dass T-Mobile hier systematisch - also mit Methode - seine Kunden täuschen würde. Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen.
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[…2.1.1.1.2.1.3.2.1.1.1.1] klauwald antwortet auf tatort
19.07.2008 21:35

einmal geändert am 20.07.2008 05:24
Benutzer tatort schrieb:
Benutzer klauwald schrieb:

Eigentlich prangerst du nur dich selbst an bzw. machst dich lächerlich.

Kann ich daraus schließen, dass Du unseriöse Methoden gut findest?

Nein, ganz anders: ich kann hier keine unseriöse Methode erkennen. Es handelt sich doch eher um ein Missverständnis. Wahrscheinlich liegt auch eine unzureichende Kundenberatung durch T-Mobile vor. Aber es kann doch keine Rede davon sein, dass T-Mobile hier systematisch - also mit Methode - seine Kunden täuschen würde. Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen.

das hätte ich auch geglaubt, wenn man sich dafür entschuldigt hätte. Im T-Punkt Laden wurde mir aber gesagt, dass das so üblich sei und ich müsse mich selbst um die Entsperrung kümmern.
Natürlich war ich damit nicht einverstanden.
Mit dem Hinweis, dass mir eine mangelhafte Ware verkauft wurde und die Garantie noch nicht abgelaufen sei, erreichte ich dann, dass die Entsperrung vom T-Punkt Laden (das Gerät wurde auch dort gekauft) veranlasst wurde.
Die Entsperrungsdaten können mir nur schriftlich übermittelt werden und das würde 2-3 Tage dauern. Allerdings habe ich diese bis heute nicht erhalten.
Die Anforderung der Entsperrdaten wurde mir schriftlich bestätigt.
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[…1.1.1.2.1.3.2.1.1.1.1.1] RE: SIM-Lock-Entsperrcode T-mobil
stephanobb antwortet auf klauwald
20.07.2008 08:19
Guten Morgen Klauwald,

viel Lärm um nichts.
Informiere uns doch einmal, wann Dein Entsperrcode kommt und ob danach alles auch mit einer anderen SIM-Karte funktioniert.

Die restlichen Drohgebärden sind nur für die Tonne.

Gruß

St.
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[…1.1.2.1.3.2.1.1.1.1.1.1] klauwald antwortet auf stephanobb
20.07.2008 10:57
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen Klauwald,

viel Lärm um nichts.
Informiere uns doch einmal, wann Dein Entsperrcode kommt und ob danach alles auch mit einer anderen SIM-Karte funktioniert.

Die restlichen Drohgebärden sind nur für die Tonne.

Gruß

St.
Was für Drohgebärden?
Und warum sollte ich Euch informieren?
Ich habe nur auf unskorrekten Methoden aufmerksam gemacht.
Hier interpretieren offensichtlich einige Leute -aus was für welchen Gründen auch immer- Dinge (Hilfeersuchen, Drohgebärden etc.) in meine Postings, die dort nicht vorhanden sind.
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[…1.2.1.3.2.1.1.1.1.1.1.1] stephanobb antwortet auf klauwald
20.07.2008 12:30
Hallo klauwald,

die Fakten waren und sind:

1. Dein Gerät war mit einem Simlock versehen und wurde von Dir in einem T-Punkt ohne Vertrag gekauft.

2. nach mehr als einem Jahr realisiert Du, daß das Gerät mit einem Simlock versehen ist.

3. statt ganz normal die Freischaltung zu erbitten, der wie mitgeteilt binnen wenigen Tagen realisiert werden könnte, wird hier sinnlos in´s Forum gepostet.

M.E. hast Du das Gerät entweder ca. 1 Jahr lang nicht genutzt oder eine T-Mobile-SIM-Karte im Gerät ganz normal genutzt.

Das Motzen über den Anbieter kann dann beginnen, wenn der Entsperrcode für den SIM-Lock nicht binnen der erwähnten 3-4 Arbeitstage bei Dir in der Post liegt.

Wenn Du Frust hast, dann belatschere nicht Forumsteilnehmer, die besseres gewöhnt sind.

Vielleicht wäre ein Eisbeutel an der richtigen Stelle besser!

Gruß
St.
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[…1.2.1.3.2.1.1.1.1.1.1.2] michaffm1964 antwortet auf klauwald
20.07.2008 16:57
Was für Drohgebärden?
Und warum sollte ich Euch informieren? Ich habe nur auf unskorrekten Methoden aufmerksam gemacht. Hier interpretieren offensichtlich einige Leute -aus was für welchen Gründen auch immer- Dinge (Hilfeersuchen, Drohgebärden etc.) in meine Postings, die dort nicht vorhanden sind.

Also nochmal: Wenn ich ein Handy bei T-Mobile kaufe, steht dort unmissverständlich:

Dieses Handy funktioniert uneingeschränkt nur mit einer T-Mobile-Karte der T-Mobile Deutschland GmbH. Wenn Sie das Handy/Datengerät mit einer anderen SIM-Karte nutzen wollen, einmalig 99,50 € zahlen (bei Kauf eines Handys/Datengerätes ohne Vertrag kostenlos) oder einfach 24 Monate warten und dann anrufen unter 0180 5 330160 (0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Man beachte auch den Hinweis: "...bei Kauf eines Handys/Datengerätes ohne Vertrag kostenlos..."

Das ist eindeutig, klares Deutsch und nicht misszuverstehen. Es wird Dir angeboten, KOSTENLOS die Sperre entfernen zu lassen. Was erwartest Du denn eigentlich noch?

Jeder normale Mensch würde sich informieren, kooperativ mit seinem Geschäftspartner umgehen und sich den Freischaltcode schicken lassen.

Wenn Du so weitermachst, könnte es sogar sein, dass Du einen Anwalt brauchst, obwohl Du es gar nicht willst, nämlich dann, wenn T-Mobile auf die Idee kommen sollte, Dich wegen Verleumdung und Rufschädigung anzuklagen. Manche Deiner Formulierungen laufen nämlich darauf hinaus.
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[…2.1.3.2.1.1.1.1.1.1.2.1] lagoon antwortet auf michaffm1964
20.07.2008 17:16

einmal geändert am 20.07.2008 17:17
Benutzer michaffm1964 schrieb:
Wenn Du so weitermachst, könnte es sogar sein, dass Du einen Anwalt brauchst, obwohl Du es gar nicht willst, nämlich dann, wenn T-Mobile auf die Idee kommen sollte, Dich wegen Verleumdung und Rufschädigung anzuklagen. Manche Deiner Formulierungen laufen nämlich darauf hinaus.

Aber nur, wenn Du - unzulässigerweise - unterstellst, dass die Angaben von klauwald nicht der Wahrheit entsprechen. Er hat eingangs behauptet, nirgends auf den SIM-Lock hingewiesen worden zu sein - auch nicht im Kleingedruckten ...

Aber was soll der ganze aufgeblasene Fred? Wer den liest, ist ggf. gewarnt, klauwald bekommt seinen Freischaltcode in ein paar Tagen und gut ist es!
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[2.2.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf monopol76
20.07.2008 18:15
Benutzer monopol76 schrieb:
Unseriöses Verhalten vermag ich nicht zu erkennen. Bin selbst Kunde von T-Mobile und habe bereits ein Gerät mit Sim Lock bzw. Net Lock bei denen erworben. (Sony Ericsson D750i) Es stand wie schon erwähnt in einer Fußnote, dass das Telefon nur mit im T-Mobile Netz registrierten Karten funktioniert.

Aus klauwalds Beiträgen geht hervor, dass er das Gerät wohl vor Ort gekauft hat (er schreibt etwas von einer Verkäuferin). Also würden eventuelle Netlock-Hinweise auf der Homepage selbst dann nicht greifen, wenn sie damals schon dagestanden hätten. Im Übrigen läge die Beweislast dafür, dass es damals dastand, bei TMobile, nicht beim Kunden. Und da passieren durchaus Fehler. Es ist keineswegs so, dass in einem Unternehmen mit großer Rechtsabteilung nie Fehler passieren oder dass es immer Recht hätte. Insofern halte ich klauwalds Verärgerung für berechtigt.

Auch ich habe im TMobile-Shop schon vertragsfreie Hardware mit Netlock gekauft und wurde nur auf ausdrückliche, von mir ausgehende Anfrage mündlich darauf hingewiesen. Andernfalls wäre der Verkauf mangelhaft bis betrügerisch gewesen. Im Standard-Kaufvertrag oder der Gerätebeschreibung stand vom Netlock genauso wenig drin wie in den später aus dem Internet geladenen AGB, die trotz ebenfalls von mir ausgehender Anfrage im Shop nicht greifbar waren und schon deshalb nicht Vertragsbestandteil wurden.

Hast du dich schon mal gefragt, warum du, wenn es denn ein generelles T-Mobile Problem ist, der Einzige bist der hier so eine Welle macht.

Weil den meisten hier die Sachkenntnis fehlt, was sie nicht daran hindert lautstark alle möglichen falschen Vermutungen und Behauptungen aufzustellen, an denen meist schon die Rechtschreibung nicht stimmt.
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[2.2.1.1.2.1] monopol76 antwortet auf spaghettimonster
20.07.2008 20:42
Und ich bleibe dabei, dass es besser ist den Sachverhalt in Ruhe und sachlich mit T-Mobile zu besprechen, als sich hier derartig aufzublasen. Immerhin wurde der Sachverhalt längst von T-Mobile geklärt, was in diesem Fall wohl entlastend für T-Mobile zu werten ist.

Klauwald sollte sich vielleicht mal in seinem T-Punkt vorstellen und dort Luft ablassen. Wäre zumindest die richtige Adresse gewesen. Scheint ihn ja bis heute noch ziemlich zu beschäftigen.

Im Übrigen ist für mich an diesem Punkt Schluss mit diesem Thema.
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[2.2.1.1.2.1.1] Blobber antwortet auf monopol76
20.07.2008 22:27
Benutzer monopol76 schrieb:

Klauwald sollte sich vielleicht mal in seinem T-Punkt

Klauwald und alle die hier über Kleingedrucktes reden, sollten sich vielleicht mal Fragen was das ganze im Forum von T-Online zu suchen hat? Besonders Klauwald, der das Kleingedruckte bestimmt nicht übersehen hat.

Bye
Ralf
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[2.2.1.1.2.1.2] spaghettimonster antwortet auf monopol76
21.07.2008 02:17

einmal geändert am 21.07.2008 02:18
Benutzer monopol76 schrieb:
Und ich bleibe dabei, dass es besser ist den Sachverhalt in Ruhe und sachlich mit T-Mobile zu besprechen, als sich hier derartig aufzublasen.

Eine gütliche Einigung ist sowieso immer besser. Allerdings haben die Antwortenden das Theater mindestens genauso erwidert und haben es noch um persönliche Angriffe ergänzt.

Trotzdem finde ich es interessant, dass TMobile zumindest angeblich (bewiesen wird hier im Forum sowieso selten irgendwas) Hardware verkauft, ohne auf Netlock-Einschränkungen hinzuweisen. Das ist rechtswidrig. klauwald hat geschrieben, dass er die Unterlagen vorliegen hat und dort nichts von Netlock drinsteht. Solange niemand hier die Unterlagen kennt, wird man ihn kaum der Lüge bezichtigen können. Und wie schon gesagt trüge im Streitfall TMobile die Beweislast für das Bestehen der Klausel, nicht der Kunde die für deren Nichtbestehen. Daher sehe ich klauwald auch nicht in der Pflicht die Unterlagen vorzulegen.

Und wenn ich das noch mit meiner Erfahrung im TMobile-Shop zusammennehme, wo TMobile von sich aus auch nicht auf einen vorhandenen Netlock hingewiesen hat, habe ich keinen Anlass an seiner Geschichte zu zweifeln.

Fragen wir doch mal andersrum: Ist denn hier schon mal ein vertragsfreier Hardwarekäufer im TMobile-Shop auf einen bestehenden Netlock hingewiesen worden?
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[2.2.1.1.2.1.2.1] klauwald antwortet auf spaghettimonster
21.07.2008 09:34
Danke monopol76!
Endlich mal jemand, der verstanden hat, um was es hier geht.
Ich wollte nur auf die meiner Ansicht nach unseriösen Praktiken hinweisen. Mehr nicht.
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[2.2.1.1.2.1.3] klauwald antwortet auf monopol76
21.07.2008 09:40

Klauwald sollte sich vielleicht mal in seinem T-Punkt vorstellen und dort Luft ablassen. Wäre zumindest die richtige Adresse gewesen. Scheint ihn ja bis heute noch ziemlich zu beschäftigen.
.

Das habe ich doch getan.
Aber nochmals: Ich habe in dem T-Punkt-Laden reklamiert, in welchem ich auch das Gerät gekauft habe. Dort wollt man mich mit der Bermerkung abspeisen, das wäre meine Angelgenheit und ich sollte mich selbst darum kümmern. Alles weiter kann in meinen diversen Postings nachgelesen werden.