Benutzer Bodo40 schrieb:
Ich hatte gar kein Widerrufsrecht, da der Auftrag im Ladengeschäft erteilt wurde. Es handelt sich also nicht um ein Haustür- bzw. Fernabsatzgesetz.
Ok. Was man noch machen könnte, um das Geld zu sparen, ist abzuwarten und auf eine nicht ganz unwahrscheinliche Vertragsverletzung Versatels zu warten, dann zu mahnen und nach zu erwartendem fruchtlosen Fristablauf zurückzutreten - unter Einsparung der 250 Euro.
Wenn es sich um einen wichtigen Anschluss handelt, kann es natürlich klüger sein die Summe als Lehrgeld zu verbuchen, weil Versatel aller Voraussicht zicken und sperren usw. wird, wenn man sich nicht ihrem Diktat beugt.