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Versatel/Kündigung


26.02.2008 15:02 - Gestartet von MariaMichel
Ein Vertreter der Versatel hat mir die Versatel vogestellt und ich war im ersten moment davon begeistert, habe dann über alles gefragt wegen Kündigung(fristen) er sagte mir innerhalb von 2 Wochen kann ohne angaben von gründen Kündigen. oder wenn irgendwelche technische fehler sind. Danach habe ich den vertrag unterscrieben aber daraus wurde der reinste albtraum. Mein Telefon und Internet funktionierte überhaupt nicht mann gab mir überhaupt keine vernünftigen Antworten bei der service hotline. Ich habe mich an den Vertreter gewandt doch der meldet sich bis heute nicht bei mir. Ich denke er weiß schon warum. Ich habe faxe briefe geschriebem mit der Kündigung darauf habe ich eine Antwort bekommen das ich 2 Jahre in diesem Vertrag bleiebn müsse.
Darauf hin habe ich widerspruch eingelegt.Der aber bis heute unbeantwortet blieb. Was soll ich noch tun ? Wie kann ich den vertrag Kündigen. Soll ich rechtliche schritte einleiten.
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[1] kamischke antwortet auf MariaMichel
26.02.2008 16:04
Eine letzte Frist von 2 Wochen setzen unter Hinweis bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Anbieter erfolgt die Kündigung und per Einschreiben abschicken.

Eine kleine rechtliche Hilfestellung, was man in einem solchen Fall als Kunde tun oder besser lassen sollte, findest Du hier:

http://www.heise.de/ct/tv/artikel/97746

Hier geht es direkt um Versatel:
http://www.heise.de/ct/tv/artikel/97429


"Kündigen - aber richtig

Wählen Sie immer die Schriftform. Wir empfehlen sogar, per Einschreiben zu kündigen. Nur so haben Sie im Fall der Fälle einen entsprechenden Beleg in der Hand. Außerdem scheinen viele Firmen telefonische Mitteilungen oder Kündigungen per Email schlicht zu ignorieren. Beachten Sie Mindestlaufzeiten oder automatische Verlängerungen Ihres Vertrages.

Sollten Sie mit Ihrem Dienstleister nicht zufrieden sein, dann müssen Sie ihn darauf hinweisen und ihn die Chance geben, den Fehler in angemessener Frist zu korrigieren. Passiert das nicht, müssen Sie Ihren Vertragspartner in Verzug setzen. Erst dann können Sie die fristlose Kündigung androhen und später aussprechen. Unternehmen Sie diese Schritte schriftlich. Leider müssen Sie diesen Weg einhalten, es gibt keine andere Möglichkeit. Da spielt es auch keine Rolle, wie dringend Sie Ihr Telefon oder den Internetzugang benötigen."

http://www.heise.de/ct/tv/artikel/91322

Gruß Kamischke
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[1.1] Albi aus Kiel antwortet auf kamischke
05.03.2008 09:57
Dem Vorschreiber kann ich mich nur anschließen.

Bei mir ging es mit Versatel nur voran, wenn ich einerseits Fristen gesetzt habe und andererseits auch nach Ablauf habe Taten folgen ließ.

Dabei habe ich auch meine Kosten für Einschreiben durch Rückbuchung und Restbetrag zurückbuchen ersetzen lassen. Von schwachen Zusagen lasse ich mich nicht mehr blenden.

Und, bleibe am Ball, sonst schießt Versatel das Tor.