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Eteleon + Victorvox = MANGELHAFT


18.01.2003 16:01 - Gestartet von Speakers
Habe am 12.12.03 über Eteleon einen D2 Vertrag (Victorvox) abgeschlossen. Dazu sollte ich ein Handy (C45) erhalten. Dieses ist bis heute (18.01.03) mitsamt Simkarte nicht eingetroffen. Die erste Rechnung habe ich von Victorvox schon erhalten, obwohl ich damit noch gar nicht telephonieren kann! Auf Emails antworten beide nicht!

Überlegt es euch lieber nochmal, wenn ihr dort etwas bestellen wollt.
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[1] Angebot besser bei Sparhandy.com kaufen
Masterhans antwortet auf Speakers
18.01.2003 18:21
Hallo,

das Angebot gibt es ganz ähnlich jetzt bei Sparhandy.com (allerdings nur 2 Wochen). Mit denen habe ich bislang nur gute Erfahrungen gemacht!

Euer Masterhans
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[1.1] tcsmoers antwortet auf Masterhans
19.01.2003 00:38
Benutzer Masterhans schrieb:
Hallo,

das Angebot gibt es ganz ähnlich jetzt bei Sparhandy.com (allerdings nur 2 Wochen). Mit denen habe ich bislang nur gute Erfahrungen gemacht!

Spielst Du auch Lotto ;-)

peso
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[1.2] engen antwortet auf Masterhans
20.01.2003 18:41
Es hat einen Grund, daß das Angebot so ähnlich ist. Der Vertrag ist nämlich ein Vertrag von Victorvox.
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[2] Guidus antwortet auf Speakers
18.01.2003 19:33
Dass der Geschäftsablauf von eteleon sehr zu wünschen übrig lässt, wurde in den vergangenen Tagen nicht zuletzt anhand von Zuschriften ans eteleon-forum deutlich. Da war seitens empörter Kunden die Rede von Verzögerungen, falschen Versprechungen, mangelnden Kontaktmöglichkeiten, fehlenden Antworten auf Anfragen, Geldeinzug ohne Lieferung des Handys...

Inzwischen ist das Forum außer Betrieb, eteleon wird wissen, warum.
handybude.de und sparhandy.de offerieren das gleiche günstige Angebot, hoffentlich ohne die kritisierten Begleiterscheinungen.

Nun liegt es nahe, dass enttäuschte eteleon-Kunden ihren Vertrag stornieren und zu den 'Handy-Spar-Buden' wechseln. Ist das aber rechtlich so ohne weiteres möglich - auch prophylaktisch, bevor es im konkreten Fall zu Beschwerden Anlass gibt?
Die Angebote bei sparhandy und handybude sind befristet bis zum 30. Januar. Wer bis dahin doch noch auf eteleon vertraut, käme dann zu spät.
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[2.1] tcsmoers antwortet auf Guidus
19.01.2003 00:36
Benutzer Guidus schrieb:
Dass der Geschäftsablauf von eteleon sehr zu wünschen übrig lässt, wurde in den vergangenen Tagen nicht zuletzt anhand von Zuschriften ans eteleon-forum deutlich. Da war seitens empörter Kunden die Rede von Verzögerungen, falschen Versprechungen, mangelnden Kontaktmöglichkeiten, fehlenden Antworten auf Anfragen, Geldeinzug ohne Lieferung des Handys...

Inzwischen ist das Forum außer Betrieb, eteleon wird wissen, warum.
handybude.de und sparhandy.de offerieren das gleiche günstige Angebot, hoffentlich ohne die kritisierten Begleiterscheinungen.

Nun liegt es nahe, dass enttäuschte eteleon-Kunden ihren Vertrag stornieren und zu den 'Handy-Spar-Buden' wechseln. Ist das aber rechtlich so ohne weiteres möglich - auch prophylaktisch, bevor es im konkreten Fall zu Beschwerden Anlass gibt? Die Angebote bei sparhandy und handybude sind befristet bis zum 30. Januar. Wer bis dahin doch noch auf eteleon vertraut, käme dann zu spät.

Besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Dein Verstand es einfach nicht registrieren will, dass es keine kostenlosen Angebote gibt. Die wollen doch alle nur eines, Dein Geld. Wer ein bisschen rechnen kann und die Provisionshöhen kennt, wird feststellen, dass es einfach nicht funktionieren kann. Das ist wie ein Schneeball. Die ersten Kunden werden bedient und dann ist ganz schnell Feierabend. Diese Typen wissen ganz genau, dass die Masse der "Schnäppchenjäger" es nicht auf eine Klage ankommen lässt. Hier wird doch seit Monaten vor diesen dubiosen Vermittlern gewarnt !! Aber sobald wieder eine neue Garagenvertretung aufmacht und ein so tolles Angebot offeriert, kommt die übliche Lemmingefrage.

Achte mal drauf, wenn Du denen eine konkrete Frage stellst, kommt eine nichtssagende Antwort. Die haben einfach Angst, dass der Kunde informiert wird. Damit die ach so dollen Angebote noch einige Tage laufen und genug Schnäppchenjäger drauf reinfallen, werden hier doch zufriedene Kunden "erfunden".

peso
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[2.1.1] Guidus antwortet auf tcsmoers
19.02.2003 13:50
Benutzer tcsmoers schrieb:

'Besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Dein Verstand es einfach nicht registrieren will, dass es keine kostenlosen Angebote gibt. Die wollen doch alle nur eines, Dein Geld. ankommen lässt.'

Unter diesen Umständen besteht die Möglichkeit, dass mein Verstand registriert hat, dass das Angebot nicht betrügerisch ist, allerdings die Abwicklung von einigen Problemen belastet war.

Inzwischen habe ich das Handy erhalten, auch die Verrechnung erfolgte korrekt. Ein Rechnungsfehler von Victorvox wurde behoben.

Natürlich wollen die Firmen mein Geld. Das erhoffen sie sich von meinen Telefongesprächen. Das ist aber kein Betrug.
Wenn ich die Karte zur Seite lege und die ganzen 24 Monate Mindestlaufzeit nicht nutze, kann niemand in meine Brieftasche langen.

Eteleon und Victorvox sind eingeführte Firmen, denen in letzter Zeit der Kundenansturm aufgrund des günstigen Angebotes offenbar über den Kopf gewachsen war.
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[2.2] jrittmeier antwortet auf Guidus
21.01.2003 14:07
Hallo,
leider kann ich die Erfahrungen mit Eteleon nur bestätigen.
18.12. Bestellung
Anfang Januar 10.01. kam dann die erste Rechnung von VV.
Bis dahin hatte sich Eteleon trotz Faxen und EMails nicht gemeldet.
Deshalb habe ich den Vertrag bei VV storniert.
Dann bei Eteleon (die das absolut nicht wollten) erst mit EMail dann mit Faxen und dann mit Einschreiben.
Erst auf das Einschreiben haben die dann reagiert.

Also wäre ich wirklich sehr vorsichtig mit dieser Firma.

Jürgen
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[2.2.1] zappo antwortet auf jrittmeier
22.01.2003 15:38
Benutzer jrittmeier schrieb:
Hallo, leider kann ich die Erfahrungen mit Eteleon nur bestätigen.
18.12. Bestellung
Anfang Januar 10.01. kam dann die erste Rechnung von VV. Bis dahin hatte sich Eteleon trotz Faxen und EMails nicht gemeldet.
Deshalb habe ich den Vertrag bei VV storniert. Dann bei Eteleon (die das absolut nicht wollten) erst mit EMail dann mit Faxen und dann mit Einschreiben.
Erst auf das Einschreiben haben die dann reagiert.

Also wäre ich wirklich sehr vorsichtig mit dieser Firma.

Jürgen

Und was sagt Ihr zu deren Bewertung durch connect? Auf der Website von Eteleon steht:

"»sehr gut« für eteleon im connect Test.
Im Test: Zehn Handy - Anbieter im Internet. Nur 2x wurde die Note "sehr gut" vergeben."

Im Moment läuft ja eine große Aktion Victorvox E-Plus Fair Medium - 24Monate ohne Grundgebühr. Hat das jemand gemacht?
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[2.2.1.1] Speakers antwortet auf zappo
22.01.2003 16:35
Benutzer zappo schrieb:
Benutzer jrittmeier schrieb:
Hallo, leider kann ich die Erfahrungen mit Eteleon nur bestätigen.
18.12. Bestellung
Anfang Januar 10.01. kam dann die erste Rechnung von VV. Bis dahin hatte sich Eteleon trotz Faxen und EMails nicht gemeldet.
Deshalb habe ich den Vertrag bei VV storniert. Dann bei Eteleon (die das absolut nicht wollten) erst mit EMail dann mit Faxen und dann mit Einschreiben.
Erst auf das Einschreiben haben die dann reagiert.

Also wäre ich wirklich sehr vorsichtig mit dieser Firma.

Jürgen

Und was sagt Ihr zu deren Bewertung durch connect? Auf der Website von Eteleon steht:

"»sehr gut« für eteleon im connect Test.
Im Test: Zehn Handy - Anbieter im Internet. Nur 2x wurde die Note "sehr gut" vergeben."

Im Moment läuft ja eine große Aktion Victorvox E-Plus Fair Medium - 24Monate ohne Grundgebühr. Hat das jemand gemacht?


Um das Angebot geht es in diesem Thread! Übrigens wurde nachdem bereits das Onlineforum stillgelegt wurde nun auch das Onlineformular für das Eteleon-Guthabenkonto vom Netz genommen. Sprich man Kommt an die versprochene Kohle genegnwärtig auch nicht mehr ran....
Zur Connect sage ich nach meinen Erfahrungen mal lieber nichts.
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[2.2.1.1.1] zappo antwortet auf Speakers
22.01.2003 16:43
Um das Angebot geht es in diesem Thread!
Gut. Hatte nur irgend etwas von D2 gelesen.

Übrigens wurde nachdem bereits das Onlineforum stillgelegt wurde nun auch das Onlineformular für das Eteleon-Guthabenkonto vom Netz genommen. Sprich man Kommt an die versprochene Kohle genegnwärtig auch nicht mehr ran....

Wie sollte es denn eigentlich laufen? Das kann ich in dem Angebot nicht finden. Dort steht nur Erstattung auf der Handyrechnung, aber nicht wann.

Zur Connect sage ich nach meinen Erfahrungen mal lieber nichts.

Schade.
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[2.2.1.1.1.1] Speakers antwortet auf zappo
22.01.2003 18:50
Benutzer zappo schrieb:
Um das Angebot geht es in diesem Thread!
Gut. Hatte nur irgend etwas von D2 gelesen.

Übrigens wurde nachdem bereits das Onlineforum stillgelegt wurde nun auch das Onlineformular für das Eteleon-Guthabenkonto vom Netz genommen. Sprich man Kommt an die versprochene Kohle genegnwärtig auch nicht mehr ran....

Wie sollte es denn eigentlich laufen? Das kann ich in dem Angebot nicht finden. Dort steht nur Erstattung auf der Handyrechnung, aber nicht wann.

Zur Connect sage ich nach meinen Erfahrungen mal lieber nichts.

Schade.


Zuerst war es ein D2 Vertrag von VV, nun ist es ein Eplusvertrag. Bei meinem D2-Vertrag werden angeblich 18 Monate überhaupt keine GG erhoben. Dazu wurde eine Startgebühr gewährt und 9,40 Euro sollten über das besagte Guthabenkonto erstattet werden. Stutzig machen sollte es Dich, dass die Auszahlungsmodalitäten nun auch nicht mehr transparent zu sein scheinen. Wenn Dich meine Erfahrungen nicht davor abschrecken, erkundige dich doch einfach nach den gegenwärtigen Auszahlungsmodalitäten unter info@eteleon.de. Mir haben sie bislang nicht mehr geantwortet! Mein Handy und Sim habe ich übrigens noch immer nicht.
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[2.2.1.1.1.1.1] Speakers antwortet auf Speakers
31.01.2003 16:22
Habe nun (nach ca. 1,5 Monaten) mein C45 und Simkarte erhalten.

Gruß

Speakers
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[2.2.1.1.1.1.1.1] Speakers antwortet auf Speakers
24.02.2003 17:10
Kein Beitrag
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[2.2.1.1.1.1.1.2] Speakers antwortet auf Speakers
24.02.2003 17:20
Wäre auch nur zu schön, wenn meinem Lieblingsprovider VV irgend etwas ohne größere Komplikationen gelingen wurde.

Januar hatte ich noch 15,16 Euro Guthaben. Februar: nada, rien nichts mehr davon da. Telefoniert habe ich mit der Karte nicht und werde es auch nie tun. Mein Lieblingsshop eteleon hatte ja bekanntermaßen versprochen, dass das Guthaben nicht verfällt...
Bin mal gespannt was VV schreibt. Naja sind ja nur noch 22 Monate, die der Vertragt läuft.

Meine ordentliche Kündigung wurde mir von VV schriftlich bestätigt. Ich hoffe das reicht wenigstens.
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[2.2.1.2] dieteros antwortet auf zappo
25.03.2003 19:37
es stimmt, eteleon ist der wahre "Mist-Verein" und wird nun seltsamerweise von connect mit "sehr gut" bewertet. Hier scheint etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen zu sein.

Erst wartet man (ohne eine Entschuldigung) 4 Wochen auf die Lieferung, dann ist diese Lieferung nicht komplett und trotz mehrmaliger Anmahnungen per e-mail gibt es keine Reaktion seitens eteleon. Ich werde nun wegen einer fehlenden Freisprecheinrichtung juristische Schritte enleiten müssen.

Also liebe Interessenten: Finger weg von eteleon!!!
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[3] Guidus antwortet auf Speakers
23.01.2003 11:20
Mein Vertrag datiert vom 30.12.02. Kurz darauf gelangte ich laut Statusbericht (via eteleon Online-Seite) in die Bonitätsprüfung. So kann man es auch heute noch sehen.
Trotzdem zog mir Victorvox 34,57 Euro vom Girokonto ab, allerdings ohne Rechnung. Ich kann die einzelnen Posten nicht einmal nachvollziehen.
Der 'Clou' allerdings: Mir wurde weder ein Handy noch die SIM-Karte zugeschickt.

Die Hotlines beider Firmen sind fast unerreichbar. Bei Victorvox wird man endlos mit Musik berieselt, bei eteleon gelang es mir vor ein paar Tagen nach vielen Versuchen, mit einem Mitarbeiter zu sprechen, der NICHTS zu der Angelegenheit sagen konnte. Heute nun meldet sich bei eteleon noch nicht einmal die automatische Ansage.
Wahrscheinlich ersticken die in Beschwerden und haben die Hotline abgeschaltet.
teleon wirbt inzwischen weiter mit dem Top-Angebot!!

Ich werde nun den Auftrag widerrufen.

Außer Spesen nichts gewesen.

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[3.1] tcsmoers antwortet auf Guidus
23.01.2003 11:32
Benutzer Guidus schrieb:
Mein Vertrag datiert vom 30.12.02. Kurz darauf gelangte ich laut Statusbericht (via eteleon Online-Seite) in die Bonitätsprüfung. So kann man es auch heute noch sehen. Trotzdem zog mir Victorvox 34,57 Euro vom Girokonto ab, allerdings ohne Rechnung. Ich kann die einzelnen Posten nicht einmal nachvollziehen.
Der 'Clou' allerdings: Mir wurde weder ein Handy noch die SIM-Karte zugeschickt.

Die Hotlines beider Firmen sind fast unerreichbar. Bei Victorvox wird man endlos mit Musik berieselt, bei eteleon gelang es mir vor ein paar Tagen nach vielen Versuchen, mit einem Mitarbeiter zu sprechen, der NICHTS zu der Angelegenheit sagen konnte. Heute nun meldet sich bei eteleon noch nicht einmal die automatische Ansage.
Wahrscheinlich ersticken die in Beschwerden und haben die Hotline abgeschaltet. teleon wirbt inzwischen weiter mit dem Top-Angebot!!

Ich werde nun den Auftrag widerrufen.

Außer Spesen nichts gewesen.

Doch. Du könntest einen unbrauchbaren Mobilfunkvertrag haben, den Du erfüllen musst. Ich rate Dir zu einer schriftlichen Kündigung bei VV (Einschreiben mit Rückschein) und Rückbuchung.

peso

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[3.1.1] zappo antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 13:12
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Guidus schrieb:
Mein Vertrag datiert vom 30.12.02. Kurz darauf gelangte ich laut Statusbericht (via eteleon Online-Seite) in die Bonitätsprüfung. So kann man es auch heute noch sehen. Trotzdem zog mir Victorvox 34,57 Euro vom Girokonto ab, allerdings ohne Rechnung. Ich kann die einzelnen Posten nicht einmal nachvollziehen.
Der 'Clou' allerdings: Mir wurde weder ein Handy noch die SIM-Karte zugeschickt.

Die Hotlines beider Firmen sind fast unerreichbar. Bei Victorvox wird man endlos mit Musik berieselt, bei eteleon gelang es mir vor ein paar Tagen nach vielen Versuchen, mit einem Mitarbeiter zu sprechen, der NICHTS zu der Angelegenheit sagen konnte. Heute nun meldet sich bei eteleon noch nicht einmal die automatische Ansage.
Wahrscheinlich ersticken die in Beschwerden und haben die Hotline abgeschaltet. teleon wirbt inzwischen weiter mit dem Top-Angebot!!

Ich werde nun den Auftrag widerrufen.

Außer Spesen nichts gewesen.

Doch. Du könntest einen unbrauchbaren Mobilfunkvertrag haben, den Du erfüllen musst. Ich rate Dir zu einer schriftlichen Kündigung bei VV (Einschreiben mit Rückschein) und Rückbuchung.

peso


Was ist denn ein unbrauchbarer Mobilfunkvertrag, den Guidus erfüllen muss? Wenn er unbrauchbar ist, hat doch auch Eteleon noch nicht erfüllt. Ich würde die Verträge auch widerrufen. Dafür reicht die Textform, also die dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen; Fax, Brief oder eMail.

Wie dem auch sei, sind die Erfahrungen von Guidus bedenklich. Lieferschwierigkeiten kann es geben, war bei dem Angebot kein Startguthaben dabei, mit dem man die ersten Rechnungen verrechnen kann?

Ich hatte am Montag den Antrag für ePlus hingeschickt und war erst danach auf diesen Thread gestoßen. Schon am Dienstag erhielt ich eine Mail über den Auftragseingang, was ich eigentlich ganz vertrauenswürdig fand. Wenn danach aber nichts mehr läuft, außer einer Abbuchung sollte ich vielleicht auch widerrufen.
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[3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf zappo
23.01.2003 14:05
Benutzer zappo schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Guidus schrieb:
Mein Vertrag datiert vom 30.12.02. Kurz darauf gelangte ich laut Statusbericht (via eteleon Online-Seite) in die Bonitätsprüfung. So kann man es auch heute noch sehen. Trotzdem zog mir Victorvox 34,57 Euro vom Girokonto ab, allerdings ohne Rechnung. Ich kann die einzelnen Posten nicht einmal nachvollziehen.
Der 'Clou' allerdings: Mir wurde weder ein Handy noch die SIM-Karte zugeschickt.

Die Hotlines beider Firmen sind fast unerreichbar. Bei Victorvox wird man endlos mit Musik berieselt, bei eteleon gelang es mir vor ein paar Tagen nach vielen Versuchen, mit einem Mitarbeiter zu sprechen, der NICHTS zu der Angelegenheit sagen konnte. Heute nun meldet sich bei eteleon noch nicht einmal die automatische Ansage.
Wahrscheinlich ersticken die in Beschwerden und haben die Hotline abgeschaltet. teleon wirbt inzwischen weiter mit dem Top-Angebot!!

Ich werde nun den Auftrag widerrufen.

Außer Spesen nichts gewesen.

Doch. Du könntest einen unbrauchbaren Mobilfunkvertrag haben, den Du erfüllen musst. Ich rate Dir zu einer schriftlichen Kündigung bei VV (Einschreiben mit Rückschein) und Rückbuchung.

peso


Was ist denn ein unbrauchbarer Mobilfunkvertrag, den Guidus erfüllen muss? Wenn er unbrauchbar ist, hat doch auch Eteleon noch nicht erfüllt. Ich würde die Verträge auch widerrufen. Dafür reicht die Textform, also die dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen; Fax, Brief oder eMail.

Er hat einen Mobilfunkvertrag unterschrieben, den er erfüllen muss. Das er gleichzeitig evtl. Ansprüche gegen den "Vermittler" geltend machen kann ist erstmal zweitrangig.

peso
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[3.1.1.1.1] zappo antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 14:29
Er hat einen Mobilfunkvertrag unterschrieben, den er erfüllen muss. Das er gleichzeitig evtl. Ansprüche gegen den "Vermittler" geltend machen kann ist erstmal zweitrangig.

peso

Sehe ich anders. Erstens ist es ein gegenseitiger Vertrag, den also erstmal der Provider erfüllen muss. Zweitens wieso soll er nicht gegenüber VV widerrufen können?

Kann mir jemand sagen, wie das Verhältnis Vermittler / Provider überhaupt gestaltet ist? Von wem bekommt man das Handy + evtentuelles Startguthaben?
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[3.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf zappo
23.01.2003 14:43
Benutzer zappo schrieb:
Er hat einen Mobilfunkvertrag unterschrieben, den er erfüllen muss. Das er gleichzeitig evtl. Ansprüche gegen den "Vermittler" geltend machen kann ist erstmal zweitrangig.

peso

Sehe ich anders. Erstens ist es ein gegenseitiger Vertrag, den also erstmal der Provider erfüllen muss. Zweitens wieso soll er nicht gegenüber VV widerrufen können?

Kann mir jemand sagen, wie das Verhältnis Vermittler / Provider überhaupt gestaltet ist? Von wem bekommt man das Handy + evtentuelles Startguthaben?

Das siehst Du leider falsch. Schaue mal unter google/groups nach.

peso
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[3.1.1.1.1.1.1] zappo antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 15:13
Sehe ich anders. Erstens ist es ein gegenseitiger Vertrag, den also erstmal der Provider erfüllen muss. Zweitens wieso soll er nicht gegenüber VV widerrufen können?


Das siehst Du leider falsch. Schaue mal unter google/groups nach.

peso

Hallo Peter,
leider nichts gegenteiliges gefunden. Bei der Suche nach "Widerruf Mobilfunkvertrag" kamen nur Beiträge, dass es möglich ist; Tenor: "Ich sehe aber nicht, wieso die Fernabsatzregeln hier nicht greifen sollten." Antwort: "Exakt."
Wieso auch nicht?
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[3.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf zappo
23.01.2003 15:27
Benutzer zappo schrieb:
Sehe ich anders. Erstens ist es ein gegenseitiger Vertrag, den also erstmal der Provider erfüllen muss. Zweitens wieso soll er nicht gegenüber VV widerrufen können?


Das siehst Du leider falsch. Schaue mal unter google/groups nach.

peso

Hallo Peter, leider nichts gegenteiliges gefunden. Bei der Suche nach "Widerruf Mobilfunkvertrag" kamen nur Beiträge, dass es möglich ist; Tenor: "Ich sehe aber nicht, wieso die Fernabsatzregeln hier nicht greifen sollten." Antwort: "Exakt." Wieso auch nicht?

Das Fernabsatzgesetz kennt einige Möglichkeiten, dass kein Widerrufsrecht besteht. Darunter fällt auch die Beantragung einer Dienstleistung, sofern sie bereits begonnen wurde. Auch wenn ich den Betroffenen wünsche, dass es in deren Sinne ausgeht, stehen die Chancen nicht besonders :-(

Die große "Sauerei" dieser ganzen Geschichte ist, dass die endgültigen Nutznießer mit dubiosen Firmen zusammenarbeiten und das gesamte Risiko auf den Kunden abwimmeln.

peso
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1] Zwack antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 15:52
Ja, es besteht die Möglichkeit, dass mit der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird. Dann erlischt das Widerrufsrecht. Gedacht ist diese Vorschrift eigentlich für Dinge, wie z. B. 0190-Nummern, Internet-Downloads, etc.
Für einen gewöhnlichen Handyvertrag ist aber m. E. , auch wenn viele gegenteilige Beiträge im Internet darüber bestehen, keine Anwendbarkeit gegeben:
1.) Der Unternehmer hat zu beweisen, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.
2.) Beginn der Dienstleistung = Erhalt der SIM-Karte, vorher hat der Kunde keinen Nutzen (evtl. str.)
3.) Es muss tatsächlich mit Ausführung der Dienstleistung begonnen werden. Vorher besteht das Widerrufsrecht uneingeschränkt.
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zwack
23.01.2003 16:02
Benutzer Zwack schrieb:
Ja, es besteht die Möglichkeit, dass mit der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird. Dann erlischt das Widerrufsrecht. Gedacht ist diese Vorschrift eigentlich für Dinge, wie z. B.
0190-Nummern, Internet-Downloads, etc.
Für einen gewöhnlichen Handyvertrag ist aber m. E. , auch wenn viele gegenteilige Beiträge im Internet darüber bestehen, keine Anwendbarkeit gegeben:
1.) Der Unternehmer hat zu beweisen, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.
2.) Beginn der Dienstleistung = Erhalt der SIM-Karte, vorher hat der Kunde keinen Nutzen (evtl. str.) 3.) Es muss tatsächlich mit Ausführung der Dienstleistung begonnen werden. Vorher besteht das Widerrufsrecht uneingeschränkt.

Ich bin zwar Deiner Meinung, kenne aber die Praxis :-(
Da hierzu keine Rechtsprechung existiert und die meisten User kein Geld haben, wird es hier kaum zu höherrangigen Entscheidungen kommen.

peso
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zwack antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 16:13
Na ja, die Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr per ABG wurde ja z. B. auch vom BGH für ungültig erklärt.
Im Gegensatz zu Dir kenne ich die diesbezügliche Praxis nicht, würde es für ausgesprochen dumm und ungeschickt halten, sich als Netzanbieter / Händler auf Ausnahmetatbestände wie den o. a. zu berufen. In einem Rechtsstreit sehe ich da äußerst gute Chancen für den Verbraucher (auch schon in erster Instanz).
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zwack
23.01.2003 16:17
Benutzer Zwack schrieb:
Na ja, die Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr per ABG wurde ja z. B. auch vom BGH für ungültig erklärt. Im Gegensatz zu Dir kenne ich die diesbezügliche Praxis nicht, würde es für ausgesprochen dumm und ungeschickt halten, sich als Netzanbieter / Händler auf Ausnahmetatbestände wie den o. a. zu berufen. In einem Rechtsstreit sehe ich da äußerst gute Chancen für den Verbraucher (auch schon in erster Instanz).

Kennst den Spruch ?
"Auf hoher See und vor Gericht ist man alleine."

peso
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[3.1.1.1.1.1.2] Zwack antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 15:37
Auch ich kann hier nur von eteleon abraten. Das Handy mit dem kostenlosen Vertrag habe ich Anfang Januar bestellt. Bereits innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist habe ich beide Verträge gegenüber eteleon widerrufen. Weder nach der Bestellung, noch nach dem Widerruf habe ich je wieder etwas von o. g. Firma gehört. Unter "sorgfältigen Kaufleuten" verstehe ich etwas anderes, vor allem dann, wenn man einfach keinerlei Rückmeldung bekommt. Aber ich will hier nicht jammern, dieses Risiko war und ist mir bei Einkäufen im Internet stets bewusst.

Hinsichtlich der Rechtslage teile ich die Meinung von peso nicht. Es liegt eine Gerichtsentscheidung vor, die besagt, dass die beiden Verträge verbundene Verträge sind (ist logisch, denn das Handy sollst Du auch nur dann bekommen, wenn der Telefondienstevertrag wirksam ist!). Somit ist ein Widerruf nach dem ehem. Fernabsatzgesetz bis zur Lieferung der SIM-Karte gegenüber dem Händler, der diese ja verschickt, möglich (aufpassen muss man nur, dass man die Fristen nicht versäumt, die u. U. für beider Verträge getrennt laufen).
Ähnlich verhält es sich in den Fällen, in denen die Handy+SIM-Karten-Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt. Dann wird der ganze Vertrag nicht erfüllt und nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Kunde auch hier von beiden Verträgen zurücktreten.


P.S.: Trotz aller Schwierigkeiten bin ich aber der Meinung, dass es durchaus kostenlose Angebote geben kann. Vor eteleon habe ich einen solchen Vertrag abgeschlossen und war bisher voll zufrieden (keinerlei Probleme, weder mit Abrechnung, noch mit Lieferung, etc.). Für einen Anbieter kann es durchaus interessant sein, innerhalb eines gewissen Rahmens durch "Verlustgeschäfte" Kunden zu werben.
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[3.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Zwack
23.01.2003 16:08
Benutzer Zwack schrieb:
Auch ich kann hier nur von eteleon abraten. Das Handy mit dem kostenlosen Vertrag habe ich Anfang Januar bestellt. Bereits innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist habe ich beide Verträge gegenüber eteleon widerrufen. Weder nach der Bestellung, noch nach dem Widerruf habe ich je wieder etwas von o. g. Firma gehört. Unter "sorgfältigen Kaufleuten" verstehe ich etwas anderes, vor allem dann, wenn man einfach keinerlei Rückmeldung bekommt. Aber ich will hier nicht jammern, dieses Risiko war und ist mir bei Einkäufen im Internet stets bewusst.

Hinsichtlich der Rechtslage teile ich die Meinung von peso nicht. Es liegt eine Gerichtsentscheidung vor, die besagt,

Quelle ??

Ich bin Deiner menschlichen Meinung, sehe dies aber rechtlich anders.
Es handelt es sich hier ganz klar nicht um ein "Koppelgeschäft"

peso

dass
die beiden Verträge verbundene Verträge sind (ist logisch, denn das Handy sollst Du auch nur dann bekommen, wenn der Telefondienstevertrag wirksam ist!). Somit ist ein Widerruf nach dem ehem. Fernabsatzgesetz bis zur Lieferung der SIM-Karte gegenüber dem Händler, der diese ja verschickt, möglich (aufpassen muss man nur, dass man die Fristen nicht versäumt, die u. U. für beider Verträge getrennt laufen). Ähnlich verhält es sich in den Fällen, in denen die Handy+SIM-Karten-Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt. Dann wird der ganze Vertrag nicht erfüllt und nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Kunde auch hier von beiden Verträgen zurücktreten.


P.S.: Trotz aller Schwierigkeiten bin ich aber der Meinung, dass es durchaus kostenlose Angebote geben kann. Vor eteleon habe ich einen solchen Vertrag abgeschlossen und war bisher voll zufrieden (keinerlei Probleme, weder mit Abrechnung, noch mit Lieferung, etc.). Für einen Anbieter kann es durchaus interessant sein, innerhalb eines gewissen Rahmens durch "Verlustgeschäfte" Kunden zu werben.
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[3.1.1.1.1.1.2.1.1] Zwack antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 16:18
Hallo peso,
hier die Quelle: AG Düsseldorf, Urteil vom 15. 6. 2000 - 34 C 3564/00; NJW-RR 2001 Heft 04

Es ist nach meiner Meinung realitätsfern, den Kaufvertrag über das Handy und den Telefondienstevertrag aufzuspalten. Das Handy wird ja mitfinanziert über die Erlöse des Telefondienstevertrages.
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[3.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zwack
23.01.2003 16:25
Benutzer Zwack schrieb:
Hallo peso, hier die Quelle: AG Düsseldorf, Urteil vom 15. 6. 2000 - 34 C 3564/00; NJW-RR 2001 Heft 04

Es ist nach meiner Meinung realitätsfern, den Kaufvertrag über das Handy und den Telefondienstevertrag aufzuspalten. Das Handy wird ja mitfinanziert über die Erlöse des
Telefondienstevertrages.


Leider nichts höherwertiges :-(

Könntest Du an die Begründung kommen ? Dann bestände die Möglichkeit, dass der Betroffene darauf basierend eine Kündigung schreibt.

peso
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[3.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Zwack antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 16:36
Dass es nichts höherwertiges ist, sehe ich positiv, offenbar hat hier der Stärkere kein Rechtsmittel eingelegt.
Die Begründung ist veröffentlicht in der NJW-RR (siehe Zitat).

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[3.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zwack
23.01.2003 16:47
Benutzer Zwack schrieb:
Dass es nichts höherwertiges ist, sehe ich positiv, offenbar hat hier der Stärkere kein Rechtsmittel eingelegt. Die Begründung ist veröffentlicht in der NJW-RR (siehe Zitat).

Das sehe ich auch so. Es kann aber auch möglich sein, dass kein Rechtsmittel eingelegt werden konnte.

Jedenfalls ist bekannt, dass diese ganze Blase keine "höherwertigen" Urteile möchte.

peso