Gebühren können die schon verlangen, dür ihren eigenen Verwaltungsaufwand.
Allerdings denke ich nicht, dass sie die einfach erhöhen können. Ob das aber für eine Sonderkündigung reicht?? Zumindest den Differenzbetrag würde ich zurückverlangen, aber da wirst du einen langen Atem brauchen!
Geu0, bau31888
Benutzer Superkolbi schrieb:
Benutzer OJMu schrieb:
Hallo!
Ich habe folgende rechtliche Frage:
Mein Mobilfunkanbieter (Victorvox) hat mir nach einer Rücklastschrift, die durch mich verursacht wurde Gebühren in Höhe von 16,95 Euro in Rechnung gestellt.
Bei meinem Vertragsabschluss im Juni 2001 standen aber bei den Servicepreisen dafür Gebühren von 15,- DM (7,67 Eur).
Ich habe dem Provider daraufhin eine Sonderkündigung mit der Begründung, dass die vertraglich vereinbarten Servicepreise innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erhöht wurden, geschrieben. Diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass diese Dienstleistungspreise kein vertraglich festgelegter Teil des geschlossenen Mobilfunkvertrages sind und somit die Sonderkündigung unwirksam ist.
Stimmt das? Kann Victorvox einfach so Dienstleistungspreise erhöhen, ohne dass ich was dagegen machen kann? Wenn nein, brauche ich bitte als Referenz irgendein Urteil oder Rechtsspruch auf das ich mich bei weiterem Schriftverkehr mit dem Provider beziehen kann.
Danke und Gruß
SteffenM
Für Rücklastschriften dürfen Banken keine Gebühren nehmen.
Der Mobilfunkanbieter folglich kann auch nichts verrechnen.