Benutzer mmc schrieb:
Benutzer t-check schrieb:
Wer weiss Rat? Wer ist im Recht?
...Eine Rückumstellung wäre da nicht mehr möglich. Da die
Kündigungsfrist an Weihnachten abgelaufen ist hätte ich den Vertrag jetzt noch 1 Jahr am Hals...
Ich habe einen Tip, der vielleicht hilft: wenn der Vertrag schon länger läuft, würde ich einmal die AGB (Mobilfunk) studieren, die dem Vertrag zu Grunde lagen. Faircom z. B. hat die (alten) AGB bis Ende 2002 bei Vermittlung von VV-Mobilfunkverträgen mit der Rechnung/Lieferung geschickt. Diese sind damit Bestandteil des Vertrages mit VV. Jetzt kommts: Unter I Abs.3 wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass die AGB zu Ungunsten des Kunden geändert werden. In den 'neuen', geänderten AGB, auf die sich VV bezieht, ist u.a. dieses Sonderkündigungsrecht entfallen. Darauf kann man seine sofortige Kündigung beziehen. Die Änderung der AGB, die u. a. durch Veröffentlichung bei der RegTP wirksam wird, hätte VV dem Kunden mitteilen müssen. Die Bestimmung, dass VV dem Kunden ein Angebot macht und dieser 4 Wochen Zeit hat, diesem zu widersprechen, war in den 'alten' AGB noch nicht vorhanden, ist also auch eine Änderung zu Ungunsten des Kunden. Denn nach den alten AGB hätte der Kunde nicht reagieren brauchen, um nicht plötzlich einen neuen Tarif zu erhalten.
Sachstandsbericht abschließend zur Info:
Ich hatte aus o.g. Gründen außerordentlich gekündigt.
Außerordentliche Kündigung wurde von VV (natürlich) abgelehnt. Abbuchungen hatte ich seit meiner Kündigung Nov.03 jeweils widerrufen. Nach diversen Schreiben von VV, zuletzt auch von einer Rechtsanwältin, bekam ich im Februar eine Mahnung vom Inkassobüro. Daraufhin habe ich dort angerufen und den Grund meines Zahlungsrückstands erklärt. Anfang März dann das Schreiben von VV mit Bezug auf mein Telefonat mit dem Inkassobüro "zur Schonung beidseitiger Ressourcen und ausschließlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Vertrag wunschgemäß" beendet zu haben. Anbei lag ein Auszug mit ausgeglichenem Kontostand 0,00.