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Unerwünschter Tarifwechsel bei Victorvox


09.01.2004 23:34 - Gestartet von t-check
Wer weiss Rat? Wer ist im Recht?

Anfang Dezember bekam ich auf meine eplus-Nummer, die über Victorvox läuft, eine SMS, dass mein Vertrag wunschgemäss umgestellt worden wäre (oder werden würde).

Ich hatte keine Ahnung und lies das ganze einfach auf sich beruhen. Ich hänge mich ja nicht freiwillig für 20 min in die 12-Cent-Hotline-Warteschleife...

Bei der nächsten Abrechnung ein paar Tage später war schon ein neuer Vertrag aufgeführt. Die Grundgebühr wurde von 5.- EUR auf 2.95 EUR gesenkt. Super dachte ich mir! Danke.

4 Wochen später die nächste Abrechnung: 2.95 EUR Grundgebühr - und 10 EUR Mindestumsatz. Da ich dieses Handy kaum benutze zahl ich also 8 EUR/Monat drauf.

Nach 30 Min (also über 3 EUR) hatte ich bei Victorvox auch schon jemand in der Leitung, der mir erkläre, dass mir mit einer Rechnung ein Schreiben zugegangen wäre, wo mir ein neuer Vertrag angeboten worden wäre, der automatisch aktiviert wird, wenn ich nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspreche.

Ich konnte mich beim besten Willen nicht an eine solche Beilage erinnern, zumal man die Werbung in den Rechnungen (egal von welchem der Netzbetreiber) sowieso meist wegwirft. Ich solle mich schriftlich beschweren, wenn ich Einspruch erheben will.

Das habe ich dann auch getan. Schon 3 Tage später lag die Antwort im Briefkasten. Am 20.10. wäre mir ein SEPARATER Brief zugestellt worden (ich hab natürlich keinen bekommen, denn ausser der NKL und SKL schmeiss ich keinen Brief ungeöffnet weg). Es wäre auch eine Erinnerungs-SMS verschickt worden. Und da ich nicht widersprochen hätte, wärde mein Vertrag umgestellt worden! Eine Rückumstellung wäre da nicht mehr möglich. Da die Kündigungsfrist an Weihnachten abgelaufen ist hätte ich den Vertrag jetzt noch 1 Jahr am Hals...

Ich hatte einen Business-Vertrag mit 29 Cent in alle Netze 24h/Tag. Jetzt zahl ich zur Hauptzeit z.B. 99 Cent in Fremdnetze und 49 ins Festnetz und eplus. Die Taktung ist von 60/1 auf 60/30 geändert worden.


Ich hab jetzt nochmals zurückgeschrieben, dass ich kein Brief bekommen habe und wenn Sie das nicht Rückgängig machen werde ich die nächste Lastschrift stornieren.

Wer ist nun im Recht? Wer muss den Beweis erbringen? Über Infos wäre ich dankbar...

Jens.
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[1] VS antwortet auf t-check
10.01.2004 10:21
Benutzer t-check schrieb:
Wer weiss Rat? Wer ist im Recht?

Anfang Dezember bekam ich auf meine eplus-Nummer, die über Victorvox läuft, eine SMS, dass mein Vertrag wunschgemäss umgestellt worden wäre (oder werden würde).

Ich hatte keine Ahnung und lies das ganze einfach auf sich beruhen. Ich hänge mich ja nicht freiwillig für 20 min in die 12-Cent-Hotline-Warteschleife...

Bei der nächsten Abrechnung ein paar Tage später war schon ein neuer Vertrag aufgeführt. Die Grundgebühr wurde von 5.- EUR auf 2.95 EUR gesenkt. Super dachte ich mir! Danke.

4 Wochen später die nächste Abrechnung: 2.95 EUR Grundgebühr - und 10 EUR Mindestumsatz. Da ich dieses Handy kaum benutze zahl ich also 8 EUR/Monat drauf.

Nach 30 Min (also über 3 EUR) hatte ich bei Victorvox auch schon jemand in der Leitung, der mir erkläre, dass mir mit einer Rechnung ein Schreiben zugegangen wäre, wo mir ein neuer Vertrag angeboten worden wäre, der automatisch aktiviert wird, wenn ich nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspreche.

Ich konnte mich beim besten Willen nicht an eine solche Beilage erinnern, zumal man die Werbung in den Rechnungen (egal von welchem der Netzbetreiber) sowieso meist wegwirft. Ich solle mich schriftlich beschweren, wenn ich Einspruch erheben will.

Das habe ich dann auch getan. Schon 3 Tage später lag die Antwort im Briefkasten. Am 20.10. wäre mir ein SEPARATER Brief zugestellt worden (ich hab natürlich keinen bekommen, denn ausser der NKL und SKL schmeiss ich keinen Brief ungeöffnet weg). Es wäre auch eine Erinnerungs-SMS verschickt worden. Und da ich nicht widersprochen hätte, wärde mein Vertrag umgestellt worden! Eine Rückumstellung wäre da nicht mehr möglich. Da die Kündigungsfrist an Weihnachten abgelaufen ist hätte ich den Vertrag jetzt noch 1 Jahr am Hals...

Ich hatte einen Business-Vertrag mit 29 Cent in alle Netze 24h/Tag. Jetzt zahl ich zur Hauptzeit z.B. 99 Cent in Fremdnetze und 49 ins Festnetz und eplus. Die Taktung ist von 60/1 auf 60/30 geändert worden.


Ich hab jetzt nochmals zurückgeschrieben, dass ich kein Brief bekommen habe und wenn Sie das nicht Rückgängig machen werde ich die nächste Lastschrift stornieren.

Wer ist nun im Recht? Wer muss den Beweis erbringen? Über Infos wäre ich dankbar...

Jens.


Beweispflichtig für ein nichtangekommenes Schreiben ist grundsätzlich der Absender, deswegen gibts ja auch das Einschreiben. (Einwurfeinschreiben kommt immer an)
In diesem Fall wäre das VV.

Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich gar nichts, d.h. durch ein Schweigen wird das Angebot abgelehnt, es sei denn, Du bist Kaufmann, dann gilt Schweigen als Annahme.







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[2] mmc antwortet auf t-check
13.01.2004 15:18
Benutzer t-check schrieb:
Wer weiss Rat? Wer ist im Recht?

...Eine Rückumstellung wäre da nicht mehr möglich. Da die
Kündigungsfrist an Weihnachten abgelaufen ist hätte ich den Vertrag jetzt noch 1 Jahr am Hals...


Ich habe einen Tip, der vielleicht hilft:
wenn der Vertrag schon länger läuft, würde ich einmal die AGB (Mobilfunk) studieren, die dem Vertrag zu Grunde lagen. Faircom z. B. hat die (alten) AGB bis Ende 2002 bei Vermittlung von VV-Mobilfunkverträgen mit der Rechnung/Lieferung geschickt. Diese sind damit Bestandteil des Vertrages mit VV. Jetzt kommts: Unter I Abs.3 wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass die AGB zu Ungunsten des Kunden geändert werden. In den 'neuen', geänderten AGB, auf die sich VV bezieht, ist u.a. dieses Sonderkündigungsrecht entfallen. Darauf kann man seine sofortige Kündigung beziehen. Die Änderung der AGB, die u. a. durch Veröffentlichung bei der RegTP wirksam wird, hätte VV dem Kunden mitteilen müssen. Die Bestimmung, dass VV dem Kunden ein Angebot macht und dieser 4 Wochen Zeit hat, diesem zu widersprechen, war in den 'alten' AGB noch nicht vorhanden, ist also auch eine Änderung zu Ungunsten des Kunden. Denn nach den alten AGB hätte der Kunde nicht reagieren brauchen, um nicht plötzlich einen neuen Tarif zu erhalten.
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[2.1] mmc antwortet auf mmc
25.03.2004 16:43
Benutzer mmc schrieb:
Benutzer t-check schrieb:
Wer weiss Rat? Wer ist im Recht?

...Eine Rückumstellung wäre da nicht mehr möglich. Da die
Kündigungsfrist an Weihnachten abgelaufen ist hätte ich den Vertrag jetzt noch 1 Jahr am Hals...


Ich habe einen Tip, der vielleicht hilft: wenn der Vertrag schon länger läuft, würde ich einmal die AGB (Mobilfunk) studieren, die dem Vertrag zu Grunde lagen. Faircom z. B. hat die (alten) AGB bis Ende 2002 bei Vermittlung von VV-Mobilfunkverträgen mit der Rechnung/Lieferung geschickt. Diese sind damit Bestandteil des Vertrages mit VV. Jetzt kommts: Unter I Abs.3 wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass die AGB zu Ungunsten des Kunden geändert werden. In den 'neuen', geänderten AGB, auf die sich VV bezieht, ist u.a. dieses Sonderkündigungsrecht entfallen. Darauf kann man seine sofortige Kündigung beziehen. Die Änderung der AGB, die u. a. durch Veröffentlichung bei der RegTP wirksam wird, hätte VV dem Kunden mitteilen müssen. Die Bestimmung, dass VV dem Kunden ein Angebot macht und dieser 4 Wochen Zeit hat, diesem zu widersprechen, war in den 'alten' AGB noch nicht vorhanden, ist also auch eine Änderung zu Ungunsten des Kunden. Denn nach den alten AGB hätte der Kunde nicht reagieren brauchen, um nicht plötzlich einen neuen Tarif zu erhalten.

Sachstandsbericht abschließend zur Info:
Ich hatte aus o.g. Gründen außerordentlich gekündigt.
Außerordentliche Kündigung wurde von VV (natürlich) abgelehnt. Abbuchungen hatte ich seit meiner Kündigung Nov.03 jeweils widerrufen. Nach diversen Schreiben von VV, zuletzt auch von einer Rechtsanwältin, bekam ich im Februar eine Mahnung vom Inkassobüro. Daraufhin habe ich dort angerufen und den Grund meines Zahlungsrückstands erklärt. Anfang März dann das Schreiben von VV mit Bezug auf mein Telefonat mit dem Inkassobüro "zur Schonung beidseitiger Ressourcen und ausschließlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Vertrag wunschgemäß" beendet zu haben. Anbei lag ein Auszug mit ausgeglichenem Kontostand 0,00.