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Viel Freude mit Viktorvox


07.06.2001 19:45 - Gestartet von Arni
Hallo Liebes Forum,

ich rege mich gerade fürchterlich über Viktorvox auf und irgendjemand muß mir jetzt zuhören.

Da habe ich also meinen Viktovox-EPlus-Vertrag fristgerecht gekündigt und erhalte eine Bearbeitungsgebühr von 79,-. Ich habe ewig in den AGB´s und in den Tarifheften gesucht, aber nichts gefunden. Doch schließlich unter VII: Kostenpflichtige Leistungen:

Bla, Bla, Bla

Bearbeitungsgebühr:
Nimmt der Teilnehmer nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so hat er usw. Spätestens hier hören wir auf diesen Punkt zu lesen, da wir ja sowieso Lastschriftverfahren haben. ABER. Im gleichen Punkt steht ohne Absatz: Die Bearbeitungsgebühr, die durch die Deaktivierung des Mobiltelefons fällig wird, wird mit der Schlußrechnung eingezogen.

Toll.

Punkt VIII lautet dann: Gebührenhöhe und Anpassung:

1. Die Gebührenstruktur ... ist in einer separaten Preisliste festgehalten, die dem Teilnehmer jederzeit auf Verlangen vorgelegt wird.

Das bedeutet, daß dieses kleine Tarifheftchen nicht die separate Preisliste ist und dieser Viktorvoxverein ein ganz großer Sauhaufen ist.

Da ich als Student viel Zeit habe, werde ich mich mal in Krefeld (Sitz Viktorvox GmbH) an den Verbraucherschutzverein wenden. Falls das Ergebnis jemanden intressiert, kann er sich hier ja melden.
Schön wäre auch, wenn es viele Leute gäbe, die auch die mündliche Auskunft: Keine Kündigungsgebühr erhalten haben. 2 sind wir schon.


Gruß, Adrian
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[1] handys.org antwortet auf Arni
07.06.2001 21:04
deaktivierungsgebühren sind unzuläassig. kannst dich hier im forum ja ma umsehen. ich würd einfach nen brief an vv schreiben, in der regel machen die dann keine großen probleme. ansonsten : zurückbuchen
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[2] nase antwortet auf Arni
07.06.2001 21:39
Benutzer Arni schrieb:
Hallo Liebes Forum,

ich rege mich gerade fürchterlich über Viktorvox auf und irgendjemand muß mir jetzt zuhören.



Bearbeitungsgebühr:
Nimmt der Teilnehmer nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so hat er usw. Spätestens hier hören wir auf diesen Punkt zu lesen, da wir ja sowieso Lastschriftverfahren haben. ABER. Im gleichen Punkt steht ohne Absatz: Die Bearbeitungsgebühr, die durch die Deaktivierung des Mobiltelefons fällig wird, wird mit der Schlußrechnung eingezogen.

Toll.

Schriftlich Widerspruch einlegen gegen die Dektivierungsgebühr, Geld retour buchen und fertig ! Mobilcom hat es ebenso gemacht bei mir mit der Deaktivierungsgebühr. Ist aber eben nicht zulässig !

Gruss Nase...
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[2.1] spunk_ antwortet auf nase
08.06.2001 19:25
Benutzer nase schrieb:

Schriftlich Widerspruch einlegen gegen die Dektivierungsgebühr, Geld retour buchen und fertig ! Mobilcom hat es ebenso gemacht bei mir mit der Deaktivierungsgebühr.
Ist aber eben nicht zulässig !

schriftlich ist dagegen überflüssig, habe bei mobilcom einfach die servicenummer angerufen und beim stichwort deaktivierungsbgebühr hat die dame am telefon sofort (also sogar ohne mein zutun) nach der kontonummer gefragt wegen der rücküberweisung. tja habe 2 wochen frist gegeben und dann selber zurückgebucht.

alles halb so wild
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[3] miranda antwortet auf Arni
08.06.2001 09:50
Hi Adrian,

ich gebe Dir völlig recht.

Das mit der Gebührenstruktur in der erwähnten Preisliste - von der man möglicherweise nie was zu sehen bekommen hat, da man sie ja anscheinend nur auf Nachfrage hin erhält - ist eine Frechheit.

Trotzdem und vielleicht gerade deshalb sollte man sich sowas nicht gefallen lassen!

Lies mal den Beitrag unter

http://www.aerger-ev.de/wwwforum/messages/3800.html


Gruß,
Miranda
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[4] Arni antwortet auf Arni
10.06.2001 14:23
Hallo Leute,

Danke für den regen Zuspruch. Ich konnte zwar noch nichts unternehmen, aber es sieht ja wirklich sehr gut aus.

Ich werde das Geld auf jeden Fall erstmal zurückbuchen lassen.

Gruß,

Arni