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Vodafone , auto. Vertragsverl. Handyoption verfällt?


29.04.2011 17:59 - Gestartet von anfega
In den AGBs von Vodafone (Vertragskunde kein Prepaid)steht in der Laufzeit 24 Monate wenn 3 Monate vor Ablauf nicht gekündigt wird verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Mein Tarif-Vertrag von 2007 (vergünstigstes Handy?, sprich 10€ pro Monat Handyoption), 2009 und 2010 mangels Wunsch mein Handy für ein neues zu wechseln, Handyoption nicht wahrgenommen. Nun habe ich das Handy verloren und fragte nach der erforderlichen Aufzahlung für ein neues Handy, siehe da Vodafone behauptet diese 10€ monatlich, innerhalb der automatischen Vertragsverlängerungen sind verfallen, Option ist Wahl oder Pflicht? bei nicht Inanspruchnahme darf Vodafone kassieren, kundet spendet! Auf meine Anfrage hin wo das vereinbart sei, weil in den AGBs nichts dergleichen steht. Keine Erklärung, da nicht befugt(Hotline), außer es ist so??? Versprochene Vorgesetzten Rückrufe blieben bisher aus, Schriftliche Reklamation ist seit 8 Tagen in Bearbeitung zur Prüfung!!!

Dass zum Thema AGBs und unterschiedliche "Auslegungen".

Aufgrund o. a. Reklamation habe ich mich mit dem aktuellen Angebot von Vodafone auseinander gesetzt.
Bsp.: Nokia C1-01 (Verkaufspreis Vodafone 49,90) 1 € Handy mit SuperFlat Mobil pro Monat 19,95 € (SIM-Only-Tarif 9,95€)

Übersetze 24 x 10 € = 240 € - VF-Handypreis 49,90 € Kunde zahlt 190,10 € zuviel.
Übrigens kann man das Handy ohne Vertrag online nicht erwerben, denn ist ja klar SIM-Only = 24 x 9,95 = 238,80 € + 49,90 = 288,70 €
gegen 478,80 € + 1€ = 479,80 € Vodafoneplus 191,10 €

Pikant, Vodafone ist lt. eigener Aussage kein Handyhändler.

Die Mitbewerber:
Die Branche wundert sich über ihr schlechtes Image!
700 € Internetnutzungskosten wegen Falscheingabe durch Shopmitarbeiter wep. wap. der Kunde muss dem Mitarbeiter beweisen, dass er verantwortlich ist (Kontobelastung, gnadenlos), vergessene Blackberryoption bei Vertragspartnerwechsel. Pseudo-Flats-Fallen die entweder Volumen-Begrenzugen oder unübersichtliche weil nicht nachvollziehbare Netzzugehörigkeitenausschlüsse beinhalten. Pseudo-Prepaid-Verträge, die dem Prepaid-Modell wiedersprechen, weil sie über das Guthaben hinaus Kosten verursachen. Hallo!!! die Kunden sind keine Telekommunikationsfreaks!!!

Wenn dass OK ist und im Sinne der Kunden, na dann.

Ich lese die Beiträge und prüfe Behauptungen.

Freue mich über Kommentare
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[1] kai31580 antwortet auf anfega
29.04.2011 18:20
Wo ist das Problem?

Wenn du kein Handy in Anspruch nimmst und den Vertrag nicht kündigst, läuft dieser 12 Monate zu den vereinbarten Konditionen (inkl. subventionierten Handy) weiter!

Verlängerst du deinen Vertrag um weitere 24 Monate, hast du die Wahl ein neues subventioniertes Handy in Anspruch zu nehmen
oder du verlängerst deinen Vertrag auf die SIM only Variante und sparst dir dabei die 10,- mtl.

Wenn du das alles nicht willst, hilft nur kündigen und nicht hinterher meckern ;-)
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[1.1] spunk_ antwortet auf kai31580
29.04.2011 19:01
Benutzer kai31580 schrieb:

Wenn du das alles nicht willst, hilft nur kündigen und nicht hinterher meckern ;-)

das ist sowieso empfehlenswert - kurzzeitig nach Vertragsabschluss diesen zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen.

entweder gibts es dann kurz vor dem theoretischen Ende tolle Angebote diese Kündigung zurückzunehmen oder es gibt woandersnoch bessere Neukundenangebote.

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[1.2] anfega antwortet auf kai31580
29.04.2011 19:21

einmal geändert am 29.04.2011 20:07
Benutzer kai31580 schrieb:
Wo ist das Problem?

Wenn du kein Handy in Anspruch nimmst und den Vertrag nicht kündigst, läuft dieser 12 Monate zu den vereinbarten Konditionen (inkl. subventionierten Handy) weiter!

Verlängerst du deinen Vertrag um weitere 24 Monate, hast du die Wahl ein neues subventioniertes Handy in Anspruch zu nehmen oder du verlängerst deinen Vertrag auf die SIM only Variante und sparst dir dabei die 10,- mtl.

Wenn du das alles nicht willst, hilft nur kündigen und nicht hinterher meckern ;-)

Das Problem ist das Vodafone mich jeweils für 12 Mon. in den Verlängerungen um monatlich 10 € erleichtert hat, den der Tarif hat sich nicht geändert Gesprächstarif+Handyoption (X+10 €) die ich bezahlt habe. Und nun behauptet Vodafone, dass diese verfallen sind. In den AGBs steht nicht drin, dass ich ein neues Handy nach 24 Monaten kaufen MUSS sonst verfällt der Betrag den ich bei Verlängerungen monatlich bezahle, oder mein Tarif auf SIM-Only umstellen MUSS, sondern der Vertrag verlängert sich um 12 Monate (bei gleichen Konditionen für beide Seiten).

Laut Vodafone bezahle für mein eigenes Handy weiter!!!

Hätte ich von mir aus bei den Verlängerungen die 10 € einbehalten, bie diesem o. a. Geschäftsgebaren, wäre ich bestimmt schon durch sämtliche Gerichtsdinstanzen gejagt worden.

Wenn in den AGBs von Vodafone stünde, dass nach 24 Monaten Vodafone von mir eine Zuwendung in Höhe von 10 € für lau zusteht, würde ich nicht "meckern".

Vielleicht ist es in meiner Schilderung zuvor nicht ganz eindeutig gewesen.

Ich habe nach dieser Nummer den Vertrag unverzüglich gekündigt.

gruß

anfega
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[1.2.1] kai31580 antwortet auf anfega
29.04.2011 21:21
Da hast du die Systematik nicht ganz verstanden wie ich es gemeint habe!

Also:
Du schließt für 24 Monate einen Vertrag zu zuvor vereibarten Konditionen ab! In deinem Fall, ein Vertrag + Handy für mtl. 10€! Lt. AGB, hast du und VF die Möglichkeit deinen Vertrag nach 24 Monaten zu kündigen, passiert dies nicht, verlängert sich der Vertrag wie abgeschlossen um weitere 12 Monate!

So, nun kommt das was du willst und da beginnt das Problem!

Möchtest du nun, dass die Subvention nach den ersten 24 Monaten heraus genommen wird, kannst du das natürlich veranlassen, aber NUR im Rahmen einer Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate und nicht wie oben geschrieben (bzw. in den AGB) um weitere 12 Monate! Warum? Weil du dann in dieser konstellation einen neuen Vertrag eingehst und diese haben bei VF nun mal generell 24 Monate LZ!

Das gleiche Prozedere gilt natürlich auch bein Inanspruchnahme eines neuen Handy!

Natürlich steht es dir frei, wenn die ersten 24 Monate herum sind, auch nach sagen wir mal 28 Monate ein neues Handy in Empfang zu nehmen, bzw. auf SIM-only zu wechseln, aber auch da gilt wieder, mit jeder vertraglichen Änderung, verlängert sich die LZ um weitere 24 Monate, da ja die AGB aussagen, Vertragsbindung min. 24 Monate!

Verstehe mich bitte nicht falsch! Ob ich diese Praktika gut oder nicht gut finde, irgendwo müssen ja eindeutige Regeln sein und diese sind in den AGB sehr wohl deutlich vermerkt!

Wenn du jetzt natürlich kommst und sagst, ich möchte die letzten 19 Monate erstattet haben, kann ich dir sagen was VF sagt! Nein! Und warum? Aus besagten Gründen!

Denn wie hieß es schon bei den alten Römern?! Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten!

Gruß
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[1.2.1.1] anfega antwortet auf kai31580
29.04.2011 21:59

2x geändert, zuletzt am 29.04.2011 22:20
Benutzer kai31580 schrieb:
Da hast du die Systematik nicht ganz verstanden wie ich es gemeint habe!

Also:
Du schließt für 24 Monate einen Vertrag zu zuvor vereibarten Konditionen ab! In deinem Fall, ein Vertrag + Handy für mtl. 10€! Lt. AGB, hast du und VF die Möglichkeit deinen Vertrag nach 24 Monaten zu kündigen, passiert dies nicht, verlängert sich der Vertrag wie abgeschlossen um weitere 12 Monate!

So, nun kommt das was du willst und da beginnt das Problem!

Möchtest du nun, dass die Subvention nach den ersten 24 Monaten heraus genommen wird, kannst du das natürlich veranlassen, aber NUR im Rahmen einer Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate und nicht wie oben geschrieben (bzw. in den AGB) um weitere 12 Monate! Warum? Weil du dann in dieser konstellation einen neuen Vertrag eingehst und diese haben bei VF nun mal generell 24 Monate LZ!

Das gleiche Prozedere gilt natürlich auch bein Inanspruchnahme eines neuen Handy!

Natürlich steht es dir frei, wenn die ersten 24 Monate herum sind, auch nach sagen wir mal 28 Monate ein neues Handy in Empfang zu nehmen, bzw. auf SIM-only zu wechseln, aber auch da gilt wieder, mit jeder vertraglichen Änderung, verlängert sich die LZ um weitere 24 Monate, da ja die AGB aussagen, Vertragsbindung min. 24 Monate!

Verstehe mich bitte nicht falsch! Ob ich diese Praktika gut oder nicht gut finde, irgendwo müssen ja eindeutige Regeln sein und diese sind in den AGB sehr wohl deutlich vermerkt!

Wenn du jetzt natürlich kommst und sagst, ich möchte die letzten 19 Monate erstattet haben, kann ich dir sagen was VF sagt! Nein! Und warum? Aus besagten Gründen!

Denn wie hieß es schon bei den alten Römern?! Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten!

Gruß

Hallo Kai,

Leistung Kunde Leistung Vodafone

24 Mon. 54,95 € 54,95 € OK
Autom. Vertragsverl.
12 Mon. 54,95 € 44.95 € ?
2. Autom. Vertragverl.
12 Mon. 54,95 € 44,95 € ?

Wo steht die Berchtigung für die Kürzung der Leistung durch Vodafone in den AGBs?
Wenn ich in den Verlängerungen genauso viel bezahle wie zum Abschlußzeitpunkt des Vertrages und dieser sich ohne Änderung verlängert.

Deiner Meinung nach darf ich weiter den selben Betrag bezahlen, während Vodafone seine Leistungen einseitig kürzt.
Systematik = Betrug?

Ich Schließe einen Vertrag und bezahle den Differenzbetrag zum Verkaufspreis eines vergünstigten Handys 599 € -24X10 € (Handyoption) = 259 € Einmalzahlung,

Bei 2 maliger Vertragsverlängerung a 12 Monate = 24x10 €=240 €

Da bei den Verlängerungen, Deiner Meinung nach ein neues Vertragsverhältnis beginnt, die Konditionen aber gleich sind sehe ich nicht was die AGBs nun am Vertragsverhältnis und Leistungen verändern. Ich habe nirgendwo zugestimmt, das Änderungen auf Willkürbasis meines Geschäftspartners möglich sind.

Die 24 monatige Vertragsbindung ist als maximum vom Gesetz her beschränkt ist also keine Vodafoneeigene Gestaltung der Geschäftsbestimmungen. Die automatische Vertragsverlängerung, dient m. E. nach um diese gesetztliche Bestimmung zu umgehen, aber das ist ein anderes Thema.

gruß

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[1.2.1.1.1] targil antwortet auf anfega
29.04.2011 23:14

einmal geändert am 29.04.2011 23:18
Kann meinem Vorredner Kai soweit zustimmen.

Trotzdem würde es mich sehr interessieren wie ein Gericht solch eine Vorgehensweise (ver)beurteilen würde? Denn moralisch gesehen müsste ein Anbieter einen Kunden nach Ablauf der 24 Monate automatisch in die SIM-Only-Variante umstellen und zwar solange bis der Kunde sich für ein neues Handy/Gutschrift entschieden hat, danach wäre es logisch dass der Kunde die SIM-Only-Variante wieder verliert.
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[1.2.1.1.1.1] anfega antwortet auf targil
30.04.2011 00:13
Benutzer targil schrieb:
Kann meinem Vorredner Kai soweit zustimmen.

Trotzdem würde es mich sehr interessieren wie ein Gericht solch eine Vorgehensweise (ver)beurteilen würde? Denn moralisch gesehen müsste ein Anbieter einen Kunden nach Ablauf der 24 Monate automatisch in die SIM-Only-Variante umstellen und zwar solange bis der Kunde sich für ein neues Handy/Gutschrift entschieden hat, danach wäre es logisch dass der Kunde die SIM-Only-Variante wieder verliert.

Hallo targil

Kai hat zwar den Vertragsverlauf erläutert, sowie die optionalen Wege aufgezeigt, aber die Begründung, warum VF meint das machen zu können wird mir aus seinen Ausführungen nicht schlüssig.

Wenn die Sachlage anscheinend so eindeutig zu argumentieren, weil Usus von VF, ist, frage ich mich warum nun 11 Tage vergangen sind seit der Reklamation und bitte um Erläuterung ohne jegliche Stellungnahme ausser "das ist halt so" am Telefon.

Das wird sich gerichtlich klären müssen.

Ich denke im Moment an die vielen älteren Kunden die mit VF einen Vertrag abgeschlossen haben, die nicht auf dem neuesten Stand der Technik sein müssen, d. h. alle 24 Monate ein neues Handy brauchen - wenn das die Geschäftspolitik von VF ist -welch dreiste und spitzfindige Konstuktion um die Vertragsgläubigen abzukochen.

Gruß

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[1.2.1.1.1.1.1] kai31580 antwortet auf anfega
30.04.2011 07:08
Also, ich bin weder bei VF beschäftigt, noch bei sonst einen Netzbetreiber!

Nur ist diese Vorgehensweise seit jeher so und daran wird sich auch nichts ändern, ausser es werden andere Vertragsmodelle eingeführt!

Die Frage die ich mir die ganze stelle, warum bist du dann nicht in einen Tarif ohne Handy gewechselt?!

Weil du es anführst! (Viele ältere Menschen nehmen kein neues Handy etc.)
Nun ist da natürlich die Frage der Informationspflicht seitens des Netzbetreiber oder die Pflicht des Kd. sich über neue Konditionen zu informieren?!
Vom Grundsatz her, steht es ja jedem Kd. frei, sich nach 24 Monaten zu trennen oder über neue Konditionen zu verhandeln! Wünscht man keine Änderungen, wie du, dann geht es halt so weite wie seit Jahr und Tag!

Du bringst ein Argument, das du jetzt 2 Jahre die Subvention mit bezahlt hast ohne ein neues Handy in Anspruch zu nehmen! Kurz und knapp kann man das auch mit einem Wort benennen. P**h gehabt.

Aber so langsam glaube ich, man kann schreiben was man will, du hast deine Meinung und daran hälst du fest, ungeachtet der Spielregeln die du eingegangen bist ;-)

So, von meiner Seite habe ich alles gesagt und werde mich dazu nicht mehr auslassen!

Schönes WE
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[1.2.1.1.1.1.2] spunk_ antwortet auf anfega
30.04.2011 09:35
Benutzer anfega schrieb:

Das wird sich gerichtlich klären müssen.

die Frage belitb was eigentlich unklar ist.

es ist ja gesetzlich vorgeschrieben , dass sich ein Vertrag nicht einseitig ändern darf - es müssen beider Vertragsüpartner zustimmen.
also darf Vodafone dies garnicht tun.

auch eine automatische Verlängerung um 24Monate ist nicht erlaubt. die max. automatische verlängerung ist nunmal 12 Monate.

so betrachtet sind alle Alternativen ja gerade unrechtlich.

die einzig erlaubte Variante ist es den vertrag zu belassen udn um 12 onate zu verlängern. alles andere ist verboten.

Handy brauchen - wenn das die Geschäftspolitik von VF ist -welch dreiste und spitzfindige Konstuktion um die Vertragsgläubigen abzukochen.

der Gesetzgeberhat dies ja so vorgesehen.
ein Vertrag darf nur mit Zustimmung beider Vertragspartenr geändert werden.



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[1.2.1.1.1.2] spunk_ antwortet auf targil
30.04.2011 09:31
Benutzer targil schrieb:

eine Vorgehensweise (ver)beurteilen würde? Denn moralisch gesehen müsste ein Anbieter einen Kunden nach Ablauf der 24 Monate automatisch in die SIM-Only-Variante umstellen und zwar

aber dann wird gleichzeitig wieder gejammert dass nun die automatische verlängerung 24Monate statt wie geetzlich vorgeschrieben nu 12 Monate sei.
und exakt dann hat nämlich der Vertragspartner das Problem gegen die gesetzliche Regelung zu verstossen.

denn ein Vertrag darf nur in beiderseitigen Einvernehmen verändert werden. da ist nix mit Automatik.


solange bis der Kunde sich für ein neues Handy/Gutschrift entschieden hat, danach wäre es logisch dass der Kunde die SIM-Only-Variante wieder verliert.

da gibt es nichts zu verlieren.

wichtig für den Kunden ist: stets zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen. eine Rücknahme ist immer möglich und wird ja durch entsprechende Angebote der Kundenbetreuung mit entsprechenden Vergünstigungen beworben.
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[1.2.1.1.1.2.1] anfega antwortet auf spunk_
30.04.2011 11:46
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer targil schrieb:

eine Vorgehensweise (ver)beurteilen würde? Denn moralisch gesehen müsste ein Anbieter einen Kunden nach Ablauf der 24 Monate automatisch in die SIM-Only-Variante umstellen und zwar

aber dann wird gleichzeitig wieder gejammert dass nun die automatische verlängerung 24Monate statt wie geetzlich vorgeschrieben nu 12 Monate sei.
und exakt dann hat nämlich der Vertragspartner das Problem gegen die gesetzliche Regelung zu verstossen.

denn ein Vertrag darf nur in beiderseitigen Einvernehmen verändert werden. da ist nix mit Automatik.


solange bis der Kunde sich für ein neues Handy/Gutschrift entschieden hat, danach wäre es logisch dass der Kunde die SIM-Only-Variante wieder verliert.

da gibt es nichts zu verlieren.

wichtig für den Kunden ist: stets zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen. eine Rücknahme ist immer möglich und wird ja durch entsprechende Angebote der Kundenbetreuung mit entsprechenden Vergünstigungen beworben.

Allein durch die autom. Vertragsverlängerung über die 24 Monate hinweg verstösst VF gegen das Gesetz denn Mobilfunkverträge dürfen eine max. Dauer von 24 Monaten haben, d.h. wenn ein Vertrag der nur 24 Monate Laufzeit haben darf sich über diese 24 Monate hinaus VERLÄNGERT???

4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge
über Vodafone-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von
24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht
(rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.
4.2 Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von einem
Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform.
4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

Wenn nun der Vertrag nur beidseitig geändert werden kann, DANN ERKLÄR MIR BITTTEEEEE WARUM VF BEI DER VERTRAGSVERLÄNGERUNG DIE HANDY OPTION OHNE GEGENLEISTUNG EINKASSIERT OBWOHL ICH GLEICH VIEL BEZAHLE.

Wenn ich irgendwo dem zugestimmt habe, dann ist es doch ein leichtes es zu benennen oder?

Und die Aussage das ist so üblich, macht aus einem Gewohnheitsunrecht doch kein Recht oder?
Alle kriminellen könnten sich darauf berufen!!! Ab dem dritten Banküberfall gehen Bankräuber Straffrei aus???

Für die gutgemeinten Ratschläge über wie es zu laufen, oder es welche Optionen gibt bedanke ich mich, aber jetzt weiss ioh mehr als vorher und habe Konsequenzen gezogen.

gruß
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[1.2.1.1.1.2.1.1] spunk_ antwortet auf anfega
30.04.2011 12:05
Benutzer anfega schrieb:

Allein durch die autom. Vertragsverlängerung über die 24 Monate hinweg verstösst VF gegen das Gesetz denn Mobilfunkverträge

nein. die automatische Verlängerung ist ja nicht 24 Monate sondern nur 12 onate.

deswegen der Hinweis, dass eine einseitige Änderung (also eine weitere Verlängerung um 24 Monate) nur nach beiderseitigem Willen durchführbar ist.

dürfen eine max. Dauer von 24 Monaten haben, d.h. wenn ein

eben. das war in bezug Versicherung und Bank (viele Kreditverträge laufen länger nie so klar.

Vertrag der nur 24 Monate Laufzeit haben darf sich über diese 24 Monate hinaus VERLÄNGERT???

eben: es wird nur um weitere 12 Monate verlängert.


(rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

und dieses Jahr sind nun mal 12 Monate.

Wenn nun der Vertrag nur beidseitig geändert werden kann, DANN ERKLÄR MIR BITTTEEEEE WARUM VF BEI DER VERTRAGSVERLÄNGERUNG DIE HANDY OPTION OHNE GEGENLEISTUNG EINKASSIERT OBWOHL ICH GLEICH VIEL BEZAHLE.

die Handylieferung ist nur möglich wenn beide Vertragspartner der Vertragsänderung zustimmen. also eine weitere Laufzeit von 24Monaten.

Und die Aussage das ist so üblich, macht aus einem Gewohnheitsunrecht doch kein Recht oder?

es ist vom Gesetzgeber sogar so vorgeschrieben. (evtl. sind Kreditverträge wirklich eine Ausnahme, da diese ost eine längere Laufzeit haben)


Für die gutgemeinten Ratschläge über wie es zu laufen, oder es welche Optionen gibt bedanke ich mich, aber jetzt weiss ioh mehr als vorher und habe Konsequenzen gezogen.

eben: kündigen ist immer sinnvoll und nie verkehrt.