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Schutzgesetz


22.06.2003 20:52 - Gestartet von Sir John
Nur eine Idee: Wenn Obergrenzen für Dauer und Minutenpreis des Telefonats gesetzlich geregelt werden können, dann doch auch der Abrechnungstakt? Warum schreibt der Gesetzgeber nicht für alle 0190- und 0900-Nummern eine durchgängige Abrechnung im Sekundentakt vor? Damit würde ein versehentliches Wählen einer solchen Nummer - angenommene Verbindungsdauer: 6 Sekunden - bei maximal 2 Euro pro Minute maximal 20 Cent kosten. Damit würden sich viele unseriöse "orale" Telekommunikation­sdienstleistungen nicht mehr lohnen, und das Problem würde sich von selbst erledigen. Und wer einen solchen Dienst 10 Minuten oder länger nutzt, bei dem unterstelle ich einfach mal Absicht.
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[1] CHEFE antwortet auf Sir John
22.06.2003 21:25
Und wer einen solchen Dienst 10 Minuten oder länger nutzt, bei dem unterstelle ich einfach mal Absicht.

Hast aber wieder nicht die dämlichen Dialer ab Wickel. Wenn die die Internetverbindung ersetzt haben, und Du permanent mit so einem "Highspeed Internetzugang" Surfst, dann hilft Dir der Sekundentakt auch nichts mehr.
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[1.1] Sir John antwortet auf CHEFE
22.06.2003 22:42
Benutzer CHEFE schrieb:
Und wer einen solchen Dienst 10 Minuten oder länger nutzt, bei dem unterstelle ich einfach mal Absicht.

Hast aber wieder nicht die dämlichen Dialer ab Wickel. Wenn die die Internetverbindung ersetzt haben, und Du permanent mit so einem "Highspeed Internetzugang" Surfst, dann hilft Dir der Sekundentakt auch nichts mehr.

Stimmt. Du meinst solche, die sich heimlich, still und leise von selbst installieren. Dafür ist mir noch keine passende Regelung eingefallen. Vielleicht einfach die Beweislast umkehren? (Wird in der laufenden Rechtsprechung ja teilweise gemacht.)
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[1.1.1] K2107 antwortet auf Sir John
04.07.2003 10:45
die potentiell denkbare regelung ist einfach:

der diensteanbieter hätte die nachweispflicht (so, wie man es auch heute schon handhaben kann), dass die angebotenen daten über diesen internetzugang auch tatsächlich sein angebot betreffen!

wenn er mir einen dialer unterjubelt, der sich als standard-dfü verbindung einnistet (wobei dies manchmal auch ein windows-problem sein kann!), dann kann er unmöglich (glaubhaft!) verlangen, dass diese verbindungen zu bezahlen sind, zumal der geschlossene dienstleistungsvertrag sich eher auf spezielle, z.b. erotik-dienste, bezieht....

damit wäre die sache dann vom tisch.