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Wie: Sonderkündigung mit Guthabensauszahlung?


25.06.2003 16:24 - Gestartet von Jens Wolf
Wie mache ich eine Sonderkündigung mit Guthabensauszahlung? Möchte lieber sonderkündigen (mit Guthabenszahlung) als im Alttarif zu bleiben! Wie stelle ich dies im Hinblick auf die Tarifänderung am Besten an? Müßte doch eigentlich gehen, da T-Mobile ja den Tarif ändern will. Oder ist es rechtlich nur möglich zu widersprechen und nur wenn eine Beibehaltung abgelehnt werden würde könnte ich mir das Guthaben auszahlen lassen?

Wer kann mir dazu was rechtlich genaues sagen? Hatte schonmal so eine Anfrage, aber da habe ich leider keine befiedigende Antwort erhalten. Habe ich ein Recht auf Sonderkündigung oder habe ich es nur, wenn mein Widerspruch abgelehnt werden würde?

CU Jens
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[1] Devil_MC antwortet auf Jens Wolf
25.06.2003 16:33
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Wie mache ich eine Sonderkündigung mit Guthabensauszahlung? Möchte lieber sonderkündigen (mit Guthabenszahlung) als im Alttarif zu bleiben! Wie stelle ich dies im Hinblick auf die Tarifänderung am Besten an? Müßte doch eigentlich gehen, da T-Mobile ja den Tarif ändern will. Oder ist es rechtlich nur möglich zu widersprechen und nur wenn eine Beibehaltung abgelehnt werden würde könnte ich mir das Guthaben auszahlen lassen?

Wer kann mir dazu was rechtlich genaues sagen? Hatte schonmal so eine Anfrage, aber da habe ich leider keine befiedigende Antwort erhalten. Habe ich ein Recht auf Sonderkündigung oder habe ich es nur, wenn mein Widerspruch abgelehnt werden würde?

CU Jens

Du hast nur dann ein Recht auf SoKü, wenn sich etwas zu Deinen Ungunsten ändert. Da bei Widerspruch alles beim Alten bleibt, hast Du KEIN SoKü-Recht. Also bleibt Dir nur abtelefonieren und dann wegschmeissen ;)

Gruß,
Derek
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[2] Abakus antwortet auf Jens Wolf
25.06.2003 17:43
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Oder ist es rechtlich nur möglich zu widersprechen und nur wenn eine Beibehaltung abgelehnt werden würde könnte ich mir das Guthaben auszahlen lassen?

Du hast es erfasst!
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[3] ststhv antwortet auf Jens Wolf
25.06.2003 18:41
Hierzu ein Tip: Verkaufe deine Xtra-Card mit dem aktuellen Guthaben, die Karte kann kostenlos bei T-Mobile auf den neunen Besitzer umgeschrieben werden. So kannst du zumindest das Geld bzw. Guthaben bekommen....




Wie mache ich eine Sonderkündigung mit Guthabensauszahlung? Möchte lieber sonderkündigen (mit Guthabenszahlung) als im Alttarif zu bleiben! Wie stelle ich dies im Hinblick auf die Tarifänderung am Besten an? > Wer kann mir dazu was rechtlich genaues sagen? Hatte schonmal so eine Anfrage, aber da habe ich leider keine befiedigende Antwort erhalten. Habe ich ein Recht auf Sonderkündigung oder habe ich es nur, wenn mein Widerspruch abgelehnt werden würde?

CU Jens
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[3.1] berndtschuster antwortet auf ststhv
25.06.2003 18:52

und was ist der Grund für die Sonderkündigung ?

Du kannst im alten Tarif bleiben, wo als ergibt sich ein Grund für eine Sonderkündigung ? Sonst könnte man ja bei jedem Netzbetreiber sonderkündigen wollen nur weil einem die Karte nicht mehr passt.

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[3.1.1] Jens Wolf antwortet auf berndtschuster
25.06.2003 22:51
Na, na, na! Wer will denn hier was ändern? T-Mobile oder ich? Ist ja wohl logisch, daß ich mir das nicht gefallen lassen will!

Ich habe leider nicht mehr die für mich damals gültigen AGBs zur Hand, aber meine mich erinnern zu können, daß sich T-Mobile DAMALS bei den von MIR akzeptierten AGBs noch nicht das Recht zur Änderung mit Widerspruchsmöglichkeit vorbehalten hat. Von daher kann es zwar sein, daß T-Mobile lieber eine Beibehaltung als eine Sonderkündigung akzeptiert, aber auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Wenn sie was ändern wollen ist mir das wurscht, ob sie eine Widerspruchsmöglichkeit anbieten, die nirgends geregelt ist. Hat doch mit der Sonderkündigung bei den Verträgen damals auch geklappt, als die Erhöhung im Nachhinein wieder zurückgenommen wurde. Die könnten mich ja dann jede Woche aufs neue zum Widerspruch nötigen, wenn sie lustig sind... das kann es ja wohl nicht sein, oder? Würde gerne eine fundierte Antwort von jemandem bekommen, nicht nur das vorgesagt bekommen, was uns T-Mobile mit seiner Widerspruchsmöglichkeit glauben lassen will. Nicht nur deine Antwort, sondern auch alle anderen gehen auf diesen Punkt gar nicht ein, von daher glaube ich, daß ihr mir nur das sagt was ihr GLAUBT, nicht das, was ihr rechtlich wirklich WISST!

Die Widerspruchsmöglichkeit mit Beibehaltung des Alttarifs ist bei den von mir akzeptierten AGBs nicht geregelt und daher müßte ich doch eine Sonderkündigungsmöglichkeit haben, oder nicht? Und wie formuliere ich das dann am Besten?

Ciao Jens
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[3.1.1.1] Abakus antwortet auf Jens Wolf
25.06.2003 22:54
Wenn Du es so viel besser weißt, weil Du die AGB so toll interpretieren kannst, sollte doch eine popelige Formulierung für eine SoKü für Dich kein Problem sein! Du kannst schlecht Hilfe für etwas verlangen, dass Du als einziger Weise erkannt hast...
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[3.1.1.1.1] Jens Wolf antwortet auf Abakus
25.06.2003 23:38
Ich wollte dir nicht auf den Schlips treten und glaube nicht, daß ich der einzige "Weise" bin. Geh doch mal auf mein Argument ein: ungeregelte Widerspruchsmöglichkeit = (meiner Meinung nach) rechtlich nicht durchsetzbarer Trick (<= das ist die Frage) um Sonderkündigungen zugunsten von Beibehaltung des Alttarifs (als "kleineres Übel" für T-Mobile) abzuwenden.

Ist es deiner Meinung nach wirklich erlaubt, seitens T-Mobiles einen Tarifänderungsversuch zu starten, wenn man eine (in den AGBs nicht geregelte) Widerspruchsmöglichkeit einräumt, ohne damit eine Sonderkündigungsmöglichkeit mit Guthabenszahlung in Kauf nehmen zu müssen?

Wie begründest du deine Meinung (daß dies möglich wäre)? Nur damit, daß ich bei Widerspruch im Alttarif bleiben kann? Ich muß doch dann eine Willenserklärung (Widerspruch) abgeben, um einen Vertrag der eigentlich schon besteht und keiner weiteren Willensäußerung bedarf, aufrecht zu erhalten. Dies erscheint mir halt als Sonderkündigungsgrund => ich muß aktiv werden, um meinen Vertrag einfach nur Beibehalten zu können. Darf das wirklich sein? Bist du dir da ganz sicher? Ich dachte, es gilt "Pacta sunt servanda." = Verträge sind einzuhalten! Ohne wenn und aber! Wenn wer was ändern will (auch wenn man dies mit Widerspruch abwenden kann) gibt es das Recht den Vertrag aufzuheben => Sonderkündigung mit Guthabensauszahlung

Würde mich freuen, wenn du den Fehler (oder natürlich auch die Richtigkeit) in meiner Argumentationskette möglichst fundiert darlegen könntest.

Vielen Dank im vorraus, wenn ich mir meiner Sache 100% sicher wäre, würde ich das nicht so ausführlich hier diskutieren wollen.

Gruß Jens
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[3.1.1.1.1.1] Abakus antwortet auf Jens Wolf
26.06.2003 17:05
Da monopoly Dir die Rechtslage schon so ausführlich erklärt hat, verzichte ich darauf, da ich es auch nicht so schön könnte...;-)

Widerprüchlich in Deiner Argumentation ist aber schon, dass Du aktiv werden musst beim Widerspruch und deshalb eine SoKü-Mgl. gegeben ist. Bei selbiger müsstest Du ja auch aktiv werden...;-)

Wie dem auch sei, T-Mobile unterbreitet Dir einen Vorschlag, was geändert werden könnte und sieht ihn als angenommen an, wenn Du nicht widersprichst. Dann ist in der Tat ein Änderungsvertrag zustande gekommen. Das kannst Du ja auch mal versuchen. Schreib Ihnen doch, dass alle Gespräche in Zukunft nur noch 5ct bei Dir kosten, sie widersprechen müssten und DU das Geld einklagst, wenn sie mehr berechnen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dies in den AGB ausgeschlossen ist ("abweichende AGB´s etc. werden nicht akzeptiert / Änderungen an den AGBs seitens des Kundens sind nichtig o.ä.) und jegliche Änderung bei Vertragsschließung von T-Mobile auch nicht angenommen wurde (also nichts mit einfach "Passus streichen").

Wie jetzt der Partner, der in den AGB nicht ausgenommen ist, den Vertrag ändern kann, regelt -wenn nicht in den AGB festgehalten- das BGB und alles weitere dazu ja bei monopoly...

Auf jeden Fall finde ich es äußerst logisch, dass man nicht kündigen kann, wenn gar nichts geändert wird und das ist ja hier der Fall! Insofern kann es da keine Diskussionen geben...
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[] Jens Wolf antwortet auf
25.06.2003 23:56
Finde ich Klasse von dir Monopoly, daß du hier in diesem Thread mitpostest, denn dir glaube/vertraue ich in rechtlicher Hinsicht in diesem Forum am Meisten. Das Wissen und die Argumentationsketten, die du hier(v.a. im Talkline-Forum) aufzeigst sind wirklich enorm.

Leider entmutigt mich gerade dies jetzt sehr im Hinblick auf eine Durchsetzbarkeit einer Sonderkündigung bei der X-Tra Karte. Was hältst du von meinen Argumenten in diesem Posting:

https://www.teltarif.de/forum/s10726/40-...

? Was entgegnest du mir da?

Danke,
Jens
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[] Jens Wolf antwortet auf
26.06.2003 04:47
Seufz, wenn sogar Monopoly so überzeugt ist, daß ich keine Sonderkündigung erzwingen kann, wenn mein Widerspruch akzeptiert wird (deine Argumente leuchten mir auch ein), dann bleibt mir nur noch eine Hoffnung:

ich bin ordentlich registriert (also meine aktuelle Adresse bei T-Mobile bekannt) und ich habe bis jetzt keine SMS bekommen (und werde jetzt diese Karte auch nicht mehr einschalten). Sollte auch kein Brief mit der Tarifänderung bei mir ankommen und mein Alttarif einfach unangekündigt umgestellt werden, dann müßte ich doch auf alle Fälle sonderkündigen können, selbst wenn T-Mobile es auf Widerspruch hin für mich wieder rückgängig machen würde! Oder, auch das nicht?
Ich meine, daß ist ja dann nicht nur ein Vertragsänderungsantrag, dem ich widersprechen kann, sondern einfach eine eiskalte für mich unangekündigte (T-Mobile muß mir das Gegenteil beweisen) Vertragsänderung ohne Zustimmung meinerseits, also eigentlich Vertragsbruch. Richtig?
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[] Jens Wolf antwortet auf
27.06.2003 10:42
Benutzer Monopoly schrieb:

Wieso willst du eigentlich unbedingt sonderkündigen?

Weil ich von T-Mobile nicht mehr überzeugt bin, diese Karte eh nicht mehr großartig nutzen wollte und ich daher das Guthaben meiner X-tra zurückhaben will! Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder Sonderkündigung oder Weiterverkaufen z.B. bei ebay.
Allerdings möchte ich bei der miesen Geschäftspolitik von T-Mobile lieber sonderkündigen, was ja anscheinend nicht möglich sein wird. Will halt das Ding nicht nur einfach loswerden, sondern auch gegen die übermäßig teuren Prepaidtarife, die jetzt nochmals verschlechtert werden sollten, protestieren. Das Geld bekomm ich sicherlich problemlos auch mit Weiterverkauf wieder zurück, aber T-Mobile merkt halt dann nix von mir und meinem Ärger als mündigen Kunden, den man nicht an der Nase herumführen kann...

Das ist mein einziger Grund!

Ciao und vielen Dank für deine ausführliche Meinungsschilderung,
Jens
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[1] ststhv antwortet auf Jens Wolf
28.06.2003 10:34
Ich stimme zu: Alle Mobilfunkanbieter haben ihre Tarife drastisch erhöht und ich find das in keinster Weise in Ordnung.

Aber: Wir leben in der sozialen Marktwirtschaft und als Kunde brauchst DU ES NICHT KAUFEN !!! Wer es trotzdem tut hat selbst schuld, aber der Kunde entscheidet...




Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:

Allerdings möchte ich bei der miesen Geschäftspolitik von T-Mobile lieber sonderkündigen, was ja anscheinend nicht möglich sein wird. Will halt das Ding nicht nur einfach loswerden, sondern auch gegen die übermäßig teuren Prepaidtarife, die jetzt nochmals verschlechtert werden
sollten, protestieren.