Thread
Menü

Brutto oder Netto - das ist auch noch ein Frage


16.12.2004 18:51 - Gestartet von xxiong
Mal angenommen, die Richter sehen es so, daß es ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang ist, dann ist ja noch lange nicht gesagt, dass die Umsatzsteuer aus den 8,43 Milliarden Euro herausgerechnet werden muss, oder?
Theoretisch wäre dann auch möglich, dass die USt einfach noch dazu kommt. Dann hat die Firma mobilcom ihren Vorsteuerabzug, muss dann aber den selben Betrag auch an die Regulierungsbehörde abführen.
Menü
[1] tcsmoers antwortet auf xxiong
16.12.2004 18:58
Benutzer xxiong schrieb:
Mal angenommen, die Richter sehen es so, daß es ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang ist, dann ist ja noch lange nicht gesagt, dass die Umsatzsteuer aus den 8,43 Milliarden Euro herausgerechnet werden muss, oder?
Theoretisch wäre dann auch möglich, dass die USt einfach noch dazu kommt. Dann hat die Firma mobilcom ihren Vorsteuerabzug, muss dann aber den selben Betrag auch an die Regulierungsbehörde abführen.

Stimmt. Und es wäre denen zu wünschen. Wenn die Recht bekommen, ist künftig jede staatliche Leistung mehrwertsteuerpflichtig.

peso
Menü
[1.1] hdontour antwortet auf tcsmoers
16.12.2004 19:27
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer xxiong schrieb:
Mal angenommen, die Richter sehen es so, daß es ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang ist, dann ist ja noch lange nicht gesagt, dass die Umsatzsteuer aus den 8,43 Milliarden Euro herausgerechnet werden muss, oder?
Theoretisch wäre dann auch möglich, dass die USt einfach noch dazu kommt. Dann hat die Firma mobilcom ihren Vorsteuerabzug, muss dann aber den selben Betrag auch an die Regulierungsbehörde abführen.

Stimmt. Und es wäre denen zu wünschen. Wenn die Recht bekommen, ist künftig jede staatliche Leistung mehrwertsteuerpflichtig.

peso

und dann?

Meinst Du es wird bei jedem Betrag die MwSt ausgewiesen?
Wohl kaum. Da wird dann die MwSt draufgeschlagen und dann ausgwiesen.
Menü
[1.1.1] osborn antwortet auf hdontour
16.12.2004 20:13
Vielleicht ist es nützlich, im Rahmen solcher Diskussionen einige zwingende rechtliche Parameter zu berücksichtigen:

1. Nach europäischem Gemeinschaftsrecht sind staatliche Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation umsatzsteuerbar, wenn der Staat „unternehmerisch“ tätig wird. Ob er dies im Falle der Versteigerung der UMTS-Lizenzen war, ist gerade die entscheidende Streitfrage. Somit besteht also nicht die Gefahr, daß zukünftig sämtliche staatliche Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden.

2. Über die Umsatzsteuerbarkeit der für die UMTS-Lizenzen gezahlten Beträge ist bereits ein Verfahren vor dem EuGH (ein Vorabentscheidungsersuchen eines österrei-chischen Gerichts) anhängig. Der EuGH wird somit die auch für Mobilcom entschei-dende Frage „demnächst“ rechtsverbindlich entscheiden.

3. Die Klage von Mobilcom erfolgt lediglich zur Vermeidung der ansonsten zum Jahresende eintretenden Verjährung des Anspruchs auf eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach UStG.

4. Nach ständiger Rechtsprechung sind vereinbarte Preise im Zweifel - wenn nichts anders geregelt ist - Bruttopreise und enthalten eine etwaig abzuführende Umsatzsteuer. Die RegTP könnte diese somit nicht nachträglich erheben.
Menü
[1.1.1.1] hdontour antwortet auf osborn
16.12.2004 21:00
Benutzer osborn schrieb:
Vielleicht ist es nützlich, im Rahmen solcher Diskussionen einige zwingende rechtliche Parameter zu berücksichtigen:

1. Nach europäischem Gemeinschaftsrecht sind staatliche Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation umsatzsteuerbar, wenn der Staat „unternehmerisch“ tätig wird. Ob er dies im Falle der Versteigerung der UMTS-Lizenzen war, ist gerade die entscheidende Streitfrage. Somit besteht also nicht die Gefahr, daß zukünftig sämtliche staatliche Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Und warum soll die unternehmerische Tätigkeit bei jeglichem Verwaltungsakt nicht gegeben sein?

Es liegt die Nachhaltigkeit und auch die Gewinnerzielungsabsicht vor.

Zu so etwas muss wohl wirklich mal ein Grundsatzurteil gefällt werden.
Menü
[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf hdontour
16.12.2004 21:04
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer osborn schrieb:
Vielleicht ist es nützlich, im Rahmen solcher Diskussionen einige zwingende rechtliche Parameter zu berücksichtigen:

1. Nach europäischem Gemeinschaftsrecht sind staatliche Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation umsatzsteuerbar, wenn der Staat „unternehmerisch“ tätig wird.
Ob er dies im Falle der Versteigerung der UMTS-Lizenzen war,
ist gerade die entscheidende Streitfrage. Somit besteht also nicht die Gefahr, daß zukünftig sämtliche staatliche Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Und warum soll die unternehmerische Tätigkeit bei jeglichem Verwaltungsakt nicht gegeben sein?

Es liegt die Nachhaltigkeit und auch die

Gewinnerzielungsabsicht

Die wollen doch keine Gewinne machen. Die wollen doch nur kostendeckend arbeiten und ihre Verschwendungen finanzieren.

peso

vor.

Zu so etwas muss wohl wirklich mal ein Grundsatzurteil gefällt
werden.