Benutzer hajoberlin schrieb:
Hallo
Na ja erst mal abwarten,habe auch ein Brief von der Creditreform erhalten,hatte aber das Gels schon überwiesen,mal sehen wie es weiter geht....weg dort zu Callando oder Flat4you Hajo
@Hajo,
solange Du einen Brief erhalten hast, sprich eine Mahnung, und bereits bezahlt hast (wichtig: unbedingt Belege aufheben!), bist Du erstmal in einer guten Position und erhältst evtl. weitere Mahnungen.
Wenn Du allerdings einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hast mit Datum von Ende 2003, mußt Du unbedingt innerhalb der Frist (7 Tage ab Zustellung) einen Widerspruch einlegen, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein! Wenn Du nichts machst, wird die Verjährungsfrist verlängert (ich glaube um 6 Monate)... Die normale Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre, d.h. Forderungen aus 2001, für die kein Mahnbescheid erteilt wurde, sondern nur eine Mahnung geschickt wurde, sind am 1.1.2004 verjährt.
Für welchen Zeitraum fordern sie denn Geld von Dir???
Grüße
befree96