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18.06.2005 02:44 - Gestartet von garim
ob die geplagten Stuckies wirklich so viel verdienen können...?

Die ACN Provisionsabrechnung hat telefonisch bestätigt, dass man für uneinbringliche Forderung aufkommt und dazu wurde auf das Beraterhandbuch Seite 13/14 verwiesen.

Zitat des Originaltextes aus dem Handbuch

7. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

7a. Zahlung

Als unabhängiger Repräsentant von ACN können Sie zwei Arten von Zahlungen erhalten:
• Provisionen für die Vermittlung von Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen an Kunden;
• Kundenakquiseboni (KAB) für Ihre Hilfe, mit der andere unabhängige Repräsentanten ihre
Qualifikationen erreicht haben.

7b. Downline-Strukturberichte

Downline-Strukturberichte sind gegen eine Gebühr über die ACN-Webseite erhältlich. Der
Repräsentant stimmt zu und erkennt an, dass solche Informationen zum Firmeneigentum und den
Betriebsgeheimnissen von ACN gehören und dem unabhängigen Repräsentanten als vertraulich
zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, zu ACN in Konkurrenz zu treten. Als Repräsentant brauchen Sie einen persönlichen
Zugangscode (PIN), um die Informationen von der Webseite zu beziehen. Der Code besteht
aus den letzten vier Ziffern Ihrer Team ID-Nr..

7c. Berechtigung zum Provisionsbezug und Kundenakquiseboni (KAB)

Als unabhängiger Repräsentant müssen Sie aktiv und gemäß den Vorgaben des Vergütungsplans
qualifiziert sein, um zu Provisionen und Kundenakquiseboni berechtigt zu sein.

Um Kundenakquiseboni zu erhalten, muss ein Repräsentant mindestens Team Trainer sein. Für
die Berechtigung auf KAB von ETT, TK, RVP oder SVP muss der unabhängige Repräsentant die
an die jeweilige Position gestellten Qualifikationsanforderungen erfüllen.

7d. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

Die Provisionen werden gemäß dem ACN-Vergütungsplan wöchentlich oder monatlich an Sie
ausgezahlt. Sie werden auf der Grundlage der Summe der Kundenrechnungsbeträge berechnet,
abzüglich uneinbringlicher Forderungen für Produkte und Dienstleistungen, die von den Kunden
des Repräsentanten oder den Kunden der Angehörigen seiner Organisation in Anspruch genommen wurden. Weiterführende Information bekommen Sie beim Repräsentantenservice.

Im Regelfall dauert es drei (3) Monate, bevor Sie als ACN-Repräsentant Ihre Provisionen erhalten.
Erst müssen Ihre Kunden die Dienste von ACN nutzen, bezahlen und die Zahlungen von ACN
erhalten worden sein. Wenn also ACN einem Kunden im Oktober eine Rechnung stellt, bekommt
der unabhängige Repräsentant Provisionen für diesen Kunden erst im Januar.

Die notwendigen Unterlagen für Provisionsansprüche müssen bei ACN bis spätestens 14 Uhr am Mittwoch vor dem ersten Freitag jeden Monats eingehen. Provisionszahlungen erfolgen am 3.Freitag des Monats.

Eine Verwaltungsgebühr von €2,25 wird von den wöchentlichen Zahlungen zurückgehalten.
Zahlungen erfolgen erst, wenn der Gesamtbetrag der fälligen Provisionen €10 übersteigt.

7e. Rückbuchungen und Stornierungen von Kundenakquiseboni (KAB)

ACN behält sich das Recht vor, die Zahlung von Kundenakquiseboni (KAB) und Provisionen
zurückzuziehen, wenn ein Kunde, der zur Qualifikation für KAB oder Provisionen beigetragen hat, kein vollwertiger Kunde ist.

Freischaltungsaufträge, die innerhalb der 30-tägigen Qualifikationszeit für Repräsentanten eingereicht werden, werden nicht zur Qualifizierung des Repräsentanten herangezogen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
• ausgestellt auf eine nicht existierende Telefonnummer
• unleserlich ausgefüllt
• vom Anschlussanbieter (Carrier) abgelehnt.

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[1] hedelupu antwortet auf garim
18.06.2005 08:54
Was willst du uns damit sagen?


Benutzer garim schrieb:
ob die geplagten Stuckies wirklich so viel verdienen können...?

Die ACN Provisionsabrechnung hat telefonisch bestätigt, dass man für uneinbringliche Forderung aufkommt und dazu wurde auf das Beraterhandbuch Seite 13/14 verwiesen.

Zitat des Originaltextes aus dem Handbuch

7. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

7a. Zahlung

Als unabhängiger Repräsentant von ACN können Sie zwei Arten von Zahlungen erhalten:
• Provisionen für die Vermittlung von Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen an Kunden; • Kundenakquiseboni (KAB) für Ihre Hilfe, mit der andere unabhängige Repräsentanten ihre
Qualifikationen erreicht haben.

7b. Downline-Strukturberichte

Downline-Strukturberichte sind gegen eine Gebühr über die ACN-Webseite erhältlich. Der Repräsentant stimmt zu und erkennt an, dass solche Informationen zum Firmeneigentum und den Betriebsgeheimnissen von ACN gehören und dem unabhängigen Repräsentanten als vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, zu ACN in Konkurrenz zu treten. Als Repräsentant brauchen Sie einen persönlichen Zugangscode (PIN), um die Informationen von der Webseite zu beziehen. Der Code besteht aus den letzten vier Ziffern Ihrer Team ID-Nr..

7c. Berechtigung zum Provisionsbezug und Kundenakquiseboni (KAB)

Als unabhängiger Repräsentant müssen Sie aktiv und gemäß den Vorgaben des Vergütungsplans qualifiziert sein, um zu Provisionen und Kundenakquiseboni berechtigt zu sein.

Um Kundenakquiseboni zu erhalten, muss ein Repräsentant mindestens Team Trainer sein. Für die Berechtigung auf KAB von ETT, TK, RVP oder SVP muss der unabhängige Repräsentant die
an die jeweilige Position gestellten
Qualifikationsanforderungen erfüllen.

7d. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

Die Provisionen werden gemäß dem ACN-Vergütungsplan wöchentlich oder monatlich an Sie ausgezahlt. Sie werden auf der Grundlage der Summe der Kundenrechnungsbeträge berechnet, abzüglich uneinbringlicher Forderungen für Produkte und Dienstleistungen, die von den Kunden des Repräsentanten oder den Kunden der Angehörigen seiner Organisation in Anspruch genommen wurden. Weiterführende Information bekommen Sie beim Repräsentantenservice.

Im Regelfall dauert es drei (3) Monate, bevor Sie als ACN-Repräsentant Ihre Provisionen erhalten.
Erst müssen Ihre Kunden die Dienste von ACN nutzen, bezahlen und die Zahlungen von ACN erhalten worden sein. Wenn also ACN einem Kunden im Oktober eine Rechnung stellt, bekommt der unabhängige Repräsentant Provisionen für diesen Kunden erst im Januar.

Die notwendigen Unterlagen für Provisionsansprüche müssen bei ACN bis spätestens 14 Uhr am Mittwoch vor dem ersten Freitag jeden Monats eingehen. Provisionszahlungen erfolgen am 3.Freitag des Monats.

Eine Verwaltungsgebühr von €2,25 wird von den wöchentlichen Zahlungen zurückgehalten.
Zahlungen erfolgen erst, wenn der Gesamtbetrag der fälligen Provisionen €10 übersteigt.

7e. Rückbuchungen und Stornierungen von Kundenakquiseboni (KAB)

ACN behält sich das Recht vor, die Zahlung von Kundenakquiseboni (KAB) und Provisionen zurückzuziehen, wenn ein Kunde, der zur Qualifikation für KAB oder Provisionen beigetragen hat, kein vollwertiger Kunde ist.

Freischaltungsaufträge, die innerhalb der 30-tägigen Qualifikationszeit für Repräsentanten eingereicht werden, werden nicht zur Qualifizierung des Repräsentanten herangezogen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
• ausgestellt auf eine nicht existierende Telefonnummer • unleserlich ausgefüllt
• vom Anschlussanbieter (Carrier) abgelehnt.

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[1.1] arminius71 antwortet auf hedelupu
19.06.2005 19:54
Benutzer hedelupu schrieb:
Was willst du uns damit sagen?


Benutzer garim schrieb:
ob die geplagten Stuckies wirklich so viel verdienen können...?

Die ACN Provisionsabrechnung hat telefonisch bestätigt, dass man für uneinbringliche Forderung aufkommt und dazu wurde auf das Beraterhandbuch Seite 13/14 verwiesen.

Zitat des Originaltextes aus dem Handbuch

7. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

7a. Zahlung

Als unabhängiger Repräsentant von ACN können Sie zwei Arten von
Zahlungen erhalten:
• Provisionen für die Vermittlung von Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen an Kunden; • Kundenakquiseboni (KAB) für Ihre Hilfe, mit der andere unabhängige Repräsentanten ihre
Qualifikationen erreicht haben.

7b. Downline-Strukturberichte

Downline-Strukturberichte sind gegen eine Gebühr über die ACN-Webseite erhältlich. Der Repräsentant stimmt zu und erkennt an, dass solche Informationen zum Firmeneigentum und den Betriebsgeheimnissen von ACN gehören und dem unabhängigen Repräsentanten als vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, zu ACN in Konkurrenz zu treten. Als Repräsentant brauchen Sie einen persönlichen Zugangscode (PIN), um die Informationen von der Webseite zu beziehen. Der Code besteht aus den letzten vier Ziffern Ihrer Team ID-Nr..

7c. Berechtigung zum Provisionsbezug und Kundenakquiseboni (KAB)

Als unabhängiger Repräsentant müssen Sie aktiv und gemäß den
Vorgaben des Vergütungsplans qualifiziert sein, um zu Provisionen und Kundenakquiseboni berechtigt zu sein.

Um Kundenakquiseboni zu erhalten, muss ein Repräsentant mindestens Team Trainer sein. Für die Berechtigung auf KAB von ETT, TK, RVP oder SVP muss der unabhängige Repräsentant die
an die jeweilige Position gestellten
Qualifikationsanforderungen erfüllen.

7d. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

Die Provisionen werden gemäß dem ACN-Vergütungsplan wöchentlich
oder monatlich an Sie ausgezahlt. Sie werden auf der Grundlage der Summe der Kundenrechnungsbeträge berechnet, abzüglich uneinbringlicher Forderungen für Produkte und Dienstleistungen, die von den Kunden des Repräsentanten oder den Kunden der Angehörigen seiner Organisation in Anspruch genommen wurden. Weiterführende Information bekommen Sie beim Repräsentantenservice.

Im Regelfall dauert es drei (3) Monate, bevor Sie als ACN-Repräsentant Ihre Provisionen erhalten. Erst müssen Ihre Kunden die Dienste von ACN nutzen, bezahlen
und die Zahlungen von ACN erhalten worden sein. Wenn also ACN einem Kunden im Oktober eine Rechnung stellt, bekommt der unabhängige Repräsentant Provisionen für diesen Kunden erst
im Januar.

Die notwendigen Unterlagen für Provisionsansprüche müssen bei ACN bis spätestens 14 Uhr am Mittwoch vor dem ersten Freitag jeden Monats eingehen. Provisionszahlungen erfolgen am 3.Freitag des Monats.

Eine Verwaltungsgebühr von €2,25 wird von den wöchentlichen Zahlungen zurückgehalten.
Zahlungen erfolgen erst, wenn der Gesamtbetrag der fälligen Provisionen €10 übersteigt.

7e. Rückbuchungen und Stornierungen von Kundenakquiseboni (KAB)

ACN behält sich das Recht vor, die Zahlung von Kundenakquiseboni (KAB) und Provisionen zurückzuziehen, wenn ein Kunde, der zur Qualifikation für KAB oder Provisionen beigetragen hat, kein vollwertiger Kunde ist.

Freischaltungsaufträge, die innerhalb der 30-tägigen Qualifikationszeit für Repräsentanten eingereicht werden, werden nicht zur Qualifizierung des Repräsentanten herangezogen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
• ausgestellt auf eine nicht existierende Telefonnummer • unleserlich ausgefüllt • vom Anschlussanbieter (Carrier) abgelehnt.

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Das weiß er selbst nicht!!!!
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[1.1.1] garim antwortet auf arminius71
04.07.2005 20:13
Benutzer arminius71 schrieb:
Benutzer hedelupu schrieb:
Was willst du uns damit sagen?


Benutzer garim schrieb:
ob die geplagten Stuckies wirklich so viel verdienen können...?

Die ACN Provisionsabrechnung hat telefonisch bestätigt, dass man für uneinbringliche Forderung aufkommt und dazu wurde auf das Beraterhandbuch Seite 13/14 verwiesen.

Zitat des Originaltextes aus dem Handbuch

7. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

7a. Zahlung

Als unabhängiger Repräsentant von ACN können Sie zwei Arten von
Zahlungen erhalten:
• Provisionen für die Vermittlung von Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen an Kunden; • Kundenakquiseboni (KAB) für Ihre Hilfe, mit der andere unabhängige Repräsentanten ihre
Qualifikationen erreicht haben.

7b. Downline-Strukturberichte

Downline-Strukturberichte sind gegen eine Gebühr über die ACN-Webseite erhältlich. Der Repräsentant stimmt zu und erkennt an, dass solche Informationen zum Firmeneigentum und den Betriebsgeheimnissen von ACN gehören und dem unabhängigen Repräsentanten als vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, zu ACN in Konkurrenz zu treten. Als Repräsentant brauchen Sie einen persönlichen Zugangscode (PIN), um die Informationen von der Webseite zu beziehen. Der Code besteht aus den letzten vier Ziffern Ihrer Team ID-Nr..

7c. Berechtigung zum Provisionsbezug und Kundenakquiseboni (KAB)

Als unabhängiger Repräsentant müssen Sie aktiv und gemäß den
Vorgaben des Vergütungsplans qualifiziert sein, um zu Provisionen und Kundenakquiseboni berechtigt zu sein.

Um Kundenakquiseboni zu erhalten, muss ein Repräsentant mindestens Team Trainer sein. Für die Berechtigung auf KAB von ETT, TK, RVP oder SVP muss der unabhängige Repräsentant die
an die jeweilige Position gestellten
Qualifikationsanforderungen erfüllen.

7d. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

Die Provisionen werden gemäß dem ACN-Vergütungsplan wöchentlich
oder monatlich an Sie ausgezahlt. Sie werden auf der Grundlage der Summe der Kundenrechnungsbeträge berechnet, abzüglich uneinbringlicher Forderungen für Produkte und Dienstleistungen, die von den Kunden des Repräsentanten oder den Kunden der Angehörigen seiner Organisation in Anspruch genommen wurden. Weiterführende Information bekommen Sie beim Repräsentantenservice.

Im Regelfall dauert es drei (3) Monate, bevor Sie als ACN-Repräsentant Ihre Provisionen erhalten. Erst müssen Ihre Kunden die Dienste von ACN nutzen, bezahlen
und die Zahlungen von ACN erhalten worden sein. Wenn also ACN einem Kunden im Oktober eine Rechnung stellt, bekommt der unabhängige Repräsentant Provisionen für diesen Kunden erst
im Januar.

Die notwendigen Unterlagen für Provisionsansprüche müssen bei ACN bis spätestens 14 Uhr am Mittwoch vor dem ersten Freitag jeden Monats eingehen. Provisionszahlungen erfolgen am 3.Freitag des Monats.

Eine Verwaltungsgebühr von €2,25 wird von den wöchentlichen Zahlungen zurückgehalten.
Zahlungen erfolgen erst, wenn der Gesamtbetrag der fälligen Provisionen €10 übersteigt.

7e. Rückbuchungen und Stornierungen von Kundenakquiseboni (KAB)

ACN behält sich das Recht vor, die Zahlung von Kundenakquiseboni (KAB) und Provisionen zurückzuziehen, wenn ein Kunde, der zur Qualifikation für KAB oder Provisionen beigetragen hat, kein vollwertiger Kunde ist.

Freischaltungsaufträge, die innerhalb der 30-tägigen Qualifikationszeit für Repräsentanten eingereicht werden, werden nicht zur Qualifizierung des Repräsentanten herangezogen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
• ausgestellt auf eine nicht existierende Telefonnummer • unleserlich ausgefüllt • vom Anschlussanbieter (Carrier) abgelehnt.

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Das weiß er selbst nicht!!!!

lies es durch, oder ist das für dich nicht verständlich genug?
Menü
[1.2] garim antwortet auf hedelupu
04.07.2005 20:15
Benutzer hedelupu schrieb:
Was willst du uns damit sagen?


Benutzer garim schrieb:
ob die geplagten Stuckies wirklich so viel verdienen können...?

Die ACN Provisionsabrechnung hat telefonisch bestätigt, dass man für uneinbringliche Forderung aufkommt und dazu wurde auf das Beraterhandbuch Seite 13/14 verwiesen.

Zitat des Originaltextes aus dem Handbuch

7. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

7a. Zahlung

Als unabhängiger Repräsentant von ACN können Sie zwei Arten von
Zahlungen erhalten:
• Provisionen für die Vermittlung von Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen an Kunden; • Kundenakquiseboni (KAB) für Ihre Hilfe, mit der andere unabhängige Repräsentanten ihre
Qualifikationen erreicht haben.

7b. Downline-Strukturberichte

Downline-Strukturberichte sind gegen eine Gebühr über die ACN-Webseite erhältlich. Der Repräsentant stimmt zu und erkennt an, dass solche Informationen zum Firmeneigentum und den Betriebsgeheimnissen von ACN gehören und dem unabhängigen Repräsentanten als vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, zu ACN in Konkurrenz zu treten. Als Repräsentant brauchen Sie einen persönlichen Zugangscode (PIN), um die Informationen von der Webseite zu beziehen. Der Code besteht aus den letzten vier Ziffern Ihrer Team ID-Nr..

7c. Berechtigung zum Provisionsbezug und Kundenakquiseboni (KAB)

Als unabhängiger Repräsentant müssen Sie aktiv und gemäß den
Vorgaben des Vergütungsplans qualifiziert sein, um zu Provisionen und Kundenakquiseboni berechtigt zu sein.

Um Kundenakquiseboni zu erhalten, muss ein Repräsentant mindestens Team Trainer sein. Für die Berechtigung auf KAB von ETT, TK, RVP oder SVP muss der unabhängige Repräsentant die
an die jeweilige Position gestellten
Qualifikationsanforderungen erfüllen.

7d. Provisionen und Kundenakquiseboni (KAB)

Die Provisionen werden gemäß dem ACN-Vergütungsplan wöchentlich
oder monatlich an Sie ausgezahlt. Sie werden auf der Grundlage der Summe der Kundenrechnungsbeträge berechnet, abzüglich uneinbringlicher Forderungen für Produkte und Dienstleistungen, die von den Kunden des Repräsentanten oder den Kunden der Angehörigen seiner Organisation in Anspruch genommen wurden. Weiterführende Information bekommen Sie beim Repräsentantenservice.

Im Regelfall dauert es drei (3) Monate, bevor Sie als ACN-Repräsentant Ihre Provisionen erhalten. Erst müssen Ihre Kunden die Dienste von ACN nutzen, bezahlen
und die Zahlungen von ACN erhalten worden sein. Wenn also ACN einem Kunden im Oktober eine Rechnung stellt, bekommt der unabhängige Repräsentant Provisionen für diesen Kunden erst
im Januar.

Die notwendigen Unterlagen für Provisionsansprüche müssen bei ACN bis spätestens 14 Uhr am Mittwoch vor dem ersten Freitag jeden Monats eingehen. Provisionszahlungen erfolgen am 3.Freitag des Monats.

Eine Verwaltungsgebühr von €2,25 wird von den wöchentlichen Zahlungen zurückgehalten.
Zahlungen erfolgen erst, wenn der Gesamtbetrag der fälligen Provisionen €10 übersteigt.

7e. Rückbuchungen und Stornierungen von Kundenakquiseboni (KAB)

ACN behält sich das Recht vor, die Zahlung von Kundenakquiseboni (KAB) und Provisionen zurückzuziehen, wenn ein Kunde, der zur Qualifikation für KAB oder Provisionen beigetragen hat, kein vollwertiger Kunde ist.

Freischaltungsaufträge, die innerhalb der 30-tägigen Qualifikationszeit für Repräsentanten eingereicht werden, werden nicht zur Qualifizierung des Repräsentanten herangezogen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
• ausgestellt auf eine nicht existierende Telefonnummer • unleserlich ausgefüllt • vom Anschlussanbieter (Carrier) abgelehnt.

Zitatende


lies es durch, oder ist das für dich nicht verständlich genug?
aber wie ich sehe stellst du diese Frage so oder ähnlich öfter...
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[1.2.1] arminius71 antwortet auf garim
05.07.2005 10:14
Und täglich grüßt das Murmeltier......
Wieder einer der hier irgendwelche Behauptungen über Firmen aufstellt, die dann auch noch falsch oder falsch recherchiert sind. Einfach nur lustig.