Benutzer pooky1 schrieb:
Benutzer snoopyZ schrieb:
Benutzer pooky1 schrieb:
Hallo!
Zwischen einer 'Freiheitsstrafe auf Bewährung' und 'Bewährungsstrafe' gibt es tatsächlich keine Unterschiede.
In der Formulierung der Meldung wollte der Autor wohl verhindern, zweimal den exakten Wortlaut zu schreiben, was in journalistischer Hinsicht korrekt ist. Es hätte auch so lauten können: 'Ein 43-Jähriger erhielt eine einjährige, sein Komplize eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe, JEWEILS ZUR BEWÄHRUNG AUSGESETZT'. Das wäre eindeutiger, ist aber letztlich eine Frage des Stils.
Gruß,
Pooky
Korrektur:
Freiheitsstrafe ist Freiheitsstrafe und Bewährung ist Bewährung Heißt: der eine ist verknackt und muß (leider) nicht einsitzen der andere ist 'nur' zu Bewährung verurteilt.
Das ist so nicht richtig. Rein rechtlich ist die Freiheitsstrafe verhängt worden, die Vollstreckung jedoch ausgesetzt, eben zur Bewährung unter den im Urteil genannten Auflagen.
so etwa meinte ich das auch, hab mich da halt nicht deutlich genug ausgedrückt.
Gruß Stephan