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Kann mich mal einer Aufklären?


10.02.2004 18:36 - Gestartet von Blobber
Ja, das mit den Blumen und Bienen kenne ich.

>einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung, sein Komplize eine >eineinhalbjährige Bewährungsstrafe

Was ist der Unterschied zwischen:
Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Bewährundsstrafe?

Laufen die nicht jetzt beide frei rum?

Bye,
Ralf.
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[1] ezc antwortet auf Blobber
10.02.2004 18:58
Ich würde sagen, da ist überhaupt kein Unterschied. Und ja, die beiden laufen wohl frei rum.

Nota bene: Ich bin kein Jurist.
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[2] gartencastro antwortet auf Blobber
10.02.2004 20:01
Benutzer Blobber schrieb:

>einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung, sein Komplize
eine >eineinhalbjährige Bewährungsstrafe

Was ist der Unterschied zwischen:
Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Bewährundsstrafe?

Laufen die nicht jetzt beide frei rum?

Bye,
Ralf.

hallo,
bin auch kein Jurist. Wenn deine Frage ernst gemeint ist, heißt das Juristendeutsch auf die sprachliche Logik übersetzt: Der erste macht in einem Monat irgendeinen Sch.... und muss dann 1 Jahr einsitzen. Der zweite darf sich 1 1/2 Jahre nichts zu Schulde kommen lassen und hat wohl auch einige Rechte weniger in der Zeit.

Gruß gartencastro
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[2.1] pooky1 antwortet auf gartencastro
11.02.2004 08:14
Hallo!
Zwischen einer "Freiheitsstrafe auf Bewährung" und "Bewährungsstrafe" gibt es tatsächlich keine Unterschiede. In der Formulierung der Meldung wollte der Autor wohl verhindern, zweimal den exakten Wortlaut zu schreiben, was in journalistischer Hinsicht korrekt ist. Es hätte auch so lauten können: "Ein 43-Jähriger erhielt eine einjährige, sein Komplize eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe, JEWEILS ZUR BEWÄHRUNG AUSGESETZT". Das wäre eindeutiger, ist aber letztlich eine Frage des Stils.

Gruß,
Pooky
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[2.1.1] snoopyZ antwortet auf pooky1
12.02.2004 17:51
Benutzer pooky1 schrieb:
Hallo!
Zwischen einer 'Freiheitsstrafe auf Bewährung' und 'Bewährungsstrafe' gibt es tatsächlich keine Unterschiede. In der Formulierung der Meldung wollte der Autor wohl verhindern, zweimal den exakten Wortlaut zu schreiben, was in journalistischer Hinsicht korrekt ist. Es hätte auch so lauten können: 'Ein 43-Jähriger erhielt eine einjährige, sein Komplize eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe, JEWEILS ZUR BEWÄHRUNG AUSGESETZT'. Das wäre eindeutiger, ist aber letztlich eine Frage des Stils.

Gruß,
Pooky

Korrektur:

Freiheitsstrafe ist Freiheitsstrafe und Bewährung ist Bewährung
Heißt: der eine ist verknackt und muß (leider) nicht einsitzen
der andere ist 'nur' zu Bewährung verurteilt.
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[2.1.1.1] pooky1 antwortet auf snoopyZ
12.02.2004 23:05
Benutzer snoopyZ schrieb:
Benutzer pooky1 schrieb:
Hallo!
Zwischen einer 'Freiheitsstrafe auf Bewährung' und 'Bewährungsstrafe' gibt es tatsächlich keine Unterschiede.
In der Formulierung der Meldung wollte der Autor wohl verhindern, zweimal den exakten Wortlaut zu schreiben, was in journalistischer Hinsicht korrekt ist. Es hätte auch so lauten können: 'Ein 43-Jähriger erhielt eine einjährige, sein Komplize eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe, JEWEILS ZUR BEWÄHRUNG AUSGESETZT'. Das wäre eindeutiger, ist aber letztlich eine Frage des Stils.

Gruß,
Pooky

Korrektur:

Freiheitsstrafe ist Freiheitsstrafe und Bewährung ist Bewährung Heißt: der eine ist verknackt und muß (leider) nicht einsitzen der andere ist 'nur' zu Bewährung verurteilt.

Das ist so nicht richtig. Rein rechtlich ist die Freiheitsstrafe verhängt worden, die Vollstreckung jedoch ausgesetzt, eben zur Bewährung unter den im Urteil genannten Auflagen.
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[2.1.1.1.1] snoopyZ antwortet auf pooky1
12.02.2004 23:58
Benutzer pooky1 schrieb:
Benutzer snoopyZ schrieb:
Benutzer pooky1 schrieb:
Hallo!
Zwischen einer 'Freiheitsstrafe auf Bewährung' und 'Bewährungsstrafe' gibt es tatsächlich keine Unterschiede.
In der Formulierung der Meldung wollte der Autor wohl verhindern, zweimal den exakten Wortlaut zu schreiben, was in journalistischer Hinsicht korrekt ist. Es hätte auch so lauten können: 'Ein 43-Jähriger erhielt eine einjährige, sein Komplize eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe, JEWEILS ZUR BEWÄHRUNG AUSGESETZT'. Das wäre eindeutiger, ist aber letztlich eine Frage des Stils.

Gruß,
Pooky

Korrektur:

Freiheitsstrafe ist Freiheitsstrafe und Bewährung ist Bewährung Heißt: der eine ist verknackt und muß (leider) nicht einsitzen der andere ist 'nur' zu Bewährung verurteilt.

Das ist so nicht richtig. Rein rechtlich ist die Freiheitsstrafe verhängt worden, die Vollstreckung jedoch ausgesetzt, eben zur Bewährung unter den im Urteil genannten Auflagen.

so etwa meinte ich das auch, hab mich da halt nicht deutlich genug ausgedrückt.

Gruß Stephan