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Strafe noch zu gering


10.02.2004 18:23 - Gestartet von gartencastro
Wahrscheinlich nicht vorbestraft. Ansonsten ist die Strafe noch zu gering. Die Geschädigten lernen hoffentlich auch. Wenn ich nicht Geschäftsmann bin und die Nummer nicht kenne, warum rufe ich dann überhaupt auf einen Anrufversuch zurück? Aber schön, dass jemand an mich denkt. Ich bin ja so eitel. Aber, Rückruf kostet immer mein Geld. Wenn's wirklich wichtig ist, wird er mich schon wieder zurückrufen oder es aufgeben.
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[1] tcsmoers antwortet auf gartencastro
10.02.2004 18:30
Benutzer gartencastro schrieb:
Wahrscheinlich nicht vorbestraft. Ansonsten ist die Strafe noch zu gering. Die Geschädigten lernen hoffentlich auch. Wenn ich nicht Geschäftsmann bin und die Nummer nicht kenne, warum rufe ich dann überhaupt auf einen Anrufversuch zurück? Aber schön, dass jemand an mich denkt. Ich bin ja so eitel. Aber, Rückruf kostet immer mein Geld. Wenn's wirklich wichtig ist, wird er mich schon wieder zurückrufen oder es aufgeben.

Die Frage ist, war wäre geschehen, wenn das Freizeichen nicht simuliert worden wäre. Dann hätten die zwar weniger "verdient" aber rechtlich wäre alles nicht illegal gewesen.

peso
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[1.1] Alexda antwortet auf tcsmoers
11.02.2004 09:15
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die Frage ist, war wäre geschehen, wenn das Freizeichen nicht simuliert worden wäre. Dann hätten die zwar weniger "verdient" aber rechtlich wäre alles nicht illegal gewesen.

Vielleicht schon illegal, aber nicht so "hart" bestraft...