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Sonderkündigungsrecht


05.02.2007 11:50 - Gestartet von ropi
Ich hoffe das bestehende Verträge nicht davon betroffen sind.
Weiß jemand ob ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann?
Im Ausland habe ich mich immer ins günstigste Partnernetz eingebucht. Die Kosten für abgehende Gespräche sind meistens wesentlich günstiger als irgendwelche EU Optionen usw.
Die neuen Preise sind eine Unverschämtheit.
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[1] handytim antwortet auf ropi
05.02.2007 12:02

einmal geändert am 05.02.2007 12:02
Benutzer ropi schrieb:
Ich hoffe das bestehende Verträge nicht davon betroffen sind.

Laut https://www.teltarif.de/arch/2007/kw05/... sind Bestandskunden standardmäßig betroffen. Ob man gegen die neuen Auslandstarife widersprechen kann, ist noch offen.


Weiß jemand ob ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann?

Wenn Dein Widerspruch nicht akzeptiert wird, hast Du ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, da es in mehreren Fällen zu Erhöhungen kommt. Vermutlich wird o2 (mal wieder) darauf pochen, dass es eine Nebenleistung ist. o2 dürfte die Preise für Roamingverbindungen erhöhen, wenn das ausländische Netz für die Leistung mehr von o2 verlangt. Dies ist aber nicht so! Also kannst Du der Preiserhöhung widersprechen (und ggf. vorzeitig kündigen).


Die neuen Preise sind eine Unverschämtheit.

Nicht nur die Preise. Sondern auch das gesamte Geschäftsgebaren seitens o2 gegenüber den (treuen) Vertragskunden.