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nur für Telefonbüchler?


20.07.2004 13:52 - Gestartet von koelli
Muss man eigentlich generell Widerspruch einlegen oder nur dann, wenn man im Telefonbuch steht?
Ich meine: Nicht, dass die Auskunft dann auf den Telekom-Kundendatensatz zurückgreift und auch dann die Adresse rausrückt, wenn man gar nicht im Telefonbuch steht?
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[1] Micky34 antwortet auf koelli
20.07.2004 18:47
Benutzer koelli schrieb:
Muss man eigentlich generell Widerspruch einlegen oder nur dann, wenn man im Telefonbuch steht? Ich meine: Nicht, dass die Auskunft dann auf den Telekom-Kundendatensatz zurückgreift und auch dann die Adresse rausrückt, wenn man gar nicht im Telefonbuch steht?

Gute Frage, ich steh ohne Adresse im Telefonbuch, dann wird doch hoffendlich auch keine rausgegeben, oder?

Auf Telefonbuch.de steht zumindestens noch nicht mal meine komplette PLZ.

Micky
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[1.1] j.m. antwortet auf Micky34
09.09.2004 11:12
Gute Frage, ich steh ohne Adresse im Telefonbuch, dann wird doch hoffendlich auch keine rausgegeben, oder?

Wenn du der Telekom gesagt hast, dass du ohne Straße drinstehen willst, dann haben die doch auch nur diese Daten an den Telefonbuchverlage etc. veröffentlicht.

Somit sieht die Auskunft ja auch gar nichts anders als das.
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[1.1.1] Micky34 antwortet auf j.m.
14.09.2004 23:20
Benutzer j.m. schrieb:
Gute Frage, ich steh ohne Adresse im Telefonbuch, dann wird doch hoffendlich auch keine rausgegeben, oder?

Wenn du der Telekom gesagt hast, dass du ohne Straße drinstehen willst, dann haben die doch auch nur diese Daten an den Telefonbuchverlage etc. veröffentlicht.

Somit sieht die Auskunft ja auch gar nichts anders als das.

Es steht im Vertrag das die komplette Adresse an die Auskunft weiter gegeben wird, um die Telefonnummer schneller (eindeutiger) ausfindig zu machen wenn der Anrufer meine Adresse nennt.

Micky
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[1.1.1.1] TalkNein antwortet auf Micky34
15.09.2004 00:34
Es steht im Vertrag das die komplette Adresse an die Auskunft weiter gegeben wird, um die Telefonnummer schneller (eindeutiger) ausfindig zu machen wenn der Anrufer meine Adresse nennt.

Micky
Ohne zustimmung dürfen diese Daten nicht verwendet werden. Wenn der Anrufer die Adresse schon kennt mag es sein dass die Rufnummer genannt werden darf.
Es giebt aber die option nur im gedruckten oertlichen Telefonbuch zu erscheinen jedoch nicht bei der teleauskunt im Internet oder auf CD-ROM etc. Das ganze sieht dann so aus:
Max Muster §12345
Musterweg 11
Das §-Zeichen giebt dies an. Ist jedoch äuserst selten in einem telefonbuch zu finden. Irgendwo ganz forne im telefonbuch steht jedoch meistens ein Datenschutzhinweiss bezüglich des §-Zeichens und seiner bedeutung. Einfach mal nachschauen!
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[1.1.1.2] j.m. antwortet auf Micky34
15.09.2004 10:25
Wenn es mehrere in einer Stadt mit meinem Vornamen gäbe, müsste ich auch die Straße dazuschreiben.