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0800-Gespräche im EVN?


08.06.2004 11:27 - Gestartet von REMchen
In den AGBs zum "Collect Call"-Angebot heißt es unter anderem:

"6.4. Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen zu der 0800-Einwahlnummer bekannt gegeben."

Die Deutsche Telekom/T-Com hat auf meinem Einzelverbindungsnachweis (EVN) allerdings noch *nie* meine Gespräche zu 0800-Nummern ausgewiesen. Das ist normalerweise ja auch ok, zumal ja dann auch die zig Verbindungen zu meiner T-Netbox angegeben wären. Das braucht kein Mensch.

Im Falle der kostenlosen R-Ortsgespräche allerdings wäre eine solche Auflistung durchaus sinnvoll. Zumal man dann ggf. für nen Angerufenen nen entsprechenden Nachweis führen kann, falls dem das Gespräch irrtümlich *doch* berechnet wurde.

Meine Frage: 01058 kann ja - wie zitiert - in seinen AGBs alles Mögliche behaupten. Aber: Hab ich gegenüber der T-Com überhaupt diesen Anspruch, dass in meinem EVN auch die 0800-Gespräche aufgeführt werden? Weiß da jemand was drüber?

Liebe Grüße,
REMchen