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Gebr. Schmidtlein - Abo-Falle


23.09.2007 17:47 - Gestartet von Gerd2000
Meine Tochter ist auch auf einer Schmidtlein Website auf der Suche nach Songtexten nichts ahnend in eine Abo-Falle geraten.
Prompt hatten wir die erste Rechnung über 84,- EUR im Hause und meine Tochter war entsetzt, weil gleich bei Nichtbezahlen mit einem Anwalt gedroht wurde. Als erstes bestritt meine Tochter mir gegenüber, dass sie überhaupt auf der Seite war. Dies teilte ich ihrem Anwalt Dr. Tank in Osnabrück mit. Der entgegnete, man würde sich die IP des Rechers besorgen, wodurch der Beweis angetreten werden könne, dass zum fraglichen Zeitpunkt unter der E-Mail Adresse meiner Tochter eine Mail abgeschickt wurde. Und falls meine Tochter bei der Anmeldung auf der Seite ein falsches Geburtsdatum angegeben hätte (man muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anm.), dann würde das strafrechtliche Konsequenzen, z.B. wegen Betrugs haben.
Die fahren also dicke Geschütze auf, und ich vermute, dass die meisten Angeschriebenen schon aufgrund dieser Drohgebärden zahlen.
Mir half nur folgendes: Ich schrieb dem Anwalt Dr. Tank, dass meine Tochter noch nicht volljährig gewesen sei und ihr auch nicht klar gewesen sei, dass sie ein kostenpflichtes Abonnement eingegangen sei. Nach diesem Brief war Schluss mit Gebr. Schmidtlein. Zwar sollte ich noch beweisen, dass meine Tochter nicht volljährig ist ( Ablichtung des Personalausweises), doch datauf ließ ich mich nicht ein. Habe nie wieder etwas von den Gebr. Schmidtlein oder deren Anwalt gehört! Und das ist jetzt schon über ein Jahr her.
Nach Sichtung zahlreicher Beiträge in anderen Foren scheint mir mein Verfahren der einzig gangbare Weg gegen die Gebr. Schmidtlein zu sein: Das Opfer ist nicht volljährig! Bisher haben die Schmidtleins noch nie (!!) Kinder oder deren Elternm wegen Nichterfüllung eines Vetrages verklagt. Das scheuen die nämlich.
Fazit: Auf keinen Fall zahlen!
Im übrigen ist unsere Rechtsprechung echt für die Katz, wenn offensichtliche Betrüger auch noch gestärkt werden.
Gerd :-(
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[1] dandy85 antwortet auf Gerd2000
23.09.2007 17:51
Allen Geschädigten kann ich empfehlen einen Blick in die aktuelle ct zu werfen. Dort wird die Problematik ausfühlich dargelegt - auch wie man sich wehren kann. Dazu sind entsprechende Musterbriefe abgedruckt.
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[2] ger1294 antwortet auf Gerd2000
21.11.2007 15:58
Hallo,

zur Klage kommt es bei dieser Art Firmen meist nie. Denn eine Verhandlung findet nach deutschen Recht vor dem Amtsgericht statt, dass für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Eine Hamburger Firma hätte hier hohen Aufwand, z.B. vor dem Gericht in Kempten(Allgäu) zu klagen.

Dabei sind die Erfolgsaussichten gering, da der Nachweis für diese Firmen i.d.R. schwer bis unmöglich zu erbringen ist, daß auch eine Gegenleistung erbracht worden ist und daß überhaupt ein wirksamer VErtrag zustande gekommen ist.
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[2.1] GSM-Zapper antwortet auf ger1294
29.11.2007 20:00
Benutzer ger1294 schrieb:
Hallo,

zur Klage kommt es bei dieser Art Firmen meist nie.

Mir ist noch nicht einmal ein Fall bekannt, in dem ein Mahnbescheid kam, denn...

Dabei sind die Erfolgsaussichten gering, da der Nachweis für diese Firmen i.d.R. schwer bis unmöglich zu erbringen ist, daß auch eine Gegenleistung erbracht worden ist und daß überhaupt ein wirksamer VErtrag zustande gekommen ist.

Gruß Z.