Haftstrafe

Abofallen-Betreiber muss ins Gefängnis

Mitangeklagte kommen mit Bewährung davon
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Auf dem Weg ins Gericht: Zwei der Angeklagten werden gleich ihren Urteilsspruch hören. Auf dem Weg ins Gericht: Zwei der Angeklagten werden gleich ihren Urteilsspruch hören.
Bild: dpa
Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten sie fast 70 000 Internet-Nutzer um mehr als fünf Millionen Euro. Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten heute wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2 800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten bereits gestanden.

Auf dem Weg ins Gericht: Zwei der Angeklagten werden gleich ihren Urteilsspruch hören. Auf dem Weg ins Gericht: Zwei der Angeklagten werden gleich ihren Urteilsspruch hören.
Bild: dpa
"Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt", sagte die Richterin in ihrem Urteilsspruch. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein "nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen".

Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben die Männer mit diversen Scheinfirmen Downloadportale im Internet. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden - doch die Angeklagten lenkten die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote, die teilweise wie die Originalseiten gestaltet waren. Dabei sollen sie die Nutzer etwa mit versteckten Kostenhinweisen und präparierten Webseiten getäuscht haben. Mit Mahnschreiben setzten sie ihre ihre Opfer noch weiter unter Druck, die fingierten Kosten für die angeblich abgeschlossenen Verträge zu zahlen.

Verräterisches Chatprotokoll

In einem Internet-Chat schrieb der Hauptangeklagte: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler", wie die Richterin in ihrem Urteilsspruch noch aufführte. Der 28-jährige Hauptangeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er ist nach Ansicht der Kammer der Initiator des Unterfangens und habe sich bis zum Schluss um Technik und Layout gekümmert. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für ihn gefordert. In dem bereits seit Ende Oktober laufenden Prozess hatte es eine Absprache über den Strafrahmen gegeben.

Gesetzliche Änderungen geplant

Zukünftig sollen solche Machenschaften unterbunden werden. Zukünftig soll ein gültiger Vertrag nur dann zustande kommen, wenn der Nutzer auf einer deutlich sichtbaren Schaltfläche einen zahlungspflichtigen Vorgang abschließt. Weiterhin plant das Bundesjustizministerium, Inkasso-Unternehmen zukünftig besser zu überwachen und strengere Vorgaben zu machen, so dass diese ihre Forderungen dem Verbraucher deutlicher und transparenter darlegen müssen.

Mehr zum Thema Telefon- und Online-Betrug