Abofallen

Abofallen im Internet: Verbraucher stehen oft allein da

Verbraucherschützer empfehlen: Auf keinen Fall zahlen
Von dpa / Marc Kessler

Kostenfalle Im Internet lauern zahlreiche Kostenfallen
Montage: teltarif
Wer sich mit Hilfe der Gerichte gegen Abofallen und Betrug im Internet zur Wehr setzen will, steht nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale häufig auf verlorenem Posten. "Die Hintermänner sitzen oft im Ausland oder sie wechseln ihre Firmennamen wie die Hemden", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. "Das ist eine Sisyphusarbeit, sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich." Gerade deshalb sei es sehr zu begrüßen, dass ab Montag acht Angeklagte wegen Internet-Betrugs in Hamburg vor Gericht stehen. Sie sollen fast 70 000 Nutzer um mehr als 5,3 Millionen Euro geprellt haben. "Das dürfte der erste Prozess in dieser Größenordnung in Deutschland sein", sagte Hörmann. "Da hat sich die Staatsanwaltschaft wohl viel Mühe gegeben."

Mindestens 20 000 Geschädigte pro Monat

Kostenfalle Im Internet lauern zahlreiche Kostenfallen
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Jeden Monat fallen nach früheren Angaben des Dachverbandes der Verbraucherzentralen 20 000 Internet-Nutzer auf betrügerische Angebote im Netz herein - nach Hörmanns Worten eine wohl eher vorsichtige Schätzung, es könnten auch weit mehr sein. Sie suchen im Netz nach Hausaufgabenhilfe, Kochrezepten, Gratis-Software oder einem Routenplaner. Auf geschickt gestalteten Seiten werden die Opfer aufgefordert, Name und Adresse anzugeben - und haben unwissentlich ein Abo abgeschlossen. Das ist auf den Seiten gar nicht oder sehr versteckt zu lesen. Die Folge: Rechnungen, Mahnungen, Anwaltspost.

Verbraucherschützer: Auf keinen Fall zahlen

"Wer betroffen ist, sollte auf keinen Fall zahlen", empfiehlt Hörmann. "Das Geld ist auf jeden Fall weg." Die Firmen versuchten oft, ihre Opfer mit Drohungen unter Druck zu setzen. Sie haben aber letztlich keine Handhabe, ihre Forderungen auch durchzusetzen. "Es gibt keinen Vertrag, so lange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde", erklärte der Experte. "Das bewusste Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit."

Das Bundeskabinett hat bereits zum Schutz der Verbraucher eine "Button-Lösung" verabschiedet, die aber noch nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. Danach muss der Nutzer eine spezielle Schaltfläche ("Button") anklicken und bestätigen, dass er ein Produkt verbindlich bestellt und den Preis akzeptiert. "Das muss nun erst einmal umgesetzt werden und dann werden betrügerische Firmen Wege finden, die Regelung zu umgehen", befürchtet Hörmann. Die Abo-Fallen würden erst verschwinden, wenn niemand mehr darauf hereinfalle. Doch das sei wegen der Raffinesse der Betrüger nicht zu erwarten.

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