Mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet
Gesetz gegen Abo-Fallen im Internet
Bild: fotolia
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen
im Internet geschützt werden. Die Bundesregierung beschloss heute in Berlin, dass Unternehmen verpflichtet werden, Verbraucher
bei Einkäufen im Internet vor der Bestellung auf die Kosten und
weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Anschließend
muss ein Button angeklickt werden, der deutlich macht, dass man nun
die kostenpflichtige Ware verbindlich bestellt. Erst nach dieser
Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag
gebunden - so sollen verdeckte Kostenfallen unterbunden werden.
Gesetz gegen Abo-Fallen im Internet
Bild: fotolia
"Mit der 'Button-Lösung' können wir der Internet-Abzocke einen
Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk
legen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Mit der
Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine
Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken. Der vom
Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur "Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" muss noch vom
Bundestag verabschiedet werden.
Probleme bei Betrug über Apps, Klingeltonanbieter und soziale Netzwerke
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind bisher mehr als fünf Millionen Nutzer windigen Geschäftemachern im Web aufgesessen. Die Buttons sollen Ende des Jahres eingeführt werden und auch bei Käufen über Apps und soziale Netzwerke zum Einsatz kommen. Bei Betrug über Handy wollen aber auch die Mobilfunkanbieter aktiv werden. Die Branche bereitet ein technisches Kontrollsystem für Anbieter von Klingelton- oder Spiele-Anbietern vor, die ihre Gebühren über die Mobilfunkrechnung einziehen. Im Mittelpunkt der Lösung steht eine Online-Plattform mit der Bezeichnung "Kompetenzzentrum Mehrwertdienste", auf der alle Anbieter solcher webbasierten Dienste die wesentlichen Informationen wie Preis, eventuelle Abo-Laufzeiten und Kündigungsfrist angeben müssen.
Europaweite Richtlinie in Vorbereitung
Das Gesetz gilt momentan nur für im Inland ansässige Anbieter. Ausländische Firmen können nicht für fehlende Buttons belangt werden. Allerdings soll die Button-Regelung zumindest bald europaweit gelten. Das deutsche Gesetz nehme den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Teil vorweg, die im Herbst beschlossen werde, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ist sie umgesetzt, müssten Anbieter aus allen 27 Mitgliedsstaaten die Buttons auf ihre Webseiten stellen.
Die SPD betonte, der Kostenschutz komme Jahre zu spät. Einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD habe die Koalition noch 2010 abgelehnt, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Seitdem seien den Verbrauchern nach Schätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden.
Browser-Add-On zeigt versteckte Kostenhinweise
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet auf seiner Internetseite ein kostenloses Browser-Add-On namens Kostenfinder [Link entfernt] an, das automatisch Begriffe auf einer Website markiert, die auf mögliche Kosten hindeuten, auch wenn diese Begriffe außerhalb des sichtbaren Bereiches im Browser liegen. Die Browser-Erweiterung erkennt allerdings nur Textinformationen, aber keine Hinweise in Bilddateien. Das Add-On gibt es für den Internet Explorer, für Firefox, Chrome, Opera und Safari.
Bei unwissentlich abgeschlossenen Verträgen schon jetzt keine Zahlungspflicht
Verbraucher können sich auch jetzt schon jetzt gegen Kostenfallen wehren. So sollten sie unwissentlich im Netz abgeschlossenen Abo-Verträgen widersprechen und kein Geld bezahlen. Ein Vertrag sei eine beidseitige Willenserklärung, erläutert Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. "Die Bedingungen und die Kosten müssen deutlich erkennbar sein." Oft versteckten Anbieter von Abo-Fallen Kostenhinweise aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Mit dem "berühmten einen Klick" habe der Verbraucher plötzlich einen Vertrag abgeschlossen, den er gar nicht wollte. Und dann landet eine hohe Rechnung im Briefkasten. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt auf seiner Webseite, innerhalb von vier Wochen schriftlich dem Vertragsschluss und der Zahlungspflicht zu widersprechen. So könne die Weitergabe von Daten an Auskunfteien wie der Schufa vermieden werden. Meist sei sich der Nutzer nicht sicher, ob und wann er überhaupt einen Vertrag auf einer Webseite abgeschlossen hat, sagt Cegielka. Um sicherzugehen, sollte er den Widerruf oder die Anfechtung des Vertrags erklären, rät der Verbraucherschützer.
Das Schreiben sollte per Einschreiben und Rückschein versendet werden. "Ich habe dann alles getan, was ich kann", sagt Cegielka. Weitere Mahnschreiben könnten getrost ignoriert werden. Viele Verbraucher ließen sich allerdings von den offiziell anmutenden Schreiben der Anbieter oder ihrer Inkassofirmen einschüchtern. Es herrsche ein gehöriger Respekt vor Rechtsanwälten, sagt Cegielka. "Viele denken: Wenn die schreiben, muss da schon was dran sein." Sie zahlten dann lieber, um weiteren Ärger zu vermeiden. "Es ist richtig, den Unternehmen das Leben schwer zu machen, die Abofallen für ein tragfähiges Geschäftsmodell halten", sagte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, Dieter Kempf, heute der Nachrichtenagentur dpa.