Editorial: Strafausnahme
Dieser Text ist wirklich kostenlos, im Gegensatz zu mancher Abofalle.
Grafik: teltarif.de
Das Urteil -
3 Jahre und 9 Monate Haft - gegen einen
Abofallen-Betreiber ist zu
begrüßen: Dieses zeigt
klar, dass das schamlose Ausnutzen der
Unerfahrenheit zahlreicher Internet-Nutzer nicht statthaft ist.
Selbst, wenn die User eine nicht unerhebliche Mitschuld tragen,
indem sie nicht genauer prüfen, wem sie bei der Anmeldung für
ein Download-Portal ihre Daten geben. Und erst recht stellt
sich die Frage, warum die User später die Rechnung des
Abofallen-Betreibers bezahlen, statt Rechnung und Mahnungen einfach
abzulegen, wie von zahlreichen
Verbraucherschützern
empfohlen wird.
Dieser Text ist wirklich kostenlos, im Gegensatz zu mancher Abofalle.
Grafik: teltarif.de
Der Betreiber hat es aber auch darauf angelegt, strafrechtlich
belangt zu werden, indem er Sprüche wie: "Wir wollen die Dummen und die
Angstzahler" öffentlich in einem Internetforum postete. So zeigte er
überdeutlich,
dass er keine normale kostenpflichtige Dienstleistung angeboten hatte,
sondern es bewusst darauf anlegte, dass die Hinweise zu den Kosten
erstmal übersehen werden. Denn bei so manch anderem dubiosen Angebot
wurden in der Vergangenheit die strafrechtlichen Ermittlungen ergebnislos
eingestellt, weil dem Anbieter kein
vorsätzlicher
Betrug oder Wucher nachgewiesen werden konnte.
Insofern ist es fast schon eine rühmliche Ausnahme, dass im konkreten
Fall ein Urteil gegen den Täter gefallen ist.
Andererseits war die Abofallen-Site des nun verurteilten Betrügers über dreieinhalb Jahre im Netz. Eine lange Zeit, in der der Täter sein "Geschäft" immer weiter optimieren und zum Beispiel durch anwaltliche Mahnschreiben zusätzlichen Druck auf die Opfer ausüben konnte. Zudem erhielt keiner der Mittäter mehr als eine Bewährungsstrafe. Ihrer grundsätzlichen Aufgabe, zwar "blauäugige", ansonsten aber komplett unschuldige Bürger vor Nachstellungen durch professionelle Betrügerbanden zu schützen, kommt die Justiz mit dieser langsamen Vorgehensweise nicht nach. Dabei handelte es sich wohl sogar um einen insofern einfachen Fall des Internet-Betrugs, als Täter und Zahlungsströme rein im Inland blieben.
Oft wird in vergleichbaren Kommentaren nach Strafverschärfung gerufen. In der Tat sind die deutschen Strafen im internationalen Vergleich milde. Ich persönlich glaube nicht, dass die Verschärfung derselben einen positiven Effekt hätte. Schließlich werden die Kosten des Justizvollzugs über die Steuern letztendlich von den Bürgern getragen. Viel wichtiger ist, dass eine Abofallen-Site nicht erst nach über drei Jahren, sondern möglichst schon nach drei Wochen, spätestens nach drei Monaten vom Netz genommen wird, und das dahinter stehende Netzwerk zerschlagen wird.