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Schufa - Kernsatz


09.04.2008 16:23 - Gestartet von peso
"Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale rät, sich durch die Mahnung nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren."

Bei der Schufa dürfen nur rechtskräftige und unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wer mit der Schufa droht, begeht meines Erachtens Nötigung.

Wenn mir diese Type eine Mahnung mit Drohung schickt, würde ich eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Da freut sich die Anwaltskammer.

Soweit ich mich erinnere, war über diese Dame auch vor einigen Tagen ein Bericht im Fernseh. Da stimmt so einiges nicht.

Der Tenor war, wozu sich Anwalte herablassen, wenn man keine Mandate bekommt.

peso
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[1] Leander antwortet auf peso
09.04.2008 16:45
Das sollten alle Geschädigten tun unter
- rechtsanwaltskammer-muenchen.de - Bürgerservice - Beschwerden -

LG Leander

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[2] J.Malberg antwortet auf peso
09.04.2008 17:23

"Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale rät, sich durch die Mahnung nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren."


http://www.ra-kotz.de/schufaeintrag.htm

Kleiner Lesehinweis ;-)