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Befristungen greifen um sich


11.07.2004 16:37 - Gestartet von Philotech
Haben die Netzbetreiber eigentlich kein Vertrauen mehr in ihre Marktforschung und in die Verhersehbarkeit des Nutzerverhaltens? Inzwischen wird ja kaum noch irgendetwas unbefristet angeboten. Bei der T-Com sehe ich das ja ein, da liegt das an den befristeten Genehmigungen der RegTP. Aber alle 1000 Minuten-Tarife sind befristet, die Pauschaltarife sind befristet und ich weiß gar nicht mehr was noch alles.

Gerade wenn irgendwas mit Anschluss-/Einrichtungskosten verbunden ist, dann sind solche Befristungen eigentlich nicht zumutbar.

Philotech
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[1] tcsmoers antwortet auf Philotech
11.07.2004 16:54
Benutzer Philotech schrieb:
Haben die Netzbetreiber eigentlich kein Vertrauen mehr in ihre Marktforschung und in die Verhersehbarkeit des Nutzerverhaltens? Inzwischen wird ja kaum noch irgendetwas unbefristet angeboten. Bei der T-Com sehe ich das ja ein, da liegt das an den befristeten Genehmigungen der RegTP. Aber alle 1000 Minuten-Tarife sind befristet, die Pauschaltarife sind befristet und ich weiß gar nicht mehr was noch alles.

Gerade wenn irgendwas mit Anschluss-/Einrichtungskosten verbunden ist, dann sind solche Befristungen eigentlich nicht zumutbar.

Philotech

Marketingmässig haben diese Befristungen zweierlei Sinn:

1. Man erzeugt beim Interessanten einen gewissen Handlungsdruck.

2. Man ändert die Konditionen irgendwann und teilt den Kunden das Lapidar mit. Wer wehrt sich denn schon ??


Infolge der überall derzeit gravierenden AGB-Änderungen widerspreche ich jetzt Pauschal. Man kann kann kaum verlangen, dass ich die neuen AGB mit den alten AGB vergleiche.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden. Dann würde ein Teil dieser Reinlegerei wahrscheinlich aufhören.

peso
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[1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
11.07.2004 17:15
Benutzer tcsmoers schrieb:
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden.

Zudem sollte es verpflichtend sein, dem Kunden automatisch seine neuen AGBs zuschicken zu müssen. Außerdem müsste man das "Akzeptieren" umdrehen, so dass man stillschweigend nichts mehr akzeptiert, ein Schweigen hieße dann "nicht akzeptiert".

Ciao
Tim
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
11.07.2004 17:19
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden.

Zudem sollte es verpflichtend sein, dem Kunden automatisch seine neuen AGBs zuschicken zu müssen. Außerdem müsste man das "Akzeptieren" umdrehen, so dass man stillschweigend nichts mehr akzeptiert, ein Schweigen hieße dann "nicht akzeptiert".

Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein oder befrage einen Anwalt.
(aus dem Kopf zitiert)

peso


Ciao
Tim
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[1.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
11.07.2004 17:40
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein oder befrage einen Anwalt.
(aus dem Kopf zitiert)

Wenn das wirklich schon so wäre, wo bleiben die großen Abmahnungen gegen die Mobilfunkanbietern von den sonst so abmahnfreudigen Anwaltskanzleien?

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
11.07.2004 21:54
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein oder
befrage einen Anwalt.
(aus dem Kopf zitiert)

Wenn das wirklich schon so wäre, wo bleiben die großen Abmahnungen gegen die Mobilfunkanbietern von den sonst so abmahnfreudigen Anwaltskanzleien?

Du kennst die Vorschriften beim Abmahnverfahren ??

peso



Ciao
Tim
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[1.1.1.2] RaoVantika antwortet auf tcsmoers
16.01.2006 19:32
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden.

Zudem sollte es verpflichtend sein, dem Kunden automatisch seine neuen AGBs zuschicken zu müssen. Außerdem müsste man das "Akzeptieren" umdrehen, so dass man stillschweigend nichts mehr akzeptiert, ein Schweigen hieße dann "nicht akzeptiert".

Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein oder
befrage einen Anwalt.
(aus dem Kopf zitiert)

peso


Ciao
Tim

Aus dem Kopf zitiert reicht eben manchmal nicht aus. Der von Dir zitierte § 308 BGB sagt in seiner Nr. 5 a), dass eine fingierte Erklärung dann zulässig ist, wenn dem Vertragpartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist.

Im Klartext: Wenn Dein Mobilfunkbetreiber seine AGBs ändert, dann muss er Dir sagen wir mal 4 Wochen (jedenfalls angemessen viel)Zeit zum widersprechen geben. Widersprichst Du dann nicht, gelten die neuen AGBs auch für Dich. Widersprichst Du, gelten die neuen AGBs für Dich nicht. Allerdings helfen sich die Mobilfunkbetreiber mitunter dadurch aus der Patsche, dass sie den Kunden ggf. ein Sonderkündigungsrecht einräumen (Als E-Plus seine SMS-Preise vor 1000 Jahren mal angehoben hat, war das mal der Fall).
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[1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf RaoVantika
16.01.2006 20:03
Benutzer RaoVantika schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden.

Zudem sollte es verpflichtend sein, dem Kunden automatisch seine neuen AGBs zuschicken zu müssen. Außerdem müsste man das "Akzeptieren" umdrehen, so dass man stillschweigend nichts mehr akzeptiert, ein Schweigen hieße dann "nicht akzeptiert".

Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein
oder
befrage einen Anwalt.
(aus dem Kopf zitiert)

peso


Ciao
Tim

Aus dem Kopf zitiert reicht eben manchmal nicht aus. Der von Dir zitierte § 308 BGB sagt in seiner Nr. 5 a), dass eine fingierte Erklärung dann zulässig ist, wenn dem Vertragpartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist.

Im Klartext: Wenn Dein Mobilfunkbetreiber seine AGBs ändert, dann muss er Dir sagen wir mal 4 Wochen (jedenfalls angemessen viel)Zeit zum widersprechen geben. Widersprichst Du dann nicht, gelten die neuen AGBs auch für Dich. Widersprichst Du, gelten die neuen AGBs für Dich nicht. Allerdings helfen sich die Mobilfunkbetreiber mitunter dadurch aus der Patsche, dass sie den Kunden ggf. ein Sonderkündigungsrecht einräumen (Als E-Plus seine SMS-Preise vor 1000 Jahren mal angehoben hat, war das mal der Fall).

Stimmt. Es sollte aber eine Verpflichtung über die deutliche Kennzeichnung der Änderungen eingeführt werden. Bisher war es so, daß in allen Fällen des Widerspruches die Verträge zu den alten AGB weitergeführt wurden. Das man einem Kunden freiwillig ein Kündigungsrecht eingeräumt hat, ist mir wirklich nicht erinnerlich. In Deinem zitierten Fall waren es auch nicht die AGB.

peso
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[1.1.1.2.1.1] RaoVantika antwortet auf tcsmoers
17.01.2006 09:44
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer RaoVantika schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Alle Änderungen in AGB müssten in Fett o.ä. gekennzeichnet werden.

Zudem sollte es verpflichtend sein, dem Kunden automatisch seine neuen AGBs zuschicken zu müssen. Außerdem müsste man das "Akzeptieren" umdrehen, so dass man stillschweigend nichts mehr akzeptiert, ein Schweigen hieße dann "nicht akzeptiert".

Das ist schon lange so. Schau mal in den § 308 BGB rein
oder
befrage einen Anwalt.
(aus dem Kopf zitiert)

peso


Ciao
Tim

Aus dem Kopf zitiert reicht eben manchmal nicht aus. Der von Dir zitierte § 308 BGB sagt in seiner Nr. 5 a), dass eine fingierte Erklärung dann zulässig ist, wenn dem Vertragpartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist.

Im Klartext: Wenn Dein Mobilfunkbetreiber seine AGBs ändert,
dann muss er Dir sagen wir mal 4 Wochen (jedenfalls angemessen viel)Zeit zum widersprechen geben. Widersprichst Du dann nicht,
gelten die neuen AGBs auch für Dich. Widersprichst Du, gelten die neuen AGBs für Dich nicht. Allerdings helfen sich die Mobilfunkbetreiber mitunter dadurch aus der Patsche, dass sie den Kunden ggf. ein Sonderkündigungsrecht einräumen (Als E-Plus
seine SMS-Preise vor 1000 Jahren mal angehoben hat, war das mal
der Fall).

Stimmt. Es sollte aber eine Verpflichtung über die deutliche Kennzeichnung der Änderungen eingeführt werden.

Da hast Du natürlich Recht. Mehr Transparenz bei Änderungen an AGBs, die ohnehin schon in den meisten Fällen in einem für den Laien schwer verständlichen Deutsch geschrieben sind, schadet sicher nie.

Bisher war es so, daß in allen Fällen des Widerspruches die Verträge zu den alten AGB weitergeführt wurden. Das man einem Kunden freiwillig ein Kündigungsrecht eingeräumt hat, ist mir wirklich nicht erinnerlich. In Deinem zitierten Fall waren es auch nicht die AGB.

Stimmt, waren nicht die AGBs, die seinerzeit geändert wurden, sondern die SMS-Preise. Allerdings sind die jeweiligen Preislisten genau wie die AGBs Vertragsbestandteil, Änderungen an dem Einen oder Anderen sind also gleichzeitig Vertragsänderungen. Weil der Kunde den Vertrag aber sowohl auf Basis der Preislisten als auch der AGBs abschließt, können diese nicht ohne Zustimmung des Kunden geändert werden. Insoweit sind die Fälle (SMS-Preise verändern sich <-> AGBs verändern sich) schon miteinander vergleichbar

Rao

peso