"ElaHü" schrieb:
Ich begrüße dieses neue Gesetz sehr und würde im Falle der Belästigung mich natürlich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Die benötigt aber auch einige Daten und an die ist es manchmal schwer heran zu kommen.
[...]
Jetzt würde ich gerne wissen, welche Kniffe ihr anwendet, wenn die Anrufer einfach keine Informationen herausrücken und die Telefonnummer unterdrücken.
Einen so penetraten Fall wie in Deinem Beispiel hatte ich glücklicherweise noch nie.
Ich persönlich habe bisher meist nur freundlich, aber sehr bestimmt gesagt: »Bitte notieren Sie für Ihre Auftraggeber, dass ich ausdrücklich keine Anrufe wünsche! Sie dürfen mir aber gerne Infomaterial per Post zuschicken.«
Damit war in jedem Fall klar - egal ob der Cold-Call in gutem Glauben oder bewusst illegal durchgeführt wurde –, dass 1. dieser Anruf nicht zum Erfolg führen wird und 2. weitere auch nicht. Bisher war danach tatsächlich immer Ruhe. Ob ich da bloss Glück hatte, weiß ich natürlich nicht :-)
Jetzt, mit der neuen Gesetzeslage werde ich aber auch versuchen, die schwarzen Schafe bei der BNetzA zu melden.
Vielleicht kann man ihnen mit vorgespieltem Interesse zum Produkt etwas herauslocken?
Ciao,
Martin