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DSL-Sharing mit Nachbarn


08.08.2004 12:57 - Gestartet von Alexander76
Hi!

Ich überlege, meine Nachbarn zu fragen, ob sie Interesse habe, einen DSL-Zugang zusammen zu nutzen. Teilweise ist das ja anscheinend erlaubt, kommt halt auf den Provider an.

Bei T-Online steht ja drin, dass Routereinsatz erlaubt ist. Wie ist das eigentlich bei 1&1? Da wohl nicht, oder?

Kennt jemand eigentlich eine Webseite, wo vielleicht ein kleiner Vertrag zum Ausdrucken vorbereitet ist... nur im Fall der Fälle :-)

Alex
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[1] dandy85 antwortet auf Alexander76
08.08.2004 14:02
Hm...soweit ich informiert bin ist es möglich bei einem T-DSL Anschluß mit mehreren Internetprivdern verbunden zu sein. Zumindest geht das bei mir über das Gigaset 515 von Siemens. Jeder Computer kann sich über PPPoE vbei einem anderen Proider anmelden. Somit kann jeder seinen eigenen Zugangstarif haben, nur die GG des T-DSL Anschlusses müssen dann geteilt werden. Ingesamt stehen beim normalen DSL-Anschluss natürlich nur 1024kb/s zur Verfügung. Die werden automatisch geteilt.

MfG
dandy
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[1.1] Alexander76 antwortet auf dandy85
08.08.2004 15:16
Benutzer dandy85 schrieb:
Jeder Computer kann sich über PPPoE vbei einem anderen Proider anmelden.

Mmh, wirklich? Läuft doch alles zentral über einen Router...

Eigentlich wollte ich aber auch den Tarif sharen... Kann ja eine Flatrate oder eine Fair-Flat sein (die von 1&1 erlaubt Router-Einsatz)...

Alex

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[1.1.1] Keks antwortet auf Alexander76
08.08.2004 16:09
Benutzer Alexander76 schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Jeder Computer kann sich über PPPoE vbei einem anderen Proider anmelden.

Mmh, wirklich? Läuft doch alles zentral über einen Router...

Ich habe mich auch mal an meinem PC (hat keinen Router) über mehrere DSL-Provider gleichzeitig eingewählt. War ein Versehen, umso interessanter. ;)

Eigentlich wollte ich aber auch den Tarif sharen... Kann ja eine Flatrate oder eine Fair-Flat sein (die von 1&1 erlaubt Router-Einsatz)...

Nur die Fair-Flat, nicht die reine Flat von 1&1!

Aber davon würde ich abraten, den gleichen Tarif mit Nachbarn zu teilen. Wenn dein Nachbar dann Straftaten begeht (z.B. Kinderpornos im Netz verteilt; das ist die häufigste Straftat im Internet), wirst du dann u.U. verdächtigt oder gar belangt. Gab es dazu nicht mal einen Artikel oder ein Editorial hier bei Teltatif? Kannst ja mal die Suche danach anschmeißen!

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/dsl
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[1.1.1.1] svennie_p antwortet auf Keks
08.08.2004 20:26
Hallo,

t (z.B.
Kinderpornos im Netz verteilt; das ist die häufigste Straftat im Internet)

Wo hast Du denn das her?
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[1.1.1.1.1] Alexander76 antwortet auf svennie_p
08.08.2004 21:21
http://www.heise.de/newsticker/meldung/49790

Naja, ehrlich gesagt in Angesicht des Kreditkarten und Dialerbetrugs glaube ich es nicht...

Es sind halt 60% der Straftaten, die das BKA verfolgt, nicht 60% aller Straftaten...

Alex
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[1.1.1.1.1.1] Ed antwortet auf Alexander76
10.08.2004 02:20
Benutzer Alexander76 schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/49790

Naja, ehrlich gesagt in Angesicht des Kreditkarten und Dialerbetrugs glaube ich es nicht...

Es sind halt 60% der Straftaten, die das BKA verfolgt, nicht 60% aller Straftaten...

Egal wieviele das nun sind, es ist strafbar und die Polizei steht bei dir auf der Matte. Damit hast du erstmal ein Problem, nicht dein Nachbar. Und dann logge mal den Traffic mit so das du nachweisen kannst wer es war. Filesharing ist das selbe Thema. Oder Spamversand (kann auch unbewußt sein indem der Rechner deines nachlässigen Nachbarn gehackt wird) und Einträge in irgendwelchen Foren, immer ist der dran dessen Internetzugang das ist. Dann ist noch die Frage wozu ihr das gemeinsam machen wollt, wenn jeder eMule starten will habt ihr ein Problem. Und sicher komen solche Ideen schnell bei einigen auf wenn man denn endlich den schnellen Anschluß hat. Auch nicht ohne ist die Frage der Verfügbarkeit nach Murphy wird dir der Router genau am ersten Tag deines Auslandsurlaubs abkacken und deine Nachbarn werden begeistert sein. Wenn dann noch einige halbwegs technisch interessiert sind und sich dann den Tel. Anschluß sparen wollen und über VoIP gehen wollen habt ihr auch ein Problem mit dem Upload.

Das ganze ist leider nicht so ganz ohne, ich hatte das auch mal überlegt aber dann aus den angesprochenen Gründen lieber meinen eigenen Anschluß gelassen.

Grüße

Ed
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[1.1.1.1.2] Keks antwortet auf svennie_p
09.08.2004 01:02
Benutzer svennie_p schrieb:
(z.B. Kinderpornos im Netz verteilt; das ist die häufigste Straftat im Internet)

Wo hast Du denn das her?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/49790

Wobei es da nicht nur um das Verteilen geht, sondern allgemein darum.

Liebe Grüße, Keks
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[1.1.2] snarfy antwortet auf Alexander76
08.08.2004 16:10
Benutzer Alexander76 schrieb:

Benutzer dandy85 schrieb:
Jeder Computer kann sich über PPPoE vbei einem anderen Proider anmelden.

Mmh, wirklich? Läuft doch alles zentral über einen Router...

Ja, nennt sich z.B. PPPoE Bridge-Mode, so eine äquivalente Option gibt's bei Deinem Router sicherlich auch. Der Router wird dann rein als DSL-Modem ohne Routerfunktionalität betrieben, andere Rechner können natürlich weiterhin über Netzwerkkabel oder WLAN angeschlossen werden.

Eigentlich wollte ich aber auch den Tarif sharen... Kann ja eine Flatrate oder eine Fair-Flat sein (die von 1&1 erlaubt Router-Einsatz)...

Der Vertragspartner des Internettarifs hat dann aber den Streß im Falle zivil- oder strafrechtlicher Folgen durch Filesharing etc.
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[2] aero antwortet auf Alexander76
08.08.2004 15:53
Benutzer Alexander76 schrieb:

Ich überlege, meine Nachbarn zu fragen, ob sie Interesse habe, einen DSL-Zugang zusammen zu nutzen. Teilweise ist das ja anscheinend erlaubt, kommt halt auf den Provider an.


Das ist nach den AGB der Telekom nicht erlaubt, weil du eine Versorgung über deine Grundstücksgrenze oder Wohnung hinaus an Dritte anbietest. Vertragsparner gegeenüber der Telekom wärst ja du bzgl. DSL-Anschluss und würdest den Nachbarn gegenüber als Wiederverkäufer auftreten.

Möglicherweise müsstest du sogar eine Anbieterlizenz von der RegTP haben, wenn ein gewisser Umfang überschritten würde. Bei WLAN Hotspots ist die Lage noch etwas unübersichtlich, aber es gibt Bestrebungen, öffentlich zugängliche Spots abgabenpflichtig zu machen, sofern für die Benutzung Entgelt genommen wird.

Gruß aero
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[2.1] Alexander76 antwortet auf aero
08.08.2004 19:36
Benutzer aero schrieb:

Das ist nach den AGB der Telekom nicht erlaubt, weil du eine Versorgung über deine Grundstücksgrenze oder Wohnung hinaus an Dritte anbietest.
Bist du dir da sicher. Ich habe gerade in der ct 12/04 und 13/04 zwei sehr gute Artikel gelesen, von RA Heidrich.
Ist juristisch alles halb so wild, WENN man einen kleinen Vertrag aufsetzt. Tipps & Tricks stehen auch in den Artikeln

Möglicherweise müsstest du sogar eine Anbieterlizenz von der RegTP haben, wenn ein gewisser Umfang überschritten würde.
Nicht bei "kostendeckenden Privatangeboten"...

Naja, ich überleg ja nur so, grundsätzlich, aber schon möglich...

Alex
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[2.1.1] conecty antwortet auf Alexander76
08.08.2004 22:58
HI,

bei der RegTp existiert ein Anmeldeformular für "Grundstückübergreifende WLan Sendeanlagen".

Dort muß man den Sender und den/die Empfänger reinschreiben und an die RegTp senden.

Ansonsten gibt es nur Probleme wenn man "Telefondienste" über die Grundstückgrenze führt.

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[2.1.1.1] 602sl antwortet auf conecty
09.08.2004 11:56
Vorschlag:

Gründet zu diesem Zweck doch einfach eine GbR und setzt einen kurzen GbR Vertrag auf. Nehmt die Flat auf eine GbR dann sind alle Mitglieder der GbR in jedem Falle nutzungsberechtigt:

Vorschlag Vertrag einer BGB-Gesellschaft


§ l
Die Herren A und B errichten eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zum Zweck eines gemeinsamen Internetzugangs durch WLAN. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in ............

§ 2
Die Gesellschaft beginnt am ....... und wird zunächst auf 1
Jahr geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate. Zur Kündigung ist jeder Gesellschafter befugt mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende berechtigt. Die Kündigung ist jedem der Mitgesellschafter gegenüber zu erklären.

Eine Kündigung der Gesellschaft zu einem früheren Termin ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3
Die Gesellschafter leisten folgende Beiträge:

A: 1 Zugangsrouter Marke XY alternativ 100,- Euro
B: 1 WLAN AP Marke XY alternativ 100,- Euro

Ferner wird von jedem Gesellschafter ein monatlicher Beitrag in Höhe der durch die Anzahl der Gesellschafter geteilten Grundgebühr des Internetzugangs (Flatrate) sowie des DSL Anschlusses fällig. Einmalige Gebühren werden ebenso nach Köpfen der Gesellschafter verteilt.

Befindet sich ein Gesellschafter in Zahlungsverzug, im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens genügt die Nichteinlösung der Lastschrift durch seine Bank, so kann sein Zugang gesperrt werden. Die Gebühren sind jedoch weiterhin fällig.

Notwendige Eigeninvestitionen wie WLAN Karten sind von jedem Gesellschafter selbst auf eigene Kosten zu beschaffen.

Wird der DSL Anschluss nicht im Namen der GbR sondern im Namen eines der Gesellschafter oder eines Dritten geschlossen, so sind diesem die Kosten durch die GbR monatlich im voraus zu erstatten.

Änderungen an der Infrastruktur (DSL Anschluss), des Zugangs (Flatrate) hinsichtlich Geschwindigkeit, Bandbreite, Zugangsart, WLAN Technik etc. sind durch eine Gesellschaftsversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Teilnehmer vorab festzulegen.

Alternativ kann die Gesellschafterversammlung durch Online oder schriftliche Abstimmung ersetzt werden.

§4
Die Geschäftsführung und Vertretung wird den Gesellschaftern
A und B gemeinsam übertragen (Außenvertreter). Bei Eintritts neuer Gesellschafter werden einmal jährlich durch Abstimmung nach Köpfen die Außenvertreter gewählt.

Der Gesellschafter B ist ferner ermächtigt, die Gesellschaft in vorstehendem Umfang Dritten gegenüber zu vertreten; er darf die Gesellschafter jedoch lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen haftbar machen. Jedwede weitergehende Verpflichtung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter.

§ 5
Der geschäftsführende Gesellschafter zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Er stellt nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine Abschluss auf über den die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet.

§ 6
Jeder Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust beteiligt.

Den Geschäftsführern wird der entstandene Aufwand auf Nachweis erstattet (Telefongesprächsgebühren, Portokosten).

§ 7
Jedem Gesellschafter steht das Recht zu, sich persönlich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten, die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.



§ 8
Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Die verbleibenden Gesellschafter sind berechtigt, die Gesellschaft fortzuführen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens erfolgt nicht.

Das gleiche gilt, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Umstand eintritt, der den anderen Gesellschafter das Recht zur fristlosen Kündigung gibt, sowie beim Tod eines Gesellschafters.


§ 9
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist .......