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Bravo, T-Mobile


09.11.2006 02:21 - Gestartet von siegenlester
"Ferner kritisierte der Minister, dass T-Mobile Anordnungen zur Standortermittlung eines Handynutzers nur über eine kostenpflichtige 0900-Nummer annehme. Der Versand eines Faxes an die Nummer koste 30 Euro. Das Unternehmen verstoße gegen die gesetzliche Pflicht, die Anordnungen jederzeit zum gewöhnlichen Entgelt entgegenzunehmen. T-Mobile sei der einzige deutsche Netzbetreiber, der bei der Zusammenarbeit mit der Polizei Probleme verursache."

Dafür sollte T-Mobile einen Sonderpreis verliehen bekommen, denn offenbar zählen dort die Rechte der eigenen Kunden noch etwas - während die Konkurrenz diese mit Füßen tritt und sich regelmäßig, wie man hört oftmals sogar ohne richterliche Anordnung sondern auf simple Anfrage der Ermittlungsbehörden, zum Schaden seiner Kunden zum willfährigem Gehilfen von Polizei & Staatsanwalt macht.
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[1] marbri antwortet auf siegenlester
10.11.2006 21:30

einmal geändert am 11.11.2006 11:17
Benutzer siegenlester schrieb:
"Ferner kritisierte der Minister, dass T-Mobile Anordnungen zur Standortermittlung eines Handynutzers nur über eine kostenpflichtige 0900-Nummer annehme. Der Versand eines Faxes an die Nummer koste 30 Euro. Das Unternehmen verstoße gegen die gesetzliche Pflicht, die Anordnungen jederzeit zum gewöhnlichen Entgelt entgegenzunehmen. T-Mobile sei der einzige deutsche Netzbetreiber, der bei der Zusammenarbeit mit der Polizei Probleme verursache."

Na, dann merkt der Herr Minister mal hautnah die Preise der wie
Pilze aus dem Boden schießenden teuren "Sonderrufnummern", die
der normale "König" Kunde ja auch im täglichen Leben bei sogar
berechtigten Garantie-Reklamationen oder bei Ersatzteilbestellungen oder ganz normalen Produkt-Infos bezahlen
muß. Vielleicht bringt er ja mal ein Gesetz auf den Weg, das
vorschreibt, daß jede Firma unter einer normalen Ortsnetzruf-Nummer erreichbar sein muß. Warum wird man im Garantiefall,
bei Lieferreklamationen oder Erstatzteilbestellungen gezwungen, die teuren 0180-er Rufnummern, die mindestens den 10-fachen Preis eines normalen Call-by-Call-Anbieters kosten, anzurufen,
nur damit die Firma für schlechte Ware oder Service auch noch
Ausschüttungen von der DTAG kassieren kann und damit auch für
Fehler belohnt wird. Ganz schlimm sind diejenigen dran, die im
Handyzeitalter keinen Festnetzanschluß mehr haben und gezwungen
sind, mit dem Handy diese 0180-er Nummern anzurufen. Diese Ver-
braucher zahlen je nach Anbieter und Tarif über 70 Cent pro Minute und das sogar bei einer Garantiereklamation, die eigentlich nach den Buchstaben des Gesetzes kostenfrei sein muß.
Hier sind wirklich mal die Verbraucherzentralen und das Verbraucherschutzministerium mal gefordert, eine wirklich verbraucherfreundliche Regelung per Gesetz zu erlassen. Anders
geht es wahrscheinlich nicht.



Dafür sollte T-Mobile einen Sonderpreis verliehen bekommen, denn offenbar zählen dort die Rechte der eigenen Kunden noch etwas - während die Konkurrenz diese mit Füßen tritt und sich regelmäßig, wie man hört oftmals sogar ohne richterliche Anordnung sondern auf simple Anfrage der Ermittlungsbehörden, zum Schaden seiner Kunden zum willfährigem Gehilfen von Polizei
& Staatsanwalt macht.
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[1.1] basti richter antwortet auf marbri
11.11.2006 07:45
Hallo,

auch nicht versierte Kunden müssen die Chance auf einen bezahlbaren Kundenservice haben.

Meiner Meinung nach hätte in einem solchen Falle wohl eine Klage bei der Garantierückabwicklung Erfolg.


Benutzer 1und1surfer schrieb:
Benutzer marbri schrieb:
Ganz schlimm sind diejenigen dran, die im Handyzeitalter keinen Festnetzanschluß mehr haben und gezwungen sind, mit dem Handy diese 0180-er Nummern anzurufen. Diese Ver-
braucher zahlen je nach Anbieter und Tarif über 70 Cent pro Minute und das sogar bei einer Garantiereklamation, die eigentlich nach den Buchstaben des Gesetzes kostenfrei sein muß.

Nicht dass, ich die Praxis der 0180-er Sondernummern gutheißen würde,...
aber 70 ct/min muss man nicht für einen Anruf auf eine 01805-er Nummer zahlen, wenn man auf einen Festnetzanschluss verzichtet hat, jedenfalls dann nicht, wenn man sich geschickt anstellt. Ich habe lange Zeit den Umstieg vom Festnetz auf BASE + O2 Genion (für ankommende Gespräche, um eine Festnetznummer auf einem separaten Handy daheim zu haben) geplant. Hier musste ich in der Tat eine Lösung für die 25 bis 60 ct/min von O2 (je nach Uhrzeit, in der Haupzeit bis 18 Uhr sind es 60 ct/min) und ca. 70 ct/min von BASE zu 01805-er Sondernummern finden. Und die Lösung habe ich durch einen Tip hier im teltarif-Forum gefunden. Diese heißt nämlich tocall.de

tocall.de ist ein einfacher und bequemer Callthrough-Anbieter, der Gespräche zu 01805-Sonderrufnummern zum Standardpreis von 12 ct/min abrechnet. Ins System wählt man sich über eine individuelle Hamburger Festnetznummer ein und wählt dann die eigentliche Zielrufnummer. Die Identifikation erfolgt anhand der eigenen übertragenen Handynummer. Ein PIN-Eingabe entfällt also. Auf diese Art und Weise kann man auch als BASE-Kunde ziemlich bequem rund um die Uhr zum normalen Standardpreis von 12 ct/min mit Sonderrufnummern telefonieren. Die Abrechnung von tocall.de erfolgt per Lastschrift im Postpaid-Verfahren. Man
braucht also kein Guthaben vorher aufzuladen.
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[1.1.1] marbri antwortet auf basti richter
11.11.2006 12:00
Benutzer basti richter schrieb:
Hallo,

auch nicht versierte Kunden müssen die Chance auf einen bezahlbaren Kundenservice haben.

Meiner Meinung nach hätte in einem solchen Falle wohl eine Klage bei der Garantierückabwicklung Erfolg.

Das kostet aber auch wieder Anwalt- und Gerichtsgebühren und
viel Nerven. Selbst wenn man rechtsschutzversichert ist, ist bei
vielen Versicherungen erst mal ne Eigenbeteiligung von oft
150 € fällig, wenn man zum Anwalt geht und sich beraten läßt.
Ohne Rechtsschutzversicherung sind pauschal ca. 350 € für ne Erstberatung fällig. Die muß man erstmal vorschießen und ob
man das Geld nach dem Prozeß dann wiedersieht, muß man auch
erstmal abwarten. Und das alles nur, weil der Verbraucherschutz
ausgehöhlt wird, damit die Firmen, die sich solche Nummern
schalten lassen, an den Ausschüttungen ein paar Cent pro Minute
verdienen wollen, was sich aber durch die Summe der Anrufe zu einer stattlichen Menge Euro summiert. Nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist!
Der Verbraucher ist erstmal der Dumme und sein Geld los.

Selbst kommunale Krankenhäuser und Unikliniken scheuen nicht
vor diesem Nepp zurück und schalten an den Betten ihrer Patienten Telefone mit 01805-er Nummernfür 12 und ab Januar 07 mit 14 Cent pro Minute, um die Angehörigen der Patienten richtig schön abkassieren zu können. Als Notfallpatient kann
man sich oft kaum im Rettungswagen das Krankenhaus oder die
Klinik aussuchen, in das man eingeliefert wird. Das böse Erwachen kommt erst, wenn am Bett das Telefon freigeschaltet wird und Angehörigen u. Freunde dann nachher mit der Telefonrechnung den Nepp erst später sehen. Damit die Patienten nicht auf die Idee kommen, etwa mit Calling-Karten
ihre Angehörigen und Bekannten anzurufen, installierten z. B.
die städtischen Kliniken in Wiesbaden technisch völlig ver-altete Telefone, die kein Tonwahlverfahren unterstützen und
deshalb auch mit Callingkarten nicht funktionieren. Die ganze
Klinik wurde eigens damit ausgestattet, denn vor 3 Jahren gab
es dort noch moderne Telefonapparate, die Tonwahl übertrugen.
Die einzige Möglichkeit, diese Telefone zu überlisten ist, falls
man es weiß u.noch Eines hat, ein Gerät für die Fernabfrage von Anrufbeantwortern, wie sie früher oft verwendet wurden, mit ins Krankenhaus zu nehmen. Aber oft hat man in der Kürze der Zeit
oder mangels technischem Wissen nicht die Gelegenheit dazu.
Oder sich gleich ein anderes Krankenhaus suchen, falls es kein
Notfall ist und man den Krankenhausaufenthalt geplant hat. Sonst heißt es für den Anrufer: zahlen, zahlen, zahlen! Bei einigen Hundert Patienten und der Länge der Gespräche, summiert sich das bestimmt auf Hunderttausende von Euro pro Jahr. Schließlich sind die Patiententelefone keine Bestellannahme-
hotline und die Telefonate dauern länger als nur einmal
ein paar Minuten. Sowas gehörte verboten, aber ausgerechnet
Krankenhäuser und Kliniken, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, spielen den Vorreiter für diese teuren 180-er
Sonderrufnummern.




Benutzer 1und1surfer schrieb:
Benutzer marbri schrieb:
Ganz schlimm sind diejenigen dran, die im Handyzeitalter keinen Festnetzanschluß mehr haben und gezwungen sind, mit dem Handy diese 0180-er Nummern anzurufen. Diese Ver-
braucher zahlen je nach Anbieter und Tarif über 70 Cent pro Minute und das sogar bei einer Garantiereklamation, die eigentlich nach den Buchstaben des Gesetzes kostenfrei sein muß.

Nicht dass, ich die Praxis der 0180-er Sondernummern gutheißen
würde,...
aber 70 ct/min muss man nicht für einen Anruf auf eine 01805-er
Nummer zahlen, wenn man auf einen Festnetzanschluss verzichtet hat, jedenfalls dann nicht, wenn man sich geschickt anstellt.
Ich habe lange Zeit den Umstieg vom Festnetz auf BASE + O2 Genion (für ankommende Gespräche, um eine Festnetznummer auf einem separaten Handy daheim zu haben) geplant. Hier musste ich in der Tat eine Lösung für die 25 bis 60 ct/min von O2 (je
nach Uhrzeit, in der Haupzeit bis 18 Uhr sind es 60 ct/min) und ca.
70 ct/min von BASE zu 01805-er Sondernummern finden. Und die Lösung habe ich durch einen Tip hier im teltarif-Forum
gefunden. Diese heißt nämlich tocall.de

tocall.de ist ein einfacher und bequemer
Callthrough-Anbieter, der Gespräche zu 01805-Sonderrufnummern zum Standardpreis von 12 ct/min abrechnet. Ins System wählt man sich über eine individuelle Hamburger Festnetznummer ein und wählt dann die eigentliche Zielrufnummer. Die Identifikation erfolgt anhand der eigenen übertragenen Handynummer. Ein PIN-Eingabe entfällt also. Auf diese Art und Weise kann man auch als BASE-Kunde ziemlich bequem rund um die Uhr zum normalen Standardpreis von 12 ct/min mit Sonderrufnummern telefonieren. Die Abrechnung von tocall.de erfolgt per Lastschrift im Postpaid-Verfahren.
Man
braucht also kein Guthaben vorher aufzuladen.
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[1.1.1.1] basti richter antwortet auf marbri
11.11.2006 18:14
Hallo,

sehr guter Beitrag.
Es sollte wirklich was gegen diese 0180 Nummern
unternommen werden !!!

Ich selbst rufe keine an, aber wie gesagt:
tausende von nicht versierten Usern bedienen sich
einer solchen Hotline.

Benutzer marbri schrieb:
Benutzer basti richter schrieb:
Hallo,

auch nicht versierte Kunden müssen die Chance auf einen bezahlbaren Kundenservice haben.

Meiner Meinung nach hätte in einem solchen Falle wohl eine Klage bei der Garantierückabwicklung Erfolg.

Das kostet aber auch wieder Anwalt- und Gerichtsgebühren und viel Nerven. Selbst wenn man rechtsschutzversichert ist, ist bei vielen Versicherungen erst mal ne Eigenbeteiligung von oft 150 € fällig, wenn man zum Anwalt geht und sich beraten läßt. Ohne Rechtsschutzversicherung sind pauschal ca. 350 € für ne Erstberatung fällig. Die muß man erstmal vorschießen und ob man das Geld nach dem Prozeß dann wiedersieht, muß man auch erstmal abwarten. Und das alles nur, weil der Verbraucherschutz ausgehöhlt wird, damit die Firmen, die sich solche Nummern schalten lassen, an den Ausschüttungen ein paar Cent pro Minute verdienen wollen, was sich aber durch die Summe der Anrufe zu einer stattlichen Menge Euro summiert. Nach dem Motto:
Kleinvieh macht auch Mist!
Der Verbraucher ist erstmal der Dumme und sein Geld los.

Selbst kommunale Krankenhäuser und Unikliniken scheuen nicht vor diesem Nepp zurück und schalten an den Betten ihrer Patienten Telefone mit 01805-er Nummernfür 12 und ab Januar 07 mit 14 Cent pro Minute, um die Angehörigen der Patienten richtig schön abkassieren zu können. Als Notfallpatient kann man sich oft kaum im Rettungswagen das Krankenhaus oder die Klinik aussuchen, in das man eingeliefert wird. Das böse Erwachen kommt erst, wenn am Bett das Telefon freigeschaltet wird und Angehörigen u. Freunde dann nachher mit der Telefonrechnung den Nepp erst später sehen. Damit die Patienten nicht auf die Idee kommen, etwa mit Calling-Karten ihre Angehörigen und Bekannten anzurufen, installierten z. B. die städtischen Kliniken in Wiesbaden technisch völlig ver-altete Telefone, die kein Tonwahlverfahren unterstützen und deshalb auch mit Callingkarten nicht funktionieren. Die ganze Klinik wurde eigens damit ausgestattet, denn vor 3 Jahren gab es dort noch moderne Telefonapparate, die Tonwahl übertrugen. Die einzige Möglichkeit, diese Telefone zu überlisten ist, falls man es weiß u.noch Eines hat, ein Gerät für die Fernabfrage von Anrufbeantwortern, wie sie früher oft verwendet wurden, mit ins Krankenhaus zu nehmen. Aber oft hat man in der Kürze der Zeit oder mangels technischem Wissen nicht die Gelegenheit dazu. Oder sich gleich ein anderes Krankenhaus suchen, falls es kein Notfall ist und man den Krankenhausaufenthalt geplant hat. Sonst heißt es für den Anrufer: zahlen, zahlen, zahlen! Bei einigen Hundert Patienten und der Länge der Gespräche, summiert sich das bestimmt auf Hunderttausende von Euro pro Jahr. Schließlich sind die Patiententelefone keine Bestellannahme- hotline und die Telefonate dauern länger als nur einmal ein paar Minuten. Sowas gehörte verboten, aber ausgerechnet Krankenhäuser und Kliniken, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, spielen den Vorreiter für diese teuren 180-er
Sonderrufnummern.
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[1.1.1.2] J.Malberg antwortet auf marbri
11.11.2006 21:36
wenn man zum Anwalt geht und sich beraten läßt. Ohne Rechtsschutzversicherung sind pauschal ca. 350 € für ne Erstberatung fällig.

Das ist Blödsinn!

Mfg.
Jürgen
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[1.1.1.2.1] GKr antwortet auf J.Malberg
11.11.2006 22:05
Benutzer J.Malberg schrieb:
wenn man zum Anwalt geht und sich beraten läßt. Ohne Rechtsschutzversicherung sind pauschal ca. 350 € für ne
Erstberatung fällig.

Das ist Blödsinn!

Mfg.
Jürgen

Joh..
Da hat der Jürgen recht.
350,-- EUR, wenn man zum Anwalt geht.. das ginge ja noch..

GKr
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[1.1.1.2.2] marbri antwortet auf J.Malberg
11.11.2006 22:50
Benutzer J.Malberg schrieb:
wenn man zum Anwalt geht und sich beraten läßt. Ohne Rechtsschutzversicherung sind pauschal ca. 350 € für ne
Erstberatung fällig.

Das ist Blödsinn!

Mfg.
Jürgen

Ne, kein Blödsinn, sondern leider Realität. Diese Summe haben
meine Eltern Anfang letztes Jahr für ein Beratungsgespräch
beim Anwalt in einer Mietrechtssache gezahlt. Sie waren nur
einmal da und den Brief habe ich dann noch geschrieben, sonst
wärs noch teurer geworden.

Gruß

Marbri

Gruß
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[1.1.1.2.2.1] J.Malberg antwortet auf marbri
12.11.2006 11:20

Ne, kein Blödsinn, sondern leider Realität. Diese Summe haben meine Eltern Anfang letztes Jahr für ein Beratungsgespräch beim Anwalt in einer Mietrechtssache gezahlt.

Das kann man aber nicht verallgemeinern.

Denn bis vor kurzen war die Erstberatungsgebühr auf max. 220 € + MWSt. gedeckelt. Jetzt kann diese Gebühr verhandelt werden, dann muss aber eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Viele Erstberatungen (wenn es nur um einen Rat ohne Schriftsatz geht) gibt es schon für 50 €. Laut Anwaltskammer Düsseldorf liegt die Durchschnittgebühr um 100 €.

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[1.1.1.2.2.1.1] marbri antwortet auf J.Malberg
12.11.2006 11:59
Benutzer J.Malberg schrieb:

Ne, kein Blödsinn, sondern leider Realität. Diese Summe haben meine Eltern Anfang letztes Jahr für ein Beratungsgespräch beim Anwalt in einer Mietrechtssache gezahlt.

Das kann man aber nicht verallgemeinern.

Denn bis vor kurzen war die Erstberatungsgebühr auf max. 220 € + MWSt. gedeckelt. Jetzt kann diese Gebühr verhandelt werden, dann muss aber eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Viele Erstberatungen (wenn es nur um einen Rat ohne Schriftsatz geht) gibt es schon für 50 €. Laut Anwaltskammer Düsseldorf liegt die Durchschnittgebühr um 100 €.

Meine Eltern und ich wohnen in Hessen, vielleicht haben die
hier andere Gebührensätze. Jedenfalls haben meine Eltern ganz
schön geschluckt, als die Rechnung kam. Noch geschockter waren
sie allerdings, als sie hörten, falls es nötig sein sollten,
die säumige Mieterin rauszuklagen, nochmal ca. 600 € Gerichts-
kostenvorschuß leisten zu müssen, damit sie überhaupt einen
Gerichtstermin bekommen. Die 600 € hätten sie auch trotz gewonnenen Prozeßes nicht wiederbekommen, da die Mieterin
Hartz IV-Empfängerin war. Zum Glück zog die Mieterin dann Ende
März ohne Prozeß aus.

Soviel nur mal zum Thema, wieviel es kostet, in Deutschland zu
seinem Recht zu kommen.

Gruß

Marbri
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[1.1.1.2.3] 50 €...
Simon21 antwortet auf J.Malberg
12.11.2006 09:18
habe ich einem Anwalt bei einer Rechtsberatung zahlen müssen.
Fand ich echt ok, hat sich fast eine Stunde Zeit genommen.
Unser Zahnarzt hat uns für 2 h Behandlung (Weisheitszähne ziehen) eine Rechnung über 1200 € geschickt!

Simon
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[1.1.1.2.3.1] marbri antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:01
Benutzer Simon21 schrieb:
habe ich einem Anwalt bei einer Rechtsberatung zahlen müssen. Fand ich echt ok, hat sich fast eine Stunde Zeit genommen. Unser Zahnarzt hat uns für 2 h Behandlung (Weisheitszähne ziehen) eine Rechnung über 1200 € geschickt!

Simon

Glück gehabt beim Anwalt, Pech beim Zahnarzt :-)

So ist das Leben!
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[1.1.1.2.3.2] himmelblau antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:11
Benutzer Simon21 schrieb:
habe ich einem Anwalt bei einer Rechtsberatung zahlen müssen. Fand ich echt ok, hat sich fast eine Stunde Zeit genommen. Unser Zahnarzt hat uns für 2 h Behandlung (Weisheitszähne ziehen) eine Rechnung über 1200 € geschickt!

Simon

was für ein vergleich *gähn*
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[1.1.1.2.3.2.1] Simon21 antwortet auf himmelblau
12.11.2006 12:14
es ging doch darum , dass eine Beratung 350 € kostet...
Ich finde nicht das Anwälte überteuert sind, sondern Zahnärzte.
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[1.1.1.2.3.2.1.1] Simon21 antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:24
es ging ums Zähneziehen...bis auf die Betäubung sind es nur Lohnkosten!
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[1.1.1.2.3.2.1.1.1] himmelblau antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:28
Benutzer Simon21 schrieb:
es ging ums Zähneziehen...bis auf die Betäubung sind es nur Lohnkosten!

sorry aber 2 stunden zähne ziehen kostet nicht 1200 euro, ich bekomme auch immer die rechnung und muss sie dann an die kk weiterleiten. und glaube mir, dieser betrag kann nicht nur dafür sein.
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[1.1.1.2.3.2.1.1.1.1] Simon21 antwortet auf himmelblau
12.11.2006 12:32
5 Weisheitzähne (habe auf einer seite einen doppelten gehabt) haben 1200 € gekostet. So kommen auch solche Geälter zustande:

Laut dem Statistischen Jahrbuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegen die durchschnittlichne Einkommen von Zahnaerzten mit eigener Praxis VOR Steuern in Westdeutschland bei 100.689 Euro
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[1.1.1.2.3.2.1.1.1.1.1] himmelblau antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:37
Laut dem Statistischen Jahrbuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegen die durchschnittlichne Einkommen von Zahnaerzten mit eigener Praxis VOR Steuern in Westdeutschland bei 100.689 Euro

sorry, aber das sind ca. 4000 euro netto im monat. ist nicht wenig aber auch nicht sehr viel - wohl eher der durchschnitt.
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[1.1.1.2.3.2.1.1.1.1.1.1] 100.000 €
Simon21 antwortet auf himmelblau
12.11.2006 12:40
http://de.wikipedia.org/wiki/Nettoeinkommen

das ist schon verdammt viel! 2002 haben laut wikipedia Arbeiter 11.200 EUR Nettoverdient also 1.000 € pro Monat
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[…1.1.2.3.2.1.1.1.1.1.1.1] Simon21 antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:42
aber extrem viel ist es nicht, da gebe ich dir Recht http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2003/p3120121.htm
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[…1.1.2.3.2.1.1.1.1.1.1.2] himmelblau antwortet auf Simon21
12.11.2006 22:38
Benutzer Simon21 schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nettoeinkommen

das ist schon verdammt viel! 2002 haben laut wikipedia Arbeiter 11.200 EUR Nettoverdient also 1.000 € pro Monat

naja 1000 euro ist wohl eher sehr niedrig angesetzt. wir reden hier nicht von hilfsarbeitern sondern gelernte fachkräfte. und diese verdienen keine 1000 euro.
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[1.1.1.2.3.3] Simon21 antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:34
Die Beihilfe und die private Restversicherung haben die Forderung auch nicht akzeptiert. Deswegen rege ich mich darüber ja so auf!
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[1.1.1.2.3.3.1] GKr antwortet auf Simon21
12.11.2006 12:41
Benutzer Simon21 schrieb:
Die Beihilfe und die private Restversicherung haben die Forderung auch nicht akzeptiert. Deswegen rege ich mich darüber ja so auf!


Das Thema heißt doch "Anzeige gegen T-Mobile wegen unterlassener Hilfeleistung". Ist das richtig?

GKr
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[1.1.1.2.3.3.1.1] RE: 50 €...
Zulu antwortet auf GKr
12.11.2006 14:05
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Simon21 schrieb:
Die Beihilfe und die private Restversicherung haben die Forderung auch nicht akzeptiert. Deswegen rege ich mich darüber ja so auf!


Das Thema heißt doch "Anzeige gegen T-Mobile wegen unterlassener Hilfeleistung". Ist das richtig?

Wenn die Beihilfe für Beamte nicht bezahlt, dann ist das ja auch schon fast eine Art unterlassene Hilfeleistung. :-)

Zulu
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[1.1.1.2.3.4] sushiverweigerer antwortet auf Simon21
23.12.2006 18:05
Benutzer Simon21 schrieb:
habe ich einem Anwalt bei einer Rechtsberatung zahlen müssen. Fand ich echt ok, hat sich fast eine Stunde Zeit genommen. Unser Zahnarzt hat uns für 2 h Behandlung (Weisheitszähne ziehen) eine Rechnung über 1200 € geschickt!

Simon

Dann war es aber ein sehr billiger Anwalt ;-). Die meisten Anwälte verlangen für eine 1stündige Beratung zwischen 120 und 190 € + Mehrwertsteuer. Deiner hieß nicht zufällig ALDI? ;-)
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[1.1.1.2.3.4.1] GULASCH antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2006 19:31
rofl