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wieso ist entbranden illegal???


12.03.2005 00:20 - Gestartet von tart101
Also, es ist keine illegale sache wenn ich die original software des herstellers wieder aufspiele.
das ich das handy so billig bekomme hat etwas damit zu tun das die händler das mit der provison verrechnen und nich damit das die anbieter die handys billiger machen unter der bedingung das ich es so lasse wie es ist.
wenn ich also einen vertrag mit handy abschliesse ist es dem anbieter egal ob ich das telefon gleich in die tonne hau oder nicht. das einzige was er will ist, das ich umsatz mache.
mit einem branding hilft der anbieter nur nach.
das die garantie wegfällt ist auch nicht so schlimm, denn einige unternehmen die mir das handy entbranden übernehmen diese garantie.
und das meistens besser und unkomplizierter wie der hersteller selbst.

wer will mich denn anzeige wenn ich mit meinem handy mache was ich will???

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[1] spunk_ antwortet auf tart101
12.03.2005 09:28
Benutzer tart101 schrieb:
Also, es ist keine illegale sache wenn ich die original software des herstellers wieder aufspiele.
es hat ja niemand etwas anderes behauptet.
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[1.1] tart101 antwortet auf spunk_
12.03.2005 09:40
ja, aber es wird ständig irgendwo behauptet es ist illegal. wieso weiss ich auch nicht.
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[1.1.1] dan21 antwortet auf tart101
12.03.2005 12:01
es ist nicht illegal! du kannst mit deinem eigentum machen was du willst.
da die hersteller es aber nicht wollen, dass du sowas machst ist es von ihnen verboten und wenn du sowas trotzdem machst dann verlierst du deine garantie!
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[1.1.1.1] Oliver1977 antwortet auf dan21
12.03.2005 13:30
Kein Beitrag
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[1.1.1.2] tart101 antwortet auf dan21
12.03.2005 14:56
wie schon gesagt. gute entbrander übernehmen da die garantie.
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[1.1.1.2.1] iwir antwortet auf tart101
15.03.2005 07:45
Benutzer tart101 schrieb:
wie schon gesagt. gute entbrander übernehmen da die garantie.

... und können damit straffällig werden.
Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.
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[1.1.1.2.1.1] CHEFE antwortet auf iwir
15.03.2005 09:29
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...
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[1.1.1.2.1.1.1] iwir antwortet auf CHEFE
15.03.2005 11:02
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert.
Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein, es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir
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[1.1.1.2.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
15.03.2005 11:06
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert. Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein, es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

es verbietet mir aber auch keiner, windows zu löschen und linux aufzuspielen.
Warum sollte es nun verboten sein bei einem Handy die Software zu löschen und die firmware des Anbieters, welche legal zum download angeboten wird aufzuspielen? Diese Frage kannst du nicht beantworten oder?
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
15.03.2005 13:23
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert.
Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein,
es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

es verbietet mir aber auch keiner, windows zu löschen und linux aufzuspielen. Warum sollte es nun verboten sein bei einem Handy die Software zu löschen und die firmware des Anbieters, welche legal zum download angeboten wird aufzuspielen? Diese Frage kannst du nicht beantworten oder?

1.) Warum sind Kinderpornos verboten, obwohl sie frei downgeloadet werden können?
Weil's nach dem entsprechenden Paragraphen des 184 ff StGB unter Strafe gestellt ist.
Wenn Du das als Gebührenordnung betrachtest, ist es genau genommen natürlich nicht verboten. Gleichwohl empfehle ich Dir, es besser nicht zu tun.
2.) Ein Handy ist ein Surogat (eine Einheit) aus Hard- und Software. Beim Kauf des Handys ist Dir bekannt, dass das gebrandete Handy speziel angepaßt ist. Dieses hat seinen Grund.
Dein so erworbenes Handy funktioniert (will ich mal hoffen) mit der integrierten Software. Es besteht insofern kein bedarf, eine andere Betriebssystem-Software zu installieren. Das mag bei Deinem PC anders gelagert sein.
Zudem wird Dir kein Windoes-Computer oder Linux-Computer verkauft sondern ein PC mit gesonderten Betriebssystem.

Erst im Lauf der Zeit zeigt sich im Rahmen der Rechtsdynamik, was verboten ist. Das bloße Unlocken wurde vor Jahren als legal empfunden (Eigentumsgedanke). Mitterwele scheinen diverse Staatsanwälte und Rechtsanwälte mündiger geworden zu sein, und bewerten anders.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
15.03.2005 13:35
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert.
Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein,
es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

es verbietet mir aber auch keiner, windows zu löschen und linux
aufzuspielen. Warum sollte es nun verboten sein bei einem Handy die Software zu löschen und die firmware des Anbieters, welche legal zum download angeboten wird aufzuspielen? Diese Frage kannst du nicht beantworten oder?

1.) Warum sind Kinderpornos verboten, obwohl sie frei downgeloadet werden können?
Weil's nach dem entsprechenden Paragraphen des 184 ff StGB unter Strafe gestellt ist.
Wenn Du das als Gebührenordnung betrachtest, ist es genau genommen natürlich nicht verboten. Gleichwohl empfehle ich Dir, es besser nicht zu tun.
2.) Ein Handy ist ein Surogat (eine Einheit) aus Hard- und Software. Beim Kauf des Handys ist Dir bekannt, dass das gebrandete Handy speziel angepaßt ist. Dieses hat seinen Grund. Dein so erworbenes Handy funktioniert (will ich mal hoffen) mit der integrierten Software. Es besteht insofern kein bedarf, eine andere Betriebssystem-Software zu installieren. Das mag bei Deinem PC anders gelagert sein. Zudem wird Dir kein Windoes-Computer oder Linux-Computer verkauft sondern ein PC mit gesonderten Betriebssystem.

Erst im Lauf der Zeit zeigt sich im Rahmen der Rechtsdynamik, was verboten ist. Das bloße Unlocken wurde vor Jahren als legal empfunden (Eigentumsgedanke). Mitterwele scheinen diverse Staatsanwälte und Rechtsanwälte mündiger geworden zu sein, und bewerten anders.

bei kinderpornos handelt es sich aber nicht um ein legales downloadangebot des handyhersteller...
und nun erkläre einem kunden, der ein se 610 kauft, wegen mir t-mobile, dass er nicht eine se 610 software runterladen darf.
Deine Argumentation hat noch einen Fehler. Rein rechtlich handelt es sich um zwei getrennte Verträge. Einen Mobilfunkvertrag und den Kaufvertrag eines Handys. Dieses wird von den Providern ja auch immer behauptet, wenn irgendwelche Händler nicht liefern und Grundgebührenerstattung nicht leisten.
Wenn dem so ist, was ja gängige Rechtsauffassung ist, dann ist es mir freigestellt, mit meinem Eigentum zu machen, was ich will.
Da besteht wieder ein Unterschied zu den Prepaidpaketen, den die werden im Bundle verkauft und so unterschreibt es der Kunde ja auch.
Es wäre ja spannend, wenn die Provider diese auffassung nicht mehr vertreten, weil dann könnte ja jeder seine Interessen gegen die Provider durchsetzten, wenn der Internethändler etwas nicht nachkommt.
Klar? Als, wenn ich ein Handy kaufe, ist dies ein eigenständiger Vertrag über den Ankauf eines gebrandeten Handys. Wenn es die legale Möglichkeit gibt, eine andere Software aufzuspielen, dann ist dies folglich nicht verboten. Ein offizialer Siemenshändler kann also jede beliebige Siemenssoftware aufspielen, sofern das Handy damit funktioniert. Wenn siemens für seine Handys Software anbietet, kann ich diese also auch aufspielen...
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
25.03.2005 09:50
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert.
Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein,
es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

es verbietet mir aber auch keiner, windows zu löschen und linux
aufzuspielen. Warum sollte es nun verboten sein bei einem Handy die Software zu löschen und die firmware des Anbieters, welche legal zum download angeboten wird aufzuspielen? Diese Frage kannst du nicht beantworten oder?

1.) Warum sind Kinderpornos verboten, obwohl sie frei downgeloadet werden können?
Weil's nach dem entsprechenden Paragraphen des 184 ff StGB unter Strafe gestellt ist.
Wenn Du das als Gebührenordnung betrachtest, ist es genau genommen natürlich nicht verboten. Gleichwohl empfehle ich Dir,
es besser nicht zu tun.
2.) Ein Handy ist ein Surogat (eine Einheit) aus Hard- und Software. Beim Kauf des Handys ist Dir bekannt, dass das gebrandete Handy speziel angepaßt ist. Dieses hat seinen Grund.
Dein so erworbenes Handy funktioniert (will ich mal hoffen) mit der integrierten Software. Es besteht insofern kein bedarf, eine andere Betriebssystem-Software zu installieren. Das mag
bei Deinem PC anders gelagert sein. Zudem wird Dir kein Windoes-Computer oder Linux-Computer verkauft sondern ein PC mit gesonderten Betriebssystem.

Erst im Lauf der Zeit zeigt sich im Rahmen der Rechtsdynamik, was verboten ist. Das bloße Unlocken wurde vor Jahren als legal empfunden (Eigentumsgedanke). Mitterwele scheinen diverse Staatsanwälte und Rechtsanwälte mündiger geworden zu sein, und
bewerten anders.

bei kinderpornos handelt es sich aber nicht um ein legales downloadangebot des handyhersteller...

Schade, nicht verstanden.
Es sollte Dir vermitteln, dass nicht alles was Downgeloadet werden kann auch legal ist.
Ich frage mich ob ich mich in zukunft mehr bemühen sollte, oder den Dingen einfach sein freien Lauf gewähren lassen sollte.

und nun erkläre einem kunden, der ein se 610 kauft, wegen mir t-mobile, dass er nicht eine se 610 software runterladen darf.

Der Kunde darf gerne soviel runterladen, wie er möchte.

Deine Argumentation hat noch einen Fehler. Rein rechtlich handelt es sich um zwei getrennte Verträge.
Einen Mobilfunkvertrag und den Kaufvertrag eines Handys. Dieses wird von den Providern ja auch immer behauptet, wenn irgendwelche Händler nicht liefern und Grundgebührenerstattung nicht leisten.

Gehts ein bissie genauer?
Was ist für Dich ein Provider? Der Netzbetreiber? Oder eine Einrichtung wie Debitel oder Alphatel?
Oder der Internethändler, der Dir einen Kombivertrag verkaufen möchte?

Bei dem XDA läuft es regelmäßig so, dass Du einen T-Mobile-vertrag nebst XDA von T-Mobile erhälst.Diesr XDA ist regelmäßig mit den wunderbaren Brandings versehen.
Diese Handy ist eine Einheit Handy, die einen Hardware und einen Softwareteil hat. Der Softwareteil ist gesitiges Eigentum der T-Mobile (wolle ma hoffen). Diese Software ist Dir für Dein XDA in einer Lizenz freigegeben. Und Du darfst selbstverständlich die Software löschen.
Aber hast Du eine regulare Lizenz einer anderen Betriebssoftware
?
Zudem: Durch Dein aufspielen Diner anderen betriebssoftware veränderst Du die Einheit Handy...

Wenn dem so ist, was ja gängige Rechtsauffassung ist,

Du irrst.

dann ist es mir freigestellt, mit meinem Eigentum zu machen, was ich will.

An Software kannst Du regelmäßig kein Eigentum erwerben.

Da besteht wieder ein Unterschied zu den Prepaidpaketen, den die werden im Bundle verkauft und so unterschreibt es der Kunde ja auch.

Versuchter Mord bleibt versuchter Mord, auch wenn Du nichts unterschrieben hast.

Es wäre ja spannend, wenn die Provider diese auffassung nicht mehr vertreten, weil dann könnte ja jeder seine Interessen gegen die Provider durchsetzten, wenn der Internethändler etwas nicht nachkommt.
Klar?

Nö, nicht wirklich. Kann mir das mal jemand erklären?
Wo kommt jetzt "flux" der Internethändler her?

Als, wenn ich ein Handy kaufe, ist dies ein eigenständiger Vertrag über den Ankauf eines gebrandeten Handys.

Betrachten wir das mal so.

Wenn es die legale Möglichkeit gibt, eine andere Software aufzuspielen, dann ist dies folglich nicht verboten.

Guter Ansatz. Gbt es aber nicht.

Ein offizialer Siemenshändler kann also jede beliebige Siemenssoftware aufspielen, sofern das Handy damit funktioniert.

Ein offizieller Siemenshändler wird Dir das bestimmt aufspielen können. Wird regelmäßig aber nicht legal sein.

nn siemens für seine Handys Software anbietet, kann ich diese also auch aufspielen...

Können tust Du tuten. Die frage war aber anders:
Nämlich: Ob Entbranden legal ist.


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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
25.03.2005 10:04
Benutzer iwir schrieb:

Können tust Du tuten. Die frage war aber anders: Nämlich: Ob Entbranden legal ist.
stimmt - bisher war die beantwortunge derselben ja durchaus unterschiedlich.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] kfschalke antwortet auf iwir
25.03.2005 16:28
Benutzer iwir schrieb:
Bei dem XDA läuft es regelmäßig so, dass Du einen T-Mobile-vertrag nebst XDA von T-Mobile erhälst.Diesr XDA ist regelmäßig mit den wunderbaren Brandings versehen. Diese Handy ist eine Einheit Handy, die einen Hardware und einen Softwareteil hat. Der Softwareteil ist gesitiges Eigentum der T-Mobile (wolle ma hoffen). Diese Software ist Dir für Dein XDA in einer Lizenz freigegeben. Und Du darfst selbstverständlich die Software löschen.
Aber hast Du eine regulare Lizenz einer anderen Betriebssoftware

a) b rei t-mobile ist es immer noch der mda....
b) im mda/xda läuft als software windows mobile
c) ich kann jederzeit eine windows mobile software lizenz erwerben, damit wieder eine legale lizenz.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 15:37
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert.
Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein,
es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

es verbietet mir aber auch keiner, windows zu löschen und linux
aufzuspielen. Warum sollte es nun verboten sein bei einem Handy die Software zu löschen und die firmware des Anbieters, welche legal zum download angeboten wird aufzuspielen? Diese Frage kannst du nicht beantworten oder?

1.) Warum sind Kinderpornos verboten, obwohl sie frei downgeloadet werden können?
Weil's nach dem entsprechenden Paragraphen des 184 ff StGB unter Strafe gestellt ist.
Wenn Du das als Gebührenordnung betrachtest, ist es genau genommen natürlich nicht verboten. Gleichwohl empfehle ich Dir, es besser nicht zu tun.
2.) Ein Handy ist ein Surogat (eine Einheit) aus Hard- und Software. Beim Kauf des Handys ist Dir bekannt, dass das gebrandete Handy speziel angepaßt ist. Dieses hat seinen Grund. Dein so erworbenes Handy funktioniert (will ich mal hoffen) mit der integrierten Software. Es besteht insofern kein bedarf, eine andere Betriebssystem-Software zu installieren. Das mag bei Deinem PC anders gelagert sein. Zudem wird Dir kein Windoes-Computer oder Linux-Computer verkauft sondern ein PC mit gesonderten Betriebssystem.

Erst im Lauf der Zeit zeigt sich im Rahmen der Rechtsdynamik, was verboten ist. Das bloße Unlocken wurde vor Jahren als legal empfunden (Eigentumsgedanke). Mitterwele scheinen diverse Staatsanwälte und Rechtsanwälte mündiger geworden zu sein, und bewerten anders.


mein pc war auch ein Surogat. denn windows war voristalliert und jetzt arbeite ich mit linux.
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[1.1.1.2.1.1.1.2] CHEFE antwortet auf iwir
15.03.2005 12:33
Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert. Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein, es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Wie in anderen Beiträgen auch schon geschrieben darf ich aber mitgelieferte Software ersetzen... Das recompilieren etc. verboten ist, daran besteht kein Zweifel.
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[1.1.1.2.1.1.1.3] AnnaB antwortet auf iwir
16.03.2005 21:23
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert. Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein, es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

Recompilieren aber doch erlaubt, wenn der Hersteller den Support eingestellt hat oder verweigert(Fehlerbehebung). Dies dürfte ja auch größtenteils auf MS Office-Proukte zutreffen.

Ciao
AnnaB
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[1.1.1.2.1.1.1.4] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 15:34
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.

Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...

Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert. Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein, es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.

Gruß

iwir

Ja aber ich kann MS Office jederzeit von meinem rechner löschen und mit einer anderen software weiter arbeiten. da die hartware mir gehört ist das alles meine sache.
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[1.1.1.2.1.2] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 15:27
komisch das ich das immer nur in irgendwelchen foren lese das entbranden eine straftat ist. es ist mein handy, und was ich damit mache kann doch jedem egal sein. ich erschlage doch niemanden damit.
und wieso hat noch kein laden den ich kenne, der damit wirbt handys zu entbranden probleme bekommen.
sogar der nette mitarbeiter im D2 Shop hat mir gesagt wo er sein mitarbeiter handy entbranden lassen hat. und den tip hatte er von seinem Teamleiter.

erst wenn mir jemand einen link einen paragraphen sendet wo steht das entbranden illegal ist glaube ich das. das die garantie weg ist, ist mir egal, ich kaufe mir sowieso ständig neue handys. und wenn die gebrandit sind lass ich das ändern. basta.
an meiner hose habe ich auch das label entfernt weil ich es wollte. siehe da, kein kläger, kein richter. Hosendebranding!


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[1.1.1.2.1.2.1] fb antwortet auf tart101
18.03.2005 10:21
Benutzer tart101 schrieb:
erst wenn mir jemand einen link einen paragraphen sendet wo steht das entbranden illegal ist glaube ich das.

Dann zeige mir doch mal den Link, dem explizit steht, daß Entlocken illegal ist. Den wirst du auch nicht finden. Sämtliche Urteile dazu beziehen sich auch nur auf illegale Manipulation lizensierter Software und daraus resultierender Verletzung des Markenrechts, nicht aber auf das Entlocken an sich. Nichts anderes machst du aber in der Regel beim Debranden. Möglicherweise gibt es ja die eine oder andere Ausnahme, wo tatsächlich der Handy-Hersteller sein ok gibt und eine ungebrandete Version der Firmware offiziell anbietet. kfschalke behauptet bei Siemens, ich werde das jetzt nicht extra im Einzelfall nachprüfen.

Tatsache ist jedoch immernoch, daß es zwischen Entlocken und Debranden keinen Unterschied gibt. Wir können uns darauf einigen, beides ist erlaubt, wenn der Hersteller die entsprechende Firmwareversion offiziell zur Verfügung stellt, sonst ist beides illegal.

Bei SonyEricsson werden jedoch zum Debranden auf jeden Fall Identifikationsstrings im Handy manipuliert, und das passiert ganz sicher nicht mit Einverständnis des Herstellers. Das Debranden solcher Handys ist folglich illegal.

Beim Debranden gibt's nur noch nicht so viele Kläger (wo kein Kläger, da kein Richter), weil die finanzielle Motivation hier geringer ist. Auch deswegen haben Shops, die sowas anbieten, auch noch keinen Ärger bekommen. Das ändert aber nichts daran, daß es in der Frage legal oder illegal keine Unterschiede zum Entlocken gibt.
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[1.1.1.2.1.2.1.1] Branding
wetty72 antwortet auf fb
18.03.2005 15:32
Hab es einfach mal blöd probiert bei T-Mobile (T630 mit Vertrag Relax 50). stören tut mich das Branding schon. Vor allem wegen der ständigen Einwahlversuche, wenn das Handy eingeschaltet und der Stick in der Mitte (eigentlich für das Telfonbuch)nach oben bedient wird.

Antwort von T-Mobile.

****

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre ausführliche E-Mail an T-Mobile.

Urteile gelten für einen ganz bestimmten Einzelfall und wirken nur zwischen den beteiligten Parteien. Eine Allgemein gültigkeit kanndaraus selbst für vergleichbare Sachverhalte nicht abgeleitet werden.

Das Potsdamer Landgericht hat T-Mobile zur Kaufpreiserstattung eines XtraPacs mit Siemens A60 Zug um Zug gegen Rückgabe des Mobiltelefons und der T-Mobile Karte verurteilt. Allerdings erging das Urteil, da T-Mobile nicht rechtzeitig auf die Klageschrift reagiert hat(Fristverstreichung), zur Sache selbst wurde nicht verhandelt. Das hier vorliegende Urteil ist also ein reines Versäumnis-Urteil:

Daher gibt es auch keine Ausführungen bzw. Entscheidung des Gerichts zur Frage, ob es sich bei dem Branding/ der T-Zones Tastenvorbelegung um einen Mangel handeln könnte. Als vom Kläger behaupteter Mangel stand zudem lediglich im Raum, dass eine als frei konfigurierbar bezeichnete Taste nicht frei konfigurierbar gewesen sei.

Daher können wir einem Tausch gegen ein nichtgebrandetes Handy oder die Entfernung des selben nicht zustimmen.

Wir sind uns bewusst, dass diese Nachricht für Sie nicht erfreulich ist. Es tut uns Leid, Ihnen im Moment nicht anders behilflich sein zu können.

Mit freundlichen Grüßen

T-Mobile Kundenservice

****

Wenn man das BGB anwendet und einen Rechtsanwalt einschaltet kommt man über Sachmangel u.ä. mit Sicherheit zu dem Ziel: Handy tauschen oder Branding entfernen.

T-Mobile unterstelle ich hier einmal absichtliche Fristversäumnis, um einem Urteil in der Sache zu entgehen.
Schon verständlich bei der potentiellen Zahl von Betroffenen.
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[2] iwir antwortet auf tart101
13.03.2005 10:48
Benutzer tart101 schrieb:
Also, es ist keine illegale sache wenn ich die original software des herstellers wieder aufspiele.
das ich das handy so billig bekomme hat etwas damit zu tun das die händler das mit der provison verrechnen und nich damit das die anbieter die handys billiger machen unter der bedingung das ich es so lasse wie es ist.
wenn ich also einen vertrag mit handy abschliesse ist es dem anbieter egal ob ich das telefon gleich in die tonne hau oder nicht. das einzige was er will ist, das ich umsatz mache. mit einem branding hilft der anbieter nur nach. das die garantie wegfällt ist auch nicht so schlimm, denn einige unternehmen die mir das handy entbranden übernehmen diese garantie.
und das meistens besser und unkomplizierter wie der hersteller selbst.

wer will mich denn anzeige wenn ich mit meinem handy mache was ich will???



Kuckst Du hier: http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_alt_2005_01.htm

und bildest Dir Deine Meinung
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[2.1] spunk_ antwortet auf iwir
13.03.2005 12:49
Benutzer iwir schrieb:
http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_alt_2005_01.htm

da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.
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[2.1.1] iwir antwortet auf spunk_
14.03.2005 07:42
Das trifft zwar zu, geht darüber jedoch hinaus:

Das Branding ist eine Providerabhängige Software. Diese ist aus Gewinnerzielungsabsicht so und nicht anderes gestaltet.

Mit der gleichen Argumentation ist Entfernen des Brandings und den damit verbundenen Voreinstellungen ein Betrug(-sversuch) und damit ...

Ergo: Sauber bleiben!

In diese Richtung geht deshalb auch das jüngste Gerichtsurteil, in dem T-Mobile zur Rückabwicklung eines verkauften XTra-Paks verpflichtet wurde.

Gruß

iwir


Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb: http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_a
lt_2005_01.htm

da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.
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[2.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
14.03.2005 17:02
Benutzer iwir schrieb:
Das trifft zwar zu, geht darüber jedoch hinaus:
eigentlich nicht - oder sehe ich das nur nicht?

Das Branding ist eine Providerabhängige Software. Diese ist aus Gewinnerzielungsabsicht so und nicht anderes gestaltet.
es geht in eine andere Richtung:

Mit der gleichen Argumentation ist Entfernen des Brandings und den damit verbundenen Voreinstellungen ein Betrug(-sversuch) und damit ...
zumindest besteht kein Bedarf ein Gerät nicht zu entbranden.

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[2.1.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 07:43
Hallo, spunk, (Gruß an Pippi)

So ganz kann ich Deine Kommentare nicht einordnen.
Dann ein bissie vertiefend:

Das Branding (und damit verbundene Voreinstellungen) dienen der Umsatz- und damit der Gewinnmaximierung des Providers (einschließlich der Netzbetreiber) bzw. zur Gegenfinanzierung der vergünstig abgegebenen Hardware.

Das Branding (im weiteren Sinne) stellt eine Software da, die unter den Urheberrechtschutz sowie das Wettbewerbsgetz (UWG, hier sei insbesondere auf den alten 17er verwiesen) fallen.

Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.
Eigentum an Software ist in der Regel nicht möglich (siehe MS Office) und somit gilt nicht der Grundsatz, dass ich mit meinem Eigentum machen kann was ich will.

Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.
Bisher wurden lediglich die größeren Fische verfolgt. Siehe früheres Post.

Gruß

iwir


Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Das trifft zwar zu, geht darüber jedoch hinaus:
eigentlich nicht - oder sehe ich das nur nicht?

Das Branding ist eine Providerabhängige Software. Diese ist aus Gewinnerzielungsabsicht so und nicht anderes gestaltet.
es geht in eine andere Richtung:

Mit der gleichen Argumentation ist Entfernen des Brandings und
den damit verbundenen Voreinstellungen ein
Betrug(-sversuch)
und damit ...
zumindest besteht kein Bedarf ein Gerät nicht zu entbranden.

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[2.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf iwir
15.03.2005 08:04
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten. IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B. eine gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf handytim
15.03.2005 09:03
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten. IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B. eine gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Ich wage mal die These, dass es mir als Kunden erlaubt ist, jede legal erworbene (kann ja auch die kostenlose Firmware der Hersteller sein) Handysoftware auf jedes beliebige Handy spielen darf. Es verbietet mir ja auch keiner auf meinem PC Windows durch Linux zu ersetzen. Es ist nur mein Problem, wenn es nicht funktioniert, weil es bestimmte Treiber nicht gibt bzw. ich sie nicht finde.
Warum sollte dieses beim Handy anders sein?
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[2.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
15.03.2005 11:05
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten.
IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und
billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert
nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B.
eine
gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Ich wage mal die These, dass es mir als Kunden erlaubt ist, jede legal erworbene (kann ja auch die kostenlose Firmware der Hersteller sein) Handysoftware auf jedes beliebige Handy spielen darf. Es verbietet mir ja auch keiner auf meinem PC Windows durch Linux zu ersetzen. Es ist nur mein Problem, wenn es nicht funktioniert, weil es bestimmte Treiber nicht gibt bzw. ich sie nicht finde. Warum sollte dieses beim Handy anders sein?

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast:
Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

Gruß

iwir
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
15.03.2005 11:10
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten.
IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und
billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert
nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B.
eine
gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Ich wage mal die These, dass es mir als Kunden erlaubt ist, jede legal erworbene (kann ja auch die kostenlose Firmware der Hersteller sein) Handysoftware auf jedes beliebige Handy spielen darf. Es verbietet mir ja auch keiner auf meinem PC Windows durch Linux zu ersetzen. Es ist nur mein Problem, wenn es nicht funktioniert, weil es bestimmte Treiber nicht gibt bzw. ich sie nicht finde. Warum sollte dieses beim Handy anders sein?

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast:
Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

Gruß

iwir
axo, darf ich auf meinem ältern pc also auch nicht win xp home durch xp prof ersetzen...
Wenn ich beim Händler etwas kaufen kann, dann ist es legal. Das Handy ist mein Eigentum. Und wenn ich mir die Nokia Software auf mein P800 spiele, dann ist es auch erlaubt
Nee, meine Handys funktionieren nie mit brandingsoftware, den sowas kommt mir nicht ins haus...
Ich dartf auf meine Hardware jede legal erworbene Software spielen und die downloadangebote der Hersteller sind legal...
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
15.03.2005 13:25
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten.
IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und
billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert
nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B.
eine
gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Ich wage mal die These, dass es mir als Kunden erlaubt ist, jede legal erworbene (kann ja auch die kostenlose Firmware der Hersteller sein) Handysoftware auf jedes beliebige Handy spielen darf. Es verbietet mir ja auch keiner auf meinem PC Windows durch Linux zu ersetzen. Es ist nur mein Problem, wenn es nicht funktioniert, weil es bestimmte Treiber nicht gibt bzw. ich sie nicht finde. Warum sollte dieses beim Handy anders sein?

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast:
Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

Gruß

iwir
axo, darf ich auf meinem ältern pc also auch nicht win xp home durch xp prof ersetzen...
Wenn ich beim Händler etwas kaufen kann, dann ist es legal. Das Handy ist mein Eigentum. Und wenn ich mir die Nokia Software auf mein P800 spiele, dann ist es auch erlaubt Nee, meine Handys funktionieren nie mit brandingsoftware, den sowas kommt mir nicht ins haus...
Ich dartf auf meine Hardware jede legal erworbene Software spielen und die downloadangebote der Hersteller sind legal...


Ich sehe, Du bist nicht einsichtig.
Das ist letztlich egal.
Die Juristen haben einen netten Spruch:
Der Täter lernt.
Manche auch nicht.
Das sind dann Wiederholungstäter ...
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
15.03.2005 13:36
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten.
IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und
billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert
nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B.
eine
gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Ich wage mal die These, dass es mir als Kunden erlaubt ist, jede legal erworbene (kann ja auch die kostenlose Firmware der Hersteller sein) Handysoftware auf jedes beliebige Handy spielen darf. Es verbietet mir ja auch keiner auf meinem PC Windows durch Linux zu ersetzen. Es ist nur mein Problem, wenn es nicht funktioniert, weil es bestimmte Treiber nicht gibt bzw. ich sie nicht finde. Warum sollte dieses beim Handy anders sein?

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast:
Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

Gruß

iwir
axo, darf ich auf meinem ältern pc also auch nicht win xp home
durch xp prof ersetzen...
Wenn ich beim Händler etwas kaufen kann, dann ist es legal. Das Handy ist mein Eigentum. Und wenn ich mir die Nokia Software auf mein P800 spiele, dann ist es auch erlaubt Nee, meine Handys funktionieren nie mit brandingsoftware, den
sowas kommt mir nicht ins haus...
Ich dartf auf meine Hardware jede legal erworbene Software spielen und die downloadangebote der Hersteller sind legal...


Ich sehe, Du bist nicht einsichtig.
Das ist letztlich egal.
Die Juristen haben einen netten Spruch:
Der Täter lernt.
Manche auch nicht.
Das sind dann Wiederholungstäter ...

nee, deine rechtsauffassung ist nur nicht haltbar, aber kannst mich ja verklagen und dann sehen wir, was ein richtiger richter entscheidet...
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2] handytim antwortet auf iwir
15.03.2005 11:14
Benutzer iwir schrieb:
Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.

Warum? Beispiel: Wenn bei Software Version 2 das Handy nach 5 Minuten immer wieder ausgeht, es eine brandingfreie Version 5 ohne diesen Fehler gibt, aber keine fehlerfreie gebrandete Version kommt? Dies ist durchaus realistisch, zumindest dauert es länger, bis eine aktualisierte gebrandete SW herauskommt.

Ciao
Tim
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3] AnnaB antwortet auf iwir
16.03.2005 21:52
Benutzer iwir schrieb:

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast: Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

"entgegen dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis" klingt so, als ob sich ein Passus zu Branding-Handys im Vertrag oder den AGBs befinden müsste; oder wo leitest Du einen solchen Zusammenhang her?!

Ciao
AnnaB
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1] iwir antwortet auf AnnaB
17.03.2005 21:01
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast: Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

"entgegen dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis" klingt so, als ob sich ein Passus zu Branding-Handys im Vertrag oder den AGBs befinden müsste; oder wo leitest Du einen solchen Zusammenhang her?!

Ciao
AnnaB

Hast Du ein ge-brandetets Handy?

Schon mal in den von Dir zitierten AGBs nachgelesen?

Was gefunden?

Nicht?

Kein Wunder!

Da steht auch nichts über Betrug drin.

Und stell Dir vor, dennoch ist bei entsprechender Verwendung Deines unbrandeten, unsimlockten mit falscher IMEI ausgestattem Handy im Zweifel eine Gebühr drin. Selbst ohne AGBs ...
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[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
17.03.2005 21:47
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast: Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

"entgegen dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis" klingt so,
als ob sich ein Passus zu Branding-Handys im Vertrag oder den AGBs befinden müsste; oder wo leitest Du einen solchen Zusammenhang her?!

Ciao
AnnaB

Hast Du ein ge-brandetets Handy?

Schon mal in den von Dir zitierten AGBs nachgelesen?

Was gefunden?

Nicht?

Kein Wunder!

Da steht auch nichts über Betrug drin.

Und stell Dir vor, dennoch ist bei entsprechender Verwendung Deines unbrandeten, unsimlockten mit falscher IMEI ausgestattem Handy im Zweifel eine Gebühr drin. Selbst ohne AGBs ...
durch das aufspielen eines updates ändert sich allerdings keine IMEI-Nr.
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.3.1.2] spunk_ antwortet auf iwir
17.03.2005 22:57
Benutzer iwir schrieb:

Deines unbrandeten, unsimlockten mit falscher IMEI ausgestattem
imei ist in dem zusammenhang irrelevant.

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[2.1.1.1.1.1.1.1.4] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 16:03
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten.
IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und
billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert
nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B.
eine
gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Ich wage mal die These, dass es mir als Kunden erlaubt ist, jede legal erworbene (kann ja auch die kostenlose Firmware der Hersteller sein) Handysoftware auf jedes beliebige Handy spielen darf. Es verbietet mir ja auch keiner auf meinem PC Windows durch Linux zu ersetzen. Es ist nur mein Problem, wenn es nicht funktioniert, weil es bestimmte Treiber nicht gibt bzw. ich sie nicht finde. Warum sollte dieses beim Handy anders sein?

Weil Du hier einen Denkfehler drin hast:
Du ersetzt nicht die Firmeware von Siemens mit der eines freien Anbieters, sondern ersetzt durch eine "für Dich geegnetere" Version der entsprechenden Firmware, von der Du bewußt annimmst, dass Du entgegen dem zugundeliegenden Vertragsverhältnis Vorteile hast.
Dein Handy funktioniert insofern mit der Brandingsoftware einwandfrei (du brauchst keinen weiteren Treiber.. .)

Gruß



Vertrag und Handy sind zwei von einander unabhängige dinge
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[2.1.1.1.1.1.2] iwir antwortet auf handytim
15.03.2005 10:58
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Und was ist nun bei einem Software-Update? Oder sind Service-Points davon nicht betroffen? Auch Service-Points machen SW-Updates und spielen dabei wieder die richtige Original-Software des Herstellers auf.


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Was ist, wenn Geräteeigenschaften durch das Branding negativ beeinflusst werden? T-Mobile musste ja den Kaufpreis erstatten. IMO wäre hier ein Softwareupdate zu einer brandingfreien Software für beide (Netzbetreiber und Kunden) die bessere und billigere Lösung.

Die Netzbetreiber sollen endlich mal vom Branding-Wahn wieder runter kommen. Kein Wunder nutzt niemand das Handy, wenn man Angst haben muss durch einen Tastendruck ins kostenpflichtige WAP rein zu kommen. So wird man das Abz*cker-Image garantiert nicht los.

Wieso nicht sinnvolle Dienste ins Branding (SIM-Toolkit dürfte für fast alles eigentlich ausreichen) integrieren, z.B. eine gescheite MNP-Abfrage?

Ciao
Tim

Trennen wir Wunsch und Wirklichkeit:
Natürlich fände ich mein XTRA-Pak-Handy viel schöner, wenn das Branding und die Zwangseinstellungen nicht vorhanden wären, Aber: Dann hätte ich für das Gerät samt Karte erheblich mehr zahlen müssen.
Für den Provider ist es Wette: Nutzt der Verbraucher die Voreinstellung hat er gewonnen, nutzt der Verbraucher sie nicht hat er verloren.
Umgeht der Verbraucher durch "unlautere" Mittel die Einstellungen ist es nicht in Ordnung, genauso wie es nicht in Ordnung ist, wenn der Provider über die Zwangseinstellungen nicht informiert. (Ergebnis des Urteils: Rückzahlung des gesamten Kaufpreises)

Gruß

iwir
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[2.1.1.1.1.2] RE: Softwarelöschung ist zulässig
federico antwortet auf iwir
15.03.2005 11:27
Benutzer iwir schrieb:

Das Branding (und damit verbundene Voreinstellungen) dienen der Umsatz- und damit der Gewinnmaximierung des Providers (einschließlich der Netzbetreiber) bzw. zur Gegenfinanzierung der vergünstig abgegebenen Hardware.

Das Branding (im weiteren Sinne) stellt eine Software da, die unter den Urheberrechtschutz sowie das Wettbewerbsgetz (UWG, hier sei insbesondere auf den alten 17er verwiesen) fallen.

Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Nein.

Das gilt jedenfalls nicht für solche Software-Handlungen, die gar nicht erst der Zustimmung des Softwarerechte-Inhabers bedürfen. Dazu zählen etwa auch "Bestimmungsgemäßer Gebrauch einschließlich Fehlerkorrekturen", § 69d UrhG.

Anders, wenn die Branding-Funktionseinschränkung vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Handys ist. Dann wäre eine Softwareveränderung nicht "zur Fehlerkorrektur" erforderlich, sodaß dann jegliche "Vervielfältigungshandlung" beim Auslesen, Verändern, "Korrigieren" wieder der Rechteinhaber-Zustimmung bedürfte (und ohne solche Genehmigung rechtswidrig und ggf. strafbar wäre).

Die Löschung einer Handy-Software stellt jedoch KEINE Handlung dar, die der Zustimmung des Software-Inhabers bedarf. Wenn dann eine neue Software auf das Handy aufgespielt und bestimmungsgemäß benutzt wird, dann könnte dies höchstens der Zustimmung des Rechteinhabers an der neuaufgespielten Software bedürfen (allerdings auch dann nicht, soweit der Aufspieler zur Verwendung der Neuversion berechtigt wäre und sie bestimmungsgemäß benutzen würde, § 69d UrhG.)

Eigentum an Software ist in der Regel nicht möglich (siehe MS Office) und somit gilt nicht der Grundsatz, dass ich mit meinem Eigentum machen kann was ich will.

In den Grenzen des UrhG berechtigt das Eigentum an einem Softwarestück selbstverständlich, damit nach Belieben zu verfahren. Jeder darf einen Softwaredatenträger komplett löschen, und mit einer beliegen anderen Software bespielen, wenn das Bespielen nicht zustimmungsbedürftig ist (eigene oder rechtefreie Software), oder wenn er jedenfalls die Genehmigung zu zustimmungsbedürftigen Handlungen hat (wenn er verwendungsberechtigt ist und bestimmungsgemäß benutzt).

Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Nein.

Das schlichte "Entfernen" einer Software allein stellt ebensowenig einen "Betrug" des subventionierenden Anbieters dar wie das Nichttelefonieren mit (auf "0") subventionierten Geräten ...

(Die Strafbarkeit der SIM-Lock-Entfernung liegt darin begründet, daß das dabei erforderliche Auslesen/Analysieren der Software genehmigungslose "Vervielfältigungshandlungen" darstellt.)

Außerdem fehlt es bereits an einer irrtumserregenden Vorspiegelung/Entstellung/Veränderung von Tatsachen, wenn die gebrandete Handy-Software NACH der Abgabe des Handys nicht benutzt/entfernt wird. Jedenfalls kann eine zeitlich NACH dem Entschluß zur Handysubvention liegende Handlungs-Tatsache nicht URSÄCHLICH für die Bildung der Vorstellung gewesen sein, auf deren Grundlage der Subventionsentschluß getroffen wurde.

(Ebensowenig wie beworbene Interessenten den Anbieter nicht in vermögensschädigender Weise um die Früchte seiner Werbung "betrügen", wenn sich die mit den Werbeaufwendungen verbundenen Erwartungen des Anbieters (auf Kunden-Beauftragung mit der Erbringung seiner beworbenen Leistungen) später nicht erfüllen.)

f.
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[2.1.1.1.1.2.1] iwir antwortet auf federico
17.03.2005 21:22
Benutzer federico schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Das Branding (und damit verbundene Voreinstellungen) dienen der Umsatz- und damit der Gewinnmaximierung des Providers (einschließlich der Netzbetreiber) bzw. zur Gegenfinanzierung
der vergünstig abgegebenen Hardware.

Das Branding (im weiteren Sinne) stellt eine Software da, die unter den Urheberrechtschutz sowie das Wettbewerbsgetz (UWG,
hier sei insbesondere auf den alten 17er verwiesen) fallen.

Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.

Nein.

Das gilt jedenfalls nicht für solche Software-Handlungen, die gar nicht erst der Zustimmung des Softwarerechte-Inhabers bedürfen. Dazu zählen etwa auch "Bestimmungsgemäßer Gebrauch einschließlich Fehlerkorrekturen", § 69d UrhG.

Anders, wenn die Branding-Funktionseinschränkung vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Handys ist. Dann wäre eine Softwareveränderung nicht "zur Fehlerkorrektur" erforderlich, sodaß dann jegliche "Vervielfältigungshandlung" beim Auslesen, Verändern, "Korrigieren" wieder der Rechteinhaber-Zustimmung bedürfte (und ohne solche Genehmigung rechtswidrig und ggf.
strafbar wäre).

Die Löschung einer Handy-Software stellt jedoch KEINE Handlung dar, die der Zustimmung des Software-Inhabers bedarf. Wenn dann eine neue Software auf das Handy aufgespielt und bestimmungsgemäß benutzt wird, dann könnte dies höchstens der Zustimmung des Rechteinhabers an der neuaufgespielten Software bedürfen (allerdings auch dann nicht, soweit der Aufspieler zur Verwendung der Neuversion berechtigt wäre und sie bestimmungsgemäß benutzen würde, § 69d UrhG.)

Hallo, Jurist da draußen,

Darf ich samt Deiner Ausführungen das kategorische "Nein" damit als obsolet betrachten?

Deine Argumentation ist schlüssig.
Ist es nun nach der üblichen Vertraglichen Gestaltung eines gebrandeten Prepaid-Pakets zulässig, vorsätzlich die vorhandene Software durch -sagen wir mal- eine "geeignetere" Version ohne viele vorbelegte und damt störende Hotkeys zu ersetzen?

Ich bin nach wie vor, insbesondere nach Deinen Ausführungen, in meiner Auffassung gestärkt: Ent-Branden ist ebenso illegal wie Unlocken.

Eigentum an Software ist in der Regel nicht möglich (siehe MS Office) und somit gilt nicht der Grundsatz, dass ich mit meinem Eigentum machen kann was ich will.

In den Grenzen des UrhG berechtigt das Eigentum an einem Softwarestück selbstverständlich, damit nach Belieben zu verfahren. Jeder darf einen Softwaredatenträger komplett löschen, und mit einer beliegen anderen Software bespielen, wenn das Bespielen nicht zustimmungsbedürftig ist (eigene oder rechtefreie Software), oder wenn er jedenfalls die Genehmigung zu zustimmungsbedürftigen Handlungen hat (wenn er verwendungsberechtigt ist und bestimmungsgemäß benutzt).


Was soll das jetzt bedeuten?
Natürlich kann ich die Software bedenkenlos löschen.
Resultat:
Handy funktioniert nicht mehr.
Nun spiele ich die neue frei verfügbare Software vom Hersteller (nicht rechtefrei) und nicht von meinem Provider auf.
Handy funktioniert wieder!
In der Regel passiert dies gewollt. Ergo vorsätzlich.
Darf ich mir die weite Subsumtion ersparen?


Somit ist der Versuch dieses Branding zu entfernen oder zu verändern im weiteren Sinne ein Betrug(-sversuch) nach 263 StGB, da nachhaltig in das Vermögen der Provider (Subvention von Hardware durch providereigene Software (so auch der SIM-Lock)) eingeriffen wird.

Nein.

Das schlichte "Entfernen" einer Software allein stellt ebensowenig einen "Betrug" des subventionierenden Anbieters dar wie das Nichttelefonieren mit (auf "0") subventionierten Geräten ...

Darf ich diese kategorische "Nein" relativieren?
Natürlich ist das reine Entfernen nicht strafbar.

War es Gegenstand der Diskussion oder war nicht von vornherein das Ansinnen gegeben, dass hier mit Vorsatz das Branding entfernt werden sollte?


(Die Strafbarkeit der SIM-Lock-Entfernung liegt darin begründet, daß das dabei erforderliche Auslesen/Analysieren der Software genehmigungslose "Vervielfältigungshandlungen" darstellt.)

Außerdem fehlt es bereits an einer irrtumserregenden Vorspiegelung/Entstellung/Veränderung von Tatsachen, wenn die gebrandete Handy-Software NACH der Abgabe des Handys nicht benutzt/entfernt wird. Jedenfalls kann eine zeitlich NACH dem Entschluß zur Handysubvention liegende Handlungs-Tatsache nicht URSÄCHLICH für die Bildung der Vorstellung gewesen sein, auf deren Grundlage der Subventionsentschluß getroffen wurde.

(Ebensowenig wie beworbene Interessenten den Anbieter nicht in vermögensschädigender Weise um die Früchte seiner Werbung "betrügen", wenn sich die mit den Werbeaufwendungen verbundenen Erwartungen des Anbieters (auf Kunden-Beauftragung mit der Erbringung seiner beworbenen Leistungen) später nicht erfüllen.)

f.

Für den unbedarften rein zufällig "passierenden" Tatbestand gebe ich Dir:
Recht.

Hier sind andere Vögel am Werk.
Menü
[2.1.1.1.1.2.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
17.03.2005 22:03
Benutzer iwir schrieb:
Was soll das jetzt bedeuten? Natürlich kann ich die Software bedenkenlos löschen.
Resultat:
Handy funktioniert nicht mehr.
Nun spiele ich die neue frei verfügbare Software vom Hersteller (nicht rechtefrei) und nicht von meinem Provider auf. Handy funktioniert wieder!

Dein Provider ist nicht der Hersteller des Handys, somit kann er nur die Hardware kaufen und Software aufspielen, ganuso kaufe ich hardware mit seiner software und spiele meine auf.
Es käme ja auch keiner auf die Idee, es mir zu verbieten, die AOL-software von meinem PC zu löschen, auch wenn ich den dank eines AOL-Vertrages günstiger gekriegt hätte. Ich muss zwar den Vertrag erfüllen, aber nicht nutzen. (heißt ich zahl die Grundgebühr/Mindestnutzung)
Menü
[2.1.1.1.1.2.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
25.03.2005 09:03
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Was soll das jetzt bedeuten? Natürlich kann ich die Software bedenkenlos löschen.
Resultat:
Handy funktioniert nicht mehr.
Nun spiele ich die neue frei verfügbare Software vom Hersteller (nicht rechtefrei) und nicht von meinem Provider auf. Handy funktioniert wieder!

Dein Provider ist nicht der Hersteller des Handys, somit kann er nur die Hardware kaufen und Software aufspielen, ganuso kaufe ich hardware mit seiner software und spiele meine auf. Es käme ja auch keiner auf die Idee, es mir zu verbieten, die AOL-software von meinem PC zu löschen, auch wenn ich den dank eines AOL-Vertrages günstiger gekriegt hätte. Ich muss zwar den Vertrag erfüllen, aber nicht nutzen. (heißt ich zahl die Grundgebühr/Mindestnutzung)

Mein Lieber,
Du weichst ab.
Ein Handy ist kein PC.
Und Deine AOL Soft steht eher auf dem Niveau mit Windows.
Brandings (Makierungen) sind im Auftrag des Providers für ein spezifisches Handy hergestellt, dessen Entfernung eher nicht mit dem einfachen Betätigen der Löschen-Taste vonstatten geht.

Weiterhin hast Du nicht verstanden, dass zwischen Löschen der Software und dem bewußten Entfernen enes Teils nämlich Brandings ein gehöriger Unterschied besteht.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
25.03.2005 10:13
Benutzer iwir schrieb:

Brandings (Makierungen) sind im Auftrag des Providers für ein spezifisches Handy hergestellt, dessen Entfernung eher nicht mit dem einfachen Betätigen der Löschen-Taste vonstatten geht.
entbranden wird nur dadurch erschwert, dass für den anwender versucht wird den "löschen"-knopf zu verstecken.

es ist auch keineswegs trivial dieses selbst zu machen - aus diesem grund wird dies auch in den meisten fällen als dienstleitung angeboten.

wenn diese dienstleitung illegal wäre kannst du getrost davon ausgehen, dass jeder mobilfunkbetreiber hier zivil (evtl. auch straf-( rechtlich durchgreiden würde. vermutlich wird dies derzeit nicht getan, um kein negatives musterurteil aus versehen zu erbringen und um die unsicherheit einfach im markt zu lassen.

der kunde selbst nutzt nur die angebote im markt - so wird chiptuning auch angeboten, die automobilhersteller lassen dies ebenfalls zu.
herstellergarantie ist in solchen fällen mit sicherheit der knackpunkt.

Weiterhin hast Du nicht verstanden, dass zwischen Löschen der Software und dem bewußten Entfernen enes Teils nämlich Brandings ein gehöriger Unterschied besteht.
wird die software geändert um den "löschen"-knopf zu aktivieren? soweit ich weiss werden dafür doch meist diverse speicherbereiche mit diversen bit-folgen überschrieben und hardwareseitig bestimmte leitungen durch geeignete adapter benutzt.
die eigentliche systemsoftware bleibt unverändert - ebenso die neue systemsoftware.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.2] andileinchen antwortet auf iwir
30.07.2005 03:34
wo bitteschön liegt denn jetzt genau der unterschied zwischen einem mobiltelefon neuerer generation und einem gleichalten pc?
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] iwir antwortet auf andileinchen
30.07.2005 09:16
Wofür wäre die Beantwortung der Frage relevant?

Dem Urhebergesetz und dem Strafrecht sind die Worte PC oder Mobiltelefon nicht bekannt. Es geht um Verstöße gegen Rechte und Lizenzen. /Das ist ein bissie abstrakter/


Gruß

iwir

Benutzer andileinchen schrieb:
wo bitteschön liegt denn jetzt genau der unterschied zwischen
einem mobiltelefon neuerer generation und einem gleichalten pc?
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[2.1.1.1.1.3] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 17:18
Benutzer iwir schrieb:

Umsatz- und damit der Gewinnmaximierung des Providers
eben und entbranden der optimierung auf seiten des verbrauchers...

Das Branding (im weiteren Sinne) stellt eine Software da, die unter den Urheberrechtschutz sowie das Wettbewerbsgetz (UWG, hier sei insbesondere auf den alten 17er verwiesen) fallen.
die frei downloadbare firmware auf der seite des Geräteherstellers wird keineswegs verändert und keineswegs analysiert.

Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.
verändern und auslesen ist keineswegs nötig.

Eigentum an Software ist in der Regel nicht möglich (siehe MS
eigentum wird nicht verlangt

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[2.1.1.1.1.3.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:13
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Umsatz- und damit der Gewinnmaximierung des Providers
eben und entbranden der optimierung auf seiten des verbrauchers...

Das Branding (im weiteren Sinne) stellt eine Software da, die unter den Urheberrechtschutz sowie das Wettbewerbsgetz (UWG,
hier sei insbesondere auf den alten 17er verwiesen) fallen.
die frei downloadbare firmware auf der seite des Geräteherstellers wird keineswegs verändert und keineswegs analysiert.

Eine Veränderung oder ein Auslesen stellen einen strafrechtlichen Verstoß dar.
verändern und auslesen ist keineswegs nötig.

Eigentum an Software ist in der Regel nicht möglich (siehe MS
eigentum wird nicht verlangt


Viel Spaß in der Burg,
ich komme Dich eventuell besuchen, da Du mit Deiner Auffassung vor Gericht wenig Chancen hast.

So long.

iwir
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[2.1.1.1.1.3.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:16
Benutzer iwir schrieb:

ich komme Dich eventuell besuchen, da Du mit Deiner Auffassung vor Gericht wenig Chancen hast.
wieso Gericht? wer sollte klagen wollen?
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[2.1.1.1.1.3.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:24
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

ich komme Dich eventuell besuchen, da Du mit Deiner Auffassung vor Gericht wenig Chancen hast.
wieso Gericht? wer sollte klagen wollen?

Der Provider (oder Netzbetreiber), der Dir ein vergünstigtes Handy mit Branding verkauft hat, welches Du Ent-Brandet hast.

Und wenn ich mir die einschlägigen Seiten dazu ansehe:
Ein Kinderspiel, das mal eben zu entbranden, ist es wohl nicht, oder?

Und das wars dann (für einen Richter)
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[2.1.1.1.1.3.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:28
Benutzer iwir schrieb:

Der Provider (oder Netzbetreiber), der Dir ein vergünstigtes Handy mit Branding verkauft hat, welches Du Ent-Brandet hast.
und wie soll der nun rauskriegen wer (egal auf welche Weise) was am Endgerät verändert hat?

Der Netzbetreiber ist zufrieden wenn der Vertrag nicht in der Schublade landet und der zugehörende Apparat vertickert wird.

Und wenn ich mir die einschlägigen Seiten dazu ansehe: Ein Kinderspiel, das mal eben zu entbranden, ist es wohl nicht, oder?
wer redet denn von selbermachen?

Als Kunde ist dies ohne Probleme durchführbar
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[2.1.1.1.1.3.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:30
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Der Provider (oder Netzbetreiber), der Dir ein vergünstigtes Handy mit Branding verkauft hat, welches Du Ent-Brandet hast.
und wie soll der nun rauskriegen wer (egal auf welche Weise) was am Endgerät verändert hat?

Der Netzbetreiber ist zufrieden wenn der Vertrag nicht in der Schublade landet und der zugehörende Apparat vertickert wird.

Und wenn ich mir die einschlägigen Seiten dazu ansehe: Ein Kinderspiel, das mal eben zu entbranden, ist es wohl nicht,
oder?
wer redet denn von selbermachen?

Als Kunde ist dies ohne Probleme durchführbar

Nun kommt noch ein gewerblicher Hintergrund dazu ...

Schon gelesen?
http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_alt_2005_01.htm
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[2.1.1.1.1.3.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:33
Benutzer iwir schrieb:

Nun kommt noch ein gewerblicher Hintergrund dazu ... Schon gelesen?
klar - da war ja hier im thread der anfang -

ist aber wie bereits beschrieben ein anderer sachverhalt:
(nicht nur weils nur um simlock geht)


vor allem der hintergrund des geplanten weiterverkaufs (mit gewinnerzielungsabsicht war wohl für das urteil ausschlaggebend - naäheres weiss sicher der richter)

wenn der gewerbetreibende nur im auftrag des kunden eine verbesserung durchführt ist der fall komplett anders gelagert.



http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_a
lt_2005_01.htm
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[…1.1.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:40
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Nun kommt noch ein gewerblicher Hintergrund dazu ... Schon gelesen?
klar - da war ja hier im thread der anfang -

ist aber wie bereits beschrieben ein anderer sachverhalt:
(nicht nur weils nur um simlock geht)


vor allem der hintergrund des geplanten weiterverkaufs (mit gewinnerzielungsabsicht war wohl für das urteil ausschlaggebend
- naäheres weiss sicher der richter)

wenn der gewerbetreibende nur im auftrag des kunden eine verbesserung durchführt ist der fall komplett anders gelagert.



http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_a
lt_2005_01.htm

Ich geb's auf.
Es gab mal eine landläufige Ansicht, das Unlocken bei "eigem" Eigemtum nicht strafbar ist und sein kann. Das hat sich wohl gewandelt.
Deshalb:
Ich warne Dich davor, solche "Verbesserungen" zu beauftragen oder durchzuführen.
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[…1.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:43
Benutzer iwir schrieb:

Es gab mal eine landläufige Ansicht, das Unlocken bei "eigem" Eigemtum nicht strafbar ist und sein kann. Das hat sich wohl gewandelt.
wo hat sich das gewandelt?
hast du dafür einen anhaltspunkt gefunden?

weil bevor es eine straftat wird muss dazu erstmal ein verbot stehen.

Ich warne Dich davor, solche "Verbesserungen" zu beauftragen oder durchzuführen.
das ist zwar nett gemeint, aber es klingt für mich so wie "ich warne dich davor eine neue festplatte einzubauen, denn dadurch verlierst du die garantie"

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[2.1.1.1.1.3.1.1.1.2] AnnaB antwortet auf iwir
16.03.2005 21:56
Benutzer iwir schrieb:

Und das wars dann (für einen Richter)
Ja, genauso stelle ich mir einen Rechtsstaat vor!!!!

Ciao
AnnaB
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[2.1.1.1.1.3.1.1.1.2.1] RE: Branding entfernen - erlaubt!
kfschalke antwortet auf AnnaB
17.03.2005 08:53
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Und das wars dann (für einen Richter)
Ja, genauso stelle ich mir einen Rechtsstaat vor!!!!

Ciao
AnnaB

Übrigens, nach der Diskussion hier stelle ich fest, wäre es auch iilegal vom Golf das VW-Zeichen zu entfernen?
Was wäre eigentlich, wenn ich auf die Idee käme, eine Software zu entwickeln, die es erlaubt, damit Sonyhandys zu betreiben. Ich lasse jetzt mal die Zulassung aussen vor, dat wäre zu klären, aber mal vorausgesetzt die kriege ich, da könnte keiner was gegen tun...
Mit der hier gelieferten Begründug, warum Branding entfernen illegal ist, wären sämtliche Angbote zu verbieten, die es erlauben, durch aufspielen neuer software z.B. Autos schneller zu machen.
Oft langt ein Blick in andere Branchn aus, um mal zu sehen, wie die Gerichte entscheiden. So gibt es z.B. schlüssel, die durch das Markenzeichen geschützt sind (siehe www.ces-cylinder.de) bzw. die dem Patentschutz (sihe www.bks.de) unterliegen. Nach auslaufen der Patente bzw. für nicht angemeldete Patente kann man diese Rohlinge völlig legal kaufen, siehe www.silca.de.
Es ist mir aber jederzeit unbenommen, ein stück bleh zu nehmen und mir einen schlüssel zu pfeilen, sofern ich diese nicht gewerbsmäßif vertriebe. Gelingt es mir, einen Schlüsselrohling zu bauen, der nicht gegen die oben angeführten Patente verstößt, kann ich den gerne Vertrieben....
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[2.1.1.1.1.3.1.1.1.2.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
17.03.2005 20:53
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Und das wars dann (für einen Richter)
Ja, genauso stelle ich mir einen Rechtsstaat vor!!!!

Ciao
AnnaB

Übrigens, nach der Diskussion hier stelle ich fest, wäre es auch iilegal vom Golf das VW-Zeichen zu entfernen? Was wäre eigentlich, wenn ich auf die Idee käme, eine Software zu entwickeln, die es erlaubt, damit Sonyhandys zu betreiben. Ich lasse jetzt mal die Zulassung aussen vor, dat wäre zu klären, aber mal vorausgesetzt die kriege ich, da könnte keiner was gegen tun...
Mit der hier gelieferten Begründug, warum Branding entfernen illegal ist, wären sämtliche Angbote zu verbieten, die es erlauben, durch aufspielen neuer software z.B. Autos schneller zu machen. Oft langt ein Blick in andere Branchn aus, um mal zu sehen, wie die Gerichte entscheiden. So gibt es z.B. schlüssel, die durch das Markenzeichen geschützt sind (siehe www.ces-cylinder.de) bzw. die dem Patentschutz (sihe www.bks.de) unterliegen. Nach auslaufen der Patente bzw. für nicht angemeldete Patente kann man diese Rohlinge völlig legal kaufen, siehe www.silca.de. Es ist mir aber jederzeit unbenommen, ein stück bleh zu nehmen und mir einen schlüssel zu pfeilen, sofern ich diese nicht gewerbsmäßif vertriebe. Gelingt es mir, einen Schlüsselrohling zu bauen, der nicht gegen die oben angeführten Patente verstößt, kann ich den gerne Vertrieben....

Schade, nix kapiert:
Was war noch einmal Software? Warum ist es illegal, sich tapfer im Bemühen der Verteilung von Musikstücken in Filsharingmanier zu üben ?

Warum haben die bloß diesen einen Typen in N festgesetzt, der doch bloß seine Musikstücke von seinen käuflich erworbenen CDs von seinen 540 GB Festplatten zum Download angeboten hat?

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[…1.1.1.1.3.1.1.1.2.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
17.03.2005 21:24
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Und das wars dann (für einen Richter)
Ja, genauso stelle ich mir einen Rechtsstaat vor!!!!

Ciao
AnnaB

Übrigens, nach der Diskussion hier stelle ich fest, wäre es auch iilegal vom Golf das VW-Zeichen zu entfernen? Was wäre eigentlich, wenn ich auf die Idee käme, eine Software zu entwickeln, die es erlaubt, damit Sonyhandys zu betreiben.
Ich lasse jetzt mal die Zulassung aussen vor, dat wäre zu klären, aber mal vorausgesetzt die kriege ich, da könnte keiner
was gegen tun...
Mit der hier gelieferten Begründug, warum Branding entfernen illegal ist, wären sämtliche Angbote zu verbieten, die es erlauben, durch aufspielen neuer software z.B. Autos schneller
zu machen. Oft langt ein Blick in andere Branchn aus, um mal zu sehen, wie die Gerichte entscheiden. So gibt es z.B. schlüssel, die durch
das Markenzeichen geschützt sind (siehe
www.ces-cylinder.de)
bzw. die dem Patentschutz (sihe www.bks.de) unterliegen.
Nach auslaufen der Patente bzw. für nicht angemeldete Patente kann man diese Rohlinge völlig legal kaufen, siehe www.silca.de.
Es ist mir aber jederzeit unbenommen, ein stück bleh zu nehmen und mir einen schlüssel zu pfeilen, sofern ich diese nicht gewerbsmäßif vertriebe. Gelingt es mir, einen Schlüsselrohling zu bauen, der nicht gegen die oben angeführten Patente verstößt, kann ich den gerne Vertrieben....

Schade, nix kapiert:
Was war noch einmal Software? Warum ist es illegal, sich tapfer im Bemühen der Verteilung von Musikstücken in Filsharingmanier zu üben ?

Warum haben die bloß diesen einen Typen in N festgesetzt, der doch bloß seine Musikstücke von seinen käuflich erworbenen CDs von seinen 540 GB Festplatten zum Download angeboten hat?


Was hat das Aufspielen einer legalen Software, die ich beim Hersteller legal runterlade mit dem anbeiten von Musk in P2P zu tun? Nicht!
Nach deiner Logik wäre jeder Golffahrer zu bestrafen, der die Golf und VW-Zeichen entfernt.
Genauso wären auch alle Nachbauteile von autos verboten, aber dies sieht die eu auch anders.
Wechselcover sind als Zubehöhrteile erlaubt. Also, hier kommst du mit dem Markentrecht nicht weiter, kapier es endlich.

mal ein legaler link:
http://communications.siemens.com/cds/frontdoor/0,2241,de_de_0_27139_rArNrNrNrN_variation%253A-5_pageType%253Adownloads_imagePos%253A0,00.html#PC%20Software%20und%20Treiber
die paßt auch auf ein vodafone s65v und nun sage mir, wo steht, dat dat aufspielen dieser software verboten ist....
auf der vodafoneseite kein hinweis, auf der siemens seite kein hinweis...
Es gibt auch kein Verbot, eine eigene Software zu schreiben und diese zu verbreiten.
Genauso wenig ist es der Firma Abt verboten einen Porschemotor in einen Käfer einzubauen.
Ich weiß nicht, welches Ziele du verfolgst, aber deine Rechtsfassung ist nicht haltbar.
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[…1.1.1.1.3.1.1.1.2.1.1.2] spunk_ antwortet auf iwir
17.03.2005 22:59
Benutzer iwir schrieb:

im Bemühen der Verteilung von Musikstücken in Filsharingmanier zu üben ?
sofern du darin die urheberrechte hast ist daran nichts auszusetzen.
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[…1.1.1.3.1.1.1.2.1.1.2.1] tart101 antwortet auf spunk_
17.03.2005 23:24
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

im Bemühen der Verteilung von Musikstücken in Filsharingmanier zu üben ?
sofern du darin die urheberrechte hast ist daran nichts auszusetzen.
jaja, das mit dem urheberrecht ist auch so eine sache.
mein nachbar ist musiker, und kann seine eigene musik nicht auf seinem K700i VF abspielen. das ist doch irgendwie....ne.
und bei VF sagt man ihm er kann die mp3 datei nur abspielen wenn er die musik bei einem anbieter runterlädt. bloß das seine stücke da gar nicht existieren.

also ist die software von VF fehlerhaft.
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[…1.1.3.1.1.1.2.1.1.2.1.1] spunk_ antwortet auf tart101
18.03.2005 17:48
Benutzer tart101 schrieb:

und bei VF sagt man ihm er kann die mp3 datei nur abspielen wenn er die musik bei einem anbieter runterlädt. bloß das seine stücke da gar nicht existieren.

kann ich mir irgendwie nicht vorstellen - ist dabei etwa datenkabel/irda und bluetooth komplett deaktiviert um irgendwelche daten zu übertragen?

das ist dann ja eine sache der gewährleistung - 2 jahre zeit hast du dafür für eine kostenlose reparatur.
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[…1.3.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] dorbec antwortet auf spunk_
21.03.2005 23:04
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:

und bei VF sagt man ihm er kann die mp3 datei nur abspielen wenn er die musik bei einem anbieter runterlädt. bloß das seine stücke da gar nicht existieren.

kann ich mir irgendwie nicht vorstellen - ist dabei etwa datenkabel/irda und bluetooth komplett deaktiviert um irgendwelche daten zu übertragen?

das ist dann ja eine sache der gewährleistung - 2 jahre zeit hast du dafür für eine kostenlose reparatur.
Das hat nichts mit Reparatur zu tun. Leider ist VF-Branding so "hart", dass mp3 tatsächlich nicht funktioniert. Die wollen halt sich so ihre eigenen Sachen sichern, dass diese genutzt werden.
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[…3.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf dorbec
21.03.2005 23:18
Benutzer dorbec schrieb:

hast du dafür für eine kostenlose reparatur.
Das hat nichts mit Reparatur zu tun. Leider ist VF-Branding so "hart", dass mp3 tatsächlich nicht funktioniert. Die wollen halt sich so ihre eigenen Sachen sichern, dass diese genutzt werden.
natürlich ist das ein gewährleistungsfall - du möchtest die funktion der datenübertragung mit dem datenkabel (oder infrarot oder bluetooth) nutzen und es funktioniert nicht, also ist der apparat kaputt und wird im rahmen der gewährleistung repariert.
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[…1.1.1.3.1.1.1.2.1.1.2.2] AnnaB antwortet auf spunk_
18.03.2005 00:17
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

im Bemühen der Verteilung von Musikstücken in Filsharingmanier zu üben ?
sofern du darin die urheberrechte hast ist daran nichts auszusetzen.

Sofern nur unentgeltlich im Freundeskreis galten doch auch andere Regeln, oder ist das mitlererweile geändert?

Ciao
AnnaB
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[…1.1.3.1.1.1.2.1.1.2.2.1] spunk_ antwortet auf AnnaB
18.03.2005 17:49
Benutzer AnnaB schrieb:

Sofern nur unentgeltlich im Freundeskreis galten doch auch andere Regeln, oder ist das mitlererweile geändert?
das problem ist, dass die bekannten tauschbörsen keine geschlossene nutzergruppe sind - also wohl nicht als enger freundeskreis gelten werden.
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[2.1.2] fb antwortet auf spunk_
15.03.2005 12:33
Benutzer spunk_ schrieb:
da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.

Entschuldigung, aber wo ist da jetzt bitte der Unterschied? Sowohl beim Simlock entfernen als auch beim Debranding wird die bestehende Software entweder gepatcht oder ausgetauscht gegen eine Version ohne Einschränkung. In beiden Fällen handelt es sich technisch um exakt den gleichen Vorgang.

Auch kommerziell gesehen gibt es keine Unterschiede. Der Netzbetreiber bietet sowohl das simgelockte als auch das gebrandete Handy günstiger an als man als Normalverbraucher eine uneingeschränkte Version erworben könnte, in beiden Fällen in der Hoffnung, daß die eingeschränkten Versionen zu einem langfristig höheren Umsatz des Kunden führen.

Also eine Trennung von beiden Vorgängen sehe ich absolut nicht. Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
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[2.1.2.1] kfschalke antwortet auf fb
15.03.2005 13:01
Benutzer fb schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.

Entschuldigung, aber wo ist da jetzt bitte der Unterschied? Sowohl beim Simlock entfernen als auch beim Debranding wird die bestehende Software entweder gepatcht oder ausgetauscht gegen eine Version ohne Einschränkung. In beiden Fällen handelt es sich technisch um exakt den gleichen Vorgang.

Auch kommerziell gesehen gibt es keine Unterschiede. Der Netzbetreiber bietet sowohl das simgelockte als auch das gebrandete Handy günstiger an als man als Normalverbraucher eine uneingeschränkte Version erworben könnte, in beiden Fällen in der Hoffnung, daß die eingeschränkten Versionen zu einem langfristig höheren Umsatz des Kunden führen.

Also eine Trennung von beiden Vorgängen sehe ich absolut nicht. Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.

quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein brandinghandy einzulegen, damit sind die schnellzugrifftasten ja auch eleminiert...
genausowenig ist es verboten, epluseinstellungen als standardeinstellungen zu speichern und dann wieder die t-mobilekarte einzu legen und welch wunder, es geht nicht mehr ins t-zones, sondern nur noch fehlermeldungen. und natürlich kann ich zu jeder zeit die t-zones einstellungen aktivieren und nutzen...
Es ist ja auch falsch, dass t-mobile/vodafone seine gebrandeten Handys billiger anbietet, als z.B. eplus ungebrandete. Vielmehr ist es so, dass t-mobile/vodafone bestimmte Geräte nur gebrandet verkaufen.
Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...
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[2.1.2.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
15.03.2005 13:28
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.

Entschuldigung, aber wo ist da jetzt bitte der Unterschied? Sowohl beim Simlock entfernen als auch beim Debranding wird die bestehende Software entweder gepatcht oder ausgetauscht gegen eine Version ohne Einschränkung. In beiden Fällen handelt es sich technisch um exakt den gleichen Vorgang.

Auch kommerziell gesehen gibt es keine Unterschiede. Der Netzbetreiber bietet sowohl das simgelockte als auch das gebrandete Handy günstiger an als man als Normalverbraucher eine uneingeschränkte Version erworben könnte, in beiden Fällen in der Hoffnung, daß die eingeschränkten Versionen zu einem langfristig höheren Umsatz des Kunden führen.

Also eine Trennung von beiden Vorgängen sehe ich absolut nicht.
Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.

quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein brandinghandy einzulegen, damit sind die schnellzugrifftasten ja auch eleminiert...
genausowenig ist es verboten, epluseinstellungen als standardeinstellungen zu speichern und dann wieder die t-mobilekarte einzu legen und welch wunder, es geht nicht mehr ins t-zones, sondern nur noch fehlermeldungen. und natürlich kann ich zu jeder zeit die t-zones einstellungen aktivieren und nutzen...
Es ist ja auch falsch, dass t-mobile/vodafone seine gebrandeten Handys billiger anbietet, als z.B. eplus ungebrandete. Vielmehr ist es so, dass t-mobile/vodafone bestimmte Geräte nur gebrandet verkaufen.
Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...


Spannende Frage: Klare Vertragsabrede.
Diese Aussage führte in dem vorliegenden Fall zur RÜCKABWICKLUNG
des Kaufvertrages zu Lasten von T-Mobile.

Ergo: Du wirst als Verbraucher in Zukunft um diese Vertragsabrede bereichert.
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[2.1.2.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
15.03.2005 13:40
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.

Entschuldigung, aber wo ist da jetzt bitte der Unterschied? Sowohl beim Simlock entfernen als auch beim Debranding wird die bestehende Software entweder gepatcht oder ausgetauscht gegen eine Version ohne Einschränkung. In beiden Fällen handelt es sich technisch um exakt den gleichen Vorgang.

Auch kommerziell gesehen gibt es keine Unterschiede. Der Netzbetreiber bietet sowohl das simgelockte als auch das gebrandete Handy günstiger an als man als Normalverbraucher eine uneingeschränkte Version erworben könnte, in beiden Fällen in der Hoffnung, daß die eingeschränkten Versionen zu einem langfristig höheren Umsatz des Kunden führen.

Also eine Trennung von beiden Vorgängen sehe ich absolut nicht.
Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.

quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein
brandinghandy einzulegen, damit sind die
schnellzugrifftasten
ja auch eleminiert...
genausowenig ist es verboten, epluseinstellungen als standardeinstellungen zu speichern und dann wieder die t-mobilekarte einzu legen und welch wunder, es geht nicht mehr ins t-zones, sondern nur noch fehlermeldungen. und natürlich kann ich zu jeder zeit die t-zones einstellungen aktivieren und
nutzen...
Es ist ja auch falsch, dass t-mobile/vodafone seine gebrandeten Handys billiger anbietet, als z.B. eplus ungebrandete.
Vielmehr ist es so, dass t-mobile/vodafone bestimmte Geräte nur gebrandet verkaufen.
Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...


Spannende Frage: Klare Vertragsabrede.
Diese Aussage führte in dem vorliegenden Fall zur RÜCKABWICKLUNG
des Kaufvertrages zu Lasten von T-Mobile.

Ergo: Du wirst als Verbraucher in Zukunft um diese Vertragsabrede bereichert.

SIM-Lock ist nicht gleich Branding. Wenn ein Handy von vodafone/t-mobile als t 610 verkauft wird, dann erwartet der Kunde zurecht, dat da ein t 610 drin ist. das es gelockt ist, ist nicht das problem, sondern dat dieses gerät nicht mehr die bedingungen eines t 610 erfüllt, soiwe es durch den hersteller beworben wird. Aus diesem Grund gehen die Netzbetreiber ja auch dazu über, die Geräte exklusiv oder unter eigener Bezeichnung zu vertrieben (Beispiel Samsung E 710, die vodafone gebrandete version des e 700, Sony Ericsson V800, kommt nun als Z800 ohne branding)
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[2.1.2.1.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
15.03.2005 18:35
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
da gehts nur um simlock - hat hiermit ja nichts zu tun.

Entschuldigung, aber wo ist da jetzt bitte der Unterschied? Sowohl beim Simlock entfernen als auch beim Debranding wird die bestehende Software entweder gepatcht oder ausgetauscht gegen eine Version ohne Einschränkung. In beiden Fällen handelt es sich technisch um exakt den gleichen Vorgang.

Auch kommerziell gesehen gibt es keine Unterschiede. Der Netzbetreiber bietet sowohl das simgelockte als auch das gebrandete Handy günstiger an als man als Normalverbraucher eine uneingeschränkte Version erworben könnte, in beiden Fällen in der Hoffnung, daß die eingeschränkten Versionen zu einem langfristig höheren Umsatz des Kunden führen.

Also eine Trennung von beiden Vorgängen sehe ich absolut nicht.
Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.

quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein
brandinghandy einzulegen, damit sind die
schnellzugrifftasten
ja auch eleminiert...
genausowenig ist es verboten, epluseinstellungen als standardeinstellungen zu speichern und dann wieder die t-mobilekarte einzu legen und welch wunder, es geht nicht mehr ins t-zones, sondern nur noch fehlermeldungen. und natürlich kann ich zu jeder zeit die t-zones einstellungen aktivieren und
nutzen...
Es ist ja auch falsch, dass t-mobile/vodafone seine gebrandeten Handys billiger anbietet, als z.B. eplus ungebrandete.
Vielmehr ist es so, dass t-mobile/vodafone bestimmte Geräte nur gebrandet verkaufen.
Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...


Spannende Frage: Klare Vertragsabrede.
Diese Aussage führte in dem vorliegenden Fall zur RÜCKABWICKLUNG
des Kaufvertrages zu Lasten von T-Mobile.

Ergo: Du wirst als Verbraucher in Zukunft um diese Vertragsabrede bereichert.

SIM-Lock ist nicht gleich Branding. Wenn ein Handy von vodafone/t-mobile als t 610 verkauft wird, dann erwartet der Kunde zurecht, dat da ein t 610 drin ist. das es gelockt ist, ist nicht das problem, sondern dat dieses gerät nicht mehr die bedingungen eines t 610 erfüllt, soiwe es durch den hersteller beworben wird. Aus diesem Grund gehen die Netzbetreiber ja auch dazu über, die Geräte exklusiv oder unter eigener Bezeichnung zu vertrieben (Beispiel Samsung E 710, die vodafone gebrandete version des e 700, Sony Ericsson V800, kommt nun als Z800 ohne branding)

Das hier zugrunde liegende Urteil bezog sich auf das Branding. Punktum.
Dieser Kaufvertrag wurde gerichtlicherseits RÜCKABGEWICKELT!
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[2.1.2.1.2] fb antwortet auf kfschalke
15.03.2005 16:58
Benutzer kfschalke schrieb:
quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein brandinghandy einzulegen, damit sind die schnellzugrifftasten ja auch eleminiert...

Aber nicht das Branding. Sorry, aber das "Umgehen" der Schnellwahltasten durch die normale Bedienung des Geräts kannst du doch nicht mit der vollständigen Entfernung des Brandings per Eingriff in die Handy-Firmware vergleichen. Tatsache ist doch, beim Entlocken wird immer damit argumentiert, der Eingriff in die Firmware sei strafbar. Das vollständige Entfernen des Brandings (firmwareseitig) ist aber genau das Gleiche, da gibt es keine technischen Unterschiede. Folglich kann das eine nicht legal und das andere illegal sein.

Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...

Spätestens mit dem aktuellen Urteil gegen T-Mobile wird es nicht mehr lange dauern, bevor auch das Branding Vertragsbestandteil ist. Und dann gibt's erst recht keinen Unterschied mehr zum Entfernen des Simlock. Abgesehen davon daß Nichteinhaltung eines Vertrags und gesetzeswidrige Handlung immer noch 2 Paar Schuhe sind.
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[2.1.2.1.2.1] kfschalke antwortet auf fb
15.03.2005 17:28
Benutzer fb schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein
brandinghandy einzulegen, damit sind die
schnellzugrifftasten ja auch eleminiert...

Aber nicht das Branding. Sorry, aber das "Umgehen" der Schnellwahltasten durch die normale Bedienung des Geräts kannst du doch nicht mit der vollständigen Entfernung des Brandings per Eingriff in die Handy-Firmware vergleichen. Tatsache ist doch, beim Entlocken wird immer damit argumentiert, der Eingriff in die Firmware sei strafbar. Das vollständige Entfernen des Brandings (firmwareseitig) ist aber genau das Gleiche, da gibt es keine technischen Unterschiede. Folglich kann das eine nicht legal und das andere illegal sein.

Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...

Spätestens mit dem aktuellen Urteil gegen T-Mobile wird es nicht mehr lange dauern, bevor auch das Branding Vertragsbestandteil ist. Und dann gibt's erst recht keinen Unterschied mehr zum Entfernen des Simlock. Abgesehen davon daß Nichteinhaltung eines Vertrags und gesetzeswidrige Handlung immer noch 2 Paar Schuhe sind.

Dann wäre es aber auch hinfällig, dass die Subvention bei Vertragsabschluß durch Händler kein Vertragsbestandteil ist. Fragt sich nur, welche Auswirkungen dieses hat und ob die Provider dieses wollen, den dann würde ja jeder Kunde bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung der Handylieferung etc. ein Recht auf Stonierung des Mobillfunkvertrages haben, dieses wird aber verneint.
Es ist also nicht gesetzeswidrig ein Branding zu entfernen. Und es war noch nie verboten Software zu löschen und neue aufzuspielen. Vorallem umgehe ich keinen SIMlock und dies ist ein entscheidender Unterschied, insbesondere weil die Subvention von Handys mit Branding nicht deutlich über der ohne Branding liegt. Glücklicherweise sehen inzwischen immer mehr Richter das Vorgehen der Mobilfunkunternehmen duraus kritisch, siehe T-Mobile Urteil....
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[2.1.2.1.2.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
15.03.2005 18:19
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein
brandinghandy einzulegen, damit sind die
schnellzugrifftasten ja auch eleminiert...

Aber nicht das Branding. Sorry, aber das "Umgehen" der Schnellwahltasten durch die normale Bedienung des Geräts kannst du doch nicht mit der vollständigen Entfernung des Brandings per Eingriff in die Handy-Firmware vergleichen. Tatsache ist doch, beim Entlocken wird immer damit argumentiert, der Eingriff in die Firmware sei strafbar. Das vollständige Entfernen des Brandings (firmwareseitig) ist aber genau das Gleiche, da gibt es keine technischen Unterschiede.
Folglich kann das eine nicht legal und das andere illegal sein.

Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...

Spätestens mit dem aktuellen Urteil gegen T-Mobile wird es nicht mehr lange dauern, bevor auch das Branding Vertragsbestandteil ist. Und dann gibt's erst recht keinen Unterschied mehr zum Entfernen des Simlock. Abgesehen davon daß Nichteinhaltung eines Vertrags und gesetzeswidrige Handlung immer noch 2 Paar Schuhe sind.

Dann wäre es aber auch hinfällig, dass die Subvention bei Vertragsabschluß durch Händler kein Vertragsbestandteil ist. Fragt sich nur, welche Auswirkungen dieses hat und ob die Provider dieses wollen, den dann würde ja jeder Kunde bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung der Handylieferung etc. ein Recht auf Stonierung des Mobillfunkvertrages haben, dieses wird aber verneint.
Es ist also nicht gesetzeswidrig ein Branding zu entfernen. Und es war noch nie verboten Software zu löschen und neue aufzuspielen. Vorallem umgehe ich keinen SIMlock und dies ist ein entscheidender Unterschied, insbesondere weil die Subvention von Handys mit Branding nicht deutlich über der ohne Branding liegt. Glücklicherweise sehen inzwischen immer mehr Richter das Vorgehen der Mobilfunkunternehmen duraus kritisch, siehe T-Mobile Urteil....

Du phantasierst.
Du willst es nicht verstehen, dass das deutsche Recht ein bissie umfangreicher ist.
Auch für Dich gilt: Versuch macht klug.
Die Strafermittlungsbehörden sind mit geschärften Verstand unterwegs. Und das Strafsachen von Zivilsachen zu unterscheiden sind, sollte mittlerweile hinreichend bekannt sein.
Die Frage hier ist, ob T-Mobile et all in Zukunft gegen solche Ent-Brander vorgehen wird. Sie hat bisher in jedem Fall die Möglichkeit festzustellen, wo die unlockten Handys rumschwirren (unveränderbare IMEI ./. Einbuchung in fremde Netze).

So long
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[2.1.2.1.2.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
15.03.2005 19:55
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
quatsch, es ist ja auch nicht verboten, eine eplus-karte in ein brandinghandy einzulegen, damit sind die schnellzugrifftasten ja auch eleminiert...

Aber nicht das Branding. Sorry, aber das "Umgehen" der Schnellwahltasten durch die normale Bedienung des Geräts kannst du doch nicht mit der vollständigen Entfernung des Brandings per Eingriff in die Handy-Firmware vergleichen. Tatsache ist doch, beim Entlocken wird immer damit argumentiert, der Eingriff in die Firmware sei strafbar. Das vollständige Entfernen des Brandings (firmwareseitig) ist aber genau das Gleiche, da gibt es keine technischen Unterschiede.
Folglich kann das eine nicht legal und das andere illegal sein.

Der Unterschied zum SIM-Lock ist schon dadurch erkennbar, dass beim Kauf vermerkt ist, dass es ca. 100 € kostet, diesen zu entfernen bzw. das es nach 24 Monaten kostenlos ist. Hier besteht eine klare Vertragsabrede, dieses ist bei gebrandeter Software nicht der Fall...

Spätestens mit dem aktuellen Urteil gegen T-Mobile wird es nicht mehr lange dauern, bevor auch das Branding Vertragsbestandteil ist. Und dann gibt's erst recht keinen Unterschied mehr zum Entfernen des Simlock. Abgesehen davon daß Nichteinhaltung eines Vertrags und gesetzeswidrige Handlung immer noch 2 Paar Schuhe sind.

Dann wäre es aber auch hinfällig, dass die Subvention bei Vertragsabschluß durch Händler kein Vertragsbestandteil ist.
Fragt sich nur, welche Auswirkungen dieses hat und ob die Provider dieses wollen, den dann würde ja jeder Kunde bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung der Handylieferung etc. ein Recht auf Stonierung des Mobillfunkvertrages haben, dieses wird aber
verneint.
Es ist also nicht gesetzeswidrig ein Branding zu entfernen. Und es war noch nie verboten Software zu löschen und neue aufzuspielen. Vorallem umgehe ich keinen SIMlock und dies ist ein entscheidender Unterschied, insbesondere weil die Subvention von Handys mit Branding nicht deutlich über der ohne Branding liegt. Glücklicherweise sehen inzwischen immer mehr Richter das Vorgehen der Mobilfunkunternehmen duraus kritisch,
siehe T-Mobile Urteil....

Du phantasierst.
Du willst es nicht verstehen, dass das deutsche Recht ein bissie umfangreicher ist.
Auch für Dich gilt: Versuch macht klug. Die Strafermittlungsbehörden sind mit geschärften Verstand unterwegs. Und das Strafsachen von Zivilsachen zu unterscheiden sind, sollte mittlerweile hinreichend bekannt sein. Die Frage hier ist, ob T-Mobile et all in Zukunft gegen solche Ent-Brander vorgehen wird. Sie hat bisher in jedem Fall die Möglichkeit festzustellen, wo die unlockten Handys rumschwirren (unveränderbare IMEI ./. Einbuchung in fremde Netze).

So long

nochmal branding ist nicht gleich simlock und es ist mir bestimmt nicht verboten in einem vertragshandy von t-mobile ein eplus-karte zu kaufen. Ferner kann ich ganz nrmal in den t-punkt gehen, dort für ca 700,00 € einen mda kaufen und den mit jeder x-beliebigen karte verwenden. so und wenn ich einen t-mobilevertrag abschließe, ist dieses der eine vertrag, der zweite vertrag ist der kauf eines handys (kann ja gerne subventioniert sein) so ist gegenwärtig das vertragsrecht. für die subvention leiste ich zahlungen an t-mobile und das handy ist mein eigentum. Wenn ich mir legal zugelassende software kaufe, kann ich die gerne aufspielen.
du lernst den unterschied zwischen branding und simlock will nicht. oder willst du etwa behaupten, dat ich bei einem t 610 keinen akkudeckel kaufen darf, wo kein t-mobile logo drauf ist? auch dies wäre ja schon entfernung eines brandings.....
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[2.1.2.1.2.1.1.2] AnnaB antwortet auf iwir
16.03.2005 22:13
Benutzer iwir schrieb:

(unveränderbare IMEI ./. Einbuchung in fremde Netze).

_unveränderbare_ IMEI? Ist unglaubwürdig. Wäre wohl zu teuer in der Herstellung. Bräuchte dazu wohl auch eine gesetzliche Regelung mit Beschreibung der Mindestanforderungen.

Anders gesagt: Woran wird den die IMEI erkannt? Aha, sie wird übermittelt. Verschlüsselt? Nein. Was ich per Funk sende, das entscheide doch ich, oder ;-)).

Ciao
AnnaB
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[2.1.2.1.2.1.1.2.1] iwir antwortet auf AnnaB
17.03.2005 20:50
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

(unveränderbare IMEI ./. Einbuchung in fremde Netze).

_unveränderbare_ IMEI? Ist unglaubwürdig. Wäre wohl zu teuer in der Herstellung. Bräuchte dazu wohl auch eine gesetzliche Regelung mit Beschreibung der Mindestanforderungen.

Anders gesagt: Woran wird den die IMEI erkannt? Aha, sie wird übermittelt. Verschlüsselt? Nein. Was ich per Funk sende, das entscheide doch ich, oder ;-)).

Ciao
AnnaB

Viel Erfolg AnnaB.

Wenn Du einem M65 'ne neue IMEI eingehaucht hast, kannst Du hier wieder 'nen lauten machen.

Außer Du willst Dein Handy ausschließlich ansehen anstatt zu nutzen. (Wegen des "Funkens", vielleicht doch besser ein SK65?!?)

Informiere Dich einfach. Ist besser als zu phantasieren.
Wir beide kommen nicht auf einen grünen Zweig ...
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[2.1.2.1.2.1.1.2.1.1] AnnaB antwortet auf iwir
18.03.2005 00:20
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

(unveränderbare IMEI ./. Einbuchung in fremde Netze).

_unveränderbare_ IMEI? Ist unglaubwürdig. Wäre wohl zu teuer in der Herstellung. Bräuchte dazu wohl auch eine gesetzliche Regelung mit Beschreibung der Mindestanforderungen.

Anders gesagt: Woran wird den die IMEI erkannt? Aha, sie wird übermittelt. Verschlüsselt? Nein. Was ich per Funk sende, das
entscheide doch ich, oder ;-)).

Ciao
AnnaB

Viel Erfolg AnnaB.

Wenn Du einem M65 'ne neue IMEI eingehaucht hast, kannst Du hier wieder 'nen lauten machen.

Außer Du willst Dein Handy ausschließlich ansehen anstatt zu nutzen. (Wegen des "Funkens", vielleicht doch besser ein SK65?!?)

Informiere Dich einfach. Ist besser als zu phantasieren. Wir beide kommen nicht auf einen grünen Zweig ...

Hmm, es gibt viele existente IMEIs. Oder wo soll denn ein Problem liegen? Wenn Du Dich ein wenig im Netz umschaust, findest Du genügend Software, mit der Du die IMEI ändern kannst.

Ciao
AnnaB
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[2.1.2.2] spunk_ antwortet auf fb
15.03.2005 17:19
Benutzer fb schrieb:

Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
darauf können wir uns einigen:

beides ist also legal.
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[2.1.2.2.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:21
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer fb schrieb:

Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
darauf können wir uns einigen:

beides ist also legal.

und damit liegst Du

falsch.
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[2.1.2.2.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:23
Benutzer iwir schrieb:

beides ist also legal.
und damit liegst Du falsch.
also ist nun sowohl branden als auch unbranden illegal?

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[2.1.2.2.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:25
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

beides ist also legal.
und damit liegst Du falsch.
also ist nun sowohl branden als auch unbranden illegal?

Fehlerhaft:
Branden ist nicht illegal.
Nicht befugtes Ent-branden schon.
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[2.1.2.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:29
Benutzer iwir schrieb:

Fehlerhaft:
Branden ist nicht illegal.
Nicht befugtes Ent-branden schon.
Für den Kunden der entbranden lässt ist dies belanglos - ob der Anbieter damit ein heisses Eisen anlangt kann evtl. mal gerichtlich geklärt werden müssen. (solange das nicht der Fall ist bestehen noch die Möglichkeiten)
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[2.1.2.2.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:30
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Fehlerhaft:
Branden ist nicht illegal.
Nicht befugtes Ent-branden schon.
Für den Kunden der entbranden lässt ist dies belanglos - ob der Anbieter damit ein heisses Eisen anlangt kann evtl. mal gerichtlich geklärt werden müssen. (solange das nicht der Fall ist bestehen noch die Möglichkeiten)

Viel Erfolg:
http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_alt_2005_01.htm

Ist erst der Anfang.
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[2.1.2.2.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:34
Benutzer iwir schrieb:

Viel Erfolg:

wie bereits beschrieben: der sachverhalt ist dabei anders.

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[2.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf spunk_
15.03.2005 18:41
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Viel Erfolg:

wie bereits beschrieben: der sachverhalt ist dabei anders.


Sorry, aber
Du wärst nicht der Erste, der mit "Seinem" Sachverhalt vor den ermittlungsbehörden scheitert.
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[2.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
15.03.2005 18:44
Benutzer iwir schrieb:

Du wärst nicht der Erste, der mit "Seinem" Sachverhalt vor den ermittlungsbehörden scheitert.
wieso ermittlungsbehörden?

wer ermittelt denn da in wessen auftrag? dass die medienindustrie derzeit planlos klagen und drohungen vorbringen wollen sit bekannt, aber dass nun mobilfunkbetreiber anfangen ihre kunden zu verklagen ist mir neu.
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[2.1.2.2.1.2] fb antwortet auf iwir
16.03.2005 09:24
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer fb schrieb:

Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
darauf können wir uns einigen:

beides ist also legal.

und damit liegst Du falsch.

Und warum bitte bist du dir da so sicher? Klar, bzgl. Sim-Entlocking gibt es schon einige Urteile. Allerdings beziehen sich diese meines Wissens allesamt auf den gewerbsmässigen Weiterverkauf von auf diese Weise entlockten Geräten.

Jedenfalls kann man nicht die Meinung vertreten, daß private Entlocken sei illegal, gleichzeitig sei das private Entbranden aber legal. Das ist einfach Unsinn, denn beides wird mit den gleichen Mitteln realisiert. Trotzdem wird dies immer wieder behauptet. Verdeckte Lobbyarbeit in den Foren zu machen ist eben doch wichticher, als Fakten zu schreiben.

Und nur um das klarzustellen, ich vermeide bewußt eine Aussage darüber, ob beides nun legal oder illegal ist, das vermag ich nicht zu beurteilen.
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[2.1.2.2.1.2.1] kfschalke antwortet auf fb
16.03.2005 10:17
Benutzer fb schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer fb schrieb:

Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
darauf können wir uns einigen:

beides ist also legal.

und damit liegst Du falsch.

Und warum bitte bist du dir da so sicher? Klar, bzgl. Sim-Entlocking gibt es schon einige Urteile. Allerdings beziehen sich diese meines Wissens allesamt auf den gewerbsmässigen Weiterverkauf von auf diese Weise entlockten Geräten.

Jedenfalls kann man nicht die Meinung vertreten, daß private Entlocken sei illegal, gleichzeitig sei das private Entbranden aber legal. Das ist einfach Unsinn, denn beides wird mit den gleichen Mitteln realisiert. Trotzdem wird dies immer wieder behauptet. Verdeckte Lobbyarbeit in den Foren zu machen ist eben doch wichticher, als Fakten zu schreiben.

Und nur um das klarzustellen, ich vermeide bewußt eine Aussage darüber, ob beides nun legal oder illegal ist, das vermag ich nicht zu beurteilen.

Dieser Vermerk ist bei allen Prepaidhandys so oder so ähnlich vermerkt:
Dieses Handy funktioniert nur mit der XtraCard. Wenn Sie dieses Handy mit einer anderen Telekarte nutzen möchten, müssen sie einmalig 99,50 € zahlen oder einfach 24 Monate warten

so steht es bei Vertragshandys:
Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines T-Mobile Vertrages in den Tarifen Telly Profi oder Relax100 mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Aus ersterem folgt, dass die Nutzung des Handys eingeschränkt ist und man durch Veränderungen einen Vorteil erlangt.
Bei zweiten gilt ein Vorzugspreis durch Vertragsabschluß.
aus den Details des t-mobile mda´s:
Als Betriebssystem ist Windows Mobile 2003 Phone Edition installiert, ergo steht es mir auch frei, windows mobile 2003 zu löschen und durch eine andere rechtmäßig erworbende software zu erstezen.
Dies ist auch ein entscheidener Unterschied, beim entbranden spiele ich eine andere Software auf, verschaffe mir aber keinen Vorteil, beim entlocken verschaffe ich mir den Vorteil, dass ich ein Handy auch anders nutzen kann, als mit der xtracard.
Bei einem Vertragshandy muss ich den Vertrag ja weiter erfüllen, sprich der Provider erhält ja monatlich zumindest die Grundgebühr.
Auch fehlt ja noch die Berücksichtigung, dass man sich ja zum vollen Preis ein t-mobile gebrandetes Handy kaufen kann.
Und wo fängt entbranden an? Wenn mitr dat vodafone-logo auf dem akkudeckel des T610 nicht passt, warum sollte ich da kein anderen Verwenden dürfen... oder warum sollte ich nicht ein anderes Gehäuse verwenden dürfen? z.b. weil meins durchs runterfallen zerkratzt ist? auch dieses ist ja schon entbranden...
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[2.1.2.2.1.2.1.1] handytim antwortet auf kfschalke
16.03.2005 10:27
"iwir" meint IMO, dass der Netzbetreiber durch das Branding enen Vorteil hat: nämlich mehr ARPU durch versehentliches Anwählen von irgendwelchen Diensten.

Wobei ich mir vorstellen kann, dass auch dies nicht ganz legal ist. Der Anbieter verändert eine Software bewusst, um Kunden aufs WAP-Portal (oder was auch immer) zu locken und damit Kosten zu verursachen.

Ciao
Tim
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[2.1.2.2.1.2.1.2] fb antwortet auf kfschalke
16.03.2005 12:44
Benutzer kfschalke schrieb:
Dies ist auch ein entscheidener Unterschied, beim entbranden spiele ich eine andere Software auf, verschaffe mir aber keinen Vorteil

Hmm, also nun wird's grotesk, warum diskutieren wir denn überhaupt über's Debranden? Wenn es keinen Vorteil bringen würde, würde es ja niemand machen wollen, und wir bräuchten gar nicht über illegal oder legal zu diskutieren.
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[2.1.2.2.1.2.2] iwir antwortet auf fb
16.03.2005 11:03
Benutzer fb schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer fb schrieb:

Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
darauf können wir uns einigen:

beides ist also legal.

und damit liegst Du falsch.

Und warum bitte bist du dir da so sicher? Klar, bzgl. Sim-Entlocking gibt es schon einige Urteile. Allerdings beziehen sich diese meines Wissens allesamt auf den gewerbsmässigen Weiterverkauf von auf diese Weise entlockten Geräten.

Jedenfalls kann man nicht die Meinung vertreten, daß private Entlocken sei illegal, gleichzeitig sei das private Entbranden aber legal. Das ist einfach Unsinn, denn beides wird mit den gleichen Mitteln realisiert. Trotzdem wird dies immer wieder behauptet. Verdeckte Lobbyarbeit in den Foren zu machen ist eben doch wichticher, als Fakten zu schreiben.

Und nur um das klarzustellen, ich vermeide bewußt eine Aussage darüber, ob beides nun legal oder illegal ist, das vermag ich nicht zu beurteilen.

Abbitte!
Möglicherweise hab ich Deinen Text fehlerhaft aufgefasst:

Ich bin der Auffassung, dass beides bei Vorsatz strafbar ist.
Unerheblich, ob es sich um bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Treiben handelt.
Natürlich wird sich der Staatsanwalt mit dem öffentlichen Interesse auseinandersetzen müssen.
Da in meiner Nähe bereits ein Alk, der sich in einem Saufgelage mit einem Kumpel acht Flaschen Bier von diesem aneignete, für gut zwei Jahre in die Bucht gesperrt wurde, bin ich bei der Einschätzung des öffentlichen Interesses allerdungs sehr vorsichtig.

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[2.1.2.2.1.2.2.1] kfschalke antwortet auf iwir
16.03.2005 12:39
Benutzer magberlin schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer fb schrieb:

Entweder beides ist legal oder beides ist illegal.
darauf können wir uns einigen:

beides ist also legal.

und damit liegst Du falsch.

Und warum bitte bist du dir da so sicher? Klar, bzgl. Sim-Entlocking gibt es schon einige Urteile. Allerdings beziehen sich diese meines Wissens allesamt auf den gewerbsmässigen Weiterverkauf von auf diese Weise entlockten
Geräten.

Jedenfalls kann man nicht die Meinung vertreten, daß private Entlocken sei illegal, gleichzeitig sei das private Entbranden aber legal. Das ist einfach Unsinn, denn beides wird mit den gleichen Mitteln realisiert. Trotzdem wird dies immer wieder behauptet. Verdeckte Lobbyarbeit in den Foren zu machen ist eben doch wichticher, als Fakten zu schreiben.

Und nur um das klarzustellen, ich vermeide bewußt eine Aussage darüber, ob beides nun legal oder illegal ist, das vermag ich nicht zu beurteilen.

Abbitte!
Möglicherweise hab ich Deinen Text fehlerhaft aufgefasst:

Ich bin der Auffassung, dass beides bei Vorsatz strafbar ist.
Unerheblich, ob es sich um bandenmäßiges, gewerbsmäßiges Treiben handelt.
Natürlich wird sich der Staatsanwalt mit dem öffentlichen Interesse auseinandersetzen müssen.
Da in meiner Nähe bereits ein Alk, der sich in einem Saufgelage mit einem Kumpel acht Flaschen Bier von diesem aneignete, für
gut zwei Jahre in die Bucht gesperrt wurde, bin ich bei der Einschätzung des öffentlichen Interesses allerdungs sehr vorsichtig.


ich kann den unfug nicht mehr mit ansehen - natürlich darf man alles entfernen und verändern - jedoch gewerbsmäßig dann nicht wiederverkaufen, außer man entfernt die markenkennzeichnung - privat "entbranden" oder den simlock entfernen an eigenem eigentum jederzeit

der hersteller hat nur die möglichkeit den vertrieb mit seiner markenbezeichnung zu unterbinden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docume nt.py?Gericht=b­gh&Art=en&­sid=1ef093­097aa9c046­ae12793951­a981b1&cli­ent=3&nr=3­0965&pos=0&anz=1

auch dieses Urteil beschäftigt sich mit der SIM-Lock Problematik, aber nicht mit der Brandingproblematik.
Bei der Brandingproblematik entsteht dem Netzbetreiber kein Nachteil, insbesondere weil hier keine weitergehende Vergünstigung erfolgt.
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[2.1.2.2.1.2.2.1.1] fb antwortet auf kfschalke
16.03.2005 12:51
Benutzer kfschalke schrieb:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docume
>
nt.py?Gericht=b­gh&Art=en&­sid=1ef093­097aa9c046­ae12793951­a981b1&cli­ent=3&nr=3­0965&pos=0&anz=1

auch dieses Urteil beschäftigt sich mit der SIM-Lock Problematik, aber nicht mit der Brandingproblematik.

Es läßt sich aber 1:1 auf die Brandingsproblematik übertragen. Debranden ist genauso wie Entlocken eine Produktveränderung. Ist das eine illegal, folgt daraus unmittelbar, daß das andere auch illegal ist. Das es dazu noch keine spezifischen Urteile gibt, liegt ja nur daran, daß die Branding-Problematik im Gegensatz zu den Sim-Locks noch relativ neu ist.

Und was diese Argumente von wegen Vor-/Nachteile des Kunden/Netzbetreibers sollen, versteh ich sowieso nicht. Denn das von dir zitierte Urteil bezieht sich überhaupt nicht auf solche Vor- oder Nachteile, nur auf Produktveränderungen und darunter fällt nunmal sowohl Debranding als auch Entlocken.
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[2.1.2.2.1.2.2.1.1.1] kfschalke antwortet auf fb
16.03.2005 13:35
Benutzer fb schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docume
>
>
nt.py?Gericht=b­gh&Art=en&­sid=1ef093­097aa9c046­ae12793951­a981b1&cli­ent=3&nr=3­0965&pos=0&anz=1

auch dieses Urteil beschäftigt sich mit der SIM-Lock Problematik, aber nicht mit der Brandingproblematik.

Es läßt sich aber 1:1 auf die Brandingsproblematik übertragen. Debranden ist genauso wie Entlocken eine Produktveränderung. Ist das eine illegal, folgt daraus unmittelbar, daß das andere auch illegal ist. Das es dazu noch keine spezifischen Urteile gibt, liegt ja nur daran, daß die Branding-Problematik im Gegensatz zu den Sim-Locks noch relativ neu ist.

Und was diese Argumente von wegen Vor-/Nachteile des Kunden/Netzbetreibers sollen, versteh ich sowieso nicht. Denn das von dir zitierte Urteil bezieht sich überhaupt nicht auf solche Vor- oder Nachteile, nur auf Produktveränderungen und darunter fällt nunmal sowohl Debranding als auch Entlocken.

Nee, es ging auch premär darum, dass SIM-Lock Handys billiger sind, wie dat "normal" gekaufte Handy. Es steht ja auch in der Begründung SIM-Lock-Schutz und es ist klar nachzuvollziehen.
Wo aber beim aufspielen einer legalen anderen Software, die man sogar noch vom Hersteller selbst herrunterladen kann ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt, ist nicht mehr nachzuvollziehen.
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[2.1.2.2.1.2.2.1.1.2] federico antwortet auf fb
16.03.2005 18:31
Benutzer fb schrieb:

auch dieses Urteil beschäftigt sich mit der SIM-Lock Problematik, aber nicht mit der Brandingproblematik.

Es läßt sich aber 1:1 auf die Brandingsproblematik übertragen. Debranden ist genauso wie Entlocken eine Produktveränderung. Ist das eine illegal, folgt daraus unmittelbar, daß das andere auch illegal ist.

Eine "Produktveränderung" ist (noch) nicht unzulässig; vielmehr darf ein Eigentümer - im Rahmen der Gesetze - mit seinem Eigentum beliebig verfahren. Es ist aber verboten, ein Markenprodukt zu verändern und unter derselben Marke weiterzuvertreiben.

Bei "Software" ist dagegen auch (schon) das Bearbeiten und Umarbeiten verboten (genauer: von der Zustimmung des Software-Rechteinhabers abhängig), auch für den Verwendungsberechtigten/Handyeigentümer!

Komplettlöschungen sind immer zulässig, ebenso das (Neu-)Aufspielen/Benutzen einer neuen Software durch einen berechtigten Verwender dieser neuen Software.

Denn das von dir zitierte Urteil bezieht sich überhaupt nicht auf solche Vor- oder Nachteile, nur auf Produktveränderungen und darunter fällt nunmal sowohl Debranding als auch Entlocken.

Das Urteil bezieht sich NUR auf das Recht des Inhabers einer eingetragenen Marke, sich AUSNAHMSWEISE dem Weitervertrieb von Waren unter (Weiter-)Benutzung seiner Marke auch dann aus MARKENRECHTLICHEN Gründen widersetzen zu dürfen, wenn diese Waren unter dieser Marke zwar von ihm selbst/mit seiner Zustimmung erstmalig innerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden waren (und damit sein Verbotsrecht "eigentlich" erschöpft ist, § 24 Absatz 1 MarkenG), er jedoch BERECHTIGTE Gründe für sein Verbot (die Waren unter seiner Marke weiterzuvertreiben) geltend machen kann, wozu das Gesetz (§ 24 Absatz 2 MarkenG) INSBESONDERE die Veränderung/Verschlechterung des Warenzustands zählt.

Der EuGH hatte übrigens entschieden, daß irgendwelche "Vermarktungsnachteile" keine "Zustandsverschlechterung" darstellen, die den Markeninhaber zu Weitervertriebsverboten berechtigen würden (kein Verbotsrecht für "Cartier" gegenüber Parfum-Discounter wegen "Schädigung des "psychischen Zustands" des weitervertrieben Original-Luxus-Parfums" aufgrund "fehlendem extravagantem Verkaufsambiente").

(Vom BGH Es wurde nicht darüber entschieden, ob "Entlocken" als urheberrechtswidrige Software-Veränderung anzusehen wäre, die der Softwarerechte-Inhaber untersagen bzw. von seiner Zustimmung abhängig machen könnte.)

f.
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[2.1.2.2.1.2.2.2] fb antwortet auf iwir
16.03.2005 12:59
Benutzer magberlin schrieb:
ich kann den unfug nicht mehr mit ansehen - natürlich darf man alles entfernen und verändern - jedoch gewerbsmäßig dann nicht wiederverkaufen, außer man entfernt die markenkennzeichnung - privat 'entbranden' oder den simlock entfernen an eigenem eigentum jederzeit

Ich hab's auch mal so eingeschätzt, aber es gibt eben leider Urteile, wie das von kfschalke zitierte, die zumindest beim oberflächlichen Lesen eine andere Sprache sprechen. Leider überblicke ich nicht alle gesetzlichen Bestimmungen, um mir selbst darüber ein definitives Urteil erlauben zu können.

Ich weiß nur, zu behaupten, ein privates (ohne Weiterverkauf) Entsperren sei illegal, während ein privates Debranden legal ist, ist Unsinn.
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[2.1.2.2.1.2.2.2.1] kfschalke antwortet auf fb
16.03.2005 13:27
Benutzer fb schrieb:
Benutzer magberlin schrieb:
ich kann den unfug nicht mehr mit ansehen - natürlich darf man alles entfernen und verändern - jedoch gewerbsmäßig dann nicht
wiederverkaufen, außer man entfernt die
markenkennzeichnung - privat 'entbranden' oder den simlock entfernen an eigenem eigentum jederzeit

Ich hab's auch mal so eingeschätzt, aber es gibt eben leider Urteile, wie das von kfschalke zitierte, die zumindest beim oberflächlichen Lesen eine andere Sprache sprechen. Leider überblicke ich nicht alle gesetzlichen Bestimmungen, um mir selbst darüber ein definitives Urteil erlauben zu können.

Ich weiß nur, zu behaupten, ein privates (ohne Weiterverkauf) Entsperren sei illegal, während ein privates Debranden legal ist, ist Unsinn.

und dem wiederspreche ich. Im ersten Fall kaufe ich etwas vergünstig und schaffe mir einen finaz. Vorteil durch das Entsperren. Im zweiten Teil entferne ich zwar eine Software oder Logos, halte aber auch die anderen Verträge ein bzw. zahle den vollen Kaufpreis.
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[2.1.2.2.1.2.2.2.1.1] fb antwortet auf kfschalke
16.03.2005 17:09
Benutzer kfschalke schrieb:
>
Ich weiß nur, zu behaupten, ein privates (ohne Weiterverkauf) Entsperren sei illegal, während ein privates Debranden legal ist, ist Unsinn.

und dem wiederspreche ich. Im ersten Fall kaufe ich etwas vergünstig und schaffe mir einen finaz. Vorteil durch das Entsperren.

Im zweiten Teil entferne ich zwar eine Software oder Logos, halte aber auch die anderen Verträge ein bzw. zahle den vollen Kaufpreis.

Also, den der bei einem Vertrag-Handy vom Netzbetreiber den vollen Verkaufspreis zahlt, den möchte ich mal sehen. :)

Und ich sag's noch ein letztes Mal, bei dem Urteil, daß du genannt hast, ging es um Verletzung des Markenrechts, und nicht um die Einhaltung irgendwelcher Verträge.

sogar noch vom Hersteller selbst herrunterladen kann ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt, ist nicht mehr nachzuvollziehen.

Nun sei aber doch bitte mal realistisch: Wo geht das dann? Nenn mir doch mal ein konkretes Beispiel. Also ich kann derzeit nur bei SonyEricsson das beurteilen, aber dort ist es in der Regel so, daß sich Netzbetreiber-Branding-Geräte überhaupt gar nicht über das SE Online Update updaten lassen und wenn es im Einzelfall doch mal geht, dann bleibt das Branding dabei erhalten.

Und dazu eine andere nette Anekdote: Da gibt es eine Internetbude, die die Dinger kostenpflichtig entbrandet, aber nachdem dann die Kunden dieser Bude anschließend ihre Geräte über das SE Online Update geupdatet haben auf eine neue Firmwareversion, hatten sie alle nur noch baltische Sprachen & T9 auf ihren Geräten, kein Deutsch mehr. Was war passiert? Die Internetbude hatte leider die Landes- und Brandingkennung auf den Gerät falsch manipuliert, nämlich auf eine Kennung der baltischen Länder. Das SE Online Update hat dann natürlich anhand der baltischen Kennung diese Sprachen aufgespielt. Also da kann mir doch niemand erzählen, das diese Bude die Geräte mit offizieller Erlaubnis und Softwarelizenz des Herstellers entbrandet...
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[2.1.2.2.1.2.2.2.1.1.1] kfschalke antwortet auf fb
16.03.2005 18:57
Benutzer fb schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
>
Ich weiß nur, zu behaupten, ein privates (ohne Weiterverkauf) Entsperren sei illegal, während ein privates Debranden legal ist, ist Unsinn.

und dem wiederspreche ich. Im ersten Fall kaufe ich etwas vergünstig und schaffe mir einen finaz. Vorteil durch das Entsperren.

Im zweiten Teil entferne ich zwar eine Software oder Logos, halte aber auch die anderen Verträge ein bzw.
zahle den vollen Kaufpreis.

Also, den der bei einem Vertrag-Handy vom Netzbetreiber den vollen Verkaufspreis zahlt, den möchte ich mal sehen. :)

dafür erhält der Netzbetreiber ja auch die Rechnungsbeträge des Vertrages. Dort steht, dass der Preis bei Abschluß eines 24 Monatsvertrages gilt, nicht aber, dass der Vertrag und das Handy genutzt werden müssen...

Und ich sag's noch ein letztes Mal, bei dem Urteil, daß du genannt hast, ging es um Verletzung des Markenrechts, und nicht um die Einhaltung irgendwelcher Verträge.

Ein T 610 ist ein T 610 und es wird nicht anders bezeichnet.

sogar noch vom Hersteller selbst herrunterladen kann ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt, ist nicht mehr nachzuvollziehen.

Nun sei aber doch bitte mal realistisch: Wo geht das dann? Nenn mir doch mal ein konkretes Beispiel. Also ich kann derzeit nur bei SonyEricsson das beurteilen, aber dort ist es in der Regel so, daß sich Netzbetreiber-Branding-Geräte überhaupt gar nicht über das SE Online Update updaten lassen und wenn es im Einzelfall doch mal geht, dann bleibt das Branding dabei erhalten.

siehe Siemens, da geht es. So konnte man z.B. aus einem Imode S55 ohne Probs ein normales machen...
Und dazu eine andere nette Anekdote: Da gibt es eine Internetbude, die die Dinger kostenpflichtig entbrandet, aber nachdem dann die Kunden dieser Bude anschließend ihre Geräte über das SE Online Update geupdatet haben auf eine neue Firmwareversion, hatten sie alle nur noch baltische Sprachen & T9 auf ihren Geräten, kein Deutsch mehr. Was war passiert? Die Internetbude hatte leider die Landes- und Brandingkennung auf den Gerät falsch manipuliert, nämlich auf eine Kennung der baltischen Länder. Das SE Online Update hat dann natürlich anhand der baltischen Kennung diese Sprachen aufgespielt. Also da kann mir doch niemand erzählen, das diese Bude die Geräte mit offizieller Erlaubnis und Softwarelizenz
des Herstellers entbrandet...
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[2.1.2.2.1.2.2.2.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf kfschalke
16.03.2005 19:54
Also in den Urteilen liest man
kauf von simlock geräten die dann ungelockt verkaut werden.

Wer soll mir es verbieten mein simgelocktes telefon zu entsperren und es mit einer anderen netz karte zu verwenden.
Strafbar mach ich mich wenn ich dieses gerät in den handel gebe.

Branding:

Das Gerät ist mein eigentum ob ich es gegen die wand werfe oder eine andere software in das handy einspiele, die die netz merkmale nicht verfügt. Schaden tut man in diesem falle niemanden. Denke mal viele händler verkaufen auch gebrandete Handys mit einem vertrag vom anderen Netz. oder ein freund kauft sich neues handy verkauft einem das gebrandete handy um dann.

wer verbietet es für den "eigengebrauch" eine andere software einzuspielen

Stephan

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[…1.2.2.1.2.2.2.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf Stepbauer72
17.03.2005 20:56
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
Also in den Urteilen liest man kauf von simlock geräten die dann ungelockt verkaut werden.

Wer soll mir es verbieten mein simgelocktes telefon zu entsperren und es mit einer anderen netz karte zu verwenden. Strafbar mach ich mich wenn ich dieses gerät in den handel gebe.

Branding:

Das Gerät ist mein eigentum ob ich es gegen die wand werfe oder eine andere software in das handy einspiele, die die netz merkmale nicht verfügt. Schaden tut man in diesem falle niemanden. Denke mal viele händler verkaufen auch gebrandete Handys mit einem vertrag vom anderen Netz. oder ein freund kauft sich neues handy verkauft einem das gebrandete handy um dann.

wer verbietet es für den "eigengebrauch" eine andere software einzuspielen

Stephan


Lesen bildet.

Fang von vorne an.

Es verbietet Dir keiner. Es gibt halt eine Gebührenordnung und da steht dann zum Beispiel drin, dass ggf. 2 Jahre Knast nach 17 UWG drohen, wenn Du Dich erwischen läßt.

Aber - Gruß an die juristische Klasse - es gibt natürlich noch kein Urteil. Aber: Was nicht ist kann noch werden.

Und es würde mir wie Öl runtergehen, wenn es Dich im ersten Urteil trifft.
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[…2.2.1.2.2.2.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf iwir
17.03.2005 21:44
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
Also in den Urteilen liest man kauf von simlock geräten die dann ungelockt verkaut werden.

Wer soll mir es verbieten mein simgelocktes telefon zu entsperren und es mit einer anderen netz karte zu verwenden.
Strafbar mach ich mich wenn ich dieses gerät in den handel gebe.

Branding:

Das Gerät ist mein eigentum ob ich es gegen die wand werfe oder eine andere software in das handy einspiele, die die netz merkmale nicht verfügt. Schaden tut man in diesem falle niemanden. Denke mal viele händler verkaufen auch gebrandete Handys mit einem vertrag vom anderen Netz. oder ein freund kauft sich neues handy verkauft einem das gebrandete handy um
dann.

wer verbietet es für den "eigengebrauch" eine andere software
einzuspielen

Stephan


Lesen bildet.

Fang von vorne an.

Es verbietet Dir keiner. Es gibt halt eine Gebührenordnung und da steht dann zum Beispiel drin, dass ggf. 2 Jahre Knast nach 17 UWG drohen, wenn Du Dich erwischen läßt.

Aber - Gruß an die juristische Klasse - es gibt natürlich noch kein Urteil. Aber: Was nicht ist kann noch werden.

Und es würde mir wie Öl runtergehen, wenn es Dich im ersten Urteil trifft.

es greift aber nicht das uwg, wenn ich eine eigen software aufspiele. dazu muss man jetzt tief in die patenrechts und urheberrechtsmaterie einsteigen. richtig ist, ich kann software nach dem urheberrecht schützen lassen. genauso kann siemens bestimmte patente für die hardware anmelden. allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass siemens aber auch wieder softwarelizenzen erwerben muss (z.b. für die javaintergration)
ich muss also ein handy in hard und software teilen. die hardware gehört nach dem kauf mir, genauso darf ich die software nutzen.
wenn ich mich entschließe, diese software zu löschen, ist dieses erlaubt. wenn ich eine andere software aufspiele, ist dieses erlaubt. ich muss nur nachweisen, dass ich diese software legal bezogen habe. die darf auch freeware sein.
wenn ich beschließe auf meinen siemenslaptop, obwohl da drauf steht, dass er für windows desigend ist linux aufspiele verbietet es mir auch keiner, ich muss halt nachweisen können, dass ich legaler besitzer dieser software bin.
wenn ich bei microsoft eine windows mobile lizenz erwerbe, darf ich folglich auch die t-mobile software vom mda löschen und die orginal microsoft software aufspielen.
Und wenn ich in einen sony, nokia oder sonst was für einen shop gehe und mir ein update kaufe, darf ich diese aufspielen.
Im UWG heißt es deutlich, dass die software/musik etc aus einer offensichtlich rechtswiedrige quelle/kopie sein muss.
Bei einem Vertragshändler meines Handyherstellers kann ich folglich davon ausgehen, dass er mir die passende Software zu meinem Handy verkaufen darf, weil dafür ist der ja da.
Und Handyschalen kann ich mir soviele bauen, wie ich will.
Und hier ist auch der große Unterschied zum entlocken, den ich kaufe das Gerät mit der Einschränkung, dass dieses Gerät eben für 2 Jahre gesperrt ist. So steht es im Kaufvertrag. Man erhält eben erst gegen Zahlung von x€ die volle Nutzung sofort oder man muss 2 Jahre warten.
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[…2.1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf kfschalke
25.03.2005 09:35
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
Also in den Urteilen liest man kauf von simlock geräten die dann ungelockt verkaut werden.

Wer soll mir es verbieten mein simgelocktes telefon zu entsperren und es mit einer anderen netz karte zu verwenden.
Strafbar mach ich mich wenn ich dieses gerät in den handel gebe.

Branding:

Das Gerät ist mein eigentum ob ich es gegen die wand werfe oder eine andere software in das handy einspiele, die die netz merkmale nicht verfügt. Schaden tut man in diesem falle niemanden. Denke mal viele händler verkaufen auch gebrandete Handys mit einem vertrag vom anderen Netz. oder ein freund kauft sich neues handy verkauft einem das gebrandete handy um
dann.

wer verbietet es für den "eigengebrauch" eine andere software
einzuspielen

Stephan


Lesen bildet.

Fang von vorne an.

Es verbietet Dir keiner. Es gibt halt eine Gebührenordnung und da steht dann zum Beispiel drin, dass ggf. 2 Jahre Knast nach 17 UWG drohen, wenn Du Dich erwischen läßt.

Aber - Gruß an die juristische Klasse - es gibt natürlich noch kein Urteil. Aber: Was nicht ist kann noch werden.

Und es würde mir wie Öl runtergehen, wenn es Dich im ersten Urteil trifft.

es greift aber nicht das uwg, wenn ich eine eigen software aufspiele. dazu muss man jetzt tief in die patenrechts und urheberrechtsmaterie einsteigen. richtig ist, ich kann software nach dem urheberrecht schützen lassen.

Unfug.
Das von Dir geschaffene Werk unterliegt dem Urheberrecht.

genauso kann siemens bestimmte patente für die hardware anmelden. allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass siemens aber auch wieder softwarelizenzen erwerben muss (

Richtig: Softwarelizenzen erwerben muß, weil diese unter dem Urheberrecht stehen.
Preis für die Verwertung eines Rechtes: Lizenzgebühr.


z.b. für die javaintergration) ich muss also ein handy in hard und software teilen. die hardware gehört nach dem kauf mir, genauso darf ich die software nutzen. wenn ich mich entschließe, diese software zu löschen, ist dieses erlaubt.

Zutreffend.

wenn ich eine andere software aufspiele, ist dieses erlaubt.

Das ist so nur eingeschränkt richtg. Hast Du Lizenzgebühren bezahlt? Hast Du eine Lizenz der Software, die Dir von Siemens persönlich gegeben wurde?
Wenn, ja, wo kann ich eine solche Lizenz erwerben?

ich muss nur nachweisen, dass ich diese software legal bezogen habe.

Mach mal.

die darf auch freeware sein.

Software darf auch Freeware sein. Stimmt.

wenn ich beschließe auf meinen siemenslaptop, obwohl da drauf steht, dass er für windows desigend ist linux aufspiele verbietet es mir auch keiner, ich muss halt nachweisen können, dass ich legaler besitzer dieser software bin.

Andere Baustelle.


wenn ich bei microsoft eine windows mobile lizenz erwerbe, darf ich folglich auch die t-mobile software vom mda löschen und die orginal microsoft software aufspielen.

Negativ.
Der mda von T-Mobile setzt sich aus Hardware und Software zusammen, die insofern eine Einheit bilden.


Und wenn ich in einen sony, nokia oder sonst was für einen shop gehe und mir ein update kaufe, darf ich diese aufspielen.

Wenn dieses Update nicht zufällig dem geschlossenen Vertrag mit T-Mobile entgegensteht.

Im UWG heißt es deutlich, dass die software/musik etc aus einer offensichtlich rechtswiedrige quelle/kopie sein muss.

Da steht mehr drin; wo nun das stehen soll, weiß ich nicht. verrat es mir.

Bei einem Vertragshändler meines Handyherstellers kann ich folglich davon ausgehen, dass er mir die passende Software zu meinem Handy verkaufen darf, weil dafür ist der ja da.

Negativ.
Der Handyhersteller darf Die Software verkaufen, die für bestimmte Geräte geeignet ist.
Es ist aber nicht die Aufgabe des Herstellers darauf zu achten, ob Du Lizenzverletzungen jedweder Art begehst.

Deine Argumentation ist so ungefähr:
Weil der Verkäufer eines Messers, mit dieses verkaufen darf, Darf ich mit dem messer anstellen, was ich will.

Und Handyschalen kann ich mir soviele bauen, wie ich will.

Trifft zu.
Urheberrechtlich hast Du sogar auf die Gestaltung ein Verwertungsrecht.

Und hier ist auch der große Unterschied zum entlocken, den ich kaufe das Gerät mit der Einschränkung, dass dieses Gerät eben für 2 Jahre gesperrt ist.

Du kaufst auch ein gebrandetes Handy, dessen Branding Du regelmäßig nie entfernen darfst.

So steht es im Kaufvertrag.

So stehts im UWG und im Urheberrecht.

Man erhält eben erst gegen Zahlung von x€ die volle Nutzung sofort oder man muss 2 Jahre warten.

Trifft zu.

Und das Branding bleibt Dir.


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[…1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf iwir
25.03.2005 10:03
Benutzer iwir schrieb:

Du kaufst auch ein gebrandetes Handy, dessen Branding Du regelmäßig nie entfernen darfst.

wo gibt es die zu kaufen?

denn normalerweise ist entbranden nichts illegales.
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[2.2] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 15:29
in dem prozess geht es um das entfernen von sim locks. nicht um brandings.
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[2.2.1] iwir antwortet auf tart101
17.03.2005 20:58
Benutzer tart101 schrieb:
in dem prozess geht es um das entfernen von sim locks. nicht um brandings.

Schlauberger.

Hatte ich schon erwähnt: Lesen bildet.

Bist zu spät gekommen.
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[2.2.1.1] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 22:23
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
in dem prozess geht es um das entfernen von sim locks. nicht um brandings.

Schlauberger.

Hatte ich schon erwähnt: Lesen bildet.

Bist zu spät gekommen.

wow nunmal ganz locher bleiben. hast du gesehen wie viele postings
das sind. ich muss auch noch andere dinge tun. und mir nicht auch noch alles durchlesen. nichts für ungut ;-)