Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
... und können damit straffällig werden. Übrigens: auch den Auftraggeber kann der Arm des Gesetzes erreichen.
Wieso werden sie straffällig?
Kannst Du diese These irgendwie belegen? Schliesslich ist das Handy mein Eigentum - und damit kann ich machen was ich will...
Das Hardwareteil ist Dein Eigentum, die Software ist lizensiert.
Das "kostbare" MS-Office mag zwar von Dir gekauft worden sein,
es ist jedoch nicht Dein Eigentum, dass Dich dazu berechtigen würde, es zu recompilieren und in veränderter Form weiterzunutzen oder gar zu verkaufen.
Wenn's Dich tiefergehend interessiert: Google mal ein bissie oder lies Dir den 17 UWG sowie 263 StGB nebst Kommentaren durch.
Gruß
iwir
es verbietet mir aber auch keiner, windows zu löschen und linux
aufzuspielen. Warum sollte es nun verboten sein bei einem Handy die Software zu löschen und die firmware des Anbieters, welche legal zum download angeboten wird aufzuspielen? Diese Frage kannst du nicht beantworten oder?
1.) Warum sind Kinderpornos verboten, obwohl sie frei downgeloadet werden können?
Weil's nach dem entsprechenden Paragraphen des 184 ff StGB unter Strafe gestellt ist.
Wenn Du das als Gebührenordnung betrachtest, ist es genau genommen natürlich nicht verboten. Gleichwohl empfehle ich Dir,
es besser nicht zu tun.
2.) Ein Handy ist ein Surogat (eine Einheit) aus Hard- und Software. Beim Kauf des Handys ist Dir bekannt, dass das gebrandete Handy speziel angepaßt ist. Dieses hat seinen Grund.
Dein so erworbenes Handy funktioniert (will ich mal hoffen) mit der integrierten Software. Es besteht insofern kein bedarf, eine andere Betriebssystem-Software zu installieren. Das mag
bei Deinem PC anders gelagert sein. Zudem wird Dir kein Windoes-Computer oder Linux-Computer verkauft sondern ein PC mit gesonderten Betriebssystem.
Erst im Lauf der Zeit zeigt sich im Rahmen der Rechtsdynamik, was verboten ist. Das bloße Unlocken wurde vor Jahren als legal empfunden (Eigentumsgedanke). Mitterwele scheinen diverse Staatsanwälte und Rechtsanwälte mündiger geworden zu sein, und
bewerten anders.
bei kinderpornos handelt es sich aber nicht um ein legales downloadangebot des handyhersteller...
Schade, nicht verstanden.
Es sollte Dir vermitteln, dass nicht alles was Downgeloadet werden kann auch legal ist.
Ich frage mich ob ich mich in zukunft mehr bemühen sollte, oder den Dingen einfach sein freien Lauf gewähren lassen sollte.
und nun erkläre einem kunden, der ein se 610 kauft, wegen mir t-mobile, dass er nicht eine se 610 software runterladen darf.
Der Kunde darf gerne soviel runterladen, wie er möchte.
Deine Argumentation hat noch einen Fehler. Rein rechtlich handelt es sich um zwei getrennte Verträge.
Einen Mobilfunkvertrag und den Kaufvertrag eines Handys. Dieses wird von den Providern ja auch immer behauptet, wenn irgendwelche Händler nicht liefern und Grundgebührenerstattung nicht leisten.
Gehts ein bissie genauer?
Was ist für Dich ein Provider? Der Netzbetreiber? Oder eine Einrichtung wie Debitel oder Alphatel?
Oder der Internethändler, der Dir einen Kombivertrag verkaufen möchte?
Bei dem XDA läuft es regelmäßig so, dass Du einen T-Mobile-vertrag nebst XDA von T-Mobile erhälst.Diesr XDA ist regelmäßig mit den wunderbaren Brandings versehen.
Diese Handy ist eine Einheit Handy, die einen Hardware und einen Softwareteil hat. Der Softwareteil ist gesitiges Eigentum der T-Mobile (wolle ma hoffen). Diese Software ist Dir für Dein XDA in einer Lizenz freigegeben. Und Du darfst selbstverständlich die Software löschen.
Aber hast Du eine regulare Lizenz einer anderen Betriebssoftware
?
Zudem: Durch Dein aufspielen Diner anderen betriebssoftware veränderst Du die Einheit Handy...
Wenn dem so ist, was ja gängige Rechtsauffassung ist,
Du irrst.
dann ist es mir freigestellt, mit meinem Eigentum zu machen, was ich will.
An Software kannst Du regelmäßig kein Eigentum erwerben.
Da besteht wieder ein Unterschied zu den Prepaidpaketen, den die werden im Bundle verkauft und so unterschreibt es der Kunde ja auch.
Versuchter Mord bleibt versuchter Mord, auch wenn Du nichts unterschrieben hast.
Es wäre ja spannend, wenn die Provider diese auffassung nicht mehr vertreten, weil dann könnte ja jeder seine Interessen gegen die Provider durchsetzten, wenn der Internethändler etwas nicht nachkommt.
Klar?
Nö, nicht wirklich. Kann mir das mal jemand erklären?
Wo kommt jetzt "flux" der Internethändler her?
Als, wenn ich ein Handy kaufe, ist dies ein eigenständiger Vertrag über den Ankauf eines gebrandeten Handys.
Betrachten wir das mal so.
Wenn es die legale Möglichkeit gibt, eine andere Software aufzuspielen, dann ist dies folglich nicht verboten.
Guter Ansatz. Gbt es aber nicht.
Ein offizialer Siemenshändler kann also jede beliebige Siemenssoftware aufspielen, sofern das Handy damit funktioniert.
Ein offizieller Siemenshändler wird Dir das bestimmt aufspielen können. Wird regelmäßig aber nicht legal sein.
nn siemens für seine Handys Software anbietet, kann ich diese also auch aufspielen...
Können tust Du tuten. Die frage war aber anders:
Nämlich: Ob Entbranden legal ist.