Benutzer Kai Petzke schrieb:
Das werden Richter vermutlich anders sehen. Schon der KK-Antrag könnte als Betrugsversuch gewertet werden.
Für einen Betrug bräuchtest Du (u.a.) eine Täuschung. Wer täuscht denn hier wen worüber?
Auf jeden Fall dürfte aber die ursprüngliche Zustimmung von ebay als "Irrtum" gewertet werden, so dass ebay die Möglichkeit des Widerrufs hat, der hier ja auch geschehen ist.
Das mag so sein, dafür kenne ich die Umstände hier nicht genau genug.
Ich wollte nur sagen, daß ich im Stellen eines KK-Antrages nichts illegales oder unlauteres sehe. Ebay braucht ja bloß mit NAK antworten, und gut ist.