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Wieso eigentlich unberechtigt?


29.08.2004 09:57 - Gestartet von Alphaphi
Tach,

wieso war eigentlich die Übertragung unberechtigt? Da hat jemand auf legale Weise versucht, sich ebay.de übertragen zu lassen. Ebay hat zugestimmt - so what? Das ist ein ganz normaler Weg, an eine Domäne zu kommen, die zuvor ein anderer registriert hatte.

Wenn Ebay nicht weiß was es tut, ist es sein Problem. Aber die Domänenübertragung ist deswegen nicht unberechtigt.
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[1] Kai Petzke antwortet auf Alphaphi
29.08.2004 11:30
Benutzer Alphaphi schrieb:

wieso war eigentlich die Übertragung unberechtigt? Da hat jemand auf legale Weise versucht, sich ebay.de übertragen zu lassen.

Das werden Richter vermutlich anders sehen. Schon der KK-Antrag könnte als Betrugsversuch gewertet werden.

Auf jeden Fall dürfte aber die ursprüngliche Zustimmung von ebay als "Irrtum" gewertet werden, so dass ebay die Möglichkeit des Widerrufs hat, der hier ja auch geschehen ist.


Kai
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[1.1] Alphaphi antwortet auf Kai Petzke
29.08.2004 11:56
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Das werden Richter vermutlich anders sehen. Schon der KK-Antrag könnte als Betrugsversuch gewertet werden.

Für einen Betrug bräuchtest Du (u.a.) eine Täuschung. Wer täuscht denn hier wen worüber?


Auf jeden Fall dürfte aber die ursprüngliche Zustimmung von ebay als "Irrtum" gewertet werden, so dass ebay die Möglichkeit des Widerrufs hat, der hier ja auch geschehen ist.

Das mag so sein, dafür kenne ich die Umstände hier nicht genau genug.
Ich wollte nur sagen, daß ich im Stellen eines KK-Antrages nichts illegales oder unlauteres sehe. Ebay braucht ja bloß mit NAK antworten, und gut ist.
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[1.1.1] TechGuru antwortet auf Alphaphi
01.09.2004 10:28
Benutzer Alphaphi schrieb:
Ich wollte nur sagen, daß ich im Stellen eines KK-Antrages nichts illegales oder unlauteres sehe. Ebay braucht ja bloß mit NAK antworten, und gut ist.

Aber das Stellen eines KK-Antrages beinhaltet ggü. den abwickelnden Unternehmen die Versicherung, bestimmte Rechte an der zu übertragenden Domain zu haben und dass der derzeitige Eigner damit einverstanden sei. Wider besseren Wissens einen solchen Antrag zu stellen, erfüllt daher durchaus den Straftatbestand des Betruges. Allein durch das Markenrecht genießt die Domain einen besonderen Schutz.
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[1.2] Rovin antwortet auf Kai Petzke
29.08.2004 20:47
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Das werden Richter vermutlich anders sehen. Schon der KK-Antrag könnte als Betrugsversuch gewertet werden.

Das denke ich auch. Der Intergenia-Kunde startete vermutlich den KK-Antrag in betrügerischer Absicht, weil keine Zustimmung des Domaininhabers vorhanden war. Ich hoffe, dass man dem IG-Kunden ordentlich auf die Finger klopft.
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[2] chr203 antwortet auf Alphaphi
31.08.2004 18:24
Im übrigen ist es auch nicht richtig, dass eBay zugestimmt hat. Der Webhoster hat nur innerhalb von 48h nach einer E-Mail Anfrage nicht abgelehnt - dies als Zustimmung zu einem Domainübertrag zu werten ist seitens der DENIC auch etwas großzügig ausgelegt.
Ich denke zumindest eine realpostalische Kontaktaufnahme sollte schon das übliche Prozedere darstellen - und eine Zustimmung sollte unbedingt Voraussetzung für einen Domainübertrag sein. Im Falle des Nichtantwortens sollte dies als fehlende Zustimmung ausgelegt werden - nicht umgekehrt.