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Ich frage mich.. was ist wenn ich ausziehe umziehe?


15.12.2012 03:39 - Gestartet von LilaFox
Mich ich beim Umzug nun um die Abmeldung kümmern? Schliesslich erfahren sie doch alles sofort.

oder hat man weiter soviel ärger damit?
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[1] SoloSeven antwortet auf LilaFox
15.12.2012 09:18
Benutzer LilaFox schrieb:
Mich ich beim Umzug nun um die Abmeldung kümmern? Schliesslich erfahren sie doch alles sofort.

oder hat man weiter soviel ärger damit?

Das wäre eine Frage, auf die ich auch gerne eine Antwort bekäme.
Irgendwo stand, dass es bis 2014 dauern würde, bis alle Haushalte erfasst sind.
Die zweite Sache wäre, wie es sich verhält, wenn jemand bisher nur "neuartige Empfangsgeräte, ein Radio im Auto oder gleiches angemeldet hatte, aber keinen Fernseher.
Muss derjenige 2013 eine Selbstanmeldung machen, oder wird er bis 2014 erfasst?
Muss er nachzahlen, wenn es bis 2014 dauert oder bezahlt er erst, wenn er das Anschreiben bekommt?
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[1.1] Beesdo77 antwortet auf SoloSeven
15.12.2012 13:40
Benutzer SoloSeven schrieb:
Die zweite Sache wäre, wie es sich verhält, wenn jemand bisher nur "neuartige Empfangsgeräte, ein Radio im Auto oder gleiches angemeldet hatte, aber keinen Fernseher.
Muss derjenige 2013 eine Selbstanmeldung machen, oder wird er bis 2014 erfasst?
Eine Bekannte, welche bisher nur ein (angemeldetes) Radio hat, bekam von der GEZ ein Schreiben, welches ankündigt, daß ab Januar 2013 der volle Beitrag von ihrem Konto abgebucht wird. Also, wenn man in der Datenbank erst einmal drin ist, dann geht wohl alles automatisch.

Muss er nachzahlen, wenn es bis 2014 dauert oder bezahlt er erst, wenn er das Anschreiben bekommt?
Jeder Haushalt ist ab Januar 2013 abgabepflichtig. Sollte erst später eine Aufforderung eintreffen, muß natürlich leider nachgezahlt werden. Es sei denn, man ist abgabebefreit oder die Verjährungsfrist kommt zum tragen (allgemein 3 Jahre zum Jahresende).
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[1.1.1] Telly antwortet auf Beesdo77
15.12.2012 13:51
Es sei denn, man ist abgabebefreit

Was man generell nur ist, wenn man rechtzeitig den Befreiungsantrag gestellt hat. Sonst gibts dennoch Nachforderungen! Ich finde das nicht richtig - aber wichtig für jeden, der sich befreien lassen kann. Die Gruppe derer ist aber wohl sehr beschränkt. Wenn man nicht gerade blind und gehörlos ist, dann wirds schon schwierig. Wie es bei ALG II-Empfängern ist, weiß ich jetzt leider gar nicht. Und ich spreche jetzt für die Zeit ab dem 01.01.2013. Bisher sind ALG II-Empfänger ja abgabenbefreit. Aber eben NUR auf Antrag! Sonst drohen Nachforderungen!

Telly
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[1.1.2] SoloSeven antwortet auf Beesdo77
15.12.2012 13:53
Benutzer Beesdo77 schrieb:
Jeder Haushalt ist ab Januar 2013 abgabepflichtig. Sollte erst später eine Aufforderung eintreffen, muß natürlich leider nachgezahlt werden. Es sei denn, man ist abgabebefreit oder die Verjährungsfrist kommt zum tragen (allgemein 3 Jahre zum Jahresende).

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also braucht man sich jetzt nicht extra zu melden?
Abwarten und schauen, ob das Einwohnermeldeamt 4 Jahre braucht.
;-)
Die letzte Frage wäre, ob es bei eigener Passivität dann ab Januar immer noch die, ich glaube 1000 Euro?, Strafgebühr gibt oder es bei der Nachzahlung der normalen "Haushaltsabgabe" ab 2013 bleibt.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang noch, ob ein gemischt genutztes Haus über die Haushaltsgebühr, wenn man sie über die Firma abrechnet, steuerlich abzugsfähig ist, ohne dass der Privatanteil verrechnet wird.
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[1.2] gezibaerli antwortet auf SoloSeven
16.12.2012 13:34

33x geändert, zuletzt am 16.12.2012 13:46
Irgendwo stand, dass es bis 2014 dauern würde, bis alle Haushalte erfasst sind.

Wo stand das?
Und welche Verbindlichkeit hat dieses Dokument?


Die zweite Sache wäre, wie es sich verhält, wenn jemand bisher nur "neuartige Empfangsgeräte, ein Radio im Auto oder gleiches

Ja, wie verhält es sich da. Schwierige Frage, wenn man nicht mehr entweder für ein Radio ODER für einen Fernseher, sondern immer für "alles" zahlt.

Steht doch alles in den Prospekten.
Bis 2014 haben sie alle Wohn- und Einkommenverhältnisse ("wem gehört der Fernseher") geklärt. Das traue ich denen SCHON zu.
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[1.2.1] Telly antwortet auf gezibaerli
16.12.2012 13:59
Die zweite Sache wäre, wie es sich verhält, wenn jemand bisher nur "neuartige Empfangsgeräte, ein Radio im Auto oder gleiches

Ja, wie verhält es sich da. Schwierige Frage, wenn man nicht mehr entweder für ein Radio ODER für einen Fernseher, sondern immer für "alles" zahlt.

Ist doch ganz einfach.
Meine Annahmen:

Priorität 1:
Wer jetzt schon den Radiobeitrag zahlt, ist bereits erfasst. Diese Kunden werden einfach zuerst auf die volle Gebühr umgestellt. Das ist am wenigsten Aufwand.

Priorität 2:
Ermittlung aller Adressen, von denen gar keine Beiträge reinkommen.

Priorität 3:
Diejenigen, die jetzt schon vollen Beitrag bezahlen, werden erstmal nicht überprüft werden - sie zahlen ja schon voll. Hier ist also jedem zu raten, sich bei der GEZ abzumelden, wenn er "Zweitzahler" im Haushalt ist. Der Azubi oder die Oma im gleichen Haushalt z. B.

Telly