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Verfassungsrechtler: GEZ-Haushaltsabgabe ist verfassungswidrig

Länderparlamente sollen neues Rundfunkgebühren-Modell verhindern
Von Marie-Anne Winter

Die Haushaltsabgabe der GEZ könnte noch gekippt werden. Die Haushaltsabgabe der GEZ könnte noch gekippt werden.
Grafik: GEZ
Nachdem lange über die neue Haushaltsabgabe als neues Modell zur Erhebung der Rundfunkgebühren diskutiert wurde, hatten die Ministerpräsidenten der Länder Ende vergangenen Jahres den 15. Rundfunk-Änderungs-Staatsvertrag unterzeichnet und damit auch das neue Rundfunkgebühren-Modell ab 2013 besiegelt. Eigentlich sind die Weichen für die Haushaltsabgabe damit gestellt - wenn auch der Staatsvertrag bis Ende dieses Jahres von allen Länderparlamenten ratifiziert werden muss. Allerdings fehlt bislang noch die Zustimmung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Die Haushaltsabgabe der GEZ könnte noch gekippt werden. Die Haushaltsabgabe der GEZ könnte noch gekippt werden.
Grafik: GEZ
Auf diesen Umstand setzt nun der Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch, um die ungeliebte "Zwangsabgabe" doch noch zu kippen. Von Münch hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin Focus [Link entfernt] appellierte der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der Zwangsabgabe nicht zuzustimmen. "Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", so von Münch.

Unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre

Die Abgeordneten in Düsseldorf stimmen Ende der Woche über den geänderten Staatsvertrag ab, der Landtag in Kiel am 14. Dezember. Die Reform macht aus der bisherigen Rundfunkgebühr in Höhe von derzeit 17,98 Euro im Monat einen so genannten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung bzw. pro Haushalt erhoben werden soll – egal welche und wie viele Empfangsgeräte sich darin befinden. Genau dieser Umstand ist laut von Münch "ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers". Schließlich gebe es nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber etwa wegen kleiner Kinder Fernsehen ablehnten, so der emeritierte Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Der Rundfunkbeitrag zwinge sie aber, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird", argumentierte von Münch in Focus.

Während die Ministerpräsidenten den Vertrag ausgehandelt und unterschrieben hätten, haben sich die Parlamente der Länder aus der Sicht von Münchs "nicht kraftvoll und selbstbewusst genug zu Wort gemeldet". Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man "die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten".

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