Themenspezial: Verbraucher & Service GEZ

Rundfunkbeitrag: In diesen Fällen gibts weiterhin Briefe

Ein teltarif.de-Bericht zur Brief­kom­muni­kation des Rund­funk-Beitrags­ser­vice hat hohe Wellen geschlagen. Ein Spre­cher stellt nun klar: In diversen Fällen erhalten Beitrags­zahler weiterhin Briefe.
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Beitragsservice versendet in einigen Fällen weiterhin Erinnerungen Beitragsservice versendet in einigen Fällen weiterhin Erinnerungen
Bild: dpa
Anfang Februar hat teltarif.de darüber berichtet, dass der Rund­funk-Beitrags­ser­vice in einigen Fällen keine Erin­nerungs­briefe mehr versendet. Konkret geht es um Beitrags­zahler, die ihre Rund­funk­bei­träge nicht per SEPA-Last­schrift, sondern per Einzel­über­wei­sung oder Dauer­auf­trag bezahlen.

Beitragsservice versendet in einigen Fällen weiterhin Erinnerungen Beitragsservice versendet in einigen Fällen weiterhin Erinnerungen
Bild: dpa
Das Schreiben hatte zunächst etwas den Eindruck erweckt, als ob der Beitrags­ser­vice es mögli­cher­weise gerne hätte, dass die betref­fenden Hörer auf SEPA-Last­schrift umstellen. teltarif.de hatte darauf hinge­wiesen, dass es selbst­ver­ständ­lich - auch ohne brief­liche Erin­nerung - auch weiterhin möglich bleibt, den Rund­funk­bei­trag per Dauer­auf­trag oder Einzel­über­wei­sung zu bezahlen.

In einer ausführ­lichen Stel­lung­nahme gegen­über teltarif.de hat ein Spre­cher nun genau das bekräf­tigt. Wir veröf­fent­lichen hierzu das State­ment des Beitrags­ser­vice in voller Länge:

Die Stel­lung­nahme des Beitrags­ser­vice im Wort­laut

Wie geschil­dert versendet der Beitrags­ser­vice auch künftig Zahlungs­erin­nerungen - an diesem Verfahren ändert sich nichts. Zahlen Beitrags­zahler/-innen ihren Rund­funk­bei­trag nicht frist­gerecht, so werden sie auch weiterhin schrift­lich daran erin­nert. Gehen auch nach der Zahlungs­erin­nerung keine Zahlungen ein, so erhält der/die betrof­fene Beitrags­zahler/-in einen Beitrags­bescheid. Laufende Beiträge setzt der Beitrags­ser­vice in der Folge dann, sofern Zahlungen ausbleiben, ohne vorhe­rige Zahlungs­erin­nerung per Beitrags­bescheid fest.

Die im Artikel beschrie­bene Ände­rung beim Versand der Zahlungs­auf­for­derung betrifft ledig­lich Beitrags­zah­lende, die den Rund­funk­bei­trag quar­tals­weise per Einzel­über­wei­sung entrichten. Sie erhalten künftig statt vier Zahlungs­auf­for­derungen pro Jahr nur noch eine Zahlungs­auf­for­derung, in der der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungs­ziele des Jahres vermerkt sind. Diese Zahlungs­auf­for­derung und die darin genannten Zahlungs­ter­mine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitrags­höhe ändert.

Für den weit über­wie­genden Teil der Beitrags­zah­lenden, die dem Beitrags­ser­vice ein SEPA-Mandat erteilt haben, ändert sich nichts. Ledig­lich 5,5 Prozent der insge­samt rund 46 Millionen Beitrags­zahler/-innen sind von der Ände­rung betroffen. Das SEPA-Verfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungs­weise. Das Ausfüllen von Über­wei­sungs­trä­gern entfällt und es ist ausge­schlossen, Zahlungen zu über­sehen oder falsche Über­wei­sungen zu tätigen. Auch ist durch die Teil­nahme am SEPA-Verfahren ausge­schlossen, dass einen die Zahlungs­auf­for­derungen des Beitrags­ser­vice - etwa aufgrund eines Umzuges - nicht errei­chen.

Wichtig ist es mir an dieser Stelle auch noch einmal zu unter­strei­chen, dass durch die beschrie­bene Umstel­lung niemand gedrängt oder gezwungen werden soll, am SEPA-Verfahren teil­zunehmen. Welche Zahlungsart genutzt wird, um seine Beiträge zu entrichten, kann jeder Beitrags­zah­lende weiterhin selbst entscheiden. Die Umstel­lung der Zahlungs­auf­for­derung erfolgt vor allem aus Wirt­schaft­lich­keits- und Effi­zienz­gesichts­punkten, da der Beitrags­ser­vice dazu verpflichtet ist, beitrags­scho­nend zu wirt­schaften und unnö­tige Kosten - die sich gerade im Bereich des Brief­ver­sands in den vergan­genen Jahren deut­lich erhöht haben - zu vermeiden.

Die einma­lige Zahlungs­auf­for­derung ist zudem auch in anderen Berei­chen der öffent­lichen Verwal­tung voll­kommen üblich und den Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern, etwa von der Fest­set­zung der Grund­besitz­abgaben, hinläng­lich bekannt. Inso­fern schließt sich der Beitrags­ser­vice hier ledig­lich einer gängigen Praxis an.

Wie von teltarif.de vermutet werden also weiterhin beispiels­weise dann Briefe versendet, wenn Beitrags­zahler ihren Rund­funk­bei­trag nicht frist­gerecht bezahlen.

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