CDU/CSU/Gutachten

Reform: Rundfunkbeitrag soll stabil bleiben

Sowohl die Frak­tionen als auch die Minis­ter­prä­sidenten arbeiten an einer Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks und des Rund­funk­bei­trags. In dieser Woche wurden Vorschläge unter­breitet.
Von mit Material von dpa

Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben
Foto: Peter Kneffel/dpa
In der Politik arbeiten aktuell sowohl die Frak­tionen als auch die Minis­ter­prä­sidenten an einer Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks und dem Rund­funk­bei­trag als Finan­zie­rungs­grund­lage. Nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts haben sich die Frak­tions­spitzen von CDU und CSU jetzt für eine "gewisse Beitrags­sta­bilität" für die Bürger und die Entlas­tung mittel­stän­discher Unter­nehmen ausge­spro­chen. Das sagte der baye­rische CSU-Land­tags­frak­tions­chef Thomas Kreuzer am Montag (11. Oktober) nach der Frak­tions­vor­sit­zen­den­kon­ferenz der Union in Magde­burg.

CDU/CSU will "mode­raten Rund­funk­bei­trag"

Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben
Foto: Peter Kneffel/dpa
"Wir stehen zum öffent­lich-recht­lichen Rund­funk. Aber wir wollen nicht, dass die Rund­funk­bei­träge ständig steigen", betonte Kreuzer, der aktuell den Vorsitz der Konfe­renz innehat. Ein mode­rater Rund­funk­bei­trag sei auch im Inter­esse der Anstalten, da man sonst die Akzep­tanz der Bevöl­kerung verlieren würde, sagte Kreuzer. Gleich­zeitig will die Union kleine und mittel­stän­dische Unter­nehmen bei dem Beitrag entlasten: "Hier besteht ein gewisser Hand­lungs­bedarf." In punkto Finan­zie­rung verwies der CSU-Poli­tiker auf die Rund­funk­struk­tur­kom­mis­sion. Man gehe davon aus, dass diese zu "entspre­chenden Ergeb­nissen" komme.

Gutachten: Finanz­bedarfs­ermitt­lung soll moder­nisiert werden

Bis Ende 2022 soll sich die Rund­funk­kom­mis­sion der Länder über Auftrag und Struktur von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio verstän­digt haben. In einem zweiten Schritt sollen ab 2023 Fragen der Finan­zie­rung der Anstalten disku­tiert werden. Vom Staats­ver­trags­geber vorge­sehen ist, dass die ARD-Anstalten bei der Moder­nisie­rung von Methoden und Verfahren zur Über­prü­fung und Ermitt­lung des Finanz­bedarfs mitwirken. Die Vorsit­zenden der Aufsichts­organe haben daher gemeinsam über die Gremi­envor­sit­zen­den­kon­ferenz der ARD (GVK) eine prozess­beglei­tende Begut­ach­tung des Verfah­rens in Koope­ration mit den Verfah­rens­betei­ligten beauf­tragt. Hierfür wurde die renom­mierte Wirt­schafts­prü­fungs­gesell­schaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG ausge­wählt.

Mit dem nun vorge­legten 109-seitigen Gutachten soll Trans­parenz darüber geschaffen werden, wie der Beitrag metho­disch ermit­telt wird und zugleich Vorschläge unter­breitet werden, wie einzelne Verfah­rens­schritte opti­miert werden können, beispiels­weise durch Möglich­keiten der Bildung peri­oden­über­grei­fender Rück­lagen oder die ARD-weite Koor­dina­tion länger­fris­tiger Finan­zie­rungs­bedarfe. Das Gutachten soll allen Verfah­rens­betei­ligten hierbei "als gemein­same, sach­ori­entierte Diskus­sions­grund­lage" dienen. Der Gutachter wurde beauf­tragt, völlig unab­hängig alle Verfah­rens­betei­ligten in den Blick zu nehmen.

ARD setzt auf Trans­parenz

Mit den Erkennt­nissen und Empfeh­lungen des Sach­ver­stän­digen könnten sich laut ARD nun alle Verfah­rens­betei­ligten zunächst indi­viduell ausein­ander­setzen und zu Bewer­tungen kommen. Die GVK sei sich dabei mit den Betei­ligten in ARD und der Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Landes­rund­funk­anstalten (KEF) einig, dass man erst anschlie­ßend mitein­ander in einen Austausch zu dem Gutachten gehen wird. Die GVK setzt ange­sichts der hohen Bedeu­tung des Verfah­rens auf Trans­parenz und gleiche Möglich­keiten der Kennt­nis­nahme der im Gutachten enthal­tenen Ergeb­nisse und Empfeh­lungen.

Die GVK begrüße laut eigenen Angaben eine möglichst breite fach­liche Diskus­sion und wird entspre­chende Rück­mel­dungen in den weiteren Austausch mit den Entschei­dungs­trä­gern im öffent­lich-recht­lichen Rund­funk, seiner gesetz­lichen Aufsicht, der Rund­funk­kom­mis­sion und der KEF einbringen.

In einem weiteren Beitrag zeigen wir auf, warum bei einem ganz spezi­ellen Thema auch der Privat­funk von der Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags profi­tiert.

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