Einspeise-Entgelte

ARD droht Klagewelle: Kabelnetzbetreiber ziehen vor Gericht

Nachdem sich die DNMG mit dem ZDF über die Zahlung von Einspei­seent­gelte geei­nigt hat, lagen die Hoff­nungen auf eine ähnliche Verein­barung mit der ARD. Davon kann nun aber keine Rede mehr sein. Die DNMG strebt statt­dessen an, die ARD auf breiter Front zu verklagen.
Von Marc Hankmann

Am gest­rigen Dienstag, den 13. Dezember 2022, gab die Deut­sche Netz­mar­keting GmbH (DNMG), eine Verei­nigung, der rund 200 kleine und mittel­stän­dische Kabel­netz­betreiber ange­hören, die Eini­gung mit dem ZDF im Streit um Einspei­seent­gelte bekannt. Der Eini­gung ging ein zwölf­jäh­riger Recht­streit voraus, der erst mit einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) endete, demzu­folge alle Kabel­netz­betreiber gleich zu behan­deln sind. Das BGH-Urteil ebnete den Weg für die Eini­gung mit dem in Mainz sitzenden Fern­seh­sender, sodass die in der DNMG orga­nisierten Kabel­netz­betreiber Einspeise-Entgelte für die Verbrei­tung der ZDF-Programme und -Media­theken verlangen können – rück­wir­kend bis 2010. Doch eben diese rück­wir­kende Klausel will die ARD nicht akzep­tieren. Die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber einigten sich mit dem ZDF auf die Zahlung von Einspeiseentgelten. Die verweigert die ARD aber weiterhin, weshalb nun geklagt wird. Die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber einigten sich mit dem ZDF auf die Zahlung von Einspeiseentgelten. Die verweigert die ARD aber weiterhin, weshalb nun geklagt wird.
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
„Anders als ARTE hat nun die ARD kurz vor Jahres­ende mit Rücken­deckung des schei­denden ARD-Vorsit­zenden Tom Buhrow mitge­teilt, dass sie nicht mehr gewillt ist, eine umfas­sende Verzichts­erklä­rung zur Siche­rung etwa­iger Altan­sprüche abzu­geben“, schreibt die DNMG in einer Pres­semit­tei­lung. „Die wegwei­sende Verein­barung der DNMG mit dem ZDF, dem Markt­führer beim Gesamt­publikum, könnte als Blau­pause für alle weiteren Sende­anstalten dienen, um faire Verbrei­tungs­bedin­gungen im Gesamt­markt für alle Sender und Netz­betreiber herzu­stellen“, sagt Ingo Schu­chert, der mit der Verhand­lungs­füh­rung manda­tierte Geschäfts­führer der DNMG.

„Wett­bewerbs­wid­rige Verwei­gerung“

Nun aber provo­ziere die ARD laut DNMG eine bundes­weite Klage­welle. Für die Kabel­netz­betreiber handelt es sich um eine „wett­bewerbs­wid­rige Verwei­gerung von Verbrei­tungs­ent­gelten durch die ARD“, weshalb sich die Mehr­heit der in der DNMG orga­nisierten Netz­betreiber zu Klagen gezwungen sieht. Dafür wurde die Kanzlei CMS manda­tiert, um noch in diesem Jahr Klagen auf Scha­dens­ersatz aufgrund der „jahre­langen und andau­ernden Diskri­minie­rung“ vor die Gerichte zu bringen. Abseits der Klagen erklärt sich die DNMG aber weiterhin für eine Verhand­lungs­lösung mit der ARD bereit.

Für die Kabel­netz­betreiber geht es um faire Markt­bedin­gungen, da die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten Einspeise-Entgelte an Voda­fone und Tele Columbus zahlen, aber eben nicht an die in der DNMG orga­nisierten Kabel­netz­betreiber. Sie seien laut DNMG aber auf faire Markt­bedin­gungen und eine diskri­minie­rungs­freie Vergü­tung für die Verbrei­tung der entspre­chenden Programme in ihrem Kabel­netzen ange­wiesen – auch für den breit­ban­digen Ausbau ihrer Netze.

Wenn Poli­tiker in bester Absicht Gesetze machen, kann das Ergebnis "schlechter" als vorher ausfallen. Der Schutz vor betrü­geri­schen Anru­fern schützt die Anrufer.

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