Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Diese Länder sind dagegen
Um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird einmal wieder auf Länderebene gestritten. War es in der letzten Gebührenrunde nur Sachsen-Anhalt, wollen nun offenbar auch Brandenburg, Sachsen und Thüringen die von der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Beitrags ab 2025 ablehnen. Die Präsidenten der ostdeutschen Landesparlamente üben in einem Papier entsprechend Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und fordern stabile Beiträge.
"Oberste Priorität haben im Rahmen dieses Transformationsprozesses stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität", heißt es in dem Papier wörtlich.
ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten 2021 erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt: Der Rundfunkbeitrag konnte steigen
Foto: Peter Kneffel/dpa
Wie berichtet, empfiehlt die KEF eine Erhöhung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro ab dem Jahr 2025. Zunächst hatten sich schon Sachsen und Bayern gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Das Positionspapier versammelt nun - mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern - alle ostdeutschen Landtage hinter sich.
Das sind die Forderungen der ostdeutschen Länder
In dem Papier fordern die Präsidenten unter anderem in der Rahmengesetzgebung eine stärkere Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag, eine effizientere Verwendung der Mittel, eine Reduzierung der Anzahl der Sender, eine gemeinsame Verwaltung der Rundfunkanstalten sowie eine stärkere redaktionelle Arbeitsteilung zwischen den Sendern.
Zudem soll die Schaffung einheitlicher technischer Standards und einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Medienplattform im Internet angestrebt werden, ferner eine Professionalisierung der Arbeit der Kontrollgremien sowie eine ausgewogene Berichterstattung im Sinne einer Vielfalt der Meinungen und Sichtweisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden sind. Auch eine konsequente Ausrichtung auf Digitalisierung wird gefordert, wobei stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität oberste Priorität haben sollen.
Matthias Rössler, Präsident des Sächsischen Landtags, betont: "Die gebührenfinanzierten Sender brauchen schlanke Strukturen, die einen stabilen Rundfunkbeitrag ermöglichen und eine Meinungsvielfalt widerspiegeln, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden ist."
Bundesverfassungsgericht verteidigte zuletzt die Rundfunkgebühren
Es sieht alles danach aus, als müsste auch diesmal wieder das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der Beitrag erhöht werden darf. Selbst wenn die ostdeutschen Länder und Bayern bei ihrem Nein zur Gebührenerhöhung bleiben, könnte die Gebühr dennoch erhöht werden. 2021 versuchte der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, der CDU-Politiker Reiner Haseloff, die Beitragserhöhung zu stoppen. Doch die Karlsruher Richter lehnten dies ab und rügten das Bundesland sogar für die Verletzung der Rundfunkfreiheit.