Positionspapier

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Diese Länder sind dagegen

Die Präsi­denten der Landes­par­lamente aus Bran­den­burg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen spre­chen sich in einem gemein­samen Posi­tions­papier für grund­legende inhalt­liche und struk­turelle Reformen des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks aus und lehnen die geplante Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags ab.
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Um die Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags wird einmal wieder auf Länder­ebene gestritten. War es in der letzten Gebüh­ren­runde nur Sachsen-Anhalt, wollen nun offenbar auch Bran­den­burg, Sachsen und Thüringen die von der Kommis­sion zur Über­prü­fung und Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF) empfoh­lene Erhö­hung des Beitrags ab 2025 ablehnen. Die Präsi­denten der ostdeut­schen Landes­par­lamente üben in einem Papier entspre­chend Kritik am öffent­lich-recht­lichen Rund­funk und fordern stabile Beiträge.

"Oberste Prio­rität haben im Rahmen dieses Trans­for­mati­ons­pro­zesses stets die Qualität des jour­nalis­tischen Ange­bots, die Neutra­lität der Bericht­erstat­tung insge­samt sowie die Beitrags­sta­bilität", heißt es in dem Papier wört­lich. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt: Der Rundfunkbeitrag kann steigen ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten 2021 erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt: Der Rundfunkbeitrag konnte steigen
Foto: Peter Kneffel/dpa
Wie berichtet, empfiehlt die KEF eine Erhö­hung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro ab dem Jahr 2025. Zunächst hatten sich schon Sachsen und Bayern gegen eine Erhö­hung ausge­spro­chen. Das Posi­tions­papier versam­melt nun - mit Ausnahme von Meck­len­burg-Vorpom­mern - alle ostdeut­schen Land­tage hinter sich.

Das sind die Forde­rungen der ostdeut­schen Länder

In dem Papier fordern die Präsi­denten unter anderem in der Rahmen­gesetz­gebung eine stär­kere Ausrich­tung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks am Infor­mations-, Kultur- und Bildungs­auf­trag, eine effi­zien­tere Verwen­dung der Mittel, eine Redu­zie­rung der Anzahl der Sender, eine gemein­same Verwal­tung der Rund­funk­anstalten sowie eine stär­kere redak­tio­nelle Arbeits­tei­lung zwischen den Sendern.

Zudem soll die Schaf­fung einheit­licher tech­nischer Stan­dards und einer gemein­samen öffent­lich-recht­lichen Medi­enplatt­form im Internet ange­strebt werden, ferner eine Profes­sio­nali­sie­rung der Arbeit der Kontroll­gre­mien sowie eine ausge­wogene Bericht­erstat­tung im Sinne einer Viel­falt der Meinungen und Sicht­weisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevöl­kerung vorhanden sind. Auch eine konse­quente Ausrich­tung auf Digi­tali­sie­rung wird gefor­dert, wobei stets die Qualität des jour­nalis­tischen Ange­bots, die Neutra­lität der Bericht­erstat­tung insge­samt sowie die Beitrags­sta­bilität oberste Prio­rität haben sollen.

Matthias Rössler, Präsi­dent des Säch­sischen Land­tags, betont: "Die gebüh­ren­finan­zierten Sender brau­chen schlanke Struk­turen, die einen stabilen Rund­funk­bei­trag ermög­lichen und eine Meinungs­viel­falt wider­spie­geln, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevöl­kerung vorhanden ist."

Bundes­ver­fas­sungs­gericht vertei­digte zuletzt die Rund­funk­gebühren

Es sieht alles danach aus, als müsste auch diesmal wieder das Bundes­ver­fas­sungs­gericht darüber entscheiden, ob der Beitrag erhöht werden darf. Selbst wenn die ostdeut­schen Länder und Bayern bei ihrem Nein zur Gebüh­ren­erhö­hung bleiben, könnte die Gebühr dennoch erhöht werden. 2021 versuchte der Minis­ter­prä­sident Sachsen-Anhalts, der CDU-Poli­tiker Reiner Haseloff, die Beitrags­erhö­hung zu stoppen. Doch die Karls­ruher Richter lehnten dies ab und rügten das Bundes­land sogar für die Verlet­zung der Rund­funk­frei­heit.

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