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KEF: Rundfunkbeitrag bleibt bis 2024 unverändert

Der Rund­funk­bei­trag bleibt in den kommenden mindes­tens zwei Jahren stabil bei 18,36 Euro. Die KEF erkennt einen Corona-bedingten Sonder­bedarf weit­gehend an, streicht aber den Öffent­lich-Recht­lichen weitere ange­mel­dete Mittel.
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Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
Bild: dpa
Die Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF) stellt in ihrem 23. Bericht nach einer Abwä­gung aller Risiken und Chancen fest, dass die öffent­lich-rechtli­chen Rund­funk­anstalten mit der Beitrags­anpas­sung auf monat­lich 18,36 Euro für die Beitrags­periode 2021 bis 2024 bedarfs­gerecht finan­ziert sind. Das bedeutet: Der Rund­funk­bei­trag wird in den kommenden zwei Jahren nicht erneut steigen.

Die Anpas­sung auf diesen Betrag wurde von der Kommis­sion bereits in ihrem 22. Bericht zum 1. Januar 2021 empfohlen und vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 umge­setzt. Die Über­prü­fung von Aufwen­dungen und Erträgen der Rund­funk­anstalten bestä­tige im Wesent­lichen die Fest­stel­lungen des 22. Berichts.

Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
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Im Saldo ergeben sich gegen­über dem 22. Bericht Mehr­bedarfe aus der Verän­derung von Aufwen­dungen und Erträgen von insge­samt 139,2 Millionen Euro. Das seien laut KEF ledig­lich 0,4 Prozent des fest­gestellten finanz­bedarfs­wirk­samen Gesamt­auf­wands.

Weiterhin abzu­decken sei der Ausfall aus der verzö­gerten Beitrags­anpas­sung mit rund 224,3 Millionen Euro. Für die Finan­zie­rung stünden aller­dings zusätz­liche verfüg­bare Mittel von rund 540,1 Millionen Euro zur Verfü­gung.

Corona-Auswir­kungen noch unklar

Die kurz- und mittel­fris­tigen Auswir­kungen der Corona-Pandemie auf den öffent­lich-rechtli­chen Rund­funk seien laut der Kommis­sion derzeit noch schwer abschätzbar. Die Anstalten haben in ihren Anmel­dungen den zusätz­lichen Bedarf für 2020 bis 2024 auf 597 Millionen Euro bezif­fert. Die Kommis­sion erkennt diesen Pandemie-bedingten zusätz­lichen Bedarf weitest­gehend an. Der Mehr­auf­wand werde aber durch vermin­derte Bedarfe an anderer Stelle und durch Zuschät­zungen von Erträgen insbe­son­dere in den Berei­chen Werbung, Spon­soring und Kosten­erstat­tungen weit­gehend ausge­gli­chen.

Auch unter Berück­sich­tigung der Corona-Risiken für die Erträge aus Rund­funk­bei­trägen zeige die aktu­elle Fest­stel­lung insge­samt nur sehr geringe Abwei­chungen von der Fest­stel­lung des 22. Berichts, so die Kommis­sion.

Öffent­lich-Recht­liche meldeten höheren Bedarf an

Gegen­über den Bedarfs­anmel­dungen von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio verrin­gert die KEF die Budget-Anmel­dung für 2021 bis 2024 um 1.577,9 Millionen Euro. Davon entfallen 924,8 Millionen Euro auf Aufwands­redu­zie­rungen, 623,1 Millionen Euro auf Ertrags­zuschät­zungen und 30 Millionen Euro auf Korrek­turen bei den anre­chen­baren Eigen­mit­teln.

Die KEF drängt die Öffent­lich-Recht­lichen erneut zum Ausstieg aus der analogen UKW-Technik beim Radio und streicht bis 2032 die Kosten für zwei parallel laufende terres­tri­sche Verbrei­tungs­wege (UKW und DAB+) zusammen.

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