ARD/ZDF

Höhe des Rundfunkbeitrags: Gibt es bald weniger Streit?

Die Bundes­länder sind die immer wieder­keh­renden Diskus­sionen über die Höhe des Rund­funk­bei­trags leid. Künftig soll die KEF einen Geld­kor­ridor für die Öffent­lich-Recht­lichen fest­legen.
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Die ewigen Diskus­sionen um die Höhe des Rund­funk­bei­trags und die Exis­tenz des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks könnten laut einem Zeitungs­bericht bald ein Ende haben. Wie die Frank­furter Allge­meine Zeitung (FAZ) berichtet, arbeite die Rund­funk­kom­mis­sion der Länder an einer Reform. Das Gremium gilt als stän­dige Vermitt­lungs­instanz zwischen den einzelnen Bundes­län­dern und als Gesprächs­forum für die gemein­same Medi­enpo­litik, in dem nicht zuletzt regel­mäßig über Fragen zum Rund­funk­bei­trag disku­tiert wird.

Ende der stän­digen Strei­tig­keiten um die Finanzen

Gibt es bald weniger Streit um den Rundfunkbeitrag? Gibt es bald weniger Streit um den Rundfunkbeitrag?
Foto: Beitragsservice/Fotografie Schepp ? Die Profifotografen
Dem Bericht zufolge fand die Kommis­sion eine Lösung, dass die Bundes­länder nicht alle vier Jahre der Höhe des Rund­funk­bei­trags zustimmen müssen. Statt­dessen soll die Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Landes­rund­funk­anstalten (KEF) künftig einen Beitrags­kor­ridor fest­legen. Inner­halb dieses Rahmens sollen sich die Anstalten dann bewegen. Deckt dieser die Kosten und der Auftrag der Sender wird erfüllt, sind weitere Diskus­sionen unnötig.

Vorteil: Die immer wieder­keh­renden öffent­lichen Diskus­sionen über die Höhe des Rund­funk­bei­trags und die Finanzen der Öffent­lich-Recht­lichen kochen nicht mehr alle vier Jahre hoch. In den vergan­genen Jahren ging der Streit um den Rund­funk­bei­trag so weit, dass sogar die Daseins­berech­tigung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks hinter­fragt wurde. Auch mit Blick auf die anste­hende Beitrags­periode ab 2025 gab es zwischen Inten­danten der Sender und Poli­tikern Streit um die Frage, ob eine Erhö­hung der 18,36 Euro wirk­lich zu recht­fer­tigen sei.

Mantel­pro­gramm für die Dritten Programme und Decke­lung der Sport­rechte

Es ist nicht die einzige Baustelle. Auch um Spar­maß­nahmen bei den Inten­danzen der Sender und Ideen für Programm und Struk­turen wird aktuell gerungen. Eine der Ideen sei ein Mantel­pro­gramm für die Dritten Programme. Ledig­lich in der Zuschauer-starken Zeit, etwa am frühen Abend, sollen die Sender noch getrennte Programme mit regio­nalen Inhalten zeigen.

Des Weiteren wurde laut FAZ über die Decke­lung der Ausgaben für Sport­rechte, eine zentrale Steu­erein­heit für Verwal­tung und Technik sowie eine größere Koope­ration zwischen ARD und ZDF disku­tiert.

ARD/ZDF-Gremi­entreffen in Mainz: Das sind die Ergeb­nisse

Am 17. Oktober 2023 haben sich auch die Vorsit­zenden der Aufsichts­organe von ARD und ZDF in Mainz darüber ausge­tauscht, wie die neuen Vorgaben für die Aufsichts­gre­mien des 3. Medi­enän­derungs­staats­ver­trags umge­setzt werden können. Im Hinblick auf Wirt­schaft­lich­keit und Spar­sam­keit - so die gemein­same Über­zeu­gung der Verwal­tungs­räte - seien die Kenn­zah­len­sys­teme zu verein­heit­lichen und weiter auszu­bauen. Zwar seien für den mit dem neuen Staats­ver­trag gefor­derten Anstalts-über­grei­fenden Vergleich teil­weise erst die Voraus­set­zungen zu schaffen, da eine möglichst einheit­liche Kosten­dar­stel­lung aller Anstalten benö­tigt wird. Über den erfor­der­lichen Prozess der Harmo­nisie­rung der Kosten­dar­stel­lung wollen sie konti­nuier­lich unter­richtet werden. Die Vertreter der Aufsicht erwarten bereits bis zum zweiten Quartal 2024 exem­pla­rische Darle­gungen, wie - ohne Eingriffe in die Programm-gestal­teri­sche Hoheit der Sender - Möglich­keiten zur Effi­zienz­stei­gerung iden­tifi­ziert werden können. Auch wollen sie weitere Koope­rati­ons­mög­lich­keiten zwischen den Anstalten gemeinsam mit den Inten­dan­tinnen und Inten­danten verfolgen.

Hinter­grund der Bemü­hungen ist, dass der Norm­geber die öffent­lich-recht­lichen Anstalten mit dem am 1. Juli in Kraft getreten Medi­enstaats­ver­trag auffor­dert, für die Ange­bote der in der ARD zusam­men­geschlos­senen Landes­rund­funk­anstalten, des ZDF und des Deutsch­land­radios Quali­täts­richt­linien aufzu­stellen und die Inten­danten in Programm­fragen zu beraten. Die Richt­linien umfassen die Fest­set­zung inhalt­licher und formaler Quali­täts­stan­dards sowie stan­dar­disierter Prozesse zu deren Über­prü­fung.

Die Sportbericht­erstat­tung bei den Öffent­lich-Recht­lichen könnte dras­tisch abnehmen. ARD und ZDF haben sich darauf verstän­digt, bei den Über­tra­gungs­rechten Einspa­rungen vorzu­nehmen.

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